BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1599 21. Wahlperiode 13.10.15 Große Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Richard Seelmaecker, Stephan Gamm, Joachim Lenders, Philipp Heißner (CDU) und Fraktion vom 16.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Gewalt an Schulen, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler, Anzeigen und Disziplinarverfahren gegen Lehrkräfte – Wie wird an Hamburger Schulen mit dem Fehlverhalten Einzelner umgegangen? Die Schule ist weder ein konflikt- noch ein deliktfreier Raum, sie ist vielmehr Spiegelbild der Gesellschaft: Hier wie dort gibt es kleinere und größere Verstöße gegen Regeln und problematische Fehlverhaltensweisen, Respektlosigkeiten und auch Tätlichkeiten, denen, wenn sie von Schülern begangen werden, schulintern zunächst mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 49 HmbSchG begegnet werden kann. Zugleich legen auch Lehrer immer wieder Verhaltensweisen an den Tag, die Schüler und ihre Eltern zur Erstattung von Anzeigen und die Schulen zur Einleitung von Disziplinarmaßnahmen veranlassen. Sowohl Gespräche mit Lehrern und Schulleitern/-innen als auch die Berichterstattung in verschiedenen Medien vermitteln seit geraumer Zeit den Eindruck , dass Verrohung, Respektlosigkeit, Aggression und Gewaltbereitschaft unter Schülern und gegenüber Lehrern weiter zunehmen. Ein Werteverfall, Rücksichtslosigkeit und mangelnder Respekt gegenüber fremdem Eigentum werden manchenorts beklagt. Umgekehrt beklagen Lehrer eine zunehmende Verrechtlichung der Schule insgesamt und eine wachsende Bereitschaft von Eltern, gegen pädagogische Maßnahmen und tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten von Lehrern – notfalls auch gerichtlich – vorzugehen. Ob und in welchem Maße diese wahrgenommenen „Trends“ tatsächlich zutreffen und durch Zahlen zu belegen sind und wie ihnen begegnet wird, versuchen wir durch entsprechende Anfragen an den Senat zu ergründen. Die Daten auf viele bereits gestellte Fragen ließen sich nach Auskunft des Senats nicht in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand ermitteln . Um sich ein konkretes Lagebild zu verschaffen und daraus gegebenenfalls erforderlich werdende Handlungsansätze zu entwickeln, ist es jedoch unerlässlich für uns die erfragten Daten zu erhalten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bei der Interpretation der Angaben zu Gewaltvorfällen an den Schulen ist zu berücksichtigen , dass es sich bei sämtlichen Gewaltvorfällen, die gemeldet und dokumentiert wurden, um subjektive Ersteinschätzungen durch pädagogische Fachkräfte der Schulen handelt. So kann es dazu kommen, dass Schubsen, Treten oder das Werfen eines Schneeballs bereits als einfache Körperverletzung angegeben werden. Auch bei der Deliktart der gefährlichen Körperverletzung ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich, da zunächst jeder tätliche Einsatz eines Gegenstandes (Stift, Stock oder Taschenmesser) oder eine Tätlichkeit, an der mehrere Personen beteiligt sind, unterschiedslos als gefährliche Körperverletzung eingestuft wird. Diese bisherigen Einteilungen haben sich nicht bewährt, weil sich die Erstbeurteilungen durch pädagogische Kräfte vor Ort von den Ergebnissen der polizeilichen Ermittlungen oft erheblich unterscheiden und in vielen Fällen als übertrieben eingestuft werden müssen . So hat ein Abgleich der 89 von den Schulen gemeldeten Fälle von gefährlicher Körperverletzung ergeben, dass seitens der Polizei im Zuge der von der für Bildung zuständigen Behörde übermittelten Personen- und Kalenderdaten im elektronischen Tagebuch der Polizei (ComVor-Index) nur acht Personen mit angezeigten gefährlichen Körperverletzungen verifiziert werden konnten. Da die Angaben zur Beantwortung der Fragen 15. bis 23. von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst werden, wurde eine Schulabfrage an 118 weiterführenden allgemeinen Schulen und den vier sechsjährigen Grundschulen durchgeführt. Zur Beantwortung der Fragen mussten alle Schülerakten einer Schule händisch ausgewertet werden. Wegen dieser umfangreichen Recherche werden die Fragen nur für das Schuljahr 2014/2015 und hinsichtlich des Alters und des Geschlechts der Schülerinnen und Schüler beantwortet. Eine darüber hinausgehende Recherche ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit an den Schulen nicht möglich. Die Merkmale Migrationshintergrund und Dauer des Ausschlusses vom Unterricht werden daher nicht berichtet. Eine Qualitätssicherung war in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nur begrenzt möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Gewaltvorfälle an Schulen 1. Wie viele Meldungen der Kategorie I und der Kategorie II wurden von den Schulen im Schuljahr 2014/2015 entsprechend der Richtlinie „Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen“ vorgenommen? Bitte insgesamt und nach Bezirken geordnet unter Angabe der Anzahl und Kategorie sowie Delikte der jeweiligen Meldungen auflisten. Im Schuljahr 2014/2015 wurden von den Schulen 316 Fälle der Kategorie 1 und 1.572 Fälle der Kategorie 2 gemeldet. Insbesondere bei den gemeldeten Fällen der Kategorie 2 (einfache Körperverletzung) fließen sehr viele subjektive Bewertungsmaßstäbe der Pädagoginnen und Pädagogen ein, sodass diese Zahlen bei einer näheren Überprüfung in der Regel als deutlich zu hoch eingestuft werden. Zudem lassen sich die Fallzahlen regional nur schwer vergleichen, weil die Vorfälle von Schule zu Schule nach sehr unterschiedlichen Kriterien klassifiziert werden. Die Anzahl der gemeldeten Gewaltvorfälle der Kategorie 1 und 2 bewegt sich auf dem Niveau der Meldungen für das Schuljahr 2013/2014. Ebenso ist die Anzahl der meldenden Schulen mit circa 70 Prozent gleich geblieben. In der nachstehenden Tabelle folgt die Differenzierung nach Bezirken sowie Kategorie 1 und 2. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler (242.250) sowie die Schulen pro Bezirk stark unterscheiden: Bezirk Kategorie des gemeldeten Gewaltvorfalls Schuljahr 2014/15* Gesamtschülerzahl Schuljahr 2014/15** Altona Kat. 1 61 33.101 Kat. 2 240 Bergedorf Kat. 1 32 19.944 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 3 Bezirk Kategorie des gemeldeten Gewaltvorfalls Schuljahr 2014/15* Gesamtschülerzahl Schuljahr 2014/15** Kat. 2 165 Eimsbüttel Kat. 1 33 31.147 Kat. 2 68 Harburg Kat. 1 23 19.811 Kat. 2 180 Hamburg-Mitte Kat. 1 70 51.068 Kat. 2 344 Hamburg-Nord Kat. 1 42 36.023 Kat. 2 188 Wandsbek Kat. 1 55 51.156 Kat. 2 387 * Interne Daten der zuständigen Behörde ** Schuljahresstatistik 2014 Die statistische Auswertung nach Bezirken und Deliktkategorien 1 und 2 und Deliktformen ist in der folgenden Tabelle dargestellt: B ez irk St ra fta t g eg en d as L eb en Se xu al de lik t R au b/ Er pr es su ng ge fä hr lic he K ör pe rv er le tz un g B ed ro hu ng /N öt ig un g W af fe nv er st oß B et äu bu ng sm itt el sc hw er er D ie bs ta hl G es am t K at eg or ie 1 ei nf ac he K ör pe rv er le tz un g (z .B . Sc hu bs en , T rit te ) D ie bs ta hl ge fä hr lic he r E in gr iff in S tr aß en - ve rk eh r sc hw er e B el ei di gu ng Sa ch be sc hä di gu ng d ur ch F eu er Sa ch be sc hä di gu ng po lit is ch e St ra fta t H au sf rie de ns br uc h G es am t K at eg or ie 2 Altona 0 7 23 12 14 0 5 0 61 217 3 0 18 0 2 0 0 240 Bergedorf 0 1 5 13 12 0 1 0 32 160 0 0 4 0 1 0 0 165 Eimsbüttel 0 5 5 14 7 0 2 0 33 60 0 0 8 0 0 0 0 68 Harburg 0 5 4 6 5 3 0 0 23 173 1 0 6 0 0 0 0 180 HHMitte 1 6 8 17 34 1 3 0 70 320 8 0 15 0 1 0 0 344 HHNord 0 3 5 15 18 0 1 0 42 161 5 0 22 0 0 0 0 188 Wandsbek 0 6 10 12 26 0 1 0 55 356 2 0 27 2 0 0 0 387 Gesamt 316 Gesamt 1.572 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. An welchen Schulformen fanden die gemeldeten Fälle jeweils statt? Bitte Anzahl der Gewaltmeldungen pro Schulform im Bezirk und insgesamt darstellen. Im Folgenden ist die Auswertung der Meldungen von Gewaltvorfällen nach Schulformen pro Bezirk dargestellt: Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 G ru nd sc hu le n St ad tte ils ch ul en G ym na si en B er uf lic he S ch ul en Fö rd er -, So nd er sc hu le n un d R eB B ZSt an do rt e G es am t K at eg or ie 1 G ru nd sc hu le n St ad tte ils ch ul en G ym na si en B er uf lic he S ch ul en Fö rd er -, So nd er sc hu le n un d R eB B ZSt an do rt e G es am t K at eg or ie 2 Altona 9 39 2 2 9 61 91 81 29 5 34 240 Bergedorf 4 20 2 2 4 32 72 44 23 1 25 165 Eimsbüttel 8 13 4 5 3 33 30 15 5 6 12 68 Harburg 3 14 0 1 5 23 27 130 5 0 18 180 HH-Mitte 24 30 5 4 7 70 90 87 62 4 101 344 HH-Nord 5 24 6 0 7 42 38 78 23 2 45 188 Wandsbek 16 30 3 0 6 55 203 141 19 0 24 387 Gesamt 316 Gesamt 1.572 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde Im Übrigen siehe Vorbemerkung. a. In welchen Altersgruppen fanden die gemeldeten Fälle jeweils statt? Die Auswertung der Meldungen von Gewaltvorfällen nach Altersangaben und getrennt nach Kategorie 1 und Kategorie 2 ist im Folgenden dargestellt: Alter (Tatzeitpunkt) Kategorie 1 Kategorie 2 keine Angabe 7 10 5 1 2 6 15 53 7 28 139 8 24 156 9 20 179 10 25 159 11 45 174 12 43 189 13 43 206 14 44 177 15 24 139 16 9 22 17 11 11 18 2 8 über 18 2 6 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde b. In wie vielen Fällen waren Jungen tatverdächtig? c. In wie vielen Fällen waren Mädchen tatverdächtig? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 5 Bei 1.867 Meldungen wurden insgesamt 1.956 tatverdächtige Personen benannt, davon waren 1.471 männlichen und 464 weiblichen Geschlechts (in 21 Fällen wurde das Geschlecht der Tatverdächtigen nicht angegeben). 3. In wie vielen Fällen fanden die Taten im Setting von Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) oder Alphabetisierungsklassen (ABC-Klassen) statt? Bitte nach Standorten mit IVK- und ABC-Klassen aufschlüsseln. Die statistische Dokumentation der Meldungen von Gewaltvorfällen berücksichtigt keine klassenspezifische Zuordnung einzelner Schülerinnen und Schüler, daher ist eine Auswertung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. 4. Wie viele der von den Schulen im Schuljahr 2014/2015 gemeldeten Fälle von gefährlicher Körperverletzung haben sich nach Abschluss der Ermittlungen durch die Polizei bestätigt? Siehe Vorbemerkung. 