BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15970 21. Wahlperiode 01.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 25.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Auslagerungsstandort des Emilie-Wüstenfeld-Gymnasiums – Wie ist der aktuelle Stand? Ab dem Schuljahr 2019/2020 soll eine ein bis zwei Jahre dauernde Kernsanierung des Hauptgebäudes des Emilie-Wüstenfeld-Gymnasiums stattfinden. Eine temporäre Auslagerung des Schulbetriebs ist notwendig. Während die Klassen 5 bis 7 in einen nahegelegenen Neubau umziehen werden, ist die Unterbringung der Jahrgangsstufen 8 bis 12 noch nicht abschließend geklärt. Vonseiten der Schulbehörde bestehen Überlegungen, die Klassen 8 bis 12 in den Räumlichkeiten der Kurt-Tucholsky-Schule unterzubringen. Gegen die Wahl dieses Standorts sprechen aus Sicht der Schulleitung und des Elternrats aber gewichtige Gründe: Die Schulleitung und die Eltern befürchten, dass eine Aufteilung der Schule über zwei weit voneinander entfernte Standorte negative Auswirkungen auf die derzeit stattfindende Weiterentwicklung des Schulprofils, die Unterrichtsorganisation sowie die Verwendung von Ressourcen und in der Folge die Qualität des Unterrichts haben könnte. Zudem bestünde bei Auslagerung an die Kurt-Tucholsky-Schule ein wesentlich längerer und unsicherer Anfahrtsweg . Die Schulleitung und die Elternvertreter nennen einen alternativen Auslagerungsstandort , der diese Probleme nicht mit sich bringen würde: Angesichts der in unmittelbarer Nähe zum Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium befindlichen, leer stehenden und für den Schulbetrieb geeigneten Räumlichkeiten der ehemaligen Beruflichen Schule William–Lindley sprechen sich Elternrat und Schulleitung stark für eine Nutzung dieser Räumlichkeiten aus. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen des Senats und der zuständigen Behörde in Bezug auf den Auslagerungsstandort für das Emilie- Wüstenfeld-Gymnasium? Bitte im Detail darstellen. Um das Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium zu erhalten und zu modernisieren wird die Schule mit einem sehr hohen Investitionsvolumen seit 2017 umfangreich neu gebaut und saniert. Die erste Baumaßnahme war die Errichtung des modernen Neubaus in der Gustav-Falke-Straße, der zum Ende des Schuljahres fertiggestellt wird. Im Sommer können die fünften bis siebten Klassen der Schule in den Neubau in der Gustav- Falke-Straße einziehen. Dann starten im Sommer 2019 die Sanierungsmaßnahmen des denkmalgeschützten Hauptgebäudes in der Bundesstraße 78, die voraussichtlich im Jahr 2021 beendet sein werden. Um die Sanierung des Hauptgebäudes realisieren zu können, müssen rund 600 Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 bis 12 in Drucksache 21/15970 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 einen anderen Schulstandort ausgelagert werden. Die leerstehende ehemalige Berufsschule Kieler Straße (H 19) in der Eckernförder Straße 70 ist dafür vorgesehen. 2. Ist der Entscheidungsprozess bezüglich des Auslagerungsstandorts von Seiten des Senats und der Behörde abgeschlossen? a. Wenn ja, wie oft, wann und in welcher Weise waren die Schulleitung und der Elternrat an diesem Entscheidungsprozess aktiv beteiligt, zum Beispiel durch Gespräche oder durch Austausch von Informationen ? b. Wenn nein, wann wird der Entscheidungsprozess aus Sicht des Senats und der zuständigen Behörde abgeschlossen sein? Ja. Die für Bildung zuständige Behörde und SBH │Schulbau Hamburg (SBH) stehen hinsichtlich der Sanierungsplanung seit dem Frühjahr 2018 mit der Schulleitung in ständigem Kontakt. Die Schulleitung informiert laufend die Personalvertretung und den Elternrat über den Fortgang der Sanierungsplanung und übermittelt Hinweise der Gremien zurück an die zuständige Behörde beziehungsweise die Projektplanung bei SBH. Die Schulaufsicht hat wiederholt am Rande von Sitzungen des Kreiselternrats die Elternvertreter direkt informiert. Am 14.09.2018 diskutierte die zuständige Schulaufsicht zusammen mit der Schulleitung sowohl mit dem Vorstand des Elternrats als auch mit dem Personalrat die Auslagerungspläne und erörterte die Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungen. 3. Inwiefern spielt die mögliche Nachnutzung der William-Lindley-Schule eine Rolle in den Planungen des Senats und der zuständigen Behörde? Bitte im Detail darstellen. Die Nutzung des bisherigen Standortes der Beruflichen Schule Anlagen- und Konstruktionstechnik am Inselpark (heute BS13, ehemals G2 oder „William Lindley Schule “) in der Bundesstraße 52 wurde von der für Bildung zuständigen Behörde eingehend geprüft und schließlich verworfen. Die Berufliche Schule wird zwar planmäßig zum Sommer 2019 aus dem Schulgebäude in einen Neubau in Wilhelmsburg umziehen , jedoch müsste das frei werdende Schulgebäude für einen gymnasialen Schulbetrieb des Emilie-Wüstenfeld-Gymnasiums aufwendig umgebaut werden, weil es in der vorliegenden Form für den allgemeinbildenden Schulunterricht nicht nutzbar ist. Die notwendigen Umbauten sowie der Aus- und Einzug der Schulen wären in den sechs Wochen der Sommerferien zeitlich nicht umsetzbar. 