BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15922 21. Wahlperiode 29.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 22.01.19 und Antwort des Senats Betr.: „Seid verschlungen, Millionen!“ – Hintergründe zur Vergabe und zur Projektstruktur der rot-grünen Imagekampagne für den Radverkehr (III) Im Dezember 2017 hat der Senat mitgeteilt, eine bis 2021 laufende Imagekampagne für das Radfahren aufzulegen. Mit Schreiben vom 7. November 2018 hat der neue Präses der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) kürzlich mitgeteilt (siehe Drs. 21/15111 vom 27.11.2018), dass die Gesamtkampagne in zwei Teilbereiche aufgegliedert wurde: Eine „Marketingkampagne “ einerseits und eine „Sicherheitskampagne“ andererseits. Aus dem von der Hamburg Marketing GmbH als Projektträgerin durchgeführten Ausschreibungsverfahren für die Marketingkampagne ging demnach die Agentur „Jung von Matt/SPORTS“ als Sieger hervor. Aus dem vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) als Projektträger durchgeführten Ausschreibungsverfahren für die Sicherheitskampagne sei die Agentur „Gürtlerbachmann“ als Sieger hervorgegangen. Das finanzielle Gesamtvolumen für beide Teilkampagnen werde voraussichtlich bei 6,2 Millionen Euro liegen. Die Gesamtprojektleitung für beide Teilkampagnen wurde in der BWVI und hier wiederum in der Arbeitsstelle Radverkehr angesiedelt. Eine CDU-Anfrage (Drs. 21/15557) vom 14. Dezember 2018 sollte weiteres Licht in das Dunkel der Hintergründe der Vergabeentscheidung und der genauen Projektstruktur bringen. Dadurch wurde unter anderem bekannt, dass der vom Präses der BWVI mitgeteilte Sachstand schon wieder veraltet ist, für die Sicherheitskampagne zusätzliche Kosten in Höhe von 600.000 Euro eingeplant sind und das Gesamtvolumen damit zurzeit 6,8 Millionen Euro umfasst. Vor allem aber antwortete der Senat auf mehrere Fragen auffallend ausweichend oder irreführend. Auf die Fragen 3. und 4. zu der Zusammenarbeit der als Sieger aus den Ausschreibungsverfahren hervorgegangenen Agenturen mit weiteren Projektpartnern antwortete der Senat beispielsweise „Die Agenturen werden mit einer Vielzahl von Partnerinnen und Partnern zusammenarbeiten. Diese stehen derzeit noch nicht fest. Die zwischen den Agenturen und den Partnern geschlossenen Verträge unterliegen wegen Vertraulichkeitsvereinbarungen in der Regel der Verschwiegenheit.“ Nach den vom Senat angeführten Verträgen als solchen wurde vom Fragesteller seinerzeit aber gar nicht gefragt. Vielmehr ging es zunächst um die Frage, wer die weiteren Projektpartner beziehungsweise „Unterauftragsnehmer “ nach aktuellem Stand überhaupt sind. Auf die speziell hierzu in Drs. 21/15736 gestellten Fragen 2. a. und 2. b. antwortete der Senat mit dem bemerkenswerten Satz: „Die Zusammenarbeit mit weiteren Projektpartnern bedarf keiner vertraglichen Vereinbarung.“ Dies wäre nicht nur in der Geschäftswelt des 21. Jahrhunderts ein Novum. Vielmehr wäre es ein erstaunlich laxer Umgang mit Steuergeld bei einem städtischen Projekt dieser Größenordnung. Drucksache 21/15922 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Wie in Drs. 21/15557 und Drs. 21/15736 dargestellt, beziehen sich die Ausführungen unter Punkt 2. der Drs. 21/15111 ausschließlich auf die Kommunikations- beziehungsweise Marketingkampagne gemäß Petitum des Bürgerschaftlichen Ersuchens (Drs. 21/3312). In Bezug auf die Differenzierung zwischen Projektpartnern und Unterauftragnehmern stellt der Senat folgendes klar: Ein Projektpartner ist eine Gesellschaft, ein Landesbetrieb oder ähnliches, die oder der an einem Projekt als Partner auf