5. Nach Angaben des Senats in der Drs. 20/12882 hat die Schulbehörde zum damaligen Zeitpunkt geprüft, „wie eine höhere Übereinstimmung zwischen den schulischen Gewaltmeldungen und den polizeilichen Ermittlungsergebnissen erreicht werden kann“. Wurde diese Prüfung mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die überbehördliche Expertengruppe hat der für Bildung zuständigen Behörde vorgeschlagen , sich bei den Meldungen von Gewaltvorfällen stärker auf objektivierbare Kriterien zu stützen und sich deshalb auf überprüfbare, feststellbare Straftaten im Kontext der Gewaltkriminalität zu konzentrieren und diese jährlich mit der Statistik der Polizei Hamburg abzugleichen. Des Weiteren sollen Schulleitungen einen klaren und eindeutigen Handlungsplan für die Bearbeitung und Meldung von Gewaltvorfällen in ihren Schulen umsetzen; entsprechende Empfehlungen sind in der Neufassung der Richtlinie (siehe Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung Nummer 5, Seite 30) aufgegriffen worden. Der Meldebogen erhielt mit der Aktualisierung eine inhaltliche Fokussierung auf anzeigepflichtige Straftaten, auf den anlassbezogenen, dringenden Unterstützungsbedarf der meldenden Schule, eine Konkretisierung der gewünschten Hilfestellung und eine stärkere Differenzierung in Maßnahmen für die geschädigten Personen und die Tatverdächtigen. Der Meldebogen wurde im Hinblick auf die transparentere Struktur, eine eindeutige Handlungs- und Zuständigkeitsfolge und der zusätzlichen Berücksichtigung von Maßnahmen beim Opferschutz überarbeitet . Der Abgleich der schulischen Meldungen mit den polizeilichen Ermittlungen wird fortgesetzt. 6. Wie viele Schüler/-innen, Lehrkräfte, Erzieher/-innen, Sozialpädagogen und sonstige Bedienstete an Schulen wurden jeweils im Schuljahr 2014/2015 Opfer entsprechender Vorfälle? Bitte Anzahl und Datum der bekannten Fälle für jede Hamburger Schule getrennt aufzählen. Bei vier von 89 Meldungen des Delikts „gefährliche Körperverletzung“ wurde schulisches Personal geschädigt, 85 Meldungen betrafen einzelne oder mehrere Schülerinnen und Schüler als geschädigte Personen. Auf eine schulgenaue Auflistung wird aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet. Aufgrund der geringen Personenzahl (Gruppen <5) lassen sich unter Hinzuziehung weiterer Informationen, die beispielsweise aufgrund der Berichterstattung in der Presse oder im Internet gewonnen werden, für Dritte möglicherweise personenbezogene Informationen betreffend die Opfereigenschaft einzelner Schüler/-innen, Lehrkräfte, Erzieher/-innen, Sozialpädagogen und sonstiger Bedienstete an Schulen ableiten. Die schulgenaue Veröffentlichung der Zahlen beeinträchtigt daher die datenschutzrechtlichen Belange dieser Personen unverhältnismäßig und im Übrigen auch die Integrität der einzelnen Schulen. Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 7. Wie häufig wurde im Schuljahr 2014/2015 bei Gewaltmeldungen jeweils die Beratungsstelle Gewaltprävention zur Krisenintervention hinzugezogen ? Bitte in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. In 319 Fällen (16,9 Prozent). Außerdem findet in vielen Fällen mit Unterstützungsbedarf eine Abstimmung zwischen den Fachkräften der regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) und der Beratungsstelle Gewaltprävention statt. 8. Welche Kosten sind infolge von Vandalismus und Sachbeschädigung im Schuljahr 2014/2015 an Hamburger Schulen jeweils entstanden? Bitte nach Bezirken, Schulformen sowie einzelnen Schulen aufschlüsseln und die jeweilige Schadenshöhe angeben. Siehe Anlagen 1 bis 3. Bei SBH | Schulbau Hamburg (SBH) und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) wird die Anzahl der Vorfälle nicht erfasst. Jahresgenau erfasst werden die als Vandalismus und Sachbeschädigung erkannten Kosten. Diese wurden aus dem Buchungssystem ausgeleitet und im Rahmen einer entsprechenden Abfrage plausibilisiert. Seit Anfang des Jahres erfassen zudem die Schulhausmeister separat Kosten vor Ort, die auf Vandalismus beruhen. Diese wurden zusätzlich ausgewertet und in die Antwort einbezogen. Die aufgeführten Schäden beinhalten auch Vandalismusschäden, die durch Einbruch und Diebstahl entstanden sind. Die Beschädigungen sind deshalb keineswegs allein den Schülerinnen und Schülern zuzuordnen, sondern sie können auch nachts oder am Wochenende von schulfremden Personen verübt worden sein. 9. An welchen Schulstandorten wurden welche der in der Drs. 21/425 aufgezählten konkreten Maßnahmen zur Verhütung von Vandalismus und Sachbeschädigung jeweils durchgeführt und welche Kosten wurden dadurch verursacht? Bitte nach Bezirken, Schulformen sowie einzelnen Schulen aufschlüsseln und die jeweiligen Kosten pro Baumaßnahme angeben. Die in Drs. 21/425 beispielhaft genannten Maßnahmen werden statistisch nicht erfasst. Zu den auf Grundlage einer Abfrage bei SBH, GMH und HEOS Berufsschulen Hamburg GmbH & Co. KG (HEOS) ermittelten Präventionsmaßnahmen siehe Anlagen 4 und 5. 10. Welche Ergebnisse der Expertengruppe, die von September bis Dezember 2014 zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zum Thema Gewalt an Schulen eingesetzt wurde, wurden inzwischen in den Schulen beziehungsweise in der Schulbehörde umgesetzt? Siehe Antwort zu 5. II. Umgang mit § 49 HmbSchG 11. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils mit welcher Art von „wichtigen“ Erziehungsmaßnahmen im Sinne des § 49 Absatz I S. 4 HmbSchG, die in der Schülerakte dokumentiert wurden, belegt? Bitte getrennt aufführen nach Schuljahren, Schulform, sowie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerin beziehungsweise des Schülers und, falls möglich, relevantem Regelverstoß. Keine. 12. In wie vielen und welcher Art von Fällen kam es in den Jahren 2011 bis 2015 aufgrund von „fortgesetzten Erziehungsschwierigkeiten“ zu welcher Art von fortgesetzten Maßnahmen im Sinne des § 49 Absatz I Satz 6 HmbSchG und in wie vielen und welchen dieser Fälle musste aufgrund der strafrechtlichen Bedeutung der Handlung/des Verhaltens die Polizei hinzugezogen werden? Was wird in diesem Zusammenhang unter „gewichtigen pädagogischen Gründen“ verstanden, die der Hinzuziehung der Polizei entgegenstehen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 7 Entfällt, da § 49 Absatz 1 Satz 6 HmbSG keine Bestimmungen zu „fortgesetzten Maßnahmen “ enthält. 13. Welche Regelverstöße und Fehlverhalten treten typischerweise und gegebenenfalls in den letzten Jahren vermehrt im schulischen Umfeld auf und führen zu a. Erziehungs- und b. Ordnungsmaßnahmen im Sinne des § 49 HbgSchG? Gibt es hier eine auffällige Entwicklung /einen Trend, wenn ja, welcher Art und worauf wird dies zurückgeführt ? Regelverstöße, die zu Erziehungsmaßnahmen führen, reichen von Zuspätkommen über nicht angemessenes Verhalten bis hin zu vorsätzlichen Beschädigungen beziehungsweise körperlichen Attacken. Ziel aller Maßnahmen ist das pädagogische Einwirken auf einzelne Schülerinnen und Schüler. Sowohl die Regelverstöße als auch die Erziehungsmaßnahmen selbst sind vielfältig, daher lassen sich keine auffällige Entwicklungen oder Trends feststellen. Eine Auswahl geeigneter pädagogischer und erzieherischer Maßnahmen ist seitens der für Bildung zuständigen Behörde im Jahr 2010 veröffentlicht worden, siehe Handreichung Stärkung der Verbindlichkeit erzieherischer Maßnahmen an Schulen im Zusammenhang mit Gewaltvorfällen (Seite 16 fortfolgende, http://www.hamburg.de/contentblob/2818366/data/pdf-gewalt-in-derschule -wirksame-angebote-mehr-verbindlichkeit-gezielte-interventionen.pdf). Zu Regelverstößen, die zu Ordnungsmaßnahmen führen, siehe Antworten zu 16. bis 20. Entwicklungen oder Trends sind auch hier nicht festzustellen. 14. Welche Grenze muss ein Verhalten überschreiten, damit statt zunächst einer reinen Erziehungsmaßnahme unmittelbar eine Ordnungsmaßnahme verhängt wird? Welcher Ermessensspielraum ist den Schulen diesbezüglich eingeräumt und wie wird die Einhaltung des Spielraumes beziehungsweise der Grenzen gewährleistet? Gleichen sich die Schulen diesbezüglich ab und welche Austauschmöglichkeiten gibt es? Die Festsetzung einer Ordnungsmaßnahme gegen Schülerinnen und Schüler, die nicht zuvor durch eine Erziehungsmaßnahme verwarnt worden sind, ist dann verhältnismäßig , wenn durch ein milderes Mittel die eingetretene Störung des Schulfriedens nicht geheilt werden kann (Ultima Ratio) und wenn der Rechtsverlust durch die Ordnungsmaßnahme für die betroffenen Schülerinnen und Schüler angesichts dieser Störung noch hinnehmbar ist (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne). Diese Rechtsgüterabwägung kann nur in Würdigung der vorgesehenen Ordnungsmaßnahme, des Lebensalters des Schülers, des zu ahndenden Verhaltens und der Rechtsbeeinträchtigung möglicher Opfer dieses Verhaltens bestimmt werden; die Rechtsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde berät die Schulen in den entsprechenden Einzelfällen . 15. Wie viele Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II wurden an welcher Schule im Schuljahr 2014/2015 mit welcher Art von Ordnungsmaßnahmen im Sinne des § 49 Absatz 4 Nummer 1 – 6 HmbSchG belegt und in welcher Form wurden jeweils die die Ordnungsmaßnahme auslösenden Handlungen und die Verhältnismäßigkeit der konkret verhängten Ordnungsmaßnahme dokumentiert? Bitte jeweils getrennt aufführen nach Schuljahren, Schulform sowie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerin beziehungsweise des Schülers und, falls möglich, dem relevanten Regelverstoß. Wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011 aus? Siehe Antworten zu 16. bis 20. Im Schülerbogen werden alle wesentlichen Vorgänge zur Gestaltung des Bildungsverhältnisses dokumentiert, dazu zählt auch die Dokumentation von Ordnungsmaßnahmen (§ 11 Absatz 4 Schuldatenschutzverordnung). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 16. Wie vielen Schülerinnen und Schülern wurde insbesondere ein schriftlicher Verweis ausgesprochen? Bitte getrennt aufführen nach Schuljahren , Schulform sowie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerin bzw. des Schülers und, falls möglich, dem relevanten Regelverstoß . Wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011 aus? Siehe Anlage 6. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 17. Wie vielen Schülerinnen und Schüler wurden für von einem bis zu zehn Unterrichtstagen oder von einer Klassenfahrt ausgeschlossen? Bitte getrennt aufführen nach Schuljahren, Schulform, Dauer des Ausschlusses, Schulpflicht ja/nein sowie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerin bzw. des Schülers und, falls möglich, dem relevanten Regelverstoß. Wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011 aus? a. Was geschieht mit Schülerinnen und Schülern, die bis zu zehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden, während dieser Zeit? b. Inwiefern wird bei der Entscheidung berücksichtigt, ob die Eltern dieser Schülerinnen und Schüler tagsüber ihrer Aufsichtspflicht nachkommen können? Siehe Anlage 7. Die Dauer des Ausschlusses vom Unterricht wird statistisch nicht erfasst und konnte in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden; dazu hätte jeder Vorgang zu einer Ordnungsmaßnahme nach § 49 Absatz 4 Nummer 2 HmbSG nicht nur in der jeweiligen Schülerakte festgestellt, sondern auch nach Ausschlussdauer erfasst und anschließend pro Schule und Altersgruppe zusammengefasst werden müssen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Schulen ergreifen verschiedene Maßnahmen, um den Ausschluss vom Unterricht lernförderlich zu gestalten. Dazu gehören Arbeitsaufträge aus dem Unterricht, die zu Hause bearbeitet werden müssen, die Teilnahme am Unterricht in einer Parallelklasse oder einer anderen Schulstufe oder auch die Erledigung von Aufgaben in anderen beaufsichtigten Räumlichkeiten oder Bereichen des Schulgeländes. Bei der Abwägung und Gestaltung von Ordnungsmaßnahmen steht im Vordergrund, dass der Schüler oder die Schülerin während dieser Zeit die Gelegenheit hat, das eigene Verhalten zu reflektieren. Erforderlichenfalls ist die Aufsichtspflicht der Eltern in Verbindung mit deren Berufstätigkeit zu berücksichtigen. 18. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden insbesondere in eine Parallelklasse oder Ähnliches versetzt? Bitte getrennt aufführen nach Schuljahren , Schulform der besuchten Schule sowie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerin beziehungsweise des Schülers und, falls möglich, dem relevanten Regelverstoß. Wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011 aus? 19. Wie vielen Schülerinnen und Schülern wurde angedroht an eine andere Schule mit gleichem Bildungsabschluss verwiesen zu werden und bei wie vielen wurde diese Androhung auch faktisch umgesetzt? Bitte getrennt aufführen nach Schuljahren, Schulform der besuchten Schule sowie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerin beziehungsweise des Schülers und, falls möglich, dem relevanten Regelverstoß . Wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011 aus? Siehe Anlage 8. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 20. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden im Sinne des § 49 Absatz 4 Nummer 6 HmbSchG aus der Schule entlassen? Bitte getrennt aufführen nach Schuljahren, Schulform der besuchten Schule, Schulpflicht ja/nein sowie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerin beziehungsweise des Schülers und, falls möglich, dem relevanten Regelverstoß. Wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011 aus? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 9 Im Schuljahr 2014/2015 wurde kein Schüler und keine Schülerin nach § 49 Absatz 4 Nummer 6 HmbSG aus der Schule entlassen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 21. Bei wie vielen Schülerinnen und Schülern kam es zu einer Verknüpfung der Maßnahmen im Sinne des § 49 Absatz 4 Nummer 1 und 2 HmbSchG mit „angemessenen sozialen Aufgaben“ und worin lagen diese Aufgaben? Bitte getrennt aufführen nach Schuljahren, Schulform der besuchten Schule sowie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerin beziehungsweise des Schülers und, falls möglich, dem relevanten Regelverstoß. Wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011 aus? Die Schulen verbinden mit der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen nach § 49 Absatz 1 und 2 HmbSG eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen, die das Reflektieren und Ändern des Fehlverhaltens fördern sollen. Die Spannweite reicht von Coolness -Trainings über Reflexionsgespräche und Wiedergutmachung angerichteten Schadens bis hin zur Unterstützung schulischen Personals bei Aufgaben für die Schulöffentlichkeit. An sozialen Aufgaben werden von den Schulen insbesondere Dienste für die Schulgemeinschaft und Arbeit in benachbarten sozialen Einrichtungen genannt. Gemeldet wurden von den Schulen 1.497 Fälle, in denen Ordnungsmaßnahmen um soziale Aufgaben ergänzt wurden. 22. Worin lagen in den Jahren 2011 bis 2015 „schwere und wiederholte“ Fehlverhalten, die die Schulen zu Maßnahmen im Sinne des § 49 Absatz 4 Nummern 2, 5 und 6 HmbSchG veranlassten und wie und wo werden diese dokumentiert? „Schweres Fehlverhalten“ gemäß § 49 HmbSG liegt im Schuljahr 2014/2015 zum Beispiel bei schweren körperlichen Auseinandersetzungen, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Mitbringen gefährlicher Gegenstände vor. Im Übrigen siehe Antworten zu 15., 18. und 19. 23. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2011 bis 2015 welche Entscheidungen über eine Ordnungsmaßnahme von einem der in § 49 HmbSchG genannten, entscheidungszuständigen Gremien nicht genehmigt ? Im Schuljahr 2014/2015 wurde in elf Fällen die beantragte Ordnungsmaßnahme vom zuständigen Entscheidungsgremium nicht genehmigt, davon dreimal Maßnahmen nach § 49 Absatz 4 Nummer 1 HmbSG, einmal Maßnahmen nach § 49 Absatz 4 Nummer 2 HmbSG, dreimal Maßnahmen nach § 49 Absatz 4 Nummer 3 HmbSG und viermal Maßnahmen nach § 49 Absatz 4 Nummer 5 HmbSG. 24. In wie vielen Fällen ist nach Verhängung von Ordnungsmaßnahmen nach § 49 Absatz 4 Nummer 5 und 6 geprüft worden, ob das Jugendamt unterrichtet werden soll? a. In wie vielen Fällen ist dies erfolgt? b. Welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls jeweils vom Jugendamt ergriffen? Die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen nach § 49 Absatz 4 Nummer 5 und 6 wird von der zuständigen Behörde entschieden. Dabei wird regelhaft geprüft, ob das Jugendamt unterrichtet werden soll. Eine Erfassung der Meldungen an das Jugendamt und der vom Jugendamt ergriffenen Maßnahmen erfolgt nicht. Im Übrigen siehe Antworten zu 18., 19. sowie zu 20. 25. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2011 bis 2015 welche schulischen Entscheidungen im nachfolgenden Widerspruchs- oder Klageverfahren für rechtswidrig oder nichtig erklärt? Vom 1. Januar 2011 bis zum 22. September 2015 wurden in der Rechtsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde 142 Widerspruchsakten unter dem Streitgegenstand „Ordnungsmaßnahme“ angelegt, für die die folgenden Erledigungsgründe statistisch erhoben wurden. Der Erledigungsgrund „in sonstiger Weise“ umfasst eine vergleichs- Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 weise Erledigung ebenso wie eine Erledigung der Hauptsache wie zum Beispiel durch Abmeldung von einer staatlichen Hamburger Schule. Ein Widerspruch, der sich nicht gegen eine förmliche Ordnungsmaßnahme sondern zum Beispiel eine Erziehungsmaßnahme (§ 49 Absatz 1 HmbSG) oder den sofortigen Ausschluss (§ 49 Absatz 9 HmbSG) richtete, ist unter „andere“ verbucht. Schriftlicher Verweis Unterrichts - ausschluss Parallelklasse Androhung Überweisung an andere Schule Überwei - sung an andere Schule Entlassung andere Zugunsten der Schule 31 17 6 3 4 1 2 Zugunsten des Schülers 9 10 1 1 4 3 2 Sonstige Weise 4 24 2 1 3 1 Noch offen 6 4 - 1 2 Quelle: Daten der zuständigen Behörde Vom 1. Januar 2011 bis zum 22. September 2015 wurden in der Rechtsabteilung 32 Akten für Anfechtungsklagen vor dem Verwaltungsgericht Hamburg und ein entsprechendes Berufungsverfahren vor dem OVG unter dem Streitgegenstand „Ordnungsmaßnahme “ angelegt, für die die folgenden Erledigungsgründe statistisch erhoben wurden: Schriftlicher Verweis Unterrichts - ausschluss Parallelklasse Androhung Überweisung an andere  Schule Überweisung an andere Schule Entlassung andere Zugunsten der Schule 2 6 3 1 1 3 3 Zugunsten des Schülers 1 6 1 1 2 Noch offen 1 1 Quelle: Daten der zuständigen Behörde 26. Wie bewerten die zuständige Behörde oder der Senat das Verfahren, mit dem die Schulen den Erfolg von Ordnungsmaßnahmen im Hinblick auf eine Änderung/Verbesserung des Verhaltens der/des betroffenen Schülerin /Schülers messen? Die Erörterung von Ordnungsmaßnahmen im Einzelfall obliegt den Schulen beziehungsweise Lehrkräften im Rahmen von Klassenkonferenzen beziehungsweise Lehrerkonferenzen . Dabei werden bei der Sachverhaltsermittlung durch das schulische Personal das berichtete Tatgeschehen und die schulischen und gegebenenfalls biografischen Aspekte des Kindes oder Jugendlichen einbezogen. In der Regel werden Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 11 bei den Klassenkonferenzen in den Schulen Ordnungsmaßnahmen ergänzend mit erzieherischen Maßnahmen verknüpft. Bei wiederholtem Fehlverhalten setzt dieses formale Verfahren erneut ein und führt gegebenenfalls zu einer weiteren Ordnungsmaßnahme . Klassenlehrkräfte und Fachkräfte der Beratungsdienste stehen in engem Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern und beobachten die schulischen Entwicklung in Bezug auf das Verhalten und die Leistung. Somit stehen die Schulen beziehungsweise Lehrkräfte in der Verantwortung, anlassbezogen, in Verhältnismäßigkeit und in fachlicher Abwägung von pädagogischen Alternativen entsprechende erzieherische und Ordnungsmaßnahmen auszusprechen. 27. Falls zu einzelnen Fragen keine Daten vorliegen: Von wie vielen Fällen hat der Senat im Schuljahr 2014/2015 Kenntnis erlangt und wie sehen die diesbezüglichen Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011/2012 aus? Entfällt. III. Anzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden und Disziplinarmaßnahmen gegen Lehrer: 28. Wie viele Strafanzeigen aufgrund angeblichen Fehlverhaltens im Dienst wurden in den Jahren 2012 bis 2015 gegen Lehrkräfte gestellt? a. In wie vielen dieser Fälle wurde jeweils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Im erfragten Zeitraum wurde beim Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) die folgende Anzahl von Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren bearbeitet: 2012 2013 2014 2015 (1.1.-21.9.) Gesamt Strafanzeigen gegen Lehrer 17 26 26 18 87 Ermittlungsverfahren gegen Lehrer 17 26 26 17 86 Im Jahr 2015 wurden in einem Fall zu einem gleichen Sachverhalt zwei Strafanzeigen erstattet, die zu einem Ermittlungsverfahren zusammengefasst wurden. Im Übrigen siehe Drs. 20/6832. Zu gegebenenfalls weiteren bei der Polizei bearbeiteten Strafanzeigen und Ermittlungen ist anzumerken, dass Statistiken im Sinne der Fragestellung bei der Polizei nicht geführt werden. Zur Beantwortung dieser Fragen wäre eine Durchsicht aller Handund Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Polizei erforderlich. Die Auswertung von mehreren Hunderttausenden Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. b. In wie vielen Fällen wurde das Ermittlungsverfahren jeweils eingestellt , in wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung? c. Weswegen erfolgte jeweils eine Verurteilung und wie lautete jeweils das Strafmaß? d. Wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer und wie lange dauerte das längste Verfahren? Die zur Beantwortung der Frage benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Auch im Vorgangsbearbeitungs- und Vorgangsverwaltungssystem der Staatsanwaltschaft MESTA werden diese Daten nicht ausgewiesen. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zur Beantwortung der Fragen müssten sämtliche Verfahren , insgesamt bis zu 245.154 Akten aus den Aktenzeichenjahrgängen 2012 bis 2015, in denen als Delikt die in Betracht kommenden Straftatbestände der §§ 174, 176, 176a, 177, 185, 186, 187, 223, 224, 225, 240, 241 oder 340 StGB notiert wurden, händisch ausgewertet werden. Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 29. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden wurden in den Jahren 2012 bis 2015 jeweils gegen Lehrkräfte erhoben? Eine zentrale Erfassung der Dienstaufsichtsbeschwerden (DAB) erfolgt nicht. Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf die Dienstaufsichtsbeschwerden, die von der Schulaufsicht oder dem Personalrechtsreferat bearbeitet wurden. a. Von wem wurden diese jeweils erhoben (Schülern, Eltern, Kollegen, weiteren Personen)? Jahr Anzahl DAB Erhoben von Eltern Erhoben von Lehrkräften Erhoben von Schülerinnen und Schülern Erhoben von weiteren Personen 2012 27 26 1 0 0 2013 37 26 1 0 10 2014 54 40 3 2 9 2015 34 26 0 1 7 b. Wie wurden diese jeweils beschieden? Eine Dienstaufsichtsbeschwerde liegt vor, wenn der Vorwurf erhoben wird, dass sich ein Amtsträger in persönlicher Weise falsch verhalten hat. Es handelt sich dabei um einen formlosen Rechtsbehelf, sodass auch mündliche Beschwerden hierunter fallen. Falls die Ermittlungen ergeben, dass ein Pflichtverstoß vorliegen könnte, werden disziplinarische beziehungsweise arbeitsrechtliche Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls eingeleitet. Die Beschwerdeführerin beziehungsweise Beschwerdeführer wird vom Ausgang des Verfahrens unterrichtet. c. Wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer und wie lange dauerte das längste Verfahren? Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt circa zwei Monate. Das längste Verfahren hat neun Monate gedauert. 30. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2012 bis 2015 wegen welcher vermuteter Dienstvergehen Disziplinarverfahren gegen Lehrkräfte eingeleitet ? Vonseiten der Leitung des Amtes für Verwaltung der für Bildung zuständigen Behörde wurden in den Jahren 2012 bis 2015 folgende 29 Disziplinarverfahren gegen Lehrkräfte geführt und betreut: Vermutetes Dienstvergehen Anzahl Fälle Zeugnisfälschung 1 Nichteinhaltung Vergabevorschriften 1 Beleidigung auf rassistischer Basis 1 Nichtbefolgung von Dienstanweisungen 6 Abgabe von falscher eidesstattlicher Versicherung 1 Verweigerte Notenvergabe 1 Körperverletzung 3 Steuerhinterziehung 1 Besitz von Kinderpornografie 5 Verstoß gegen die beamtenrechtliche Weisungsgebundenheit 1 Sexueller Missbrauch 3 Beleidigung allgemein 3 Drogendelikt 2 a. In wie vielen Fällen wurden die Disziplinarverfahren jeweils eingestellt ? In 16 Fällen. b. Wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer und wie lange dauerte das längste Verfahren? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 13 Die Disziplinarverfahren werden ausgesetzt, solange die Staatsanwaltschaft ermittelt, sodass die für Bildung zuständige Behörde nicht immer Einfluss auf die Länge des Verfahrens hat. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt circa elf Monate. Das längste Verfahren dauerte drei Jahre und einen Monat. c. In wie vielen Fällen kam es jeweils zu welchen Disziplinarmaßnahmen , wie viele Lehrer sind derzeit aus welchen Gründen vom Dienst suspendiert? In einem Fall kam es zu einer Disziplinarmaßnahme (Geldbuße). Die übrigen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Suspendiert sind zurzeit vier Lehrkräfte aus folgenden Gründen: Drei wegen des Verdachts des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie, eine Lehrkraft wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch. 31. Wie unterstützt die zuständige Behörde Eltern, die ein angebliches Fehlverhalten einer Lehrkraft vorbringen und geahndet wissen wollen? Siehe Drs. 20/6832. 32. Wie unterstützt die zuständige Behörde Lehrkräfte, die sich mit einer aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Anzeige oder Beschwerde konfrontiert sehen? Siehe Drs. 20/6832. Darüber hinaus wird den Lehrkräften auf Antrag, wenn die Voraussetzungen der Verwaltungsvorschrift über den Rechtsschutz in Straf- und Zivilsachen für Bedienstete der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1. Januar 2015 vorliegen, ein Vorschuss oder zinsloses Darlehn zur Deckung der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung gewährt. Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Anlage 1 Vandalismus und Sachbeschädigungen - SBH | Schulbau Hamburg 2014 bis 31.07.2015 Nr Schule Schultyp Bezirk EUR EUR 1 Adolph-Diesterweg-Schule G Bergedorf 1.236,72 € 357,50 € 2 Adolph-Schönfelder-Schule G Nord - € 1.214,01 € 3 Albert-Schweitzer-Gymnasium Gy Nord 4.858,85 € 5.665,09 € 4 Albert-Schweitzer-Schule G Nord 154,70 € 1.267,83 € 5 Albrecht-Thaer-Gymnasium Gy Eimsbüttel 3.265,40 € 2.720,43 € 6 Anton-Rée-Schule Allermöhe G Bergedorf 619,14 € 1.267,83 € 7 Brüder-Grimm-Schule STS Mitte 5.499,72 € 2.671,69 € 8 Schule an den Teichwiesen, Standort Saseler Weg 11 0 Wandsbek - € 1.100,00 € 9 Carl-Götze-Schule G Nord 500,03 € 507,79 € 10 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium Gy Wandsbek 5.433,54 € 1.933,88 € 11 Charlotte-Paulsen-Gymnasium Gy Wandsbek - € 100,56 € 12 Christianeum Gy Altona 16.715,33 € 13.691,77 € 13 Clara-Grunwald-Schule G Bergedorf 39.401,55 € 2.759,04 € 14 Eimsbüttler Modell, Oberstufenhaus Gy Eimsbüttel 75,45 € 101,45 € 15 Elbschule Bildungszentrum Hören und Kommunikation SfH Mitte 2.674,79 € 9.563,16 € 16 Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium Gy Eimsbüttel 10.949,63 € 220,34 € 17 Erich Kästner-Schule G/STS Wandsbek 18.880,96 € 5.742,56 € 18 Fridtjof-Nansen-Schule G Altona 234,54 € - € 19 Fritz-Köhne-Schule G Mitte 6.761,92 € 1.439,44 € 20 Fritz-Schumacher-Schule STS Nord 9.608,45 € - € 21 FSP II BS Altona 7.203,40 € - € 22 G 1 BS Nord 2.451,55 € 230,97 € 23 G 2 BS Eimsbüttel 253,22 € - € 24 G 3 BS Nord 250,00 € - € 25 G 6 BS Mitte 2.226,74 € 1.440,67 € 26 G 7 BS Mitte 11.032,11 € 9.614,51 € 27 G 8 BS Mitte 173,82 € - € 28 G 9 BS Mitte - € 60,33 € 29 G 15 BS Mitte 1.343,81 € - € 30 G 16 BS Wandsbek 8.278,95 € - € 31 G 19 BS Bergedorf 2.232,00 € 2.686,07 € 32 G 20 BS Bergedorf - € 319,02 € 33 Ganztagsgrundschule Sternschanze G Altona 4.734,13 € 2.105,36 € 34 Ganztagsschule an der Elbe G Mitte 3.200,62 € 2.229,82 € 35 Gelehrtenschule des Johanneums Gy Nord 254,72 € 147,43 € 36 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule STS Altona 7.515,79 € 6.226,03 € 37 Goethe-Gymnasium Gy Altona 4.315,09 € 1.234,47 € 38 Goldbek-Schule G Nord 403,05 € 121,49 € 39 Gretel-Bergmann-Schule STS Bergedorf 71.714,79 € 20.684,35 € 40 Grundschule Altrahlstedt G Wandsbek 1.022,96 € - € 41 Grundschule Archenholzstraße G Mitte 1.204,92 € 2.611,17 € 42 Grundschule Arnkielstraße G Altona 129,23 € 250,00 € 43 Grundschule Bindfeldweg G Eimsbüttel 95,62 € 1.707,35 € 44 Grundschule Bramfeld G Wandsbek 5.936,71 € 3.178,18 € 45 Grundschule Eckerkoppel G Wandsbek 1.960,27 € 267,83 € 46 Grundschule Edwin-Scharff-Ring G Wandsbek 667,20 € 157,43 € 47 Grundschule Franzosenkoppel G Altona 2.491,15 € 381,56 € 48 Grundschule Groß Flottbek G Altona 875,36 € - € 49 Grundschule Großlohering G Wandsbek 4.315,56 € 2.128,53 € 50 Grundschule Hasenweg G Wandsbek 4.475,10 € 395,06 € 51 Grundschule Heidhorst G Bergedorf 1.703,73 € 785,70 € 52 Grundschule Hoheluft G Eimsbüttel 1.226,57 € 1.340,48 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 15 Vandalismus und Sachbeschädigungen - SBH | Schulbau Hamburg 2014 bis 31.07.2015 Nr Schule Schultyp Bezirk EUR EUR 53 Grundschule Horn G Mitte - € 260,45 € 54 Grundschule Islandstraße G Wandsbek - € 158,20 € 55 Grundschule Karlshöhe G Wandsbek 4.143,25 € 55.663,13 € 56 Grundschule Lohkampstraße G Eimsbüttel 18.719,58 € 21.193,12 € 57 Grundschule Mendelstraße G Bergedorf 3.073,84 € 625,25 € 58 Grundschule Mümmelmannsberg G Mitte 3.802,38 € 925,73 € 59 Grundschule Neurahlstedt G Wandsbek 201,06 € 4.651,70 € 60 Grundschule Nydamer Weg G Wandsbek 534,65 € - € 61 Grundschule Osterbrook G Mitte 298,75 € 966,18 € 62 Grundschule Rahewinkel G Mitte 841,84 € - € 63 Grundschule Schimmelmannstraße G Wandsbek 3.469,40 € 1.805,29 € 64 Grundschule St. Nikolai G Nord - € 1.240,90 € 65 Grundschule Thadenstraße G Altona - € 1.373,05 € 66 Grundschule Tonndorf G Wandsbek - € 3.450,71 € 67 Gymnasium Allermöhe Gy Bergedorf 1.096,93 € 2.888,15 € 68 Gymnasium Alstertal Gy Nord - € 200,00 € 69 Gymnasium Altona Gy Altona 12.008,75 € 441,16 € 70 Gymnasium Blankenese Gy Altona 660,84 € 3.530,39 € 71 Gymnasium Bondenwald Gy Eimsbüttel 449,62 € - € 72 Gymnasium Bornbrook Gy Bergedorf 3.283,75 € 1.223,53 € 73 Gymnasium Buckhorn Gy Wandsbek 5.716,07 € 4.415,18 € 74 Gymnasium Corveystraße Gy Eimsbüttel 1.054,95 € 1.769,67 € 75 Gymnasium Dörpsweg Gy Eimsbüttel 11.513,29 € 2.013,97 € 76 Gymnasium Eppendorf Gy Nord 1.666,80 € 1.162,41 € 77 Gymnasium Farmsen Gy Wandsbek 566,45 € 2.258,15 € 78 Gymnasium Grootmoor Gy Wandsbek 4.008,76 € 2.160,38 € 79 Gymnasium Hamm Gy Mitte - € 626,70 € 80 Gymnasium Heidberg Gy Nord - € 606,80 € 81 Gymnasium Hochrad Gy Altona - € 505,87 € 82 Gymnasium Hoheluft Gy Eimsbüttel 4.448,95 € - € 83 Gymnasium Hummelsbüttel Gy Wandsbek 2.622,83 € 74,21 € 84 Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer Gy Eimsbüttel 4.618,86 € 2.076,03 € 85 Gymnasium Klosterschule Gy Mitte 3.223,05 € - € 86 Gymnasium Lerchenfeld Gy Nord 704,46 € - € 87 Gymnasium Lohbrügge Gy Bergedorf 20.372,35 € 4.186,08 € 88 Gymnasium Marienthal Gy Wandsbek 5.114,19 € - € 89 Gymnasium Meiendorf Gy Wandsbek 3.418,07 € 5.129,56 € 90 Gymnasium Oberalster Gy Wandsbek 1.365,11 € 534,54 € 91 Gymnasium Ohlstedt Gy Wandsbek 1.874,18 € 558,35 € 92 Gymnasium Oldenfelde Gy Wandsbek 7.166,13 € 6.710,05 € 93 Gymnasium Osterbek Gy Wandsbek 1.440,37 € 947,50 € 94 Gymnasium Othmarschen Gy Altona 988,61 € - € 95 Gymnasium Rahlstedt Gy Wandsbek 7.359,37 € 1.746,91 € 96 Gyula Trebitsch Schule Tonndorf STS Wandsbek 9.751,05 € 6.737,77 € 97 H 2 BS Mitte 1.116,00 € 500,00 € 98 H 3 BS Eimsbüttel 2.499,96 € 480,05 € 99 H 5 BS Eimsbüttel 1.151,78 € 803,14 € 100 H 7 BS Nord - € 536,71 € 101 H 8 BS Nord 4.247,85 € - € 102 H 9 BS Mitte 6.406,00 € - € 103 H 11 BS Mitte 1.900,04 € - € 104 H 13 BS Nord 348,31 € 482,89 € 105 H 15 BS Eimsbüttel 392,23 € - € 106 H 18 BS Mitte 322,46 € - € 107 H 19 BS Altona 250,00 € - € Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Vandalismus und Sachbeschädigungen - SBH | Schulbau Hamburg 2014 bis 31.07.2015 Nr Schule Schultyp Bezirk EUR EUR 108 H 20 BS Wandsbek 5.628,54 € - € 109 Hansa-Gymnasium Bergedorf Gy Bergedorf 10.285,65 € - € 110 Heilwig-Gymnasium Gy Nord 6.486,33 € 3.013,57 € 111 Heinrich-Heine-Gymnasium Gy Wandsbek 18.851,35 € 5.711,78 € 112 Heinrich-Hertz-Schule STS Nord 3.680,72 € 1.440,15 € 113 Heinrich-Wolgast-Schule G Mitte 2.377,99 € 1.321,67 € 114 Helene-Lange-Gymnasium Gy Eimsbüttel 2.012,20 € 19,64 € 115 Ida Ehre Schule STS Eimsbüttel 4.026,44 € 1.390,61 € 116 Ilse-Löwenstein-Schule STS Nord 4.870,95 € 3.931,77 € 117 Irena-Sendler-Schule STS Wandsbek 26.445,30 € 5.350,54 € 118 Johannes-Brahms-Gymnasium Gy Wandsbek 300,71 € 1.866,36 € 119 Julius-Leber-Schule STS Eimsbüttel 33.982,86 € 14.853,50 € 120 Kurt-Körber-Gymnasium Gy Mitte 9.843,06 € 16.664,24 € 121 Kurt-Tucholsky-Schule STS Altona 344,74 € 939,35 € 122 Lise-Meitner-Gymnasium Gy Altona 5.810,20 € 11.669,49 € 123 Louise-Schroeder-Schule G Altona 902,63 € - € 124 Luisen-Gymnasium Bergedorf Gy Bergedorf 2.927,02 € 85,14 € 125 Margaretha-Rothe-Gymnasium Gy Nord 164,72 € 891,00 € 126 Marie-Beschütz-Schule G Nord 329,44 € - € 127 Marion-Dönhoff-Gymnasium Gy Altona 1.186,87 € 274,76 € 128 Matthias-Claudius-Gymnasium