BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15950 21. Wahlperiode 01.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Joachim Lenders und Birgit Stöver (CDU) vom 24.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Stillstand beim Alleingang − Scheitert der teure Hamburger Sonderweg bei der Beamtenversicherung bereits nach kurzer Zeit am fehlenden Wechselwillen der Betroffenen? Seit August 2018 können einige Beamte in Hamburg wählen, ob sie sich für ihre Krankenversicherung eine Pauschale auszahlen lassen oder die übliche Kombination von privater Krankenversicherung und individueller Beihilfe nutzen wollen (Drs. 21/11426). Im Unterausschuss „Personalwirtschaft und Öffentlicher Dienst“ (Ausschussprotokoll Nummer 21/8) hieß es am 17. September 2018, dass bis dahin erst „etwa“ 80 Beamte die pauschale Beihilfe beantragt und ausgezahlt bekommen hätten. Daraufhin erinnerte ein Fragesteller im Ausschuss daran, dass der Senat ursprünglich in seiner Drucksache davon ausgegangen sei, dass etwa 2 400 Beamtinnen und Beamte freiwillig in der GKV versichert und damit bisher benachteiligt worden seien. Weitere etwa 1 000 neue Beamtenanwärterinnen und -anwärter in allen Bereichen der Verwaltung der Stadt Hamburg würden hinzukommen, sodass von etwa 3 400 potenziellen Interessenten auszugehen sei. Der Senat, dem bei der Beantwortung der Drs. 21/14096 noch keine aussagekräftigen Zahlen vorlagen, betonte daraufhin erneut, dass seine Zahlen noch nicht belastbar seien. Inzwischen sind allerdings mehrere Monate verstrichen, die Daten des Senats müssten also qualitätsgesichert vorliegen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat bewertet die Inanspruchnahme der pauschalen Beihilfe bislang positiv, da bereits über 1 000 Beamtinnen und Beamte das Angebot nutzen. Die Inanspruchnahme ist insbesondere als erfolgreich zu bewerten, da Hamburg als erstes Bundesland eine solche Regelung einführt und Modellcharakter hat. Eine umfassende Auswertung der Inanspruchnahme ist dem Senat erst nach Ablauf des gesamten Haushaltsjahres möglich. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Beamte haben die pauschale Beihilfe beantragt und wie viele bekommen sie aktuell ausgezahlt? 1 188 Beamtinnen und Beamte haben die Pauschale Beihilfe beantragt. Von diesen Personen bekommen 1 015 die Pauschale Beihilfe mit den Februar-Bezügen ausgezahlt . Die weiteren Anträge befinden sich in der Prüfung. 2. Wie viele Anwärter sind am 1. Oktober 2018 gestartet? Wie viele von ihnen haben die pauschale Beihilfe beantragt und bekommen sie ausgezahlt ? Am 1. Oktober haben insgesamt 407 Anwärterinnen und Anwärter ihren Dienst angetreten . Zu berücksichtigen ist dabei, dass 167 Anwärterinnen und Anwärter der BIS Drucksache 21/15950 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 (Polizeivollzug, Berufsfeuerwehr) Heilfürsorge erhalten. Es haben 49 Personen die Pauschale Beihilfe beantragt und bekommen sie ausgezahlt. 3. Wie viele Beamte und Anwärter haben sich bezüglich eines Wechsels in die GKV beziehungsweise bezüglich der pauschalen Beihilfe beraten lassen? 4. Wer führt die Beratung mit wie viel VZÄ durch? 5. Wie viele der beratenen Personen haben sich danach für die Beantragung der pauschalen Beihilfe entschieden? Auskünfte über die Wahlmöglichkeit zwischen Pauschaler Beihilfe einerseits und herkömmlicher individueller Beihilfe andererseits sowie über die Ausgestaltung der Pauschalen Beihilfe werden im Rahmen der bestehenden Aufgaben vom Personalamt erteilt. Die Auskünfte werden weder statistisch erfasst noch inhaltlich ausgewertet. 6. Kosten in welcher Höhe sind im Jahr 2018 durch die Auszahlung der pauschalen Beihilfe entstanden? Im Jahr 2018 sind Zahlungen in Höhe von insgesamt 960 814,73 Euro für Pauschale Beihilfen erfolgt. 7. Mit Kosten in welcher Höhe für die Auszahlung der pauschalen Beihilfe kalkuliert der Senat aktuell für das Jahr 2019? Siehe Drs. 21/11426.