Auftraggeberseite beteiligt ist. Ein Unterauftragnehmer ist ein Vertragspartner eines Hauptunternehmens, der im Auftrag des Hauptunternehmens eine vom Hauptunternehmen gegenüber dessen Auftraggeber geschuldete Leistung erbringt. Im vorliegenden Fall werden die Agenturen als Hauptunternehmer auf einer rechtssicheren Basis voraussichtlich mit verschiedenen Unterauftragnehmern zusammenarbeiten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Marketing GmbH wie folgt: 1. Gemäß § 58 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) soll beim Abschluss von Verträgen „nach einheitlichen Richtlinien verfahren werden “. Lassen sich der Senat beziehungsweise die Fachbehörden bei der Vergabe von Projekten regelhaft zusichern, durch den Hauptauftragnehmer über die Vergabe von Unteraufträgen an Unterauftragsnehmer und einhergehend damit über die Unterauftragsnehmer selbst in Kenntnis gesetzt zu werden? Ja. 2. Ist es gängige Praxis, dass bei aus öffentlichen Mitteln finanzierten Projekten beziehungsweise Kampagnen, die in den Verantwortungsbereich des Senats beziehungsweise der Fachbehörden oder einzelner Landesbetriebe fallen, die Vergabe von Unteraufträgen an weitere Projektpartner beziehungsweise Nachunternehmen ohne vertragliche Vereinbarung erfolgt? Wenn nein, was ist dann die gängige Praxis hierbei? Die Vergabe von Unteraufträgen an Nachunternehmer erfolgt regelhaft mit rechtssicheren Vereinbarungen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wer sind grundsätzlich die vom Senat mit seiner Antwort „Die Zusammenarbeit mit weiteren Projektpartnern bedarf keiner vertraglichen Vereinbarung “ in Drs. 21/15736 gemeinten Vertragspartner? Von wie vielen und welchen „Seiten“ ist hier die Rede? Bei der Marketingkampagne gibt es neben der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und der Hamburg Marketing GmbH keine weiteren Projektpartner. Die Umsetzung der Verkehrssicherheitskampagne wird mit langjährig bewährten Akteuren aus der Verkehrssicherheitsarbeit, wie zum Beispiel dem ADAC Hansa, der Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg, der Verkehrswacht Hamburg e.V. und dem HVV, erfolgen , die jeweils die passenden Aspekte aufgreifen und in eigenen Aktivitäten mitnutzen und verbreiten werden. Hierzu bedarf es keiner vertraglichen Regelungen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Mit welchen Unterauftragsnehmern hat die als Sieger aus dem Ausschreibungsverfahren für die Marketingkampagne hervorgegangene Agentur bisher eine Zusammenarbeit vereinbart? Auf welcher rechtlichen Basis erfolgt diese Zusammenarbeit jeweils? Jung von Matt/SPORTS beauftragte Onken + Partner für punktuelle Unterstützung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Basis hierfür ist ein Auftrag auf Grundlage einer Angebotsbestätigung von Jung von Matt/SPORTS an Onken + Partner. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15922 3 5. Mit welchen Unterauftragsnehmern hat die als Sieger aus dem Ausschreibungsverfahren für die Sicherheitskampagne hervorgegangene Agentur bisher eine Zusammenarbeit vereinbart? Auf welcher rechtlichen Basis erfolgt diese Zusammenarbeit jeweils? Die Zusammenarbeit zwischen dem LBV als Auftraggeber und der ausgewählten Agentur sieht bei anfallenden Fremdkosten über 1 000 Euro netto eine schriftliche Freigabe des Auftraggebers vor. Diese Freigabe ist bislang für die Beauftragung eines Fotografen erfolgt. 6. Inwiefern wird die Ansicht des Senats, wonach „die Zusammenarbeit mit weiteren Projektpartnern (…) keiner vertraglichen Vereinbarung“ bedürfe , vom Landesrechnungshof geteilt? Siehe Antwort zu 2.