BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15937 21. Wahlperiode 29.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 23.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Bezirkliche Bebauungspläne – Verzögerungen auch hier? Gerade aus dem Bezirk Harburg ist bekannt, dass teilweise erhebliche Verzögerungen hinsichtlich der entsprechenden Verfahren bestehen. Auch bezüglich anderer Zahlen ergibt sich ein Nachfragebedarf, der sich durch die bisherigen Erörterungen der Kennzahlen zum Vorbericht der Haushalte der Bezirksämter nicht erledigt hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Bezirksämter prognostizieren die zu erwartenden Kennzahlenwerte nach bestem Wissen und Kenntnisstand. Zu beachten ist, dass sich die zugrunde liegenden Sachverhalte teilweise im Kontext komplexer, mehrjähriger förmlicher und informeller Planverfahren mit einer Vielzahl von Akteuren und Wechselwirkungen befinden. Etwa infolge von Bürgerbeteiligungsverfahren oder anderen Entwicklungen im Planungsprozess können sich verfahrensimmanente Anpassungsbedarfe ergeben, die mit dem mehrjährigen zeitlichen Vorlauf der Prognose nicht abschließend vorherzusagen sind. Ebenso können sich die Inhalte und Erfordernisse der den Kennzahlen zugrunde liegenden Verfahren sachlich unterscheiden. Dies ist bei der Bewertung der Ergebnisse zu beachten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele eingeleitete bezirkliche Bebauungspläne (Grobabstimmungen) und sonstige Verordnungen gab es in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Bezirk/Jahr 2016 2017 2018 Hamburg-Mitte 4 4 3 Altona 4 3 14 Eimsbüttel 4 1 6 Hamburg-Nord 6 3 3 Wandsbek 6 4 9 Bergedorf 5 2 1 Harburg 2 1 3 Senat 20 0 4 ∑ 51 19 43 2. Weshalb war in dem Bezirk Altona 2018 abweichend von der Prognose die Einleitung einer größeren Anzahl neuer Bebauungsplanverfahren erforderlich? Im Jahr 2018 wurden im Bezirksamt Altona aufgrund der Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzepts mehr Bebauungspläne eingeleitet als prognostiziert, da sich, nach Untersuchung der Auswirkungen von Spielhallen und Wettbüros, ein dringender Drucksache 21/15937 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Handlungsbedarf ergeben hat. In diesem Zuge wurden 15 Gebiete ermittelt, für die 15 Bebauungsplanverfahren zum Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros eingeleitet wurden. 3. Weshalb wurde die Zustimmung von mehreren kommunalpolitischen Gremien hinsichtlich der Einleitung von mehreren Bebauungsplänen verweigert? Um welche Verfahren ging es jeweils und wie ist der derzeitige Sachstand? Für die Verfahren Duvenstedt 18, Hummelsbüttel 30, Jenfeld 28 und Rahlstedt 134 war eine Verfahrenseinleitung nicht bereits im Rahmen der Erstbefassung der zuständigen Gremien erfolgt, weil diese im Vorfeld zu treffender Beschlüsse noch sachliche Klärungsbedarfe erkannt hatten. Entsprechende Klärungsprozesse sind mit dem Begriff „Verweigerung“ nicht zutreffend bezeichnet. Mit Ausnahme des Verfahrens Jenfeld 28 sind diese Verfahren zwischenzeitlich eingeleitet und befinden sich in der laufenden Bearbeitung. Im Jahr 2017 wurde das Verfahren Harburg 69 im Stadtplanungsausschuss vorgestellt . Die Entscheidung wurde wegen weiterer Beratungsbedarfe vertagt. Das Verfahren Neugraben-Fischbek 73 wurde ab Oktober 2017 drei Mal vorgestellt. Der Einleitungsbeschluss des Stadtplanungsausschuss wurde im Juni 2018 gefasst. Beide Verfahren befinden sich mit Sachstand zum 23.01.2019 in der Vorbereitung zur Grobabstimmung . 