4. Welche Erfahrungen haben der Senat und die zuständige Behörde bisher mit der Nutzung des Standorts Kurt-Tucholsky-Schule als Auslagerungsstandort ? Bitte konkret benennen in welchem Rahmen, also mit welcher zusätzlichen Zahl Schüler, der Standort bisher als Auslagerungsstandort genutzt wurde. In den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 wurde die gemeinsame Oberstufe des Helene Lange Gymnasiums und des Gymnasiums Kaiser-Friedrich-Ufer (das sogenannte Eimsbütteler Modell) während der Grundsanierung des Oberstufenhauses in der Bogenstraße in die leerstehenden Räume der ehemaligen Berufsschule Kieler Straße (H 19) am Standort Eckernförder Straße 70 ausgelagert. Damals handelte es sich um circa 520 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12. Die gemeinsame Oberstufe konnte ihren Unterricht durchaus gut organisieren. 5. Wie beurteilen der Senat und die zuständige Behörde den Aufwand des für den Betrieb des Auslagerungsstandorts notwendigen Aufbaus beziehungsweise Ausbaus der schulischen Infrastruktur in Bezug auf die jeweiligen Standorte? Bitte im Detail die jeweils notwendigen Maßnahmen darstellen. Die Unterrichts- und Fachräume am Standort Eckernförder Straße 70 der ehemaligen Berufsschule Kieler Straße (H 19) stehen zurzeit leer, sind betriebsbereit und erfordern keine nennenswerten Baumaßnahmen, im Übrigen siehe Antwort zu 2. 6. Welche Faktoren sind im Rahmen des Kosten-Nutzen-Vergleichs der SBH in Bezug auf die möglichen Auslagerungsstandorte ausschlagge- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15970 3 bend? Bitte die ausschlaggebenden Faktoren auf Kostenseite und Nutzenseite im Detail darstellen. Räumlichkeiten der ehemaligen Berufsschule Kieler Straße (H 19) am Standort Eckernförder Straße 70 wurden bereits in der Vergangenheit als Auslagerungsstandort genutzt. Im Übrigen siehe Drs. 21/15870. Eine Kostenbetrachtung liegt nicht vor. 7. Wie beurteilen der Senat und die zuständige Behörde die potenziellen Auslagerungsstandorte beziehungsweise den finalen Auslagerungsstandort in Bezug auf das Risiko einer möglichen Beeinträchtigung der Weiterentwicklung des Schulprofils? Bitte für sämtliche während des Entscheidungsprozesses diskutierten Standorte im Detail darstellen. Die Fertigstellung des Zubaus und die Grundsanierung des Altbaus (unter anderem der Aula) sind Bausteine und Voraussetzungen der Weiterentwicklung des Schulprofils . Im Übrigen siehe Antworten zu 4. und 8. 8. Wie beurteilen der Senat und die zuständige Behörde die potenziellen Auslagerungsstandorte beziehungsweise den finalen Auslagerungsstandort in Bezug auf das Risiko einer möglichen Beeinträchtigung der Unterrichtsorganisation oder der Unterrichtsqualität? Bitte für sämtliche während des Entscheidungsprozesses diskutierten Standorte im Detail darstellen. Bei der Auslagerung des Eimsbütteler Modells wurden durch frühzeitige, optimierte Planung der Unterrichtsverteilung und durch einen entsprechenden Stundenplan Beeinträchtigungen, die in der Unterrichtsorganisation resultieren könnten, vermieden. In gleicher Weise wird auch die Auslagerung des Emilie-Wüstenfeld-Gymnasiums vorbereitet, siehe auch Antwort zu 1. Beeinträchtigungen der Unterrichtsqualität sind bei der Auslagerung in vorhandene, betriebsbereite Räume des bereits bewährten Auslagerungsstandortes nicht zu erwarten, im Übrigen siehe Antwort zu 2. Sowohl die Einsatzplanung der Lehrkräfte als auch die Stundenplanung für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 werden nach dem Kriterium möglichst geringer Wege zwischen den beiden Standorten optimiert. Der Standort Eckernförder Straße verfügt über Fachräume und Sportflächen, sodass ein Standortwechsel der Schülerinnen und Schüler während eines Unterrichtstages grundsätzlich vermieden werden kann. Die Lehrkräfte werden in der Zeit der Auslagerung vorwiegend in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 (an der Gustav-Falke-Straße) oder in den Jahrgangsstufen 8 bis 12 (am Auslagerungsstandort ) eingesetzt. Ferner wird ihr Stundenplan nach Möglichkeit so gestaltet , dass sie an einem Unterrichtstag möglichst nur an einem Standort unterrichten. 9. Wie beurteilen der Senat und die zuständige Behörde die potenziellen Auslagerungsstandorte beziehungsweise den finalen Auslagerungsstandort in Bezug auf die Länge und Verkehrssicherheit des Schulwegs beziehungsweise Anfahrtswegs? Bitte für sämtliche während des Entscheidungsprozesses diskutierten Standorte im Detail darstellen. Die Anfahrtswege der circa 600 ausgelagerten Schüler ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Wohnort und können nicht insgesamt beurteilt werden. Der für Bildung zuständigen Behörde ist aus der Nutzung des Standortes Eckernförder Straße 70 als Auslagerungsstandort und als Standort der Kurt-Tucholsky-Schule keine besondere Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit des Schulweges bekannt.