BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15958 21. Wahlperiode 01.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 24.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Stellenbesetzungen in der Behörde für Schule und Berufsbildung – Wie geht das? Zum Alltag einer jeden Behörde gehört es, dass Stellen neu ausgeschrieben und besetzt werden müssen. Dafür gibt es feststehende, transparente Regularien und Verfahrensabläufe. Nun wurde bekannt, dass die A16-Stelle Leitung der Lehrer-/-innenfortbildung weder mit einer Stellenbeschreibung noch mit einem Ausschreibungs-, Bewerbungs- und Auswahlverfahren zum 1.2.2019 besetzt werden soll. Ich frage daher den Senat: Sämtliche Ausschreibungsverfahren innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg und somit auch in der für Bildung zuständigen Behörde erfolgen auf Grundlage der sogenannten Anordnung über Stellenausschreibungs- und Stellenbesetzungsverfahren für die hamburgische Verwaltung vom 16.08.2016 (http://daten.transparenz. hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/ GetRessource100.svc/88cf4703-b7dc-4abd-9640-62c7234f0e68/Akte_109.94- 17_1.pdf). Danach sind grundsätzlich alle freien oder absehbar frei werdenden Stellen unabhängig von ihrer Wertigkeit im internen Arbeitsmarkt auszuschreiben. Keine Ausschreibungspflicht besteht für freie Stellen, die durch Umsetzung, Abordnung , Versetzung, Zuweisung oder andere personalrechtliche Maßnahmen jeweils wertgleich besetzt werden sollen (siehe Punkt V.1 der Stellenanordnung). Darüber hinaus sieht die Stellenanordnung weitere Konstellationen für einen Ausschreibungsverzicht vor. Im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) wird die Institutsleitung zum 1. Februar 2019 um die im Vortext dieser Anfrage genannte Stelle erweitert, um die anstehenden Entwicklungsaufgaben erfolgreich steuern zu können. Zu den anstehenden besonderen Herausforderungen gehören unter anderem: der intensive Ausbau und die Modernisierung der IT-Infrastruktur und Digitalisierung des LI, die Bereitstellung zusätzlicher Raumkapazitäten insbesondere für die umfangreiche Ausweitung des Vorbereitungsdienstes, die Implementierung der Reform der Lehrerbildung, die Weiterentwicklung der institutionenübergreifenden Zusammenarbeit und Qualitätsentwicklung , Drucksache 21/15958 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die Weiterentwicklung der datengestützten Schulentwicklung und die Weiterentwicklung der digitalen Bildung. Ein Ausschreibungsverfahren war nicht erforderlich, weil es sich im vorliegenden Fall um eine wertgleiche Umsetzung handelt. Die zuständigen Personalräte haben der Maßnahme zugestimmt, die Deputation hat Kenntnis genommen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele freie Stellen gibt es zurzeit im Verantwortungsbereich der Behörde für Schule und Berufsbildung außerhalb von Schulen und wie viele davon sind ausgeschrieben? Bitte unter Angabe der Besoldungs-/ Entgeltgruppe angeben. Aussagen zur Stellenbesetzung sind derzeit nur eingeschränkt möglich, weil die Integration der Stellenbuchhaltung in das neue IT-Verfahren der Personalverwaltung noch nicht abgeschlossen ist. Bei der Angabe der Anzahl der Stellenausschreibungen handelt es sich auch um Ausschreibungen , deren Frist bereits abgelaufen ist, bei denen aber noch keine Stellenbesetzung vorgenommen wurde beziehungsweise das Ausschreibungsverfahren ohne Ergebnis blieb. Für freie und in Ausschreibungs- beziehungsweise Besetzungsverfahren befindliche Stellen der BSB (Stand: 25.01.2019) siehe folgende Übersicht: Besoldungs- und Entgeltgruppe Stellenvakanzen Stellenausschreibungen E 5 0,5 1 E 6 2,5 3 E 8 1,95 2 E 9 1,5 2 E 11 1 1 E 12 1 1 E 13 3 2* A 7 2 0** A 8 1 1 A 9 2 2 A 10 2 2 A 11 5 5 A 13 2 2 A 14 2 2 A 15 2 2 A 16 1 1 B 2 1 1 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde * Eine Stelle befindet sich noch im Freigabeverfahren. ** Bei den Stellen der Wertigkeit A 7 erfolgte keine Ausschreibung, weil die Stellen durch sogenannte Nachwuchskräfte nach Ende der Ausbildung besetzt werden sollen beziehungsweise noch nicht freigegeben wurden. 2. Wie sieht das gängige Verfahren aus, wenn eine Stelle frei wird und wieder besetzt werden soll? Bitte im Einzelnen darlegen. 3. Welche Akteure/-innen sind an dem unter 2. beschriebenen Verfahren jeweils beteiligt? Die Haushaltsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde prüft das Vorhandensein einer entsprechenden Stelle und holt die Freigabeentscheidung durch den hierfür zuständigen Staatsrat ein. Die Dienststelle, an der die Stelle besetzt werden soll, fertigt einen Ausschreibungstext auf Basis einer Stellenbeschreibung an und leitet diesen dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten zur Stellungnahme weiter. Danach wird der Ausschreibungstext über das Personalamt im Intranet beziehungs- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15958 3 weise Internet veröffentlicht. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden diejenigen Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber, die das in der Ausschreibung beschriebene Anforderungsprofil am besten erfüllen, zu einem Auswahlverfahren eingeladen. Die Auswahl erfolgt nach Bestenauslese. 4. Kann es Ausnahmeregelungen von dem unter 2. beschriebenen Verfahren geben? Wenn ja, welche sind dies und wie sind sie begründet? 5. Trifft es zu, dass die neue Leitungsstelle für die Lehrer-/-innenfortbildung weder mit einer Stellenbeschreibung noch mit einem Ausschreibungs-, Bewerbungs- und Auswahlverfahren zum 1.2.2019 besetzt werden soll? 6. Wenn ja, mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage? War der Personalrat daran beteiligt? Siehe Vorbemerkung. 7. Wenn ja, welche Stelle hatte der/die Betroffene vorher inne und was passiert mit dieser? Die entsprechende Stelle umfasst die Sachgebietsleitung Zentrale Prüfungen, die Sachgruppenleitung Deutsch, Künste und Fremdsprachen sowie die stellvertretende Leitung des Referats Grundsatz, Unterrichtsentwicklung, zentrale Prüfungen. Die Stelle wird in Kürze zur Nachbesetzung ausgeschrieben.