BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15969 21. Wahlperiode 01.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 25.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Ein neues Amt für Energie und Klima oder doch nur ein Versorgungsamt für rot-grüne Mitarbeiter? Am 22. November 2018 hat der Senat über den „ZEIT ONLINE“-Stellenmarkt die Leitungsstelle des Amtes für Energie und Klima beworben. In der Anzeige wird eine Bewerbungsfrist bis zum 6. Dezember 2018 angegeben. Auf der Internetseite der Behörde für Umwelt und Energie befinden sich derzeit keine Angaben über die Besetzung der Stelle. Neben dieser sind weitere Stellen mit der Bezeichnung N.N. versehen (letzter Zugriff 21. Januar 2019). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann und durch wen wurde das Amt für Energie und Klima eingerichtet? Durch Organisationsverfügung des Präses der Behörde für Umwelt und Energie zum 1. Januar 2019. 2. Welche Haushaltsmittel stehen dem Amt für Energie und Klima zur Verfügung ? Bitte Sach- und Personalmittel gesondert ausweisen für die Jahre 2019 und 2020. Entsprechend dem von der Bürgerschaft beschlossenen Ergebnisplan für den Aufgabenbereich 295 Energie und Klima verteilen sich die Mittel wie folgt: 2019 2020 in Tsd. Euro Personalmittel 4 437 4 378 Sachmittel 12 826 11 671 3. Wie viele Planstellen sind dem Amt für Energie und Klima zugeordnet? Dem Amt für Energie und Klima sind 17 Planstellen zugeordnet. 4. Aus welchen Haushaltspositionen werden diese Stellen jeweils finanziert ? Die Finanzierung erfolgt aus dem Kontenbereich Personalkosten. 5. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt das Amt für Energie und Klima? Derzeit sind 52 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Energie und Klima beschäftigt. 6. Wie viele Stellen sind gegenwärtig zur Besetzung im Amt für Energie und Klima ausgeschrieben? Aktuell sind zwei Stellen zur Besetzung ausgeschrieben. 7. Welchen Besoldungs- oder Gehaltsstufen sind die dem Amt für Energie und Klima zugeordneten Stellen zugeordnet? Drucksache 21/15969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Stellenanzahl der einzelnen Wertigkeiten ist folgender Übersicht zu entnehmen: 1 B6 1 A16 5 A15 5 A14 3 A13 1 A11 1 A10 3 E15 7 E14 19 E13 2 E12 2 E11 2 E10 4 E9 Dabei handelt es sich sowohl um Beamten- als auch Arbeitnehmerstellen. 8. Wann wurde die im Vorspann erwähnte Leitungsstelle des Amtes für Energie und Klima eingerichtet? 9. Wann wurde diese Stelle ausgeschrieben? Bitte Datum des offiziellen Ausschreibungsbeginns sowie Bewerbungsfristen angeben. 10. Welche Kanäle wurden für welche Dauer für die Stellenakquise genutzt? 11. Welche Kosten sind für das Besetzungsverfahren angefallen und aus welchen Haushaltsmitteln wurde diese aufgebracht? 12. Wie viele Bewerber haben sich auf die Stelle beworben, wie viele Bewerber wurden zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen und wie vielen Bewerbern wurde ein Vertragsangebot unterbreitet? 13. Wie sieht das Anforderungsprofil aus und welche Gewichtung ist den jeweiligen Kompetenzfeldern (wie zum Beispiel Verwaltungserfahrung, Führungskompetenz, energiewirtschaftliche Expertise et cetera) zugeordnet ? 14. Welche allgemeinen und spezifischen Kenntnisse im Bereich der Energiewirtschaft wurden vorausgesetzt? 15. Wie viele Bewerber entsprachen diesem Profil? 16. Ist der Auswahlprozess bereits abgeschlossen oder/und wann wird die Stelle offiziell besetzt? 17. Welche Stellen und Personen waren am Auswahlprozess zur Stellenbesetzung beteiligt? 18. Gab es im Rahmen der Ausschreibung Hinweise auf bevorzugte Kandidaten ? 19. Wie viele a) externe und b) interne Bewerber gab es? Die Ausschreibung der Stelle Leitung des Amts „Energie und Klima“ wurde am 9. November 2018 im SharePoint der Freien und Hansestadt Hamburg, in „Die Zeit“ sowie in „StepStone“ zur „sofortigen Besetzung“ veröffentlicht. Nachstehende Voraussetzungen wurden in der Stellenausschreibung gefordert: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15969 3 Konstitutiv: Abgeschlossenes Hochschulstudium (Universitätsdiplom, Master) aus den Bereichen der Rechtswissenschaften, der Wirtschafts-, Natur-, Umwelt-, Ingenieurwissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Sofern in einem Beamtenverhältnis , darüber hinaus die Befähigung für die Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt in der Fachrichtungen Allgemeine oder Technische Dienste. Nicht konstitutiv: Erfahrene, tatkräftige und teamfähige Persönlichkeit, die das Amt kompetent nach außen vertritt. Kreativität, Gestaltungswille, hohe Belastbarkeit, ausgeprägtes Verhandlungsgeschick