BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1592 21. Wahlperiode 22.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 15.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Die Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen in unserer Stadt. Während die Flüchtlingsströme stetig zunehmen, häufen sich die Meldungen darüber, dass Hamburg seine geplanten Unterkünfte nicht planmäßig fertigstellen kann. Insbesondere die Nichteinhaltung von Brandschutzbestimmungen führt zu Verzögerungen bei der Bereitstellung der dringend benötigten Unterkünfte. In der Folge steigt der Druck bei der Schaffung von weiteren Plätzen in den Zentralen Erstaufnahmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Die ausführende Baufirma hat beim Ausbau von Pavillondörfern in Hamburg eine Bedenkenanzeige bezüglich des Brandschutzkonzeptes aufgegeben . Welches Lösungskonzept liegt vor, um die Brandschutzproblematik schnellstmöglich zu beheben und welche Kosten sind damit verbunden ? Siehe Drs. 21/1567. Das Konzept wird durch Anordnung gegenüber den Baufirmen umgesetzt. 2. Welche sich aktuell im Bau befindlichen Unterkünfte sind davon betroffen ? Bitte einzeln auflisten nach: a) Ortsbezeichnung b) Anzahl der Plätze, die von einer späteren Fertigstellung betroffen sind c) Ursprünglich geplanter Fertigstellungstermin d) Neuer Fertigstellungstermin Standort Anzahl der Plätze, die von einer späteren Fertigstellung betroffen sind ursprüngl. geplanter Fertigstellungstermin Volksdorfer Grenzweg 170 30.09.2015 Jugendpark Langenhorn 190 31.10.2015 (1. Bauabschnitt ) Am Radeland 168 18.09.2015 Grunewaldstraße 396 30.11.2015 (2. Bauabschnitt ) Sieversstücken II 288 30.11.2015 (2. Bauabschnitt ) Im Übrigen siehe Drs. 21/1567. Drucksache 21/1592 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche bereits errichteten Unterkünfte sind von der Brandschutzproblematik betroffen? Bitte einzeln auflisten nach: a) Ortsbezeichnung b) Anzahl der betroffenen Plätze c) Termin der Inbetriebnahme Von der Brandschutzproblematik ist auch die Einrichtung am Poppenbütteler Weg mit 120 Plätzen betroffen. Sie ist am 15.04.2014 in Betrieb genommen worden. Die Brandmeldeanlage der Einrichtung wurde vorsorglich zur Feuerwehr aufgeschaltet und es wurden weitere zusätzliche Brandschutzmaßnahmen getroffen. 4. Welche Auswirkungen hat die Brandschutzproblematik auf die in den betroffenen Einrichtungen bereits untergebrachten Menschen? Keine. 5. In welcher Höhe und Art kann die Stadt Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, aufgrund der Brandschutzproblematik, geltend machen? Die Freie und Hansestadt Hamburg hat keine direkten Ansprüche gegen die Baubeteiligten , da die Abwicklung über f & w fördern und wohnen AöR als rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt. Im Übrigen siehe Drs. 21/1567. 6. Welche Auswirkungen hat die Brandschutzproblematik, auf weitere geplante Einrichtungen in Hamburg und welche Alternativen plant der Senat gegebenenfalls? f & w hat die Ausschreibungen für weitere Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung geändert. Sie wird jetzt funktional anhand von Grundrissen losgelöst von der konkreten Ausführungsart ausgeschrieben, sodass die bisherige Typenplanung nicht mehr verwendet wird. Dem Brandschutz gilt dabei eine ganz besondere Aufmerksamkeit. 7. Von welchem Unterbringungsbedarf geht der Senat aktuell für die Jahre 2015, 2016 und 2017 aus und wie ermittelt der Senat die Zahlen? Für 2015 rechnet der Senat aktuell mit einem Unterbringungsbedarf von rund 30.000 Plätzen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1455. 8. Plant der Senat aktuell Unterkünfte über 1.000 Plätze? Wenn ja, wo, in welcher Größenordnung und mit welchem Fertigstellungstermin ? Aufgrund der zunehmenden Flüchtlingsströme werden auch große Flächen und Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen geprüft. Die Planungen hierzu sind noch abschlossen. 9. In welcher Form sieht der Senat Änderungsbedarf bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen im Hinblick auf a) Sicherheit, Der Senat sieht derzeit keinen Änderungsbedarf, da die Sicherheit durch die Sicherheitsbehörden sowie ergänzend durch private Sicherheitsdienstleister gewährleistet ist. b) Betreuungsschlüssel, c) Aufenthaltsflächen, d) soziale Verträglichkeit, e) Qualifikation des Personals, f) Ausstattung, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1592 3 g) medizinische Versorgung, Siehe Drs. 21/1409. h) Antragsbearbeitung/Registrierung, Für die Bearbeitung von Asylanträgen ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig, für die erstmalige Erfassung der Personalien und den Erlass einer Zuweisungsentscheidung die Behörde für Inneres und Sport. Die Einzelheiten des Verfahrens sind unter folgendem Link zu finden: http://www.bamf.de/DE/Migration/ AsylFluechtlinge/Asylverfahren/asylverfahren-node.html. Beide Behörden optimieren fortlaufend die Schnittstellen und die Arbeitsprozesse und passen die Personalkapazitäten den steigenden Zugangszahlen an (für das BAMF siehe http://www.bamf.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/20150911-0019- personalgewinnung-asylverfahren.html, für die Behörde für Inneres und Sport siehe Drs. 21/1395. i) Beschulung, Hamburg hat ein umfassendes schulisches Aufnahmesystem für alle Flüchtlingskinder und Jugendliche aufgebaut, das kontinuierlich an die steigenden Bedarfe angepasst wird, siehe Drs. 21/1395. j) Betreuungsformen? Siehe Drs. 21/1409.