BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15906 21. Wahlperiode 29.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschläger (AfD) vom 21.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Hightech-Schranken in Kirchwerder im Fersenweg? Der „Bergedorfer Zeitung“ vom 17.01.2019 ist zu entnehmen, dass auf dem Fersenweg zwischen dem Kirchwerder Landweg und dem Kirchenheerweg im Kirchwerder Naturschutzgebiet die Durchfahrt mit dem Auto durch elektronische Schranken verhindert werden soll. Da „Hightech-Schranken“ mit Transpondersystem geplant sind, müssen diese an das Stromnetz angeschlossen werden, weshalb Kosten in Höhe von 150 000 Euro zu erwarten sind. Bereits 2009 wurde die Beschrankung im Fersenweg von der Bezirksversammlung angestoßen; auch über die Kosten der Schranken, die die Umweltbehörde trägt, war damals diskutiert worden. Die Umweltbehörde gab dem Pflegeplan der Bezirksversammlung zudem auch ihre Zustimmung. Nichtsdestoweniger haben SPD und CDU unlängst einen jähen Sinneswandel gezeigt, da sie die Sinnhaftigkeit der Maßnahme nun durch eine qualifizierte Verkehrszählung prüfen wollen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Werden die Autofahrer, die den Fersenweg benutzen, händisch gezählt? Wenn ja, wer wird die Zählung übernehmen? Über welchen Zeitraum und zu welchen Zeiten wird die Zählung der Autofahrer im Fersenweg durchgeführt? 2. Welche Kosten entstehen und wie hoch werden die Kosten für die Zählung der Autofahrer ausfallen? Vorgesehen ist eine durchgängige Zählung von Beginn der Amphibienwanderung bis zum Ende der Vogelbrutzeit, voraussichtlich von Ende Februar bis Juli, durch ein Verkehrserfassungsgerät . Die Kosten dafür werden circa 2 500 Euro betragen. 3. Ist nach Auffassung der Behörde für Umwelt und Energie eine Zählung der Autofahrer im Fersenweg notwendig? Ja, dies entspricht dem Wunsch des Regionalausschusses. 4. Was würde eine Schranke mit Zahlenschloss im Vergleich zu einer elektronischen Schranke (mit circa 25 Transpondern) kosten? Bitte nach Kostenart aufschlüsseln (beispielsweise Anschluss einer elektronischen Schranke an das Stromnetz) und separat nach manueller „Zahlenschlossschranke “ und elektronischer „Hightech-Schranke“ benennen. Die in der Einleitung genannten Kosten basierten auf einer groben Schätzung maximal möglicher Kosten. Gemäß einer aktuellen Berechnung ist von folgenden Kosten auszugehen: Drucksache 21/15906 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 automatische Schrankenanlage Kosten (€) Herrichtung der Straße: Asphalt aufnehmen, neue Pflasterung, Winkelstützwände als Bordstein, Vorbereitung und Material für die Induktionsschleifenverlegung 18 000 Stromanschluss, Schaltschränke und alle zu leistenden Elektroarbeiten 24 000 Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von zwei marktüblichen Verriegelungs -Straßenschranken inkl. 60 Transponderkarten 30 000 Herstellungskosten (brutto) 72 000 manuelle Schrankenanlage Zwei Handschranken mit Schlosskasten, Auflagepfosten, Schloss und allem Zubehör liefern 3 500 Fundamente 1 200 Aufbau/Montage 1 000 60 Systemschlüssel (Eigentümer, Pächter, Verwaltung, Polizei, Feuerwehr ) 600 Herstellungskosten (brutto) 6 300 5. Welchen Vorteil hat eine elektronische gegenüber einer „Zahlenschlossschranke “, der die bezifferten Mehrkosten der Antwort aus Frage 4. rechtfertigen würde? Für die Eigentümer und landwirtschaftlichen Nutzer muss die Zugänglichkeit unkompliziert und zügig möglich sein. Erfahrungen aus der Straßensperrung in anderen Naturschutzgebieten zeigten bei den zunächst vorhandenen manuellen Schranken ein ständiges Offenstehen, da den Nutzern das Öffnen und Verschließen zu aufwändig waren. Zudem kam es häufig zu kostenträchtige Zerstörungen. Durch den Einbau von automatischen Schranken konnten diese Probleme gelöst werden. 6. Wie hoch wurden die Kosten (gemäß Pflegeplan Sachstand 2009) eingeschätzt , die schon damals in der Bezirksversammlung diskutiert wurden und von der Umweltbehörde zu tragen sind? Eine Kostenschätzung in 2012 ging von 66 000 Euro aus. 7. Warum erfolgt die Umsetzung der oben angeführten Maßnahme erst nach zehn Jahren, obwohl die Bezirksversammlung die Sache bereits 2009 angeschoben hatte? 8. Hält die Behörde für Umwelt und Energie die Errichtung der Schranken im Fersenweg für sinnvoll? Der behördenverbindliche Pflegeplan wurde 2012 mit einer detaillierten Zeitplanung für die Einzelmaßnahmen über acht Jahre beschlossen. Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wurden für 2018/2019 eingeplant. Die Sperrung ist naturschutzfachlich sinnvoll, da der Fersenweg zentral die Offenlandschaft des Naturschutzgebietes durchschneidet. Hierdurch soll der Verkehrstod vom Amphibien und Reptilien erheblich minimiert, die Ablagerung von Müll unterbunden und eine Beunruhigung des bedeutenden Wiesenvogelbrutgebietes unterbunden werden .