BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15939 21. Wahlperiode 29.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 23.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Dublin-Abschiebungen nach Griechenland Seit dem Frühjahr 2017 folgt die Bundesrepublik Deutschland der Empfehlung der EU-Kommission, Dublin-Rückführungen nach Griechenland wieder aufzunehmen. Die Wiederaufnahme der Dublin-Regeln galt für Geflüchtete, die nach März 2017 aus Griechenland in andere EU-Länder weitergereist waren. Zuvor waren seit 2011 Abschiebungen gemäß den Dublin-Regeln nach Griechenland wegen der dort herrschenden systemischen Mängel im Asylsystem ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In wie vielen Fällen hat die Hamburger Ausländerbehörde seit März 2017 Dublin-Überstellungen nach Griechenland durchgeführt? Bitte nach Quartalen aufschlüsseln. Im erfragten Zeitraum fanden keine Dublin-Überstellungen nach Griechenland statt. 2. Die EU-Kommission hatte empfohlen, dass die griechischen Behörden in jedem Einzelfall eine mit EU-Recht konforme Behandlung zusichern. In wie vielen Fällen erfolgte diese Zusicherung? a. Falls die Zusicherung gegenüber dem BAMF erfolgte: Wurde sie regelmäßig der Ausländerbehörde zur Kenntnis gegeben? Siehe Antwort zu 1. b. Hat diese Empfehlung weiterhin Bestand? Wenn nein, seit wann nicht? Empfehlungen der EU-Kommission haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Die von der EU-Kommission formulierten Empfehlungen werden jedoch von den Verwaltungsgerichten durchweg geteilt und zuletzt vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 31. Juli 2018 (2BvR 714/18) bestätigt. Darüber hinaus ist durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat ein den Empfehlungen der EU- Kommission entsprechender Runderlass an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ergangen. 3. Empfohlen hatte die EU-Kommission auch, schutzbedürftige Asylbewerber /-innen nicht nach Griechenland zu überstellen. Zu den schutzbedürftigen Personengruppen zählen Minderjährige und unbegleitete minderjährige Geflüchtete, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, besonders schutzbedürftige Frauen, Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Drucksache 21/15939 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wie viele der seit 2017 nach Dublin-Regelungen nach Griechenland überstellten Geflüchteten gehörten zu den schutzbedürftigen Personengruppen ? Bitte aufschlüsseln nach den genannten Personengruppen . Siehe Antwort zu 1. b. Hat diese Empfehlung weiterhin Bestand? Wenn nein, seit wann nicht? Siehe Antwort zu 2. b. 4. In wie vielen Fällen wurde im abgefragten Zeitraum von einer Überstellung abgesehen, a. weil die Überstellungsfrist abgelaufen war, b. weil die von Überstellung Bedrohten zu den schutzbedürftigen Personengruppen gehörten, c. weil keine Zusicherung von mit EU-Recht konformen Behandlung vorlag, d. aufgrund eines Gerichtsbeschlusses, e. aus sonstigen Gründen? Bitte jeweils für 2017 und 2018 angeben. Von einer Überstellung wurde nicht abgesehen. Im Übrigen liegen der zuständigen Behörde keine statistisch auswertbaren Daten vor.