Gy Wandsbek 364,44 € 637,42 € 129 Max-Brauer-Schule G/STS Altona 7.066,15 € 1.422,13 € 130 Max-Traeger-Schule G Eimsbüttel 1.492,78 € - € 131 Otto-Hahn-Schule STS Wandsbek 4.831,96 € 6.288,92 € 132 ReBBZ Altona ReBBZ Altona 885,51 € 43,47 € 133 ReBBZ Altona-West ReBBZ Altona - € - € 134 ReBBZ Bergedorf ReBBZ Bergedorf 489,38 € - € 135 ReBBZ Billstedt ReBBZ Mitte 1.321,13 € 1.648,02 € 136 ReBBZ Eimsbüttel ReBBZ Eimsbüttel - € 303,28 € 137 ReBBZ Mitte ReBBZ Mitte 1.247,16 € - € 138 ReBBZ Wandsbek-Nord ReBBZ Wandsbek 257,87 € 1.051,33 € 139 ReBBZ Wandsbek-Süd ReBBZ Wandsbek 806,32 € 1.155,02 € 140 ReBBZ Winterhude ReBBZ Nord 359,93 € - € 141 Rudolf-Roß-Grundschule G Mitte 761,54 € 396,69 € 142 Schule Ahrensburger Weg G Wandsbek 189,81 € 3.804,28 € 143 Schule Alsterredder G Wandsbek 1.438,32 € 69,34 € 144 Schule am Eichtalpark G Wandsbek 10.529,96 € 5.196,31 € 145 Schule am Schleemer Park G Mitte 2.146,74 € 479,75 € 146 Schule am See STS Wandsbek - € 1.471,13 € 147 Schule Am Sooren G Wandsbek 4.755,46 € 1.124,72 € 148 Schule Am Walde G Wandsbek 693,27 € 1.307,34 € 149 Schule An den Teichwiesen G Wandsbek 12.198,09 € 524,27 € 150 Schule An der Gartenstadt G Wandsbek 681,10 € 3.083,76 € 151 Schule An der Glinder Au G Mitte 6.759,20 € 324,22 € 152 Schule An der Isebek G Eimsbüttel 1.001,78 € 366,92 € 153 Schule An der Seebek G Wandsbek 1.885,10 € 4.459,09 € 154 Schule Anna-Susanna-Stieg G Eimsbüttel 426,13 € 859,83 € 155 Schule Appelhoff G Wandsbek - € 15.022,73 € 156 Schule Bahrenfelder Straße G Altona 2.253,61 € 1.462,74 € 157 Schule Bandwirkerstraße G Wandsbek - € 909,51 € 158 Schule Barlsheide G Altona - € 2.292,15 € 159 Schule Beim Pachthof G Mitte 4.613,68 € 634,87 € 160 Schule Bekassinenau G Wandsbek 4.450,27 € 173,82 € 161 Schule Bekkamp SfGb Wandsbek 8.662,38 € 5.235,87 € 162 Schule Bergstedt G Wandsbek 8.854,01 € 3.472,94 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 17 Vandalismus und Sachbeschädigungen - SBH | Schulbau Hamburg 2014 bis 31.07.2015 Nr Schule Schultyp Bezirk EUR EUR 163 Schule Bonhoefferstraße G Mitte 38.800,04 € - € 164 Schule Bovestraße G Wandsbek - € 674,85 € 165 Schule Brehmweg G Eimsbüttel 3.340,90 € 212,11 € 166 Schule Brockdorffstraße G Wandsbek 2.888,88 € - € 167 Schule Buckhorn G Wandsbek 5.901,85 € 2.776,91 € 168 Schule Burgunderweg G Eimsbüttel 204,04 € 125,43 € 169 Schule Carl-Cohn-Straße G Nord 873,69 € - € 170 Schule Charlottenburger Straße G Wandsbek 4.775,95 € - € 171 Schule Curslack-Neuengamme G Bergedorf - € 1.116,79 € 172 Schule Döhrnstraße G Eimsbüttel 2.833,55 € 577,59 € 173 Schule Duvenstedter Markt G Wandsbek 3.408,73 € 240,74 € 174 Schule Eduardstraße G Eimsbüttel 2.782,47 € - € 175 Schule Eenstock G Wandsbek - € 342,30 € 176 Schule Ernst-Henning-Straße G Bergedorf 1.680,84 € 2.735,26 € 177 Schule Eulenkrugstraße G Wandsbek 2.365,05 € - € 178 Schule Fahrenkrön G Wandsbek 2.299,72 € 2.957,51 € 179 Schule Forsmannstraße G Nord - € 985,09 € 180 Schule Friedrich-Frank-Bogen G Bergedorf 2.131,38 € - € 181 Schule Frohmestraße G Eimsbüttel 1.193,76 € - € 182 Schule Fuchsbergredder G Mitte 1.111,73 € 5.025,58 € 183 Schule Fünfhausen-Warwisch G Bergedorf 131,45 € - € 184 Schule Furtweg G Eimsbüttel 1.352,25 € - € 185 Schule Genslerstraße G Nord 893,34 € - € 186 Schule Grützmühlenweg G Wandsbek 2.890,48 € 1.621,75 € 187 Schule Hasselbrook G Mitte 2.421,23 € - € 188 Schule Heidacker G Eimsbüttel 1.496,67 € 281,03 € 189 Schule Hinsbleek G Wandsbek 2.824,48 € 1.800,05 € 190 Schule Hinter der Lieth G Eimsbüttel 1.993,67 € 814,06 € 191 Schule Hirtenweg SfK Altona 173,82 € - € 192 Schule Hohe Landwehr G Mitte 558,71 € - € 193 Schule Humboldtstraße G Nord 2.184,73 € 863,74 € 194 Schule Iserbarg G Altona - € 339,61 € 195 Schule Iserbrook G Altona 1.166,76 € 1.564,39 € 196 Schule Jenfelder Straße G Wandsbek 5.365,78 € - € 197 Schule Kamminer Straße G Wandsbek 10.339,10 € 633,49 € 198 Schule Kielkamp SfGb Altona - € 299,19 € 199 Schule Knauerstraße G Nord 474,77 € - € 200 Schule Kroonhorst G Altona 669,59 € - € 201 Schule Langbargheide G Altona 1.287,95 € 2.250,08 € 202 Schule Lehmkuhlenweg G Altona 2.152,63 € - € 203 Schule Lemsahl-Mellingstedt G Wandsbek 3.261,68 € 341,26 € 204 Schule Leuschnerstraße G Bergedorf 4.790,94 € 2.467,19 € 205 Schule Lutterothstraße G Eimsbüttel 2.178,61 € - € 206 Schule Marckmannstraße SfGb Mitte 2.338,82 € - € 207 Schule Marschweg G Altona 809,21 € 896,17 € 208 Schule Max-Eichholz-Ring G Bergedorf - € 145,20 € 209 Schule Mendelssohnstraße G Altona 234,54 € - € 210 Schule Molkenbuhrstraße G Eimsbüttel 3.190,58 € - € 211 Schule Müssenredder G Wandsbek 1.283,60 € 2.500,00 € 212 Schule Nettelnburg G Bergedorf 1.139,55 € - € 213 Schule Ochsenwerder G Bergedorf - € 1.833,08 € 214 Schule Ohkamp G Nord 1.570,80 € 185,26 € 215 Schule Öjendorfer Damm G Wandsbek 9.995,14 € 1.275,35 € 216 Schule Oppelner Straße G Wandsbek 1.211,95 € 2.083,14 € 217 Schule Paracelsusstraße SfGb Wandsbek 173,82 € 127,78 € Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Vandalismus und Sachbeschädigungen - SBH | Schulbau Hamburg 2014 bis 31.07.2015 Nr Schule Schultyp Bezirk EUR EUR 218 Schule Potsdamer Straße G Wandsbek 859,29 € 982,41 € 219 Schule Rahlstedter Höhe G Wandsbek 9.526,11 € - € 220 Schule Redder G Wandsbek - € 1.269,31 € 221 Schule Rellinger Straße G Eimsbüttel 1.215,83 € 120,13 € 222 Schule Rönnkamp G Eimsbüttel 4.279,06 € - € 223 Schule Rothestraße G Altona 495,96 € 1.739,84 € 224 Schule Röthmoorweg G Eimsbüttel 1.489,92 € 1.079,79 € 225 Schule Rungwisch G Eimsbüttel 2.531,57 € - € 226 Schule Sachsenweg G Eimsbüttel 3.481,78 € 1.086,88 € 227 Schule Sander Straße G Bergedorf 510,45 € - € 228 Schule Schenefelder Landstraße G Altona 1.543,54 € 1.797,47 € 229 Schule Schulkamp G Altona 342,13 € 77,05 € 230 Schule Sethweg G Eimsbüttel 1.137,21 € 260,55 € 231 Schule Speckenreye G Mitte 2.357,77 € - € 232 Schule Stengelestraße G Mitte 1.373,71 € - € 233 Schule Sterntalerstraße G Mitte 2.679,43 € 1.615,30 € 234 Schule Stockflethweg G Nord 446,35 € - € 235 Schule Strenge G Wandsbek 2.033,80 € - € 236 Schule Surenland G Wandsbek 1.648,31 € 469,07 € 237 Schule Tegelweg SfK Wandsbek 592,49 € - € 238 Schule Tornquiststraße G Eimsbüttel 2.491,19 € 463,02 € 239 Schule Trenknerweg G Altona 1.549,41 € - € 240 Schule Turmweg G Eimsbüttel 807,42 € 234,54 € 241 Schule Vizelinstraße G Eimsbüttel 1.458,23 € - € 242 Schule Wegenkamp G Eimsbüttel 2.013,82 € - € 243 Schule Wesperloh G Altona 713,48 € - € 244 Schule Wielandstraße G Mitte 3.720,52 € 166,47 € 245 Schule Wildschwanbrook G Wandsbek 1.434,40 € 2.649,63 € 246 Schule Windmühlenweg G Altona 2.566,87 € 1.363,17 € 247 Stadtteilschule Alter Teichweg STS Nord 10.206,39 € 8.342,06 € 248 Stadtteilschule Altrahlstedt STS Wandsbek 12.353,58 € 10.815,21 € 249 Stadtteilschule Am Hafen STS Mitte 18.507,58 € 2.958,40 € 250 Stadtteilschule Am Heidberg STS Nord 3.863,27 € 533,12 € 251 Stadtteilschule am See G/STS Wandsbek - € 4.591,78 € 252 Stadtteilschule Bahrenfeld STS Altona 7.260,93 € 71,71 € 253 Stadtteilschule Barmbek STS Nord 3.655,73 € 3.467,00 € 254 Stadtteilschule Bergedorf STS Bergedorf 2.562,14 € - € 255 Stadtteilschule Bergstedt STS Wandsbek - € 3.043,56 € 256 Stadtteilschule Blankenese STS Altona 15.689,64 € 1.319,81 € 257 Stadtteilschule Eidelstedt STS Eimsbüttel 11.815,85 € 6.999,30 € 258 Stadtteilschule Eppendorf STS Nord 17.289,40 € 5.151,69 € 259 Stadtteilschule Flottbek STS Altona 3.646,20 € 158,39 € 260 Stadtteilschule Hamburg-Mitte STS Mitte 4.229,69 € 980,98 € 261 Stadtteilschule Helmuth Hübener STS Nord 2.565,81 € 2.183,19 € 262 Stadtteilschule Horn STS Mitte 4.589,16 € 664,43 € 263 Stadtteilschule Kirchwerder STS Bergedorf - € 204,24 € 264 Stadtteilschule Kirchwerder-Grundsch. Kirchwerder STS Bergedorf 23,39 € - € 265 Stadtteilschule Langenhorn STS Nord - € 596,56 € 266 Stadtteilschule Lohbrügge STS Bergedorf 4.279,04 € 4.162,95 € 267 Stadtteilschule Lurup STS Altona 4.986,05 € 1.067,24 € 268 Stadtteilschule Max Schmeling STS Wandsbek 1.431,43 € 420,95 € 269 Stadtteilschule Meiendorf STS Wandsbek - € 469,07 € 270 Stadtteilschule Mümmelmannsberg STS Mitte 36.365,46 € 28.695,28 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 19 noch Anlage 1 Vandalismus und Sachbeschädigungen - SBH | Schulbau Hamburg 2014 bis 31.07.2015 Nr Schule Schultyp Bezirk EUR EUR 271 Stadtteilschule Niendorf STS Eimsbüttel 6.749,72 € 364,80 € 272 Stadtteilschule Öjendorf STS Mitte 2.714,97 € 3.431,74 € 273 Stadtteilschule Oldenfelde STS Wandsbek 597,63 € 1.249,37 € 274 Stadtteilschule Poppenbüttel STS Wandsbek 33.121,83 € 17.981,90 € 275 Stadtteilschule Richard-Linde-Weg STS Bergedorf 669,85 € - € 276 Stadtteilschule Stellingen STS Eimsbüttel 16.528,65 € 1.984,85 € 277 Stadtteilschule Walddörfer STS Wandsbek 9.105,53 € 401,99 € 278 Stadtteilschule Winterhude STS Nord 636,38 € 382,62 € 279 Theodor-Haubach-Schule G Altona 430,19 € 452,31 € 280 W 3 BS Eimsbüttel 5.774,05 € - € 281 W 4 BS Harburg - € 93,34 € 282 Walddörfer-Gymnasium Gy Wandsbek 11.759,87 € 1.946,85 € AbendS Abendschule BS Berufsschule G Ganztagsschule GR Grundschule Gy Gymnasium BzBuS Bildungszentrum für Blinde u. Sehbehinderte SfGB Schule für Geistige Behinderung SfH Schule für Hören u. Kommunikation SfK Schule für Körperhinderte STS Stadtteilschule TagesGy Tages Gymnasium Quelle: SBH | Schulbau Hamburg Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Anlage 2 Vandalismus und Sachbeschädigungen - GMH | Gebäudemanagement Hamburg 2014 bis 31.07.2015 Nr Schule Schultyp Bezirk EUR EUR 1 Schule An der Burgweide G Harburg 3.333 € 138 € 2 Grundschule Neuenfelde G Harburg 912 € 151 € 3 Elbinselschule, Standort Tor zur Welt BZ Harburg 4.762 € 3.238 € 4 Schule Cranz G Harburg 1.209 € 2.030 € 5 Schule In der Alten Forst G Harburg 1.759 € 680 € 6 Schule Kapellenweg G Harburg 9.267 € 404 € 7 Grundschule An der Haake, Standort Lange Striepen G Harburg 2.061 € 2.586 € 8 Schule Neuland G Harburg 658 € - € 9 NF 65 (Quellmoor --> Stadtteilschule Süderelbe) BGZ Harburg 4.555 € 2.391 € 10 Schule Rönneburg G Harburg 922 € 430 € 11 Schule Rotenhäuser Damm G Harburg 1.487 € 1.129 € 12 Schule Scheeßeler Kehre G Harburg 955 € 101 € 13 Schule Maretstraße (Community Center) G Harburg 16.306 € 17.064 € 14 Stadtteilschule Ehestorfer Weg STS Harburg 7.325 € 868 € 15 Ganztagsschule Fährstraße G Harburg 18.037 € 3.989 € 16 Stadtteilschule Stübenhofer Weg STS Harburg 25.983 € 23.111 € 17 Grundschule am Kiefernberg G Harburg 3.966 € 957 € 18 Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg STS Harburg 3.990 € 4.375 € 19 Stadtteilschule Goethe-Schule-Harburg STS Harburg 5.819 € 9.370 € 20 Stadtteilschule Kirchdorf STS Harburg 9.618 € 4.850 € 21 Stadtteilschule Süderelbe + Quellmoor 2013 STS Harburg 20.602 € 31.629 € 22 Stadtteilschule Wilhelmsburg STS Harburg 8.044 € 3.508 € 23 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Gy Harburg 2.171 € 1.648 € 24 Friedrich-Ebert-Gymnasium Gy Harburg 11.185 € 6.461 € 25 Gymnasium Finkenwerder (+Sporthalle