BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15973 21. Wahlperiode 05.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 28.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Mord und Totschlag – Wie viele offene Ermittlungsverfahren werden aktuell bei der Polizei Hamburg geführt? Seit Jahren rühmt sich der Innensenator bei der jährlichen Vorstellung der Polizeikriminalstatistik (PKS) mit den hohen Aufklärungsquoten bei Tötungsdelikten . Die Aufklärungsquote lag bei „Straftaten gegen das Leben“ im Jahr 2017 bei 92,4 Prozent, 2016 bei 90,4 Prozent und 2015 bei 92,4 Prozent. Betrachtet man nur die „Mord“-Fälle, sieht es sogar noch besser aus: 2017 wurden laut PKS 29 von 30 Fällen aufgeklärt (96,7 Prozent), 2016 alle 15 erfassten Fälle (100 Prozent). Auf den ersten Blick sieht das aus, als würde in Hamburg jeder Mord aufgeklärt werden, aber hierbei darf nicht vergessen werden, dass viele Tötungsdelikte mangels einer qualifizierten Leichenschau nicht entdeckt werden und die PKS zudem eine Ausgangsstatistik ist. Das bedeutet, dass die bekannt gewordenen Fälle und Tatverdächtigen (erst) bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen vor der Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst werden. So wurde beispielsweise der Mord am 16-jährigen Schüler unter der Kennedybrücke , der in der Nacht vom 16. auf den 17. Oktober 2016 stattfand, bis heute ebenso wenig aufgeklärt wie der an der 48-jährigen Prostituierten Maria A., deren Leichenteile im August 2017 an verschiedenen Orten aufgefunden wurden. Es ist auch davon auszugehen, dass die polizeilichen Ermittlungen im Verfahren wegen der Tötung eines 29-jährigen Albaners, der am 20. August 2017 in der Goernestraße erschossen wurde, noch nicht abgeschlossen sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Systematik der PKS-Erfassung gilt für alle erfassten Delikte, nicht nur für Tötungsdelikte. Im Rahmen der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik werden auch die Aufklärungsquoten, auch für Tötungsdelikte vorgestellt. Der Begriff „offene Ermittlungsverfahren“ ist kein polizeilich definierter Begriff. Nachstehende Angaben beziehen sich auf noch nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasste Vorgänge. Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung der Frage wäre eine manuelle Auswertung aller Akten und Handakten der zuständigen Dienststelle des Landeskriminalamtes (LKA 41 Fachkommissariat Tötungsdelikte und Todesermittlungen) notwendig. In der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war eine manuell durchgeführte Stichtagserhebung zum 29. Januar 2019 nur für Taten mit einer Tatzeit ab 2015 möglich. Drucksache 21/15973 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele offene Ermittlungsverfahren wegen a. Straftaten gegen das Leben, 23. b. Mordes, Sieben. c. Totschlags werden aktuell vom Landeskriminalamt (LKA) geführt? 14. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren stammen jeweils a. aus dem Jahr 2018? b. aus dem Jahr 2017? c. aus dem Jahr 2016? d. aus dem Jahr 2015? Die jeweilige Anzahl der im Sinne der Fragestellung noch nicht in der PKS erfassten Vorgänge ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt: Jahr 2015 2016 2017 2018 Anzahl Vorgänge 0 3 2 14 e. aus den Jahren vor 2015? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Personen sind aktuell im Fahndungsbestand als vermisst ausgeschriebene Person erfasst? Wie viele dieser Personen sind bereits vor dem 1. Januar 2018 als vermisst ausgeschriebene Person erfasst worden ? Die Polizei kann Angaben zur Zahl der aktuell im bundesweiten Informationssystem der Polizei (INPOL) von der Polizei Hamburg ausgeschriebenen und sich derzeit noch im Fahndungsbestand im INPOL befindlichen Vermisstenfälle machen. Mit Stichtag 29. Januar 2019 sind 597 Personen von der Polizei Hamburg als vermisst ausgeschriebene Personen im Fahndungsbestand, davon lag das Eingabedatum bei 399 Personen vor dem 1. Januar 2018. Im Übrigen siehe Drs. 21/12158.