BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15953 21. Wahlperiode 01.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 24.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Bekämpfung von Betrugsdelikten – Welche Strategie verfolgt der Senat? (III) In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/15659 verwies der Senat darauf, dass die erfragten Jahresdaten der PKS 2018 zurzeit noch nicht qualitätsgesichert seien und ein Datenabgleich mit dem Bundeskriminalamt (BKA) noch nicht erfolgt sei, sodass die erfragten Daten für das Jahr 2018 zur Gewährleistung eines Minimums an Validität als kumulative Dreivierteljahreszahlen (Januar bis September) berechnet wurden. Aufgrund der Tatsache, dass die Medien bereits Anfang dieser Woche über die laut PKS 2018 rückläufigen Fallzahlen bei Einbruchs- und Taschendiebstählen berichteten, ist davon auszugehen, dass die Zahlen nunmehr qualitätsgesichert und abgeglichen vorliegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Polizei hat keine Mitteilungen zu den in den Medien verbreiteten Jahresdaten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2018 herausgegeben. Zum Zeitpunkt der Medienberichterstattung lagen qualitätsgesicherte Daten der PKS für das Jahr 2018 noch nicht vor. Dies vorangestellt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie haben sich die Anzahl der erfassten Betrugsfälle (PKS-Straftatenschlüssel 510000) und des sonstigen Warenkreditbetrugs (PKS-Straftatenschlüssel 511200) sowie die Aufklärungsquoten im gesamten Jahr 2018 entwickelt? Die erfragten Daten sind in der folgenden Tabelle dargestellt: PKS- Schlüssel Delikt Januar bis Dezember 2018 erfasste Fälle aufgeklärte Fälle absolut relativ 510000 Betrug 33 173 18 242 55,0% 511200 sonstiger Warenkreditbetrug 8 704 3 141 36,1% 2. Auf meine Frage nach der Entwicklung der krankheitsbedingten Fehlzeitenquote im LKA 55 im zweiten Halbjahr antwortete der Senat: „Die Datenbasis bei der Erfassung von Fehlzeiten im neuen Personalmanagementverfahren Kooperation Personaldienste (KoPers) ist noch fehlerhaft und unvollständig, eine Beantwortung der Fragestellung auf Basis valider Daten ist daher derzeit nicht möglich.“ a. Liegt es ausschließlich daran, dass es einen Rückstau in der Sachbearbeitung gibt (Drs. 21/15710)? Drucksache 21/15953 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nein. b. Falls ja, worauf basiert dieser und wann wird er voraussichtlich behoben sein? Entfällt. c. Falls nein, welche weiteren Ursachen führen zur fehlerhaften und unvollständigen Datenbasis? Die Anpassungen an der Schnittstelle zur Übertragung von Abwesenheitszeiten bei der Polizei von der Zeitwirtschaft (eZeit) zu KoPers sind noch nicht abgeschlossen. Die Schnittstelle zur Übertragung von Abwesenheitszeiten zu KoPers erfordert bisher vergleichsweise viele manuelle Korrekturen durch die Personalsachbearbeitung. Durch eine technische Anpassung werden diese Korrekturen beginnend mit der Februarabrechnung voraussichtlich nicht mehr erforderlich sein. Eine Übermittlung von Abwesenheiten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. d. Falls die Datenbasis mittlerweile fehlerfrei und vollständig erfasst wurde: Wie hat sich die krankheitsbedingte Fehlzeitenquote im LKA 55 im zweiten Halbjahr 2018 entwickelt? Bitte monatsweise angeben . Entfällt; siehe Antwort zu 2. c.