BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1594 21. Wahlperiode 22.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 15.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Reform des Mutterschutzgesetzes Ist eine werdende Mutter berufstätig, so genießt sie grundsätzlich den Schutz des Mutterschutzgesetzes, sofern sie in einem festen Arbeitsverhältnis steht. Für alle gilt dies jedoch nicht. Schwangere Schülerinnen oder Studentinnen, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, sind nach dem geltenden Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter, welches am 6. Februar 1952 in Kraft trat, nicht vom Schutz erfasst. Insbesondere deshalb scheint das Mutterschutzgesetz dringend reformbedürftig. Es wird ein diskriminierungsfreies Schutzrecht benötigt, das eine gleichberechtigte berufliche Teilhabe für die Schwangere garantiert. Wichtig erscheint vor diesem Hintergrund, inwieweit sich Experten bereits mit dem Thema „Reform des Mutterschutzgesetzes“ befasst haben und inwiefern sich aus dem bestehenden Handlungsbedarf auf Bundesebene Reformmaßnahmen ableiten lassen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Beschäftigt sich der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik mit der Reform des Mutterschutzrechts? a. Welche Arbeitsgruppe ist dafür zuständig? b. Wie ist der derzeitige Beratungsstand? c. Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Nein. Im Übrigen: entfällt. 2. Sind andere Expertengruppen vorhanden, die sich mit der Thematik des reformbedürftigen Mutterschutzgesetzes auseinandersetzen? Wenn ja, wie ist der derzeitige Beratungsstand und wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen? Die Reform des Mutterschutzrechts war im April 2015 Thema auf der jährlich stattfindenden Bund-Länder-Referentenbesprechung beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Von Februar 2012 bis März 2015 hat sich zudem eine vom BMFSFJ einberufene Expertengruppe mit der Anpassung der Mutterschutzregelungen an aktuelle Gefahrstoff- und Biostoffregelungen beschäftigt. Bei diesen vom BMFSFJ eingerichteten Besprechungen beziehungsweise Expertengruppen handelt es sich um interne Gremien, deren Beratungsergebnisse nicht veröffentlicht werden. Das BMFSFJ hat einen ersten Entwurf für ein reformiertes Mutterschutzrecht für Ende 2015 in Aussicht gestellt. 3. Wird diesbezüglich im Bundesrat zurzeit eine Gesetzesinitiative angestrebt ? Nein.