BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15940 21. Wahlperiode 29.01.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 23.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Praxis der „3-plus-2-Regelung“ Das Bundeskabinett hat sich im Dezember 2018 auf einen Gesetzentwurf für ein „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ sowie auf ein „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ geeinigt. Mit dem Letzteren sollen einige Voraussetzungen für die Ausbildungsduldung verändert sowie die sogenannte Beschäftigungsduldung eingeführt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Ausbildungsduldungen (§ 60a Absatz 2 S. 3 i.V.m. S. 4-6 Aufenth G) wurden seit 1.8.2015 erteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Monaten und Jahren)? Monat 2015 2016 2017 2018 Januar - - 5 8 Februar - - 2 12 März - - 1 9 April - 1 4 6 Mai - - 3 7 Juni - - 20 5 Juli - 1 43 25 August - - 18 18 September - - 10 12 Oktober - 5 15 14 November - - 10 9 Dezember 1 6 8 gesamt 1 7 137 133 2. Wie viele Personen waren zum Stichtag 31.12.2018 im Besitz einer Ausbildungsduldung (§ 60a Absatz 2 S. 3 i.V.m. S. 4-6 AufenthG)? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren insgesamt 256 Personen im Besitz einer Ausbildungsduldung gemäß § 60a Absatz 2 S. 3 i.V.m. S. 4-6 Aufenthaltsgesetz (Aufenth G). 3. Welches sind die zehn Berufsgruppen, für die die jeweils größte Zahl an Ausbildungsduldungen erteilt wurde? In welchem Umfang wurden Ausbildungsduldungen für sogenannte Mangelberufe erteilt? Eine Statistik zu den Hauptberufsgruppen, für die Ausbildungsduldungen erteilt wurden , liegt nicht vor. Diese stellen kein auswertbares Kriterium im aufenthaltsrechtli- Drucksache 21/15940 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 chen Fachverfahren dar. Eine Überprüfung und Auswertung aller infrage kommenden Ausländerakten ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie vielen Personen wurde seit 1.8.2016 eine kurzfristige Duldung zur Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz (§ 60a Absatz 2 S. 10) erteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Monaten und Jahren)? Seit dem 1. August 2016 wurde insgesamt 18 Personen eine Duldung gemäß § 60a Absatz 2 S. 10 AufenthG erteilt. Monat 2016 2017 2018 Januar - 1 Februar - 1 März - 1 April - 1 1 Mai - Juni - 2 Juli - 1 1 August - 1 September - 2 Oktober - November - 1 Dezember - 3 2 gesamt 0 6 12 5. Wie viele Personen waren zum Stichtag 31.12.2018 im Besitz einer kurzfristigen Duldung zur Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz (§ 60a Absatz 2 S. 10)? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren insgesamt zwei Personen im Besitz einer kurzfristigen Duldung zur Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz. 6. Wie viele Duldungen zur Suche nach einer Beschäftigung (§ 60a Absatz 2 S. 11 AufenthG) wurden seit 1.8.2016 erteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Monaten und Jahren)? Seit dem 1. August 2016 wurde insgesamt neun Personen eine Duldung gemäß § 60a Absatz 2 S. 11 AufenthG erteilt. In den Jahren 2016 und 2017 erfolgte keine Erteilung: Monat 2018 Januar - Februar - März - April - Mai - Juni - Juli 2 August 2 September 1 Oktober 1 November 3 Dezember - gesamt 9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15940 3 7. Wie viele Personen waren zum Stichtag 31.12.2018 im Besitz einer Duldung zur Suche nach einer Beschäftigung (§ 60a Absatz 2 S. 11 Aufenth G)? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren insgesamt vier Personen im Besitz einer Duldung gemäß § 60a Absatz 2 S. 11 AufenthG. 8. In wie vielen Fällen erlosch seit 1.8.2016 eine erteilte Ausbildungsduldung aus den Gründen des § 60a Absatz 2 S. 6 AufenthG? In keinem Fall. 9. In wie vielen Fällen wurde seit 1.8.2016 nach Erteilung einer Ausbildungsduldung der Abbruch der Ausbildung mitgeteilt (§ 60a Absatz 2 S. 7-9 AufenthG)? In dreizehn Fällen wurde die zentrale Ausländerbehörde über eine vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses informiert. 10. Wie vielen Personen wurde seit 1.8.2016 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Absatz 1a AufenthG erteilt? Seit dem 1. August 2016 wurden insgesamt zwei Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Absatz 1a AufenthG erteilt.