BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15929 21. Wahlperiode 29.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 22.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Folgeanträge für Kita-Gutscheine Das Kita-Gutschein-System in der Freien und Hansestadt Hamburg bietet eine Vielzahl an Vorteilen für die Behörden, Kitas und die Eltern. Wenig vorteilhaft ist das bürokratische Verfahren zur Antragstellung und zur Stellung von Folgeanträgen. „Folgeanträge werden in der Regel für maximal ein Jahr bewilligt, es sei denn, der Bedarf ist kürzer als ein Jahr. Danach ist ggf. ein Folgentrag zu stellen.“ Immer wieder wird von Bürgern die Bürokratie bei der Stellung der Folgeanträge beklagt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In § 10 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) ist geregelt, dass die Kostenerstattung frühestens ab Antragstellung und längstens für die Dauer eines Jahres gewährt wird und der Antrag auf Weiterbewilligung (Folgeantrag) rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums zu stellen ist. Dies ist erforderlich, damit die für die Bewilligung zuständige Behörde überprüfen kann, ob die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen. Sowohl die Bewilligungsbescheide (Kita-Gutscheine) als auch die von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde herausgegebenen Informationsmaterialien weisen darauf hin, dass eine Weiterbewilligung rechtzeitig beantragt werden muss. Folgeanträge, die dennoch nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden, gelten grundsätzlich als verspätet. Eine rückwirkende Bewilligung ist gemäß Fachanweisung Kindertagesbetreuung in diesen Fällen nur bis zum 1. des Monats der Antragstellung möglich. Darüber hinaus kann eine rückwirkende Bewilligung nur erfolgen , wenn beiden Elternteilen beziehungsweise dem allein sorgeberechtigten Elternteil unverschuldet eine rechtzeitige Antragstellung nicht möglich war (Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gemäß § 27 SGB X). Stellen die Eltern den Folgeantrag verspätet, so ist die Übernahme der entstandenen Betreuungskosten für Betreuungszeiten ohne bewilligte Kostenerstattung durch die Eltern auf privatrechtlicher Ebene mit dem Kita-Träger zu regeln. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat ein Erinnerungsverfahren für Folgeanträge implementiert. Seit Dezember 2018 werden monatlich die Eltern, deren Kinder bereits in einer Hamburger Kita oder in Kindertagespflege betreut werden, mit einem Schreiben an die rechtzeitige Stellung des Folgeantrags erinnert, wenn dieser noch nicht gestellt wurde. Außerdem wurden die Kita-Träger gebeten, bereits vorhandene , eigene Erinnerungsverfahren fortzuführen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Folgeanträge zur Bewilligung eines Kita-Gutscheins wurden im Jahr 2018 gestellt? 106 938 (Datenstand Kita-Fachverfahren ProCAB: 22.01.2019). Drucksache 21/15929 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. In welchen Fällen werden grundsätzlich Folgeanträge für einen längeren Zeitraum als ein Jahr bewilligt? Grundsätzlich sollen Folgeanträge gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 KibeG längstens für die Dauer eines Jahres gewährt werden. In begründeten Einzelfällen können im Hinblick auf effizientes Verwaltungshandeln Bewilligungen mit einem darüber hinausgehenden Bewilligungszeitraum (maximal drei Monate länger) erteilt werden, zum Beispiel wenn bereits zum Bewilligungszeitpunkt das Wegfallen der Bewilligungsvoraussetzungen kurz nach Ablauf der grundsätzlich maximalen Bewilligungsdauer von einem Jahr feststeht (zum Beispiel wegen Schuleintritts). 3. Wie viele Folgeanträge im Jahr 2018 wurden für einen Zeitraum länger als ein Jahr bewilligt? 5 755 (Datenstand Kita-Fachverfahren ProCAB: 22.01.2019). 4. In wie vielen Fällen wurden Folgeanträge verspätet gestellt und a. dennoch rückwirkend bewilligt? 10 175 (Datenstand Kita-Fachverfahren ProCAB: 22.01.2019). b. nicht rückwirkend bewilligt? Diese Angaben werden von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde sowie den zuständigen bezirklichen Dienststellen statistisch nicht erfasst. Eine händische Auswertung der zu prüfenden mehreren Zehntausend Akten ist seitens der bezirklichen Dienststellen in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Welche Kosten entstanden dadurch den Eltern? (Bitte durchschnittliche Beträge pro Monat und Maximalwerte pro Monat darstellen.) Der Umgang mit Situationen, in denen trotz laufender Betreuungsverhältnisse zwischen Kita-Träger und Sorgeberechtigten aufgrund verspäteter Antragstellung der Eltern keine Kostenerstattung durch die Freie und Hansestadt Hamburg erfolgt, ist Teil des privatrechtlichen Vertragsverhältnisses zwischen Kita-Träger und den Sorgeberechtigten . Aus diesem Grund liegen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde sowie den zuständigen bezirklichen Dienststellen die mit dieser Frage erbetenen Informationen nicht vor. 6. Werden Eltern an das Stellen eines Folgeantrages erinnert? Wenn ja, durch wen und wodurch? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung.