BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15980 21. Wahlperiode 05.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 28.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Lehraufträge an Hamburger Schulen Um dem Lehrkräftemangel zu begegnen, unterrichten an vielen Hamburger Schulen Lehramtsstudierende ohne erstes beziehungsweise zweites Staatsexamen . Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft sieht diese mittlerweile gängige Praxis mit Sorge und kritisiert den hohen Einsatz von Studierenden als Ersatz für ausgebildete Lehrkräfte. Hinzu kommt, dass Lehramtsstudierende , die als Nebenjob während ihres Studiums an einer Schule arbeiten, Vorteile bei ihrer späteren Bewerbung für den Hamburger Schuldienst haben. Dies sollte aber nicht primärer Grund sein, eine pädagogische Tätigkeit neben dem Studium auszuüben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Dem Senat ist es ein wichtiges Anliegen, Lehrkräfte dauerhaft zu beschäftigen und die Zahl der befristeten Arbeitsverträge im Interesse der Betroffenen und der Schulen möglichst gering zu halten. Die für Bildung zuständige Behörde schließt daher grundsätzlich unbefristete Arbeitsverträge mit entsprechend qualifizierten Lehrkräften ab beziehungsweise verbeamtet diese. Nur dann, wenn Lehrerstellen vorübergehend vakant sind, wird zur Vermeidung von Unterrichtsausfällen auf befristete Arbeitsverträge zurückgegriffen. Die Gründe für befristete Anstellungen von Vertretungskräften sind regelhaft Krankheitsausfälle, Erziehungszeiten und Mutterschutz sowie die Vertretung bei Beurlaubungen von Lehrkräften. Die Arbeitsverträge sind in diesen Fällen gemäß § 14 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zwingend an die jeweiligen Vertretungstatbestände und -zeiträume gebunden. Die Rekrutierung dieser Vertretungslehrkräfte ist Aufgabe der jeweiligen Schule. Erfahrungsgemäß handelt es sich bei den Vertretungslehrkräften oftmals um Studierende, Pensionäre oder Personen, die auf einen Platz im Vorbereitungsdienst zur Lehrerausbildung warten. Im Dezember 2018 waren insgesamt 1 688 Personen mit Fristverträgen in einem Volumen von 798 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beschäftigt. Dies entspricht einem Anteil von lediglich 5,1 Prozent am Gesamtvolumen der Beschäftigung von Lehrkräften (15 520 VZÄ). Die befristeten Arbeitsverhältnisse umfassen in der Regel deutlich geringere Unterrichtsstundenanteile als die unbefristeten Arbeitsverhältnisse, sodass der Anteil von durch Fristverträgen abgedeckten Unterrichtsstunden noch geringer ist als der ohnehin schon geringe Anteil von befristeten Arbeitsverhältnissen. Rechnet man die Personen Jahrgang 1954 und älter und die Personen mit einer maximalen Arbeitszeit von 25 Prozent (also mit einer Arbeitszeit von bis zu zehn Stunden pro Woche) heraus, entspricht der Anteil 4,5 Prozent am Gesamtvolumen. Mit der Einführung eines Punktesystems für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zum 01.02.2019 wurde im Übrigen unter anderem das Ziel verfolgt, die Chancen derjenigen Bewerberinnen und Bewerber zu verbessern, die durch Lehraufträge während Drucksache 21/15980 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ihres Studiums erste Erfahrungen als Lehrkraft gesammelt haben und diese mit ihren Erwartungen und Vorstellungen an ihre künftige Berufstätigkeit abgleichen konnten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Personen üben zurzeit an Hamburger Schulen Lehraufträge aus und wie viele Arbeitsverträge stehen dem gegenüber? Bitte nach Schultyp, Unterrichtsfach und tariflicher Verdienstgruppe aufschlüsseln. a. Davon in Form eines Werkvertrages b. Davon auf Honorarbasis Die Anzahl pro Schulform kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Personen VZÄ Personen VZÄ Personen VZÄ Personen VZÄ Personen VZÄ Grundschulen 5 3,1 158 84,5 133 70,9 120 66,5 Sonderschulen 24 9,3 21 10,5 15 8,1 1 0,6 Stadtteilschulen 94 52,2 179 87,6 179 87,3 143 72,9 Gymnasien 1 0,2 267 116,0 118 46,4 68 24,4 1 0,2 Berufliche Schulen 69 25,4 43 16,7 43 13,8 6 0,8 Entgeltgruppen Schulform Anzahl befristet beschäftigter Lehrkräfte (Stand Dezember 2018) 13Ü 13 11 10 9 Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde, Stand Dezember 2018 