BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15936 21. Wahlperiode 29.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 23.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Ordnungswidrigkeiten-Management in den Bezirken Ordnungswidrigkeiten werden seit der Auflösung des Bezirklichen Ordnungsdienstes vom „Ordnungswidrigkeiten-Management“ der bezirklichen Fachämter „Management des Öffentlichen Raumes“ verfolgt. Dabei stellt sich die Frage, wie sich die Aufgabenfülle verändert hat und ob die Behörden den insgesamt anfallenden Aufgaben in den Bezirken gerecht werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für die Beantwortung der Fragen zur Anzahl der verfolgten Ordnungswidrigkeiten, wäre die manuelle Auswertung von mehreren Tausend Akten beziehungsweise Vorgängen erforderlich, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Darüber hinaus erfolgen die Angaben in dem Umfang beziehungsweise der Vollständigkeit, die in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Die Einhaltung von wie vielen und welchen Gesetzen und Verordnungen wird durch das Ordnungswidrigkeiten-Management überwacht (Rechtsbereiche und Zuständigkeitsbereiche)? Wie hat sich diese Zahl im Vergleich zum Jahr 2008 verändert? Wie hat sich diese Zahl im Vergleich zum Jahr 2014 verändert? Das Ordnungswidrigkeitenmanagement der bezirklichen Fachämter „Management des Öffentlichen Raumes“ verfolgt – seit 2014 unverändert – Ordnungswidrigkeiten insbesondere nach folgenden Gesetzen und Rechtsverordnungen: Hamburgisches Wegegesetz , Kreislaufwirtschaftsgesetz, Hamburger Wassergesetz, Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen, Verordnung zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen, Bundesnaturschutzgesetz , Baumschutzverordnung, Hundegesetz, Abwassergesetz, Waldgesetz, Glasflaschenverbotsgesetz, Hamburgische Bauordnung, Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz, Wasserhaushaltsgesetz , Taubenfütterungsverbotsverordnung, Bestattungsverordnung, Märkt- und Volksfestverordnung, Schornsteinfegerhandwerksgesetz, Verordnung über Hochwasserschutzanlagen und Landeswaldgesetz. Die Zuständigkeiten sind in den Zuständigkeitsanordnungen des Senats geregelt, siehe: http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?st=lr. Zum Jahr 2008 liegen aufgrund der Aufbewahrungsfristen keine Unterlagen mehr vor. 2. Wie viele Mitarbeiter (VZÄ) standen dem Ordnungswidrigkeiten- Management beziehungsweise den jeweiligen bezirklichen Fachämtern („Management des Öffentlichen Raumes“) in den Jahren 2016, 2017 und Drucksache 21/15936 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2018 jeweils zur Verfügung? Bitte nach Jahren und Bezirken und Bereichen (vergleiche Antwort zu Nummer 1.) aufschlüsseln. 3. Wie viele dieser Mitarbeiter sind zu welchem Anteil und mit welcher Ausrüstung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils im Außendienst tätig gewesen? Bitte den Ergebnissen zu Nummer 2. zuordnen. Siehe Anlage 1. Eine Zuordnung des Personals zu einzelnen Bereichen ist nicht möglich . Der Außendienst verfügt überwiegend über eine Uniform oder hochwertige Schutzjacken und außendiensttypische Ausrüstung wie stichfeste Handschuhe, Taschenlampen, Reizgas, Handfesseln, Entfernungsmesswagen und Diensthandys. Im Übrigen siehe Drs. 21/13166. 4. Welche Einsatzschwerpunkte gab es in den jeweiligen Bezirken für den Abschnitt Ordnungswidrigkeiten-Management in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils? Die Einsatzschwerpunkte haben sich nicht geändert, siehe Drs. 21/13166 und 21/5708. 