BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15954 21. Wahlperiode 01.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 24.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Sperrung der Bachstraße. Komponistenviertel für mehrere Jahre vom öffentlichen Personennahverkehr abgehängt. Bürger bei den Planungen nicht beteiligt? Seit einiger Zeit mehren sich die Beschwerden aus der Bevölkerung über die Sperrung der Bachstraße für den ÖPNV. Für die Dauer von vorrausichtlich drei Jahren soll der Richtung Hamburger Straße fahrende Busverkehr der beiden Linien 172 und 173 am Komponistenviertel vorbeigeführt werden. Auf der Homepage des HVV können Personen, die danach suchen, folgende Meldung dazu lesen: „Ab Montag, 1. Oktober 2018 Betriebsbeginn bis voraussichtlich Freitag, 2. Oktober 2021 fahren die Linien 172 und 173 in Richtung Mundsburger Brücke eine Umleitung. Grund hierfür sind Bauarbeiten . Die Haltestelle Herderstraße ist gleich nach dem Abbiegen in die Herderstraße in einen Parkstreifen verlegt. Die Haltestelle Mozartstraße ist in die Herderstraße vor die Kreuzung Mozartstraße/Winterhuder Weg in einen Parkstreifen verlegt. Die Haltestelle Bachstraße ist ersatzlos aufgehoben.“ Außerdem wurden die Anwohner der Bachstraße offensichtlich über eine Anliegerinformation vom 17. September 2018 seitens HAMBURG WASSER darüber informiert, dass in der Bachstraße vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. April 2020 Sielbau betrieben werden soll. In dieser Anliegerinformation werden auch verkehrstechnische Fragen behandelt, allerdings sucht man Informationen zu einer Sperrung der Buslinien vergeblich. Insbesondere für ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Anwohner der Bachstraße und dem direkten Umfeld bedeutet die Herausnahme der Buslinien für mehrere Jahre eine nahezu unüberwindliche Hürde zum Erreichen der Hamburger Straße und damit den Ärzten und Nahversorgern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: HAMBURG WASSER (HW) führt zur Sicherstellung der Abwasserentsorgung eine Sielsanierung in der Bachstraße durch. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften von HW und der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wie folgt: 1. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass der Sielbau vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. April 2020 in der Bachstraße tätig sein wird? Der geplante Sielbau wurde von HW im Jahr 2010 der Koordinierungsstelle für Baustellen in Hauptverkehrsstraßen (KOST), dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), dem zuständigen Polizeikommissariat und dem Bezirksamt Hamburg -Nord angekündigt. 2. Welche Maßnahmen werden genau in dieser Zeit in der Bachstraße vom Sielbau vorgenommen? Drucksache 21/15954 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Sanierung erfolgt in geschlossener Bauweise, im sogenannten Rohrlining- Verfahren. Neue Rohre werden dabei aus einer Startbaugrube heraus in das vorhandene Rohr eingezogen. Der Einsatz dieses Verfahrens ist eine umweltverträgliche Bauweise, da Baumwurzeln nicht beeinträchtigt werden und kaum Abfälle entstehen. Zudem werden Eingriffe in den Straßenverkehr auf ein Mindestmaß reduziert. Offene Baugruben sind nur für die Anbindung der Hausanschlussleitungen und der zufließenden Siele an das neue Siel notwendig. Während der Bauphase ist die häusliche Abwasserentsorgung sichergestellt. Die Arbeiten sind in fünf Bauabschnitte aufgeteilt. Sie beginnen im nördlichen Bereich der Bachstraße zwischen den Kreuzungen Herderstraße und Imstedt. Entsprechend des Baufortschritts setzt sich die Baustelle Richtung Bostelreihe fort. Die gesamte Sanierungsstrecke beträgt rund 1 100 m. Die Verkehrsführung erfolgt überwiegend durch Einbahnstraßenregelung. Es werden Halteverbotszonen eingerichtet. Die Zufahrt zu den Grundstücken ist in der Regel gewährleistet. 3. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Sielbau in der Bachstraße und der angekündigten Sperrung der Bachstraße für den Busverkehr der Linien 172 und 173 durch den HVV im Zeitraum 1. Oktober 2018 und 2. Oktober 2021? a) Wenn ja: Warum unterscheiden sich die Zeiträume und worin liegt genau der Zusammenhang? Warum wurden die Anwohner im Rahmen der Anliegerinformation nicht über die Herausnahme der Buslinien informiert? b) Wenn nein: Was sind die abweichenden Gründe für die Herausnahme des Busverkehrs aus der Bachstraße? Während der Sielbauarbeiten ist ein Busverkehr durch die Bachstraße aufgrund der zu geringen verbleibenden Fahrbahnbreite nicht möglich. Nach Abschluss der Sielbauarbeiten sind Straßenbauarbeiten in der Bachstraße durch das zuständige Bezirksamt geplant. In der Fahrgastinformation der Hochbahn sind beide Baumaßnahmen berücksichtigt. 4. In welcher Form wurden die Anwohner der Buslinien über die langfristige Herausnahme informiert? 5. In welcher Form hat der Senat angesichts der langfristigen Herausnahme der Busse mit den anliegenden Bürgern das Gespräch gesucht, wer war daran beteiligt und was waren die Ergebnisse dieser Gespräche? Die Anwohnerinnen und Anwohner nahe der Buslinien sind durch Aushänge an den von der Sperrung betroffenen Bushaltestellen und durch entsprechende Hinweise in der elektronischen Fahrplanauskunft sowie auf der Internetseite der HOCHBAHN und des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) informiert worden. Außerdem sind an weiteren Bushaltestellen im Zulauf auf die Bachstraße entsprechende Hinweise angebracht worden. Alle Informationen sind circa eine Woche vor Beginn der Sperrung veröffentlicht worden. Bei Fragen im Zusammenhang mit Umleitungen stehen den Kundinnen und Kunden des HVV die bekannten Kontaktangebote per E-Mai, Telefon und auch die HVV-Servicestellen zur Verfügung. Umleitungsverkehre zum Beispiel aufgrund von Baustellen werden von den Verkehrsunternehmen eigenverantwortlich geplant und organisiert. Dabei ist es das Ziel, die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Sofern es erforderlich ist, werden die Maßnahmen mit den zuständigen Stellen in der Verwaltung, zum Beispiel der Straßenverkehrsbehörde, abgestimmt. Die HOCHBAHN hat für die Dauer der Umleitung einen Antrag zur Fahrplan- und Linienwegsänderung bei der nach dem Personenbeförderungsgesetz zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt. Diese hat nach Durchführung eines Anhörungsverfahrens, in dem unter anderem die Straßenverkehrsbehörde und das zuständige Bezirksamt beteiligt wurden, die Änderungen für den betreffenden Zeitraum genehmigt. Der Kreis der im Genehmigungsverfahren zu beteiliegenden Stellen ist im Personenbeförderungsrecht geregelt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15954 3 Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat den Antrag der Hochbahn auf vorübergehende Änderung des Linienweges der Linien 172 und 173 am 11. Oktober 2018 für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz im Informationssystem der Bezirksversammlung Hamburg-Nord veröffentlicht und in der Sitzung am 23. Oktober 2018 zur Kenntnis genommen (siehe Drs. 20-6025 der Bezirksversammlung Hamburg-Nord). 6. Warum gibt es keine alternative Möglichkeit, das Komponistenviertel von Norden nach Süden mittels mindestens einer der beiden Buslinien weiterhin zu erschließen? 7. Welche Alternativen wurden geprüft? In Richtung Norden verbleiben die Linien auf ihrem Linienweg. Für die Linienführung in Richtung Süden hat die HOCHBAHN alle Straßenverbindungen im Umfeld der Bachstraße auf ihre Eignung für eine Umleitungsstrecke geprüft. Die bestehenden Einbahnstraßenregelungen und eine geringe Fahrbahnbreite eröffnen jedoch nur sehr geringe Spielräume für eine alternative Linienführung. Es wurde die Busumleitung mit den geringsten Auswirkungen für die Fahrgäste gewählt. 8. Wurde geprüft, den Bus wenigstens teilweise durch die Bachstraße oder über Alternativrouten durch das sogenannte Komponistenviertel zu führen ? Welche Routen standen hierbei zur Debatte, welche Ergebnisse hatte diese Prüfung und wer war an diesen Prüfungen beteiligt? Ja. An den Prüfungen waren neben HW und der Hochbahn auch Vertreterinnen und Vertreter des zuständigen Polizeikommissariats beteiligt. Zu Alternativrouten siehe Antwort zu 3. und 7. 