Die befristet beschäftigten Lehrkräfte werden mit Hilfe entsprechender Arbeitsverträge auf Basis des TV-L eingestellt. Eine Beschäftigung von Lehrkräften für Lehraufträge erfolgt nicht über Werkverträge oder auf Honorarbasis, siehe Drs. 21/14351. Der Einsatz der befristet beschäftigten Lehrkräfte pro Unterrichtsfach wird nicht zentral erfasst, sodass eine Auswertung nach Unterrichtsfächern nicht erstellt werden kann. 2. Wie viele der unter Frage 1. genannten Personen sind eingeschriebene Studierende? Bitte nach Schultypen und Unterrichtsfach aufschlüsseln. a. Davon Bachelor-Studierende b. Davon Master-Studierende Angaben zum Status der Vertretungslehrkräfte wie Studierende oder Referendarin beziehungsweise Referendar und zur Anzahl der gegebenen Unterrichtsstunden liegen in der der zuständigen Behörde zur Verfügung stehenden Berichtsdatenbank nicht vor, siehe auch Drs. 21/12803. 3. Wie viele der unter Frage 1. genannten Personen sind sogenannte Seiteneinsteiger /-innen (abgeschlossenes Masterstudium ohne Vorbereitungsdienst )? Bitte nach Schultypen und Unterrichtsfach aufschlüsseln. Der direkte Einstieg in den Hamburger Schuldienst nach abgeschlossenem Masterstudium (ohne Vorbereitungsdienst) wird als Seiteneinstieg bezeichnet und ist nicht regelhaft vorgesehen, siehe Drs. 21/14091. Die Beschäftigung von Seiteneinsteigern erfolgt grundsätzlich unbefristet. Befristet beschäftigte Lehrkräfte werden demnach nicht als Seiteneinsteiger bezeichnet. Die Anzahl der befristet beschäftigten Lehrkräfte, die über eine akademische Ausbildung , aber nicht über die Befähigung zu einem Lehramt verfügen, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15980 3 Schulform Anzahl Grundschulen 143 Sonderschulen / ReBBZ 24 Stadtteilschulen 216 Gymnasien 180 Berufliche Schulen 36 befristet beschäftigte Lehrkräfte ohne  Lehramt, aber mit einem akademischen  Abschluss Stand: 12/2018 Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde 4. Wie viele der unter Frage 1. genannten Arbeitsverträge enden zu den Sommerferien 2019? Die Anzahl der zu den Sommerferien 2019 endenden Arbeitsverträge von befristet beschäftigten Lehrkräften beträgt 692 (Stand Dezember 2018). Die zuständige Behörde hat mit Schreiben vom 23. und 29. März 2018 (Drs. 21/13671) die Schulleitun-gen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in den Fällen, in denen für die Schulleitung absehbar der erforderliche Vertretungsbedarf auf einer konkreten Stelle zwölf Monate und mehr beträgt, befristete Arbeitsverträge in entsprechendem zeitlichem Umfang unter Einbeziehung der Sommerferien zu schließen sind. Für diese mindestens einjährigen Verträge kommen insbesondere Vertretungen aufgrund von Elternzeit, Beurlaubung und Freistellungsphase bei Teilzeitbeschäftigung im Sabbat-Modell in Betracht. Nur dann, wenn der schulische Vertretungsbedarf für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr besteht, können die Sommerferien aus rechtlichen Gründen nicht einbezogen werden. Auf die weiteren Ausführungen in der Drs. 21/13671 zu den befristeten Lehraufträgen an staatlichen Schulen in Hamburg wird verwiesen. 5. Werden die unter Frage 1. genannten Personen nur in ihren studierten Fächern eingesetzt? Wenn nein, in welchen Fächern werden Lehrbeauftragte besonders häufig fachfremd eingesetzt? 6. Wie wird die Einarbeitung der Beschäftigten, die einen Lehrauftrag ausüben , sichergestellt? Personen, die einen Lehrauftrag ausüben, müssen die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung für die konkret angedachte Unterrichtstätigkeit besitzen. Schulen haben Einarbeitungskonzepte für neue Lehrkräfte, die die Einarbeitung am Schulstandort erleichtern. Darüber entscheidet die Schulleitung. 7. Wie wird die Unterrichtsqualität bei Lehraufträgen an Schulen sichergestellt ? a. Welche schulinternen und -externen Maßnahmen werden zur Sicherung der Unterrichtsqualität durchgeführt? b. Welche Fortbildungen werden explizit für Beschäftigte, die einen Lehrauftrag ausüben, angeboten? c. An welche Voraussetzungen ist eine Teilnahme an Fortbildungen gebunden? 8. Inwiefern sind Teambesprechungen und Supervisionen/Reflexionsangebote Teil des Lehrauftrags? Die Entscheidung zur Teilnahme trifft die Schulleitung nach dem Bedarf im Einzelfall.