4. Wie viele bezirkliche Bebauungspläne haben in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils die Vorweggenehmigungsreife erlangt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Bezirk/Jahr 2016 2017 2018 Hamburg-Mitte 3 1 0 Altona 0 2 3 Eimsbüttel 5 4 4 Hamburg-Nord 5 4 4 Wandsbek 3 1 3 Bergedorf 0 1 1 Harburg 3 0 0 Senat 3 1 2 ∑ 22 14 17 5. Die Unterschreitung des Planwertes in Bergedorf soll sich aufgrund von langwierigen Abstimmungen mit Vorhabenträgern ergeben haben. Was ist unter den danach erwähnten „vertraglichen Regelungen“ zu verstehen ? Es handelt sich um Städtebauliche Verträge nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) oder Durchführungsverträge nach §12 BauGB. In den Fällen, in denen eine Bebauungsplanung zu einer Wertsteigerung von Grundstücken führt oder in denen mit Vorhabenträgern zum Beispiel aufgrund von politischen Beschlüssen Regelungen ergänzend zum Planungsrecht vereinbart werden sollen, führt das Bezirksamt Verfahren zur Abstimmung von Städtebaulichen Verträgen durch. Hierbei handelt es sich um Verträge, die die Kostentragung und die Zusammenarbeit zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg dem und Vorhabenträgern während oder als Folge des Bebauungsplanverfahrens regeln. Neben dem Baugesetzbuch gilt die Hamburgische Regelung „Kostenbeteiligung in der Bauleitplanung“. 6. Liegen Erkenntnisse über die Gründe vor, warum in Harburg mehrere Pläne von den jeweiligen Vorhabenträgern nur zögerlich weiterentwickelt wurden? Wenn ja, welche? Wenn nein, gibt es Überlegungen, wie die Verzögerungen ausgeräumt werden können? Verzögerungen bei projektbezogenen oder vorhabenbezogenen Bebauungsplänen tauchen immer dann auf, wenn die Projektentwickler wechseln oder wenn das städte- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15937 3 bauliche Ziel beziehungsweise das städtebauliche Konzept durch die Projektbeteiligten im laufenden Verfahren verändert wird. Änderungen müssen dabei grundsätzlich mit dem plangebenden Bezirk beziehungsweise der Fachbehörde abgestimmt werden . Dies war zum Beispiel bei den Verfahren Harburg 68, Wilstorf 37 und Harburg 63 der Fall. 7. Wie viele öffentliche Veranstaltungen (ÖPD, Stattwerkstatt, sonstige Anhörungen) wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils durchgeführt ? Bitte nach Bezirksämtern aufschlüsseln. Bezirk/Jahr 2016 2017 2018 Hamburg-Mitte 12 2 3 Altona 15 9 18 Eimsbüttel 15 16 20 Hamburg-Nord 8 4 5 Wandsbek 11 9 6 Bergedorf 5 8 16 Harburg 8 9 4 Stadtwerkstatt 2 1 1 ÖPD Senatspläne 18 1 5 ∑ 94 59 78 8. Um welche Veranstaltungen handelte es sich im Bezirk Hamburg-Nord, die zusätzlich durch Bürgerverträge durchzuführen waren? In Hamburg-Nord fanden aufgrund von Bürgerverträgen folgende Veranstaltungen statt: - B-Plan-Verfahren Ohlsdorf 30: Vor-Ort-Beteiligung: 14. Juli 2017, 12 bis 17 Uhr: Erna-Stahl-Ring 18. Juli 2017, 14 bis 19 Uhr: S-Bahn-Station Kornweg 20. Juli 2017, 12 bis 17 Uhr: Vor dem Berge/Tornberg 22. Juli 2017, 12 bis 17 Uhr: Stübeheide Entwurfswerkstatt am 04.11.2017 Ausstellung und Präsentation der Zwischenergebnisse am 11. und 12.12.2017 Ausstellung und Abschlusspräsentation der Wettbewerbsergebnisse am 19. und 20.02.2018 Öffentliche Plandiskussion am 22.11.2018 - Ehemalige Schule Grellkamp: Öffentliche Planungswerkstatt am 26.05.2018 9. In Harburg kam es auch hier aufgrund der fehlenden Zustimmung von kommunalpolitischen Gremien zu Unterschreitungen des Planwertes. Wie ist der aktuelle Sachstand? Welche Maßnahmen sollen diesbezüglich ergriffen werden? Siehe Antwort zu 3. Im Übrigen können bei diesem frühen Planungsstand noch keine Aussagen gemacht werden.