BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15988 21. Wahlperiode 05.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 29.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Durchschnittsmesswerte in den Fahrverbotszonen Wie der Senat in seiner Antwort auf die Drs. 21/14250 mitteilte, konnte die Entwicklung der Luftverschmutzung in den Bereichen der ausgesprochenen Fahrverbote erst zum Jahresbeginn 2019 ermitteln, da man sich hierbei auf Jahresdurchschnittswerte beziehen müsse, die immer erst zum Ende des Kalenderjahres erhoben würden. Um einer voreiligen Interpretation der auf http://Luft.Hamburg.de veröffentlichten Messwerte vorzubeugen, bitte ich daher den Senat nun um eine Stellungnahme. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie stark sind die Luftverschmutzungswerte der hier relevanten Messpunkte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurückgegangen? Die NO2-Messwerte des HaLM an den Messstationen Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße , veröffentlicht unter http://luft.hamburg.de/, der Jahre 2016 – 2018 sind folgender Übersicht zu entnehmen: 2016 2017 2018 Messhöhe 1,5 m 4 m 1,5 m 4 m 1,5 m 4 m Max-Brauer-Allee 58 µg/m³ 49 µg/m³ 46 µg/m³ 42 µg/m³ 46 µg/m³ 42 µg/m³ Stresemannstraße 51 µg/m³ 47 µg/m³ 48 µg/m³ 45 µg/m³ 45 µg/m³ 42 µg/m³ 2. Beurteilt der Senat die durchgeführten Fahrverbote vor dem Hinblick dieser Entwicklung als sinnvoll und angemessen? 3. Welche Konsequenzen gedenkt der Senat aus den nun vorliegenden Ergebnissen zu ziehen? Der Senat hat mit der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (LRP) einen Plan vorgelegt , der die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionswertes für NO2 von 40 µg/m³ enthält. Dieser NO2-Jahresmittelgrenzwert wird an den beiden Messstationen (Max-Brauer- Allee, Stresemannstraße) derzeit noch nicht eingehalten, weshalb alle im LRP angeführten Maßnahmen, Maßnahmenpakete und lokalen Einzelmaßnahmen weiterhin geplant, umgesetzt sowie gegebenenfalls angepasst werden. Die Dieseldurchfahrtsbeschränkungen an der Stresemannstraße und an der Max- Brauer-Allee gelten seit dem 31.Mai 2018. Sie beruhen auf der am 30.Juni 2017 in Kraft gesetzten 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (LRP) und ergänzen die mit dem LRP umzusetzenden zehn Maßnahmenpakete und die lokalen Einzelmaßnahmen .