Focksweg ) Gy Harburg 5.888 € 1.751 € 26 Helmut-Schmidt-Gymnasium Gy Harburg 7.396 € 4.336 € 27 Heisenberg-Gymnasium Gy Harburg 1.588 € 4.663 € 28 Immanuel-Kant-Gymnasium Gy Harburg 7.098 € 4.900 € 29 Gymnasium Süderelbe Gy Harburg 23.143 € 12.638 € 30 Frieda-Stoppenbrink-Schule FS Harburg 3.585 € 510 € 31 Sprachheilschule Wilhelmsburg FS Harburg 400 € - € 32 Stadtteilschule Finkenwerder STS Harburg 12.253 € 5.552 € 33 Schule Kerschensteiner Straße STS Harburg 1.163 € 511 € 34 Lessing-Gymnasium Gy Harburg 2.294 € 1.427 € 35 Grundschule Neugraben G Harburg 844 € 3.997 € 36 Westerschule Finkenwerder G Harburg 8.895 € 2.427 € 37 Aueschule Finkenwerder G Harburg 3.244 € 959 € 38 Schule Dempwolffstraße G Harburg 3.406 € 371 € 39 Schule Am Falkenberg G Harburg 4.483 € 348 € 40 Schule Grumbrechtstraße G Harburg 4.905 € 25 € 41 Schule auf der Veddel G Harburg 2.642 € 5.023 € 42 Schule Hanhoopsfeld STS Harburg 2.706 € 4.388 € 43 Schule Sinstorf G Harburg 5.839 € 1.416 € 44 Schule Marmstorf G Harburg 270 € 542 € 45 Grundschule an der Haake, Standort Hausbruch G Harburg - € - € 46 Schule Ohrnsweg G Harburg 2.723 € 1.590 € 47 Schule Schnuckendrift G Harburg 3.985 € 2.134 € 48 Willy-Kraft-Schule FS Harburg 1.499 € 713 € 49 Schule Elfenwiese SO Harburg - € - € 50 Schule Nymphenweg SO Harburg - € 217 € 51 Grundschule Schwarzenbergstraße G Harburg 7.548 € 2.297 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 21 Vandalismus und Sachbeschädigungen - GMH | Gebäudemanagement Hamburg 2014 bis 31.07.2015 Nr Schule Schultyp Bezirk EUR EUR 52 Schule Baererstraße FS Harburg 160 € 223 € 53 Förderschule Karl-Arnold Ring FS Harburg 917 € - € Hinweise: Der Standort 53 wurde Ende 2014 abgegeben (Flüchtlingsunterkunft ). Der Standort Quellmoor (Nr. 9) ging in 2014 auf den Standort Süderelbe (Nr. 21) über, so dass nur noch das BGZ unter Nr. 9 verbleibt. Der Standort "Friedrich-Ebert-Gymnasium" (Nr. 24) beinhaltet auch die Aufwendungen für die separat kontierte "Friedrich-Ebert-Halle". Quelle: GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Anlage 3 Vandalismus und Sachbeschädigungen - HEOS Kosten infolge von Vandalismus und Sachbeschädigungen im Schuljahr 2014/15 an Hamburger Schulen betrieben durch die HEOS. (Schuljahr: August-Juli) Bezirk Standort Schulform Schule Kosten Bemerkung Altona Museumstraße 19 Berufliche Schule G10 317,25 € * Harburg Göhlbachtal 38 Berufliche Schule H10 1.482,35 € * Mitte Burgstraße 35 Berufliche Schule W08 184,34 € * Mitte Hinrichsenstraße 35 Berufliche Schule W01 119,50 € Mitte Anckelmannstraße 10 Berufliche Schule H01 2.011,29 € Mitte Ausschläger Weg 10 Berufliche Schule H12 2.014,31 € Mitte Budapester Straße 58 Berufliche Schule H16 3.588,56 € * Mitte Angerstraße 33 Berufliche Schule G11 1.645,56 € * Mitte Angerstraße 4 Berufliche Schule G11 - € Sanierung Nord Wagnerstraße 60 Berufliche Schule FSP1 4.693,93 € * Nord Uferstraße 9-10 Berufliche Schule W02 1.658,18 € * Wandsbek Ritterstraße 44 Berufliche Schule W08 200,00 € Wandsbek Eulenkamp 46 Berufliche Schule H08 4.072,80 € * * offene Rechnungen (Stand 21.09.2015) Quelle: HEOS Berufsschulen Hamburg GmbH und Co. KG Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 23 Anlage 4 Präventionsmaßnahmen zur Verhütung von Vandalismus und Sachbeschädigung - SBH | Schulbau Hamburg und GMH |Gebäudemanagement Hamburg Schulname Belegenheit Schulform Bezirk Maßnahme Jahr Kosten G 9 Ebelingplatz 9 Berufliche Schule Hamburg-Mitte Einschränkung der Zugänglichkeit von Schulgeländen und -gebäuden beispielsweise durch Zäune / Tore 2013 8.500 € W 4 Dratelnstraße 28 Berufliche Schule Hamburg-Mitte Einschränkung der Zugänglichkeit von Schulgeländen und -gebäuden beispielsweise durch Zäune / Tore 2013 12.800 € G 7 Wohlwillstraße 46 Berufliche Schule Hamburg-Mitte Beschichtung von Außenwänden mit einer abwaschbaren Oberfläche zur besseren Beseitigung von Graffiti 2013 1.320 € G 7 Wohlwillstraße 46 Berufliche Schule Hamburg-Mitte Beschichtung von Außenwänden mit einer abwaschbaren Oberfläche zur besseren Beseitigung von Graffiti 2014 4.300 € G 7 Wohlwillstraße 46 Berufliche Schule Hamburg-Mitte Beschichtung von Außenwänden mit einer abwaschbaren Oberfläche zur besseren Beseitigung von Graffiti 2015 4.046 € G 1 Angerstraße 7-11 Berufliche Schule Hamburg-Mitte Beschichtung von Außenwänden mit einer abwaschbaren Oberfläche zur besseren Beseitigung von Graffiti 2015 500 € G 1 Angerstraße 7-11 Berufliche Schule Hamburg-Mitte Beschichtung von Außenwänden mit einer abwaschbaren Oberfläche zur besseren Beseitigung von Graffiti 2014 1.560 € HeinrichWolgast -Schule Greifswalderstraße 40 GS Hamburg-Mitte Einbau einer elektronischen Schließanlage 2015 28.000 € ReBBZ Billstedt Hauskoppelstieg 12 ReBBZ Hamburg-Mitte Sicherung der Schulhausmeisterwohnung 2015 4.392 € Kurt-KörberGymnasium Pergamentweg 1-5 Gy Hamburg-Mitte Verwaltung Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruch 2015 9.000 € Gymnasium Hamm Ebelingplatz 8 Gy Hamburg-Mitte Einbau einer elektronischen Schließanlage 2014 28.200 € Schule am Schleemer Park Billbrookdeich 266 GS Hamburg-Mitte Instandsetzung Zaunanlage 2015 30.000 € Stadtteilschule Am Hafen, Standort Struenseestraße Struenseestraße 20 STS Hamburg-Mitte Einbau von Einbruchschutz an Fenstern 2015 1.700 € Ganztagsschule an der Elbe Struenseestraße 32 GS Hamburg-Mitte Einbau von Einbruchschutz an Fenstern 2015 3.000 € ReBBZ Billstedt Steinfeldtstraße 1 ReBBZ Hamburg-Mitte Bestreifung in den Sommerferien 2014 246 € Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 Schulname Belegenheit Schulform Bezirk Maßnahme Jahr Kosten ReBBZ Billstedt Steinfeldtstraße 1 ReBBZ Hamburg-Mitte Bestreifung in den Sommerferien 2015 350 € Schule Bonhoefferstraße Bonhoefferstraße 13 GS Hamburg-Mitte Sicherung WC Fenster 2014 1.700 € Schule Beim Pachthof Beim Pachthof 15/17 GS Hamburg-Mitte Sicherung Sporthallendach gegen Aufstieg 2014 1.300 € Schule Hasselbrook Ritterstraße 44 GS Hamburg-Mitte Einsatz PVC Rohre nach Kupferdiebstahl 2014 1.500 € Schule An der Glinder Au Sonnenland 27 GS Hamburg-Mitte Erweiterung der Toranlage 2014 13.000 € Schule Schenefelder Landstraße Schenefelder Landstraße 206 Grundschule Altona Einschränkung der Zugänglichkeit -Gelände östlich und westlich verschließen 2015 4.362 € Grundschule Arnkielstraße Arnkielstraße 2-4 Grundschule Altona Einbruchschutz an Fenstern der Verwaltung und Lehrerzimmer 2015 3.889 € Stadtteilschule Lurup Vorhornweg STS Altona Erstellung Zaun, Rückschnitt Gehölz 2013 15.000 € GeschwisterScholl - Stadtteilschule Böttcherkamp 181 STS Altona Ergänzung Zaun, Rückschnitt Gehölz 2015 10.000 € GeschwisterScholl - Stadtteilschule Böttcherkamp 181 STS Altona Präsenzmelder an der Außenfassade, Installation Signalanlage 2014 10.550 € Goethe Gymnasium Rispenweg 28 Gymn. Altona Anhebung des Beleuchtungsniveaus im Außenbereich 2015 10.000 € Goethe Gymnasium Rispenweg 28 Gymn. Altona Kontrollgänge Ferien Sicherheitsdienst 2014 3.000 € Lise-Meitner Gymnasium Knabeweg 3 Gymn. Altona Anhebung des Beleuchtungsniveaus im Außenbereich 2015 10.000 € Lise-Meitner Gymnasium Knabeweg 3 Gymn. Altona Kontrollgänge in Ferien durch Sicherheitsdienst 2014 3.000 € Schule Langbargheide Langbargheide 40 Grundschule Altona Kontrollgänge in Ferien durch Sicherheitsdienst 2014 3.000 € Gymnasium Blankenese Hessepark 5 Gymn. Altona Präsenzmelder an der Außenfassade 2015 3.494 € Grundschule Lehmkuhlenweg Lehmkuhlenweg 19/21 Grundschule Altona Präsenzmelder an der Außenfassade, Rolladensicherung 2015 4.646 € Loki-SchmidtSchule Othmarscher Kirchenweg 145 Grundschule Altona Zaunerhöhung für Einbruchschutz 2015 1.981 € Stadtteilschule Bahrenfeld Regerstraße 21 STS Altona Sicherung der Klassengebäude hinsichtlich Einbruchschutz (Außenbeleuchtung erweitert, Trennzäune gesetzt) 2015 15.000 € Schule Moorflagen Wagrierweg 18 G Eimsbüttel Errichtung einer Zaunanlage zum Schutz vor Übergriffen auf Schüler 2014 10.000 € Stadtteilschule Niendorf Sachsenweg 74 STS Eimsbüttel Einbau einer Alarmanlage im Fachhaus 2014 5.000 € Schule Tornquiststraße Tornquiststr.60 Grundschule Eimsbüttel Rankgitter zur Graffitiabwehr an Sporthallenaußenwand 2013 2.500 € Helene-LangeGymnasium Bogenstraße 32 Gy Eimsbüttel Alarmanlage 2015 12.000 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 25 Schulname Belegenheit Schulform Bezirk Maßnahme Jahr Kosten Helene-LangeGymnasium Bogenstraße 32 Gy Eimsbüttel Revierwachdienst 2013 6.000 € EmilieWüstenfeld - Gmynasium Bundestraße 78 Gy Eimsbüttel Alarmanlage 2015 16.000 € EmilieWüstenfeld - Gmynasium Bundestraße 78 Gy Eimsbüttel Revierwachdienst 2013 6.000 € Eimsbüttler Modell OST Bogenstraße 59 Gy Eimsbüttel Revierwachdienst 2013 6.000 € Gymnasium Kaiser-FriedrichUfer Kaiser-FriedrichUfer 6 Gy Eimsbüttel Alarmanlage 2015 16.000 € Gymnasium Kaiser-FriedrichUfer Kaiser-FriedrichUfer 6 Gy Eimsbüttel Revierwachdienst 2013 6.000 € Schule Kielortallee Kielortallee 18/20 G Eimsbüttel Revierwachdienst 2013 6.000 € Schule Kielortallee Kielortallee 18/20 G Eimsbüttel Zaunarbeiten 2013 5.000 € Gymnasium Hoheluft Christian-FörsterStraße 19/21 Gy Eimsbüttel Revierwachdienst 2013 6.000 € Grundschule Hoheluft Wrangelstraße 80 G Eimsbüttel Revierwachdienst 2013 6.000 € Stadtteilschule Stellingen Sportplatzring 73 STS Eimsbüttel Dummy-Kameras und Beleuchtung mit Präsenzmeldern 2014 2.000 € Schule Wegenkamp Wegenkamp 9 G Eimsbüttel Beleuchtung mit Präsenzmeldern 2014 2.000 € Stadtteilschule Barmbek Fraenkelstraße 3 STS Hamburg-Nord Klassenweise Zuordnung von Sanitärräumen durch Anpassung der Schließanlage 2013 2.521 € Stadtteilschule Barmbek Tieloh 28 STS Hamburg-Nord Einbau von elektronischen Schließzylindern in die Haupteingangstüren und weitere Bereiche gem. TR Schulen 2015 10.000 € Gelertenschule des Johanneums Maria-Louisen-Str. 114 Gymn. Hamburg-Nord Einschränkung der Zugänglichkeit von Schulgeländen und -gebäuden beispielsweise durch Zäune / Tore, elektronische Schließsysteme, Alarmierungsanlagen 2014 15.600 € ReBBZ Winterhude Eschenweg 1 ReBBZ Hamburg-Nord Einschränkung der Zugänglichkeit des Geländes durch 2 Pforten und einen Zaun 2015 3.000 € ReBBZ Winterhude Eschenweg 1 ReBBZ Hamburg-Nord Anhebung des Beleuchtungsniveaus im Außenbereich 2015 15.000 € ReBBZ Nord Sengelmannstraße 50 ReBBZ Hamburg-Nord Beauftragung einer Bewachung nach wiederholter Sachbeschädigung 2015 2.000 € Gymnasium Alstertal Erdkampsweg 89 Gymn. Hamburg-Nord Beauftragung einer Bewachung nach wiederholter Sachbeschädigung 2015 2.000 € Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 26 Schulname Belegenheit Schulform Bezirk Maßnahme Jahr Kosten AlbertSchweitzer - Gymnasium Struckholt 27-29 Gymnasium Hamburg-Nord Einschränkung der Zugänglichkeit von Schulgeländen und -gebäuden beispielsweise durch Zäune / Tore, elektronische Schließsysteme 2014/15 12.000 € Stadtteilschule Bramfelder Dorfplatz Bramfelder Dorfplatz 5 STS Wandsbek Präsenzmelder innen 2015 30.000 € Stadtteilschule Bramfelder Dorfplatz Bramfelder Dorfplatz 5 STS Wandsbek Alarmierungsanlage im Neubau 2015 15.000 € Schule Oppelner Straße Oppelner Str. 45 G Wandsbek Alarmierungsanlage Verwaltungsgebäude mit Präsenzmeldern innen 2015 25.000 € Schule Oppelner Straße Oppelner Str. 45 G Wandsbek Mensaanbau mit Graffitischutz 2015 1.000 € Gymnasium Farmsen Swebenhöhe 50 Gym Wandsbek Klassengebäudeneubau mit Graffitischutz 2015 1.400 € Gymnasium Osterbek Turnierstieg 24 Gym Wandsbek Haupteingangsbereich Dreifeldhalle Graffischutz 2015 700 € Schule an der Seebek Fabriciusstr. 