9. Wann und in welcher Form wurden die Anwohner über die Alternativlosigkeit informiert? Es werden mit den eingerichteten Ersatzhaltestellen Alternativen angeboten. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. und 5. 10. In welchen Zeitabschnitten werden welche Baulose im Rahmen des Sielbaus in der Bachstraße umgesetzt? Entsprechend der Planung von HW werden die fünf Bauabschnitte der Maßnahme Bachstraße wie folgt ausgeführt: 1. Bauabschnitt, Herderstraße bis Imstedt: Oktober 2018 bis März 2019. 2. Bauabschnitt, Imstedt bis Mozartstraße: März 2019 bis Juli 2019. 3. und 4. Bauabschnitt, Mozartstraße bis Beim Alten Schützenhof: Juli 2019 bis Dezember 2019. 5. Bauabschnitt, Beim Alten Schützenhof bis Bostelreihe: Dezember 2019 bis April 2020. 11. In welchen Zeitabschnitten werden welche weiteren Bautätigkeiten in der Bachstraße im Zeitraum 1.10.18 bis 2.10.21 durchgeführt? In den Einmündungsbereichen Imstedt und Beethovenstraße in die Bachstraße sind zusätzliche Sielsanierungsarbeiten seitens HW geplant. Eine genaue Zeitplanung dazu liegt derzeit nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. bis 3. b). 12. Wann und in welcher Form hat es Gespräche oder Informationen mit den Bürgern über mögliche weitere Bautätigkeiten gegeben? Die über die aktuelle Baumaßnahme Bachstraße hinausgehenden Bauaktivitäten werden auf den üblichen Wegen mit zu beteiligenden Dritten wie dem zuständigen Bezirksamt oder anderen Leitungsträgern abgestimmt. Die Anliegerinnen und Anlieger werden seitens HW mittels einer Anliegerinformation vor Baubeginn informiert. 13. Welche Alternativmöglichkeiten sieht der Senat zur Erschließung der bisherigen Nord-Süd-Verbindung insbesondere für ältere und in der Drucksache 21/15954 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Mobilität eingeschränkte Personen, für die das Erreichen der verlegten Buslinie eine unüberwindbare Hürde darstellt, vor? 14. Welche Empfehlungen hat der Senat für den in Frage 13. beschriebenen Personenkreis? Die Ersatzhaltestellen befinden sich in zumutbarer Entfernung von maximal 300 m zur Originalhaltestelle. Fahrgäste, die diesen Weg nicht bewältigen können, haben die Möglichkeit, mit den Buslinien 172 und 173 der Gegenrichtung bis Herderstraße, Jarrestraße (Kampnagel) oder U/S Barmbek zu fahren und ab dort den Weg mit den Linien 172 oder 173 in der eigentlichen Fahrtrichtung beziehungsweise mit der U- Bahn fortzusetzen. 15. In welcher Form wurde die Problematik mit der bezirklichen Politik erörtert ? 16. Wer hat an diesen Erörterungen teilgenommen? 17. Was war konkret Inhalt der Gespräche? 18. Welche Lösungsmöglichkeiten wurden von der bezirklichen Politik vorgebracht ? 19. Welche Lösungsvorschläge wurden der bezirklichen Politik gemacht? Siehe Antwort zu 4. und 5. 20. Welche Möglichkeiten stehen dem Senat zur Verfügung, um die Durchführung der zuvor genannten Baumaßnahmen maximal zu beschleunigen und von welchen Möglichkeiten wurde hierbei Gebrauch gemacht? Wenn nicht alle möglichen Optionen zur Beschleunigung ausgeschöpft wurden beziehungsweise werden, was sind die konkreten Gründe dafür? HW setzt nach Möglichkeit geschlossene Bauverfahren, wie in der aktuellen Maßnahme Bachstraße ein, die sich durch eine schnellere Bauabwicklung und geringere Eingriffe in den Straßenraum auszeichnen. Daneben werden zur weiteren Optimierung unter anderem mehrere Baukolonnen eingesetzt. Im 1. Bauabschnitt der Maßnahme Bachstraße werden derzeit parallel zwei Kolonnen eingesetzt (Kolonne 1: Sanierung der Hauptleitung mittels Rohreinzug, Kolonne 2: Erstellung der Baugruben für Anschlussleitungen, Sanierung der Anschlussleitungen). Eine weitere Beschleunigung kann grundsätzlich durch paralleles Arbeiten an mehreren Stellen erreicht werden . Dies erfordert einen größeren räumlichen Eingriff oder einen Zweischichtbetrieb von 6 bis 22 Uhr. Beides ist im konkreten Fall der Bachstraße aus Gründen der Minimierung der Beeinträchtigungen der Anwohnerinnen und Anwohner (Wegfall von Parkplätzen, Zugänglichkeit der Grundstücke, lärmschutztechnische Gründe) nicht möglich.