auch in schwierigen Konstellationen sowie ein souveräner persönlicher Auftritt. Kenntnisse des aktuellen Stands des fachlichen Diskurses zu Energie, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Erfolgreiche Wahrnehmung einer herausgehobenen Führungsfunktion auf mittlerer Ebene möglichst in Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern , idealerweise in einem der vorstehend genannten Handlungsfelder. Managementfähigkeiten sowie Sicherheit im Umgang mit Akteuren aus nationalen beziehungsweise internationalen Institutionen, Wirtschaft und Gesellschaft. Wünschenswert: verhandlungssichere Englischkenntnisse. Eine Gewichtung der geforderten fachlichen und persönlichen Kompetenzen innerhalb der vorstehenden Kategorien wurde nicht vorgenommen. Die Kosten der Veröffentlichung beliefen sich auf 8 614,95 Euro. Die Finanzierung erfolgte aus den Ermächtigungen des Kontenbereichs Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit der Produktgruppe 290.11. Insgesamt waren bis zum Bewerbungsschluss am 8. Dezember 2018 74 externe Bewerbungen sowie eine interne Bewerbung eingegangen. Eine Stellengrundlage für die zum 1. Januar 2019 eingerichtete Leitungsfunktion stand zur Verfügung. Am 20. Dezember 2018 wurde die BUE vom Personalamt darüber informiert, dass der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) im Laufe des Jahres 2019 sukzessive in eine bei der BASFI angesiedelte Koordinierungsstelle weiterentwickelt werde, und vor diesem Hintergrund um Prüfung gebeten, inwieweit die Übernahme der Leitung des Amtes „Energie und Klima“ durch den Leiter des ZKF möglich sei. Daraufhin nahm die Leitung der BUE Kontakt zum Leiter des ZKF auf und kam zu dem Schluss, dass er für die Übernahme der Leitung des neuen Amtes sehr gut geeignet sei, insbesondere da er über langjährige Erfahrungen in Spitzenpositionen der Verwaltung verfügt und mit der Steuerung öffentlicher Unternehmen bestens vertraut ist. Darüber hinaus hielt das Personalamt eine solche Besetzung auch aus übergeordneter personalwirtschaftlicher Sicht für notwendig. In der Folge wurde die Ausschreibung aufgehoben. Dies ist unter anderem dann zulässig, wenn sich der Dienstherr – wie im vorliegenden Fall – entschließt, das Statusamt oder den höherwertigen Dienstposten im Wege der Versetzung oder Umsetzung ämtergleich oder mit einer Person, der bereits ein höheres als das ausgeschriebene Statusamt verliehen worden ist, zu besetzen. Die Versetzung in die BUE ist zum 1. März 2019 vorgesehen. 20. Welche weiteren Stellen wurden im Amt für Energie und Klima seit Oktober 2018 ausgeschrieben und welche Stellen sind bereits besetzt worden? 21. Wie sehen die analogen Antworten aus den Fragen 9. bis 16. für diese weiteren Stellen aus? 22. Wie viele Stellen sind dabei für a) Techniker und b) Ingenieure ausgeschrieben und wie sehen die Anforderungsprofile zu diesen Stellen aus? 23. Bis wann ist mit einem Abschluss des Besetzungsverfahrens im Amt für Energie und Klima zu rechnen? 24. Wie viele Bewerbungen kamen von intern und wie viele von extern? Drucksache 21/15969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 25. Wie viele Besetzungen erfolgten mit internen und wie viele mit externen Bewerbern? 26. Wie viele Besetzungen erfolgten mit Beamten und wie viele mit Angestellten ? Es wurden im FHH-Portal vom 23. Januar bis zum 19. Februar 2019 eine Stelle A 15/E 15 sowie vom 16.Januar bis zum 11. Februar 2019 eine Stelle A 13/E 13 ausgeschrieben . Für die A 15/E 15 – Stelle wird ein Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Rechts-, Wirtschafts- oder Ingenieurswissenschaften oder ähnlicher Fachrichtungen oder gleichwertige Fähigkeiten oder Erfahrungen gefordert. Für die A 13/E 13 – Stelle wird ein Hochschulabschluss (Master oder vergleichbarer Abschluss) in der Fachrichtung Natur-, Ingenieur-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften oder vergleichbarer Fachrichtungen gefordert. Eine Gewichtung der geforderten fachlichen und persönlichen Kompetenzen wurde nicht vorgenommen. Da die Bewerbungsfrist für beide Stellen noch nicht abgelaufen ist, können zum derzeitigen Zeitpunkt keine weiteren Ausführungen zu den Fragestellungen gemacht werden. 27. Wie sieht die übliche Vorgehensweise zur Besetzung von a) Führungspositionen und b) Fachpositionen und c) weiteren Positionen in der Hansestadt Hamburg aus? Bitte die einzelnen Phasen sowie die dafür jeweils vorgesehenen Zeitkontingente aufführen. 