5. Wie beurteilt der Senat die Erfahrungen mit dem Zentralen Anliegenmanagement in den Bezirken? An der positiven Einschätzung zum IT-Verfahren „Melde-Michel“ wird festgehalten, siehe Drs. 21/10524 und 21/13174. 6. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils in den jeweiligen Bezirken durch die zuständigen Stellen verfolgt? Bitte nach Jahren, Bezirken und Ordnungswidrigkeiten aufschlüsseln . Siehe Vorbemerkung. 7. Welche Bußgelder wurden in welcher Höhe in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils in den jeweiligen Bezirken verhängt? Bitte den Ergebnissen zu Nummer 6. zuordnen. Siehe Anlage 2. 8. Wie viele der obigen verhängten Bußgelder wurden noch nicht bezahlt? Im Jahr 2016 12 in Altona, 20 in Eimsbüttel sowie neun in Harburg, im Jahr 2017 37 in Altona, 66 in Eimsbüttel sowie 15 in Harburg und im Jahr 2018 98 in Altona, 76 in Eimsbüttel sowie 48 in Harburg. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Gegen wie viele und welche der verhängten Bußgelder wurde ein Widerspruch eingelegt? Wie häufig wurden die Bescheide aufgehoben? In Hamburg-Nord wurde im Jahr 2016 gegen 14 Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt , im Jahr 2017 gegen 15 und im Jahr 2018 gegen fünf. In Eimsbüttel wurde im Jahr 2016 gegen acht Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt, im Jahr 2017 gegen vier und im Jahr 2018 gegen einen. Keiner der Bescheide wurde aufgehoben. In Wandsbek wurde zwischen 2016 und 2018 gegen 13 Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt, vier wurden aufgehoben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. Gegen wie viele und welche der verhängten Bußgelder wurde der Rechtsweg vor den Gerichten beschritten? Wie häufig wurden die Bescheide aufgehoben? In Eimsbüttel wurde im 2016 in 19 Fällen der Rechtsweg beschritten (neun Bescheide wurden aufgehoben), im Jahr 2017 in neun Fällen (drei Bescheide wurden aufgehoben ) und im Jahr 2018 in 16 Fällen (drei Bescheide wurden aufgehoben). In Wandsbek wurde zwischen 2016 und 2018 in fünf Fällen der Rechtsweg beschritten, ein Bescheid wurde aufgehoben. In Bergedorf wurde im Jahr 2017 in zwei Fällen der Rechtsweg beschritten und im Jahr 2018 in einem Fall. In Harburg wurde im Jahr 2018 in vier Fällen der Rechtsweg beschritten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 11. Welche Kosten sind für den Abschnitt Ordnungswidrigkeiten- Management in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils in den jeweili- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15936 3 gen Bezirken entstanden? Bitte nach Jahren, Bezirken, einzelnen Posten (Personalkosten und Sachkosten) und Innen- und Außendienst (Personal - und Sachkosten) aufschlüsseln. Siehe Anlage 3. 12. Für welche der Tätigkeiten bestehen Notdienste? 13. Wie viele Mitarbeiter (VZÄ) standen dabei zu welchen Zeiten in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils zur Verfügung? 14. Wie sind die Notdienste zu erreichen? Außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten der jeweils originär zuständigen Behörden treffen die Vollzugspolizei sowie die Feuerwehr unaufschiebbare Maßnahmen in allen Fällen der Gefahrenabwehr. Sie benachrichtigen unverzüglich die zuständige Verwaltungsbehörde und teilen dieser ihre Feststellungen und Maßnahmen mit. Auch im Zusammenhang mit erfolgten Ordnungsverstößen wird die Polizei bei unaufschiebbaren Maßnahmen für die jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden tätig, soweit dies im Rahmen der vorhandenen Ressourcen und vorzunehmender Prioritätensetzung möglich ist. Insbesondere erhebt die Polizei verfahrensrelevante Informationen, wie zum Beispiel die Daten des Verursachers, und teilt der jeweils zuständigen Behörde alle getroffenen Feststellungen mit. 15. Welchen Krankenstand gab es prozentual in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils beim Ordnungswidrigkeiten-Management in den Bezirken? Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln. Siehe Anlage 4. VZÄ davon tätig im Außendienst VZÄ davon tätig im Außendienst VZÄ davon tätig im Außendienst Hamburg-Mitte 11,25 6,00 10,00 5,00 10,14 4,00 Altona 6,00 5,00 6,14 5,14 6,19 5,19 Eimsbüttel 4,00 2,60 4,77 3,37 2,00 1,10 Hamburg-Nord 9,60 4,60 7,60 3,50 8,60 4,30 Wandsbek 6,00 5,00 6,00 5,00 6,00 5,00 Bergedorf 5,31 3,00 5,31 3,00 5,31 3,00 Harburg 6,78 4,50 6,68 4,40 6,31 4,50 Quelle: Angaben der Bezirksämter Bezirksamt 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 Drucksache 21/15936 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 OWI Bußgelder in Tsd. Euro OWI Bußgelder in Tsd. Euro OWI Bußgelder in Tsd. Euro Hamburg-Mitte 4.284 278 4.279 235 4.510 240 Altona 765 108 466 89 970 96 Eimsbüttel 553 45 505 41 177 16 Hamburg-Nord 1.449 63 1.319 46 1.060 63 Wandsbek 2.959 8 3.492 35 3.609 54 Bergedorf 755 43 689 12 852 18 Harburg 618 41 621 57 648 88 Quelle: Angaben der Bezirksämter Bezirksamt 2016 2017 2018 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15936 5 Anlage 2 Pe rs on al ko st en Sa ch ko st en Pe rs on al ko st en Sa ch ko st en Pe rs on al ko st en Sa ch ko st en Pe rs on al ko st en Sa ch ko st en Pe rs on al ko st en Sa ch ko st e n Pe rs on al ko st en Sa ch ko st en H am bu rg -M itt e 56 4 26 5 46 19 5 58 72 4* 36 3 60 25 2 49 67 2 31 5 59 25 9 39 Al to na 37 2 55 10 24 7 60 47 4 58 9 35 8 49 47 8 60 9 36 2 47 Ei m sb üt te l 29 2 17 0 29 79 14 32 8 19 0 32 91 15 20 7 11 7 18 63 9 H am bu rg -N or d 65 1 33 5 68 20 9 39 56 9* 25 8 58 21 4 39 61 2 28 8 58 22 7 39 W an ds be k 39 6 56 10 28 1 49 40 6 58 10 29 0 49 43 0 61 9 30 6 55 Be rg ed or f 34 7 12 9 29 16 0 29 35 5 13 1 29 16 6 29 36 4 13 5 28 17 3 28 H ar bu rg 42 8 12 3 24 23 7 44 46 1 13 2 24 26 1 44 45 6 11 4 23 27 7 42 20 18 Is t-K os te n ge sa m t da vo n In ne nd ie ns t da vo n Au ße nd ie ns t *D ie A ng ab en z u D rs . 2 1/ 13 16 6 w ei ch en a b, w ei l R üc ks te llu ng en n ic ht b er üc ks ic ht ig t w ur de n. da vo n In ne nd ie ns t da vo n Au ße nd ie ns t Is t-K os te n ge sa m t 20 16 B ez irk sa m t 20 17 Is t-K os te n ge sa m t da vo n In ne nd ie ns t da vo n Au ße nd ie ns t Q ue lle : A ng ab en d er B ez irk sä m te r, in T sd . E ur o Drucksache 21/15936 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 3 2016 2017 2018 in % Hamburg-Mitte 19,8 16,68 16,10 Altona 13,5 11,20 18,5* Eimsbüttel 8,6 6,70 k.A.** Hamburg-Nord 14,9 9,00 13,50 Wandsbek* 9,3 8,40 15,60 Bergedorf 15,7 11,90 21,20 Harburg 12 12,70 9,90 *Stichtag 30.06.18, darüber hinaus wegen Systemumstellung keine Angaben möglich **Datenschutz, da weniger als 5 Personen Bezirksamt vollkräftebereinigte Fehlzeitenquoten/Krankenstand Quelle: Angaben der Bezirksämter Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15936 7 Anlage 4 15936ska_Text 15936ska_Anlagen 15936ska_Antwort_Anlage1 Tabelle1 15936ska_Antwort_Anlage2 Tabelle1 15936ska_Antwort_Anlage3 Tabelle1 15936ska_Antwort_Anlage4 Tabelle1