BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15976 21. Wahlperiode 05.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 28.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Vorzugsbehandlungen in der Senatsdrucksache „Horner Geest“ gefordert (IV) „Die Bild“-Zeitung berichtet im Artikel „IN HORNER GEEST Behörde beeinflusst Wohnungsvergabe”1 vom 09.06.2018 davon, dass in der Senatsdrucksache „Horner Geest“ die Gleichstellungsbehörde, geleitet von der Zweiten Bürgermeisterin und Senatorin Katharina Fegebank (Bündnis 90/Die Grünen ), bei der Wohnungsvergabe in Horn „Randgruppen” bevorzugen möchte. In der Senatsanfrage „Horner Geest“ soll die Formulierung stehen: „(…) bei der Durchmischung des Wohnraumes für die unterschiedlichen Altersgruppen alleinerziehende Personen (...) Lesben, Schwule, trans* und inter*- geschlechtliche Personen besonders zu berücksichtigen.“ In Drs. 21/13499 ist der Senat explizit zum Inhalt der Senatsdrucksache „Horner Geest“ gefragt worden. Hierbei ging es besonders um den Wortlaut der oben angeführten Formulierung. Auch zu der Nichtveröffentlichung im Transparenzportal und zu der Frage, ob die Senatsdrucksachte „Horner Geest" gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstößt, sollte der Senat Stellung nehmen. Der Senat ließ diese Fragen (Fragen 1. bis 3.) unbeantwortet. Deswegen haben wir den Senat in der weiteren Drs. 21/13691 ein weiteres Mal explizit um die Beantwortung der Fragen zum genauen Wortlaut der Formulierung gebeten und auch gefragt, weshalb sich dieser Wortlaut nicht in der im Transparenzportal veröffentlichen Senatsanfrage wiederfindet. In der angeführten Drucksache wurde lediglich die zweite Frage beantwortet. Die Pressestelle der Stabsstelle Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt bestätigte auf Anfrage den im Artikel der Zeitung „Die Bild“ erwähnten Abschnitt. Mittlerweile ist die der Senatsdrucksache „Horner Geest“ im Transparenzportal veröffentlicht, allerdings ohne das oben angeführte Zitat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat hiermit noch ein weiteres Mal und bitte um eine explizite Beantwortung der Fragen. Insbesondere zum erfragten Wortlaut in der Senatsdrucksache und inwieweit dieser gegen Antidiskriminierungsgesetz verstoße. Getätigte Aussagen wie in den Drs. 21/13499, 21/13691 und 21/13919 beantworten die Fragen keineswegs. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1 https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg/horner-geest-wohnungsvergabebeeinflusst -55948296.bild.html. Drucksache 21/15976 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie lautet der Abschnitt mit der Formulierung „(…) bei der Durchmischung des Wohnraumes (…)” exakt im Wortlaut? 2. Wieso findet sich der Wortlaut nicht in der im Transparenzportal veröffentlichen Senatsanfrage wieder?2 3. Inwieweit verstößt der in Frage 1. erfragte Wortlaut gegen das Antidiskriminierungsgesetz ? Siehe Drs. 21/13919. 2 http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/63046/ stadtraum_horner_geest_zukunftsbild_2030.pdf.