BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15962 21. Wahlperiode 01.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 24.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Drogenkonsum an Hamburger Schulen Am 27. Oktober 2018 berichtete die „Bergedorfer Zeitung“ über das Phänomen eines steigenden Drogenkonsums an Bergedorfer Schulen.1 In diesem Zusammenhang erklärte Lisa Skutella von der Jugendsuchtberatung (Juko) während einer Anhörung im Jugendhilfe-Ausschuss, es gebe mittlerweile keine einzige Schule mehr, an der keine Drogen konsumiert würden. Besonders häufig habe man den Konsum von Haschisch und Marihuana beobachtet , aber auch härtere Betäubungsmittel wie Amphetamine und Schmerzmittel seien nachgewiesen worden. Hinzu komme eine stetig wachsende Anzahl von drogenabhängigen Flüchtlingen, denen man aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse jedoch kaum Hilfestellung bieten könne. Tatsächlich sind die Hilfsangebote der Suchtberatung mittlerweile derart knapp, dass Betroffene mitunter bis zu sechs Monate auf einen Therapieplatz warten müssten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Schulen haben 2018 Angebote der in Hamburg Jugendsuchtberatungen in Anspruch genommen? Grundsätzlich kooperieren Hamburger Schulen im Rahmen von Prävention und Beratung mit dem Suchtpräventionszentrum (SPZ) des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) und den Hamburger Suchtberatungsstellen. Schulen vermitteln Jugendliche auch in Beratungsangebote. In welchem Umfang Schulen Suchtberatungen in Anspruch genommen haben, wird nicht zentral erfasst. Im SPZ werden durchschnittlich 140 persönliche Beratungsgespräche pro Jahr mit Eltern und Jugendlichen geführt. Die jeweiligen Zugänge zur Beratung (Schule, Empfehlung , Website) werden nicht systematisch erfasst. 2. In wie vielen Schulen ist es 2018 nachweislich zu Fällen mit illegalen Betäubungsmitteln gekommen? a) Welche Schulen waren hiervon betroffen? b) Welche Betäubungsmittel wurden dabei sichergestellt? Siehe Drs. 21/15456 und 21/7766. 3. Inwieweit hat sich der Konsum von Betäubungsmitteln an Hamburger Schulen seit 2010 verändert? 1 „Schon Elfjährige kiffen an Bergedorfer Schulen“. „Bergedorfer Zeitung“. 27.10.2018. Seite 18. Drucksache 21/15962 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In Hamburg wird regelmäßig seit 2004 die „Hamburger SCHULBUS-Untersuchung“ durchgeführt. In dieser Untersuchung werden Jugendliche der Altersgruppe 14 bis 17 Jahre zu ihren Erfahrungen mit Suchtmitteln befragt. Die in dem genannten Zeitraum in der „Hamburger SCHULBUS-Untersuchung“ ermittelten Daten zum Suchtmittelgebrauch von Schülerinnen und Schülern zeigt sowohl bei der Lebenszeit- als auch bei der 30-Tage-Prävalenz eine rückläufige Tendenz des Betäubungsmittelkonsums (illegale Drogen, inklusive Cannabis, siehe https://www.sucht-hamburg.de/images/shop/Dokumente/Baumgaertner_Hiller_2016_ SCHULBUS-Bericht_2015.pdf). 4. Wie viele Fälle sind dem Senat seit 2010 bekannt, bei denen an Hamburger Schulen mit Betäubungsmitteln gehandelt worden ist? a) Welche Schulen waren hiervon betroffen? b) Welche Betäubungsmittel sind dabei gehandelt worden? Siehe Drs. 21/15456 und 21/7766. c) Wie häufig hat die Staatsanwaltschaft deswegen die Ermittlungen aufgenommen? d) Wie viele Strafverfahren sind daraus erwachsen? e) Zu wie vielen Verurteilungen ist es infolgedessen gekommen? Der Umstand, ob der Tatort eines Betäubungsmitteldeliktes im Bereich einer Schule oder in deren Umgebung liegt, wird im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaften Hamburg nicht erfasst. Die Beiziehung und händische Auswertung sämtlicher Ermittlungsakten – es handelt sich dabei um deutlich mehr als 1 000 Ermittlungsakten je Aktenzeichenjahrgang aus dem Bereich der für die Verfolgung von Rauschgift- und Arzneimittelsachen zuständigen Abteilungen 60 und 61 der Staatsanwaltschaft – ist innerhalb der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . 5. In wie vielen Fällen ist es seit 2010 vorgekommen, dass Jugendliche während ihres Aufenthalts an Schulen infolge von Drogenkonsum kollabiert sind? Eine detaillierte Rückmeldung vonseiten der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes zum Gesundheitszustand einer Schülerin/eines Schülers ist aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht grundsätzlich ausgeschlossen Die erfragten Daten werden weder von der zuständigen Behörde noch von den Schulen statistisch erfasst. Erkenntnisse zum Hintergrund eines Kreislaufzusammenbruchs liegen zumeist nicht vor. Eine Abfrage an allen 340 staatlichen allgemeinbildenden Schulen, bei der die Schulleitungen aus der Erinnerung heraus für die letzten acht Jahre diese Fragen beantworten müssten, kann daher keine gesicherten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung erbringen. a) Wie oft musste dabei der Notarzt gerufen werden? Die für die Beantwortung dieser Frage erforderlichen Daten werden von der Feuerwehr und der Polizei nicht erhoben und können daher nicht ausgewertet werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/7766. b) Wie oft ist deswegen später Anzeige erstattet worden? Siehe Antwort 4.c) bis e). 6. Wie sehen die Lehrpläne aus, wie viele Stunden und ab welchem Jahrgang gibt es Präventivunterricht? Die Unterrichtscurricula in Hamburger Schulen aller Schulformen und Schulstufen zum Thema Suchtprävention basieren auf den Hamburger Bildungsplänen. In den Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15962 3 Bildungsplänen zu „Aufgabengebieten“ findet sich unter Gesundheitsförderung das Themengebiet Suchtprävention mit den jeweiligen Inhalten und Anforderungen. Über die konkreten Vorgaben in den Bildungsplänen hinaus entscheidet und handelt jede Schule hinsichtlich der Planung und Durchführung von Maßnahmen der universellen und spezifischen Prävention selbstverantwortlich. Das SPZ berät, qualifiziert und unterstützt die Schulen in der Weiterentwicklung und Umsetzung ihrer Gesamtcurricula zur Suchtprävention. Systematische Angebote ab Jahrgangsstufe 1 finden sich auf der Website des SPZ unter „Suchtprävention nachhaltig “ (SUN) (https://li.hamburg.de/suchtpraevention-nachhaltig/). Für weitere grundlegende Informationen zum Thema Suchtprävention in Hamburger Schulen siehe Drs. 20/12302.