150 G Wandsbek Instandsetzung Tor 2014 8.700 € Schule an der Seebek Heinrich-Helbing Str. 50 G Wandsbek Instandsetzung Tor 2015 4.392 € Schule an der Seebek Fabriciusstr. 150 G Wandsbek Instandsetzung Zaunanlage 2015 5.000 € Schule an der Seebek Heinrich-Helbing Str. 50 G Wandsbek Sicherungsmaßnahmen Verwaltung 2014 3.298 € Schule EdwinScharff Ring Edwin-Scharff Ring 56 G Wandsbek Präsenzmeldern an der Außenfassade (geplant) 2015 5.000 € ReBBZ Wandsbek -Nord Hohnerkamp 58 ReBBZ Wandsbek Bewachung 2015 24.905 € ReBBZ Wandsbek -Nord Hohnerkamp 58 ReBBZ Wandsbek Veränderung der Schließanlage 2015 1.600 € Schule Duvenstedter Markt Duvenstedter Markt 12 GS Wandsbek Revierdienste 2015 4.451 € Heinrich Heine Gymnasium Harksheider Straße 70 GYM Wandsbek Revierdienste 2014 3.650 € Gymnasium Hummelsbüttel Hummelsbüttler Hauptstraße 107 GYM Wandsbek Revierdienste 2014 670 € Stadtteilschule Poppenbüttel Poppenbüttler Stieg 7 STS Wandsbek Revierdienste 2014 660 € Stadtteilschule Poppenbüttel Schulbergredder 13+21 STS Wandsbek Revierdienste 2014 4.230 € Schule An den Teichwiesen, Standort Saseler Weg 30 Saseler Weg 30 GS Wandsbek Bauzaun zum Verschließen des nicht genutzten Grundstückes 2014 201 € Schule Eckerkoppel Berner Heerweg 99 Grundschule Wandsbek Sicherheitsdienst 2015 373 € Schule Öjendorfer Damm Öjendorfer Damm 8 Grundschule Wandsbek Zauntor zur gepachteten Wiese 2015 1.161 € GretelBergmann - Schule Margit-ZinkeStraße 7-11 STS Bergedorf Fenstergitter 2014 9.200 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 27 Schulname Belegenheit Schulform Bezirk Maßnahme Jahr Kosten GretelBergmann - Schule Margit-ZinkeStraße 7-11 STS Bergedorf Panzerriegel und Verstärkung Türblatt, sensible Räume 2014 1.900 € GretelBergmann - Schule Margit-ZinkeStraße 7-11 STS Bergedorf Bewegungsmelder im Außenbereich 2014 2.000 € GretelBergmann - Schule Margit-ZinkeStraße 7-11 STS Bergedorf Lichtsteuerungsanlage gekoppelt mit Bewegungsmeldern im Innenbereich 2014 10.000 € G19 Billwerder Billdeich 622 Berufliche Schule Bergedorf Kunstrasenplatz: Türen und Vorhängeschlösser installiert 2014 2.150 € G19 Billwerder Billdeich 622 Berufliche Schule Bergedorf Malerarbeiten in Fluren (farbige Wischtechnik) 2013 12.500 € G20 Billwerder Billdeich 620 Berufliche Schule Bergedorf Schutzfolie an Innentüren und Spiegeln gegen Zerkratzen 2013 600 € G13 Billwerder Billdeich 614 Berufliche Schule Bergedorf Bei kleinsten Schmierereien werden partiell die WC mit dem Vermerk auf Vandalismus gesperrt - € H17 Chrysanderstr. 4 Berufliche Schule Bergedorf Außenbereich/Schulhof: Beleuchtung mit Bewegungsmelder installiert 2014 2.400 € Stadtteilschule Süderelbe Neumoorstück 1-2 STS Harburg Beauftragung einer Bewachung 2014/15 5.284 € Gymnasium Süderelbe Falkenbergsweg 5 Gymnasium Harburg Beauftragung einer Bewachung 2015 332 € Quelle: SBH | Schulbau Hamburg, GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 28 Anlage 5 Präventionsmaßnahmen zur Verhütung von Vandalismus und Sachbeschädigung - HEOS Schulname Belegenheit Schulform Bezirk Maßnahme Kosten G10 Museumstraße 19 Berufliche Schule Altona Das seit dem 31. August 2012 laufende ÖPP-Projekt HIBB-Tranche befindet sich in der Bau- und Sanierungsphase. Grundsätzlich ist schon in der Planungsphase erfolgreich überlegt worden, wie Vandalismen betreiberseitig zu minimieren sind (bspw. nicht brennbare und äußerst widerstandsfähige Sanitärausstattungen ). Weiterhin wurde ein Anreizsystem umgesetzt, welches über schulanteilige Vandalismusbudgets die Schulen mittelbar an den Vermeidungen von Vandalismus beteiligt, was auch erfolgreich ist. Für alle Standorte wird dabei ein elektronisches Schließsystem verbaut, um die Zugänglichkeit der Schulgelände und -gebäude bestmöglich einzuschränken und unter Einhaltung des Datenschutzes und der Vorgaben des Personalrates der Hamburger Schulen im Falle von Diebstahl, Vandalismus oder Sachbeschädigung im Nachgang auslesen zu können. Darüber hinaus werden alle Gebäude mit einer Anti-Graffiti-Beschichtung versehen. Für den Fall, dass an einzelnen Standorten temporär gehäufte Vorkommnisse (unbefugtes Betreten Dritter) auffallen , werden punktuell zusätzliche Kontrollgänge durch Sicherheitspersonal vorgenommen . Darüber hinaus wurde an vielen Standorten eine sog. EMA (Einbruchmeldeanlage ) angeregt, soweit diese nicht geplant war. Eine genaue Kostenzuordnung zu den einzelnen Schulen ist aufgrund des projektweiten Umfangs vor Abschluss der Bau- und Sanierungsphase leider nicht möglich (wirtschaftliche Synergieeffekte). H10 Göhlbachtal 38 Berufliche Schule Harburg W08 Burgstraße 35 Berufliche Schule Mitte W01 Hinrichsenstraße 35 Berufliche Schule Mitte H01 Anckelmannstraße 10 Berufliche Schule Mitte H12 Ausschläger Weg 10 Berufliche Schule Mitte H16 Budapester Straße 58 Berufliche Schule Mitte G11 Angerstraße 33 Berufliche Schule Mitte G11 Angerstraße 4 Berufliche Schule Mitte FSP1 Wagnerstraße 60 Berufliche Schule Nord W02 Uferstraße 9-10 Berufliche Schule Nord W08 Ritterstraße 44 Berufliche Schule Wandsbek H08 Eulenkamp 46 Berufliche Schule Wandsbek Quelle: HEOS Berufsschulen Hamburg GmbH & Co. KG Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 29 Anlage 6 Schriftlicher Verweis im Schuljahr 2014/15 Schulform Alter Anzahl m w Anlass Grundschulen 12 1 X Regelwidriges Verhalten Gymnasien 10 15 x Unterrichtsstörung, Sachbeschädigung, Verstoß gegen sexuelle Selbstbestimmung, Körperliche Auseinandersetzung, Mitbringen gefährlicher Gegenstände Gymnasien 10 3 X Sachbeschädigung, Regelwidriges Verhalten, Körperliche Ausei-nandersetzung Gymnasien 11 42 X Regelwidriges Verhalten, Unterrichtsstörung, Körperliche Auseinandersetzung , Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Eigenund Fremdgefährdung, Sachbeschädigung Gymnasien 11 6 X Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Regelwidriges Verhalten, Körperliche Auseinandersetzung Gymnasien 12 33 X Regelwidriges Verhalten, Unterrichtsstörung, Körperliche Auseinandersetzung , Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Eigenund Fremdgefährdung, Sachbeschädigung, Absentismus, Alkoholmissbrauch Gymnasien 12 1 X Beteiligung an BTM-Verstoß Gymnasien 13 26 X Körperliche Auseinandersetzung, Sachbeschädigung, Regelwidriges Verhalten, Absentismus, Selbst- und Fremdgefährdung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Bedrohung, Eigentumsdelikte , Unterrichtsstörung Gymnasien 13 7 X Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Verletzung von Persön-lichkeitsrechten, Absentismus Gymnasien 14 47 X Regelwidriges Verhalten, Mitbringen gefährlicher Gegenstände, Sachbeschädigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Körperliche Auseinandersetzungen, BTM - Verstoß, Unterrichtsstörung , Eigentumsdelikte, Absentismus, Alkoholmissbrauch, Betrug , Belästigung in sozialen Netzwerken Gymnasien 14 26 X Eigentumsdelikte, Absentismus, Regelwidriges Verhalten, Sachbeschädigung , Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Plagiatsbetrug , Belästigung in sozialen Netzwerken Gymnasien 15 49 X Dokumentenfälschung, Eigentumsdelikte, BTM - Verstoß, Mitbringen gefährlicher Gegenstände, Hehlerei, Betrug, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Absentismus, Regelwidriges Verhalten , Körperliche Auseinandersetzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung Gymnasien 15 31 X Absentismus, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Regelwidriges Verhalten Körperliche Auseinandersetzung, Belästigung in sozialen Netzwerken, Alkoholmissbrauch, Dokumentenfälschung , Mitbringen gefährlicher Gegenstände, BTM - Missbrauch Gymnasien 16 18 X Absentismus, Mitbringen gefährlicher Gegenstände, Regelwidriges Verhalten, Alkohol- und BTM - Missbrauch, Körperliche Auseinandersetzung Gymnasien 16 5 X Absentismus, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Alkohol-, BTM - Missbrauch, Unterrichtsstörung, Körperliche Auseinandersetzung Gymnasien 17 14 X Regelwidriges Verhalten, BTM- Missbrauch, Mitbringen gefährlicher Gegenstände, Absentismus, Körperliche Auseinandersetzung , Unterschriftenfälschung Gymnasien 17 2 X Alkoholmissbrauch, Körperliche Auseinandersetzung Gymnasien 18 2 X Absentismus Gymnasien 18 3 X Urkundenfälschung, Körperliche Auseinandersetzung Stadtteilschulen 10 19 X Unterrichtsstörung, Absentismus, Regelwidriges Verhalten, Brandstiftung, Sachbeschädigung, Eigentumsdelikte, Körperliche Auseinandersetzung, Belästigung in sozialen Netzwerken Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 30 Schriftlicher Verweis im Schuljahr 2014/15 Schulform Alter Anzahl m w Anlass Stadtteilschulen 10 7 X Körperliche Auseinandersetzung, Eigentumsdelikte, Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Regelwidriges Verhalten Stadtteilschulen 11 111 X Eigentumsdelikte, Regelwidriges Verhalten, Sachbeschädigung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Unterrichtsstörung, Körperliche Auseinandersetzung, Belästigung in sozialen Netzwerken , Mitbringen gefährlicher Gegenstände Stadtteilschulen 11 41 X Sachbeschädigung, Unterrichtsstörung, Regelwidriges Verhal-ten, Körperliche Auseinandersetzung, Eigentumsdelikte Stadtteilschulen 12 153 X Sachbeschädigung, Respektloses Verhalten, Belästigung in sozialen Netzwerken, Körperliche Auseinandersetzung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Eigen- und Fremdgefährdung, Mitbringen gefährlicher Gegenstände, Unterrichtsstörung, Dokumentenfälschung , Eigentumsdelikte, Verstoß gegen sexuelle Selbstbestimmung Stadtteilschulen 12 50 X Sachbeschädigung, körperliche Auseinandersetzung, Regelwidriges Verhalten, Unterrichtsstörung, Eigentumsdelikte, Verletzung von Persönlichkeitsrechten Stadtteilschulen 13 158 X Sachbeschädigung, Respektloses Verhalten, Belästigung in sozialen Netzwerken, Körperliche Auseinandersetzung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Eigen- und Fremdgefährdung, Mitbringen gefährlicher Gegenstände, Unterrichtsstörung, Dokumentenfälschung , Eigentumsdelikte, Verstoß gegen sexuelle Selbstbestimmung, BTM-Missbrauch Stadtteilschulen 13 41 X Regelwidriges Verhalten, Körperliche Auseinandersetzung, Unterrichtsstörung , Eigentumsdelikte, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung , Verletzung von Persönlichkeitsrechten Stadtteilschulen 14 189 X Sachbeschädigung, Respektloses Verhalten, Belästigung in sozialen Netzwerken, Körperliche Auseinandersetzung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Eigen- und Fremdgefährdung, Mitbringen gefährlicher