BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15923 21. Wahlperiode 29.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf und Dirk Nockemann (AfD) vom 22.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Antisemitische Schmiererei auf Mahnmal deportierter Juden in Rotherbaum (II) In der Drs. 21/15662 fragte ich den Senat zum Ermittlungsstand antisemitischer Schmierereien auf dem Mahnmal deportierter Juden in Rotherbaum. Aus der vom Senat übermittelten Antwort zur Drucksache ergeben sich einige Nachfragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Sind dem Senat Aktivitäten der „Amal-Bewegung“ oder deren Abspaltung der „Hizb Allah“ in Hamburg bekannt? Siehe Drs. 21/15662. Im Übrigen siehe Verfassungsschutzbericht 2017, https://www.hamburg.de/contentblob/11448332/ffb33a5af30a49a6547d5f5470477e85/ data/vsb-2017-pressefassung.pdf. 2. Der Senat schreibt, dass im Landeskriminalamt eine Sachbeschädigung an dem Mahnmal aus dem Jahr 2017 bekannt sei. Um was für eine Sachbeschädigung handelt es sich? Es handelte sich um ein Graffito. a. Wann wurde die Beschädigung bei der der Polizei angezeigt? Am 17. Juli 2017 um 10.25 Uhr. b. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden ergriffen und wann? Im Zusammenhang mit der Anzeigenerstattung am PK 17 erfolgte die Zeugenvernehmung der anzeigenden Person. Im Anschluss suchten Beamte des PK 17 den Tatort zur Fertigung von Lichtbildern und Sicherung möglicher Beweismittel auf. c. Welche Erkenntnisse gibt es zum Tathergang und zum Täter? Hinweise zum Tathergang und möglichen Tätern konnten nicht erlangt werden. d. Wie hoch waren die Kosten zur Beseitigung des entstanden Schadens und wer hat diese übernommen? Hierzu liegen keine Informationen mehr vor. e. Wie ordnete der Senat diese Tat in die Statistik für Politisch motivierte Kriminalität (PMK)-Antisemitismus ein? Die Polizei hat die Tat im kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) als extremistische Straftat, PMK-Rechts, Oberthema „Nationalsozialismus /Sozialdarwinismus“ und Unterthema „Verherrlichung/Propaganda“ erfasst. f. Würde der Senat sie heute gegebenenfalls anders einordnen? Hiermit hat sich der Senat nicht befasst.