28. Gibt es bei den Verfahren zur Besetzung der Stellen abweichende Vorgehensweisen zwischen den einzelnen Behörden? Wenn ja, worin liegen die Unterschiede? Die Vorgehensweise zur Besetzung aller Stellen in der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgt nach Maßgabe des Artikel 33 Absatz 2 GG und der Anordnung über Stellenausschreibungs - und Stellenbesetzungsverfahren für die hamburgische Verwaltung vom 16.08.2016 (Stellenanordnung). Die übliche Vorgehensweise beinhaltet: • Vorbereitende Phase: Organisatorische Entscheidungen über die Besetzung der Stelle unter Berücksichtigung von Haushalts- und Stellenplan. Anforderungsanalyse und Formulierung des Ausschreibungstextes. Abstimmung mit dem Personalrat. • Prüfungs- und Veröffentlichungsphase: Prüfung durch das Personalamt und gegebenenfalls Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Intranet der Freien und Hansestadt Hamburg und im Internet. Die Stellenanordnung eröffnet weitere Verfahrensoptionen (zum Beispiel Vorschlagsrecht des Personalamts, wertgleiche Versetzung oder Entscheidung über einen Ausschreibungsverzicht). Wird die Stellenausschreibung veröffentlicht, kann der Abbruch des Auswahlverfahrens erfolgen , wenn ein sachlicher Grund vorliegt, der den Vorgaben des Artikel 33 Absatz 2 GG genügt. Hierüber entscheidet jeweils die ausschreibende Behörde und informiert entsprechend die Bewerberinnen und Bewerber und das Personalamt. • Auswahlphase: Auswertung der eingegangenen Bewerbungen und Durchführung des Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen rechtlichen Grundlagen und Instrumente der Personalauswahl. Das Personalamt ist bei den in der Stellenanordnung genannten Fällen beteiligt. Für die einzelnen Phasen gibt es keine Vorgaben zu den Zeitkontingenten, diese liegen im dezentralen Organisationsermessen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15969 5 Abweichungen von den dargestellten Vorgehensweisen zwischen den einzelnen Behörden gibt es nicht. 29. In welchen Fällen wurde in den letzten zwölf Monaten von den üblichen Vorgehensweisen zur Besetzung von Stellen abgewichen? In welcher Form bestand die Abweichung? Von dem dargestellten üblichen Verfahren einschließlich der Verfahrensoptionen der Stellenanordnung (siehe dazu auch Drs. 21/15698) sowie der Möglichkeit der Entscheidung über den Abbruch eines Auswahlverfahrens aus sachlichem Grund gibt es keine Abweichungen. 30. Wurde bei der Besetzung der Stellen im Amt für Energie und Klima von den üblichen Vorgehensweisen abgewichen? Wenn ja, warum wurde von den üblichen Verfahren abgewichen? 31. Wurde bei der Besetzung der Leitungsstelle des Amtes für Energie und Klima von den üblichen Vorgehensweisen zur Besetzung derartiger Stellen abgewichen? Wenn ja, warum wurde von den üblichen Verfahren abgewichen? Nein, siehe im Übrigen auch Antworten zu 8. bis 19. sowie 27. bis 29. 32. In welcher Form wurde sichergestellt, dass das übliche Verfahren zur Besetzung von Stellen rechtskonform ist? Durch die fortlaufende Prüfung anhand der sich entwickelnden Rechtsprechung durch das Grundsatzreferat Dienst- und Tarifrecht im Personalamt. 33. In welcher Form wurde bei Abweichungen von der üblichen Vorgehensweise sichergestellt, dass diese abweichenden Vorgehensweisen rechtskonform sind beziehungsweise waren? Entfällt, siehe dazu Antwort zu 27 und 28. 34. Sind Besetzungsverfahren und ihre Ergebnisse aus den vergangen zwölf Monaten (Januar 2018 – Januar 2019) rechtlich strittig? In wie vielen Fällen ist dies der Fall? In wie vielen dieser Fälle wurde von dem Standardbesetzungsverfahren abgewichen? Es werden nicht in allen Personalabteilungen statistische Erfassungen im Sinne der Fragestellung geführt. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Daten kann daher nicht bestehen. Nach Rückmeldungen der Behörden sind hamburgweit zehn Besetzungsverfahren aus den vergangenen zwölf Monaten strittig. Abweichungen vom üblichen Vorgehen liegen nicht vor, siehe dazu auch Antwort zu 27 und 28. 35. Ist die Besetzung der Leitungsfunktion des Amtes für Energie und Klima rechtlich strittig? 36. Fand eine Anfechtung der Besetzung statt? 37. Fand ein rechtliches Verfahren statt, das dazu geführt hat, dass die Stelle gegenwärtig nicht besetzt ist oder ihre Besetzung angefochten wird? Nein. 38. In wie vielen Fällen führten Anfechtungen der Besetzungen zu a) Neuausschreibungen und zu b) Änderungen in der Auswahl und Besetzung der Stellen?´ Anfechtungen der Besetzungen führten in einem Fall zu einer Neuausschreibung. Drucksache 21/15969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 39. Wird der ausgewählte Kandidat für die Position des Leiters des Amtes für Energie und Klima einer höheren Besoldungsstufe zugeordnet als in seiner vorherigen Tätigkeit? Wenn ja, was sind die Gründe hierfür? Nein.