Gegenstände, Unterrichtsstörung, Eigentumsdelikte , Verstoß gegen sexuelle Selbstbestimmung, BTMMissbrauch , Hehlerei, Verstoß gegen sexuelle Selbstbestimmung Stadtteilschulen 14 56 X Regelwidriges Verhalten, Körperliche Auseinandersetzung, Unterrichtsstörung , Absentismus, Belästigung in sozialen Netzwerken , Alkoholmissbrauch, Verltzung von Persönlichkeitsrechten, Sachbeschädigung Stadtteilschulen 15 97 X Absentismus, Regelwidriges Verhalten, Eigen- und Fremdgefährdung , Körperliche Auseinandersetzung, Sachbeschädigung, Unterrichtsstörungen, Belästigung in sozialen Netzwerken, Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Unterschriftenfälschung, Eigentumsdelikte , BTM-Missbrauch, Mitbringen gefährlicher Gegenstände , Verstoß gegen sexuelle Selbstbestimmung Stadtteilschulen 15 43 X Regelwidriges Verhalten, Absentismus, Unterrichtsstörungen, Eigen- und Fremdgefährdung, Körperliche Auseinandersetzung, Sachbeschädigung, BTM-Missbrauch Stadtteilschulen 16 42 X Absentismus, Regelwidriges Verhalten, BTM-Missbrauch, Unterrichtsstörung , Eigen- und Fremdgefährdung, Körpliche Auseinandersetzung , Sachbeschädigung, Mitbringen gefährlicher Gegenstände , Verstoß gegen sexuelle Selbstbestimmung Stadtteilschulen 16 17 X Absentismus, Unterrichtsstörungen, Alkoholmissbrauch, BTMMissbrauch , Körperliche Auseinandersetzung, Regelwidriges Verhalten Stadtteilschulen 17 14 X Absentismus, Unterschriftenfälschung, Körperliche Auseinander-setzung, Sachbeschädigung Stadtteilschulen 17 12 X Eigentumsdelikt, Absentismus, Prüfungsbetrug Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 31 Schriftlicher Verweis im Schuljahr 2014/15 Schulform Alter Anzahl m w Anlass Stadtteilschulen 18 20 X Absentismus, Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Dokumen-tenfälschung, Unterrichtsstörung, Regelwidriges Verhalten Stadtteilschulen 18 4 X Absentismus, regelwidriges Verhalten Stadtteilschulen 19 5 X Regelwidriges Verhalten, Absentismus Stadtteilschulen 19 1 X Absentismus Stadtteilschulen 20 1 X Absentismus Stadtteilschulen 20 1 X Regelwidriges Verhalten, körperliche Auseinandersetzung Stadtteilschulen 21 1 X Regelwidriges Verhalten Quelle: Schulabfrage (Stand 02.10.2015) Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 32 Anlage 7 Ausschluss vom Unterricht im Schul-jahr 2014/15 Ausschluss von der Klassenreise im Schuljahr 2014/15 Schulform Alter Anzahl m w Anlass Anzahl Anlass Grundschulen 11 1 X Körperliche Auseinandersetzung 1 Körperliche Auseinandersetzung Grundschulen 11 1 X Unterrichtsstörung Grundschulen 12 1 X Unterrichtsstörung Grundschulen 14 X 1 Regelwidriges Verhalten Grundschulen 15 1 X Wiederholte massive Störungen Gymnasien 10 5 X Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte , Unterrichtsstörung, körperliche Auseinandersetzung 2 Körperliche Auseinandersetzung Gymnasien 11 14 X Permanente Störungen, massive Sachbeschädigungen, körperliche Angriffe auf Schüler und Schulbegleiter während der Klassenreise 3 Absentismus, Urkundenfäl-schung, Regelwidriges Verhalten Gymnasien 11 1 X Belästigung in sozialen Netzwer-ken Gymnasien 12 11 X Unterrichtsstörungen, Regelwidriges Verhalten, Körperliche Auseinandersetzungen , Belästigung in sozialen Netzwerken, 3 Regelwidriges Verhalten, Kör-perliche Auseinandersetzung Gymnasien 13 10 X Regelwidriges Verhalten, Eigenund Fremdgefährdung, körperliche Auseinandersetzungen, Unterrichtsstörungen , Belästigung in sozialen Netzwerken 2 Unterschriftenfälschung, Verlet-zung der Persönlichkeitsrechte Gymnasien 13 1 X Verletzung der Persönlichkeits-rechte Gymnasien 14 10 X Belästigung in sozialen Netzwerken , Körperliche Auseinandersetzung , Sachbeschädigung, Absentismus , Alkoholmissbrauch 7 Regelwidriges Verhalten, Eigentumsdelikt , Sachbeschädigung, Unterrichtsstörung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte Gymnasien 14 6 X Eigentumsdelikt, Alkoholmiss-brauch, regelwidriges Verhalten Gymnasien 15 13 X Regewidriges Verhalten, Körperliche Auseinandersetzung, Alkoholmissbrauch , Sachbeschädigung , Belästigung in sozialen Netzwerken 1 BTM - Missbrauch Gymnasien 15 7 X Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte , Regewidriges Verhalten, Absentismus, Körperliche Auseinandersetzung Gymnasien 16 7 X Verletzung der Persönlichkeitsrechte , Körperliche Auseinandersetzung , Absentismus, Verstoß gegen sexuelle Selbstbestimmung , Belästigung in sozialen Netzwerken, Sachbeschädigung 3 Regelwidriges Verhalten, Verlet-zung der Persönlichkeitsrechte Gymnasien 16 1 X Verletzung der Persönlichkeits-rechte Gymnasien 17 7 m Körperliche Auseinandersetzung, Regelwidriges Verhalten, Unterrichtsstörung , Eigentumsdelikt, Belästigung in sozialen Netzwerken 3 Regelwidriges Verhalten, Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Körperliche Auseinandersetzung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 33 Ausschluss vom Unterricht im Schul-jahr 2014/15 Ausschluss von der Klassenreise im Schuljahr 2014/15 Schulform Alter Anzahl m w Anlass Anzahl Anlass Gymnasien 18 3 X Urkundenfälschung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Regelwidriges Verhalten 1 Absentismus Stadtteilschulen 10 21 X Körperliche Auseinandersetzung, Unterrichtsstörung, Regelwidriges Verhalten, Stadtteilschulen 10 4 X Eigentumsdelikt, Regelwidriges Verhalten, Unterrichtsstörung, Körperliche Auseinandersetzung Stadtteilschulen 11 59 X Körperliche Auseinandersetzung, Unterrichtsstörung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Regelwidriges Verhalten, Eigentumsdelikt , Sachbeschädigung 6 Regelwidriges Verhalten, Unter-richtsstörung Stadtteilschulen 11 27 X Regelwidriges Verhalten, Körperliche Auseinandersetzung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Belästigung in sozialen Netzwerken , Sachbeschädigung Stadtteilschulen 12 76 X Körperliche Auseinandersetzung, Eigentumsdelikt, Regelwidriges Verhalten, Unterrichtsstörung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte , Sachbeschädigung 9 Regelwidriges Verhalten, Kör-perliche Auseinandersetzung Stadtteilschulen 12 33 X Körperliche Auseinandersetzung, Unterrichtsstörung, Regelwidriges Verhalten, Sachbeschädigung, Eigentumsdelikt, Verletzung der Persönlichkeitsrechte Stadtteilschulen 13 72 X Körperliche Auseinandersetzung, Regelwidriges Verhalten, Unterrichtsstörung , Verletzung der Persönliihkeitsrechte, Sachbeschädigung , Mitbringen gefährlicher Gegenstände, Urkundenfälschung , Eigentumsdelikte, Absentismus 19 Regelwidriges Verhalten, Körperliche Auseinandersetzung, Eigentumsdelikt, Sachbeschädigung Stadtteilschulen 13 17 X Körperliche Auseinandersetzung, Eigentumsdelikt, Regelwidriges Verhalten, Unterrichtsstörung 2 Absentismus Stadtteilschulen 14 97 X Regelwidriges Verhalten, Unterrichtsstörung , Körperliche Auseinandersetzung , Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Belästigung in sozialen Netzwerken, Sachbeschädigung, Mitbringen gefährlicher Gegenstände, Absentismus , Alkoholmissbrauch, Eigen- und Fremdgefährdung 16 Körperliche Auseinandersetzung , Verletzung der Persönlichkeitsrechte , Eigentumsdelikt, Unterrichtsstörung Stadtteilschulen 14 32 X Eigentumsdelikt, Regelwidriges Verhalten, Unterrichtsstörung, Körperliche Auseinandersetzung, Belästigung in sozialen Netzwerken , Verletzung der Persönlichkeitsrechte , Absentismus Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 34 Ausschluss vom Unterricht im Schul-jahr 2014/15 Ausschluss von der Klassenreise im Schuljahr 2014/15 Schulform Alter Anzahl m w Anlass Anzahl Anlass Stadtteilschulen 15 72 X Körperliche Auseinandersetzung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte , Absentismus, Unterrichtsstörung , BTM - Missbrauch, Sachbeschädigung, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung 15 Regelwidriges Verhalten, Sachbeschädigung , Unterrichtsstörung , Absentismus Stadtteilschulen 15 13 X Regelwidriges Verhalten, Unterrichtsstörung , Körperliche Auseinandersetzung , Verletzung der Persönlichkeitsrechte, BTM - Missbrauch Stadtteilschulen 16 37 X BTM - Missbrauch, Absentismus, Unterrichtsstörung, Körperliche Auseinandersetzung, Sachbeschädigung , Mitbringen gefährlicher Gegenstände, Eigen- und Fremdgefährdung, Eigentumsdelikte , Verletzung der Persönlichkeitsrechte 5 Regelwidriges Verhalten, Unter-richtsstörung Stadtteilschulen 16 6 X Unterrichtsstörung, Eigentumsdelikt , Regelwidriges Verhalten, Verletzung der Persönlichkeitsrechte Stadtteilschulen 17 5 X Unterrichtsstörung, Regelwidriges Verhalten, Körperliche Auseinandersetzung , Absentismus 1 Regelwidriges Verhalten Stadtteilschulen 17 1 X Regelwidriges Verhalten Stadtteilschulen 18 3 X Absentismus, Regelwidriges Verhalten , Körperliche Auseinandersetzung Stadtteilschulen 19 1 X Unterrichtsstörung Quelle: Schulabfrage (Stand 02.10.2015) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 35 Anlage 8 Umsetzung in Parallelklassen, Androhung Umschulung, Umschulung im Schuljahr 2014/15 Schulform Alter Anzahl m w Anlass Parallel-klasse Andere Schule angedroht umgesetzt Grundschulen 11 1 X Körperliche Auseinandersetzung 1 1 Grundschulen 13 1 X Mitbringen gefährlicher Gegenstände 1 1 Gymnasien 12 2 X BTM - Missbrauch 2 2 Gymnasien 13 5 X Absentismus, Körperliche Auseinandersetzung , Mitbringen gefährlicher Gegenstände 5 1 4 Gymnasien 14 3 X BTM - Missbrauch, Körperliche Auseinandersetzung , Regelwidriges Verhalten 3 2 1 Gymnasien 15 4 X BTM - Missbrauch, Verstoß gegen sexuelle Selbstbestimmung, Mitbringen gefährlicher Gegenstände, Alkoholmissbrauch 4 3 1 Gymnasien 17 1 X BTM - Missbrauch 1 1 Stadtteilschulen 10 1 X Körperliche Auseinandersetzung 1 1 Stadtteilschulen 11 3 X Eigentumsdelikte, Körperliche Auseinandersetzung , regelwidriges Verhalten, Verstoß gegen sexuelle Selbstbestimmung 3 1 2 Stadtteilschulen 12 9 X Körperliche Auseinandersetzung, Re-gewidriges Verhalten, Fremdgefährdung 1 8 4 4 Stadtteilschulen 13 22 X Verstoß gegen sexuelle Selbstbestimmung , Körperliche Auseinandersetzung, Unterrichtsstörung, Mitbringen gefährlicher Gegenstände, Regelwidriges Verhalten 3 19 7 12 Stadtteilschulen 14 12 X Unterrichtsstörungen, Verstoß gegen sexuelle Selbstbestimmung, BTM - Missbrauch, Regelwidriges Verhalten, Eigentumsdelikte, Mitbringen gefährlicher Gegenstände 2 10 3 7 Stadtteilschulen 14 5 X Alkoholmissbrauch, Regelwidriges Verhalten , Verstoß gegen sexuelle Selbstbestimmung , Körperliche Auseinandersetzung 5 4 1 Stadtteilschulen 15 12 X Diebstahl, Körperliche Auseinandersetzung , Verstoß gegen sexuelle Selbstbestimmung , Eigentumsdelikte, Regelwidriges Verhalten, Sachbeschädigung 1 11 9 2 Stadtteilschulen 15 7 X Absentismus, Regelwidriges Verhalten, Körperliche Auseinandersetzung 1 6 3 3 Stadtteilschulen 16 8 X BTM - Missbrauch, Verstoß gegen sexuelle Selbstbestimmung, BTM - Missbrauch , körperliche Auseinandersetzungen 8 8 Stadtteilschulen 16 1 X Körperliche Auseinandersetzung 1 1 Stadtteilschulen 17 1 X Regelwidriges Verhalten 1 Stadtteilschulen 20 1 X Verletzung der Persönlichkeitsrechte 1 1 Quelle: Schulabfrage (Stand 02.10.2015)