BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15938 21. Wahlperiode 29.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 23.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung der Relocation-Programme Im Jahr 2015 hat die EU zwei Beschlüsse gefasst, mit denen bis September 2017 über eine befristete Notverteilungsregelung 160 000 Personen aus Italien und Griechenland auf 25 EU-Mitglieder umverteilt werden sollten. Tatsächlich waren in der Folge von den EU-Staaten bedeutend weniger Übernahmen angemeldet worden. Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete sich, 27 500 Geflüchtete aus Griechenland und Italien aufzunehmen. Die Programme starteten schleppend, und sie sind weiter schleppend verlaufen. Laut EU-Kommission hat Deutschland bis zum 30.10.2018 nur 5 446 Personen aus Italien sowie 5 391 Personen aus Griechenland aufgenommen, insgesamt also lediglich 10 837 oder knapp 40 Prozent (https://resettlement.de/ aktuelle-aufnahmen/). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg beteiligt sich solidarisch an der Umsetzung der Relocation-Programme. Die Verteilung der im Relocation-Verfahren durch die Bundesrepublik aufgenommenen Personen auf die Länder erfolgt im Rahmen des Verteilungssystems. Die Länder haben dabei keinen direkten Einfluss auf die Zuweisungen durch den Bund. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Geflüchtete hat Hamburg im Rahmen dieser Relocation- Programme aufgenommen mit Stand a. 31.12.2017, b. 31.12.2018? 2. Wie viele Geflüchtete hat Hamburg im Rahmen dieser Relocation- Programme aus Italien, wie viele aus Griechenland aufgenommen? (Stand 31.12.2018.) Im Rahmen der Relocation-Programme erfolgten die ersten Aufnahmen im November 2016. Die Angaben zur Anzahl der jährlich aufgenommenen Personen ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: 2016 2017 2018 Aufgenommene Personen im Relocation-Programm insgesamt 49 378 29 davon aus Italien k.A.* 211 16 davon aus Griechenland k.A.* 16 4 * Detaillierte Angaben zu den Einreisestaaten für das Jahr 2016 liegen nicht vor. 3. In wie vielen Fällen konnte in diesem Zusammenhang eine Familienzusammenführung erreicht werden? (Stand 31.12.2018.) Drucksache 21/15938 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Statistische Daten hierüber liegen dem Einwohner-Zentralamt nicht vor, da im Relocation -Verfahren Auswahlkriterien, zum Beispiel familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland wie im Resettlement-Verfahren zur Verteilungsentscheidung nicht vorgesehen sind. Im Relocation-Verfahren kann eine Familienzusammenführung erst nach positiv abgeschlossenem Asylverfahren der Betroffenen erfolgen.