BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15990 21. Wahlperiode 05.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 29.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Ist die Ausbildungsvorbereitung AvM-Dual für Flüchtlinge wirklich bestmöglich aufgestellt? In Drs. 21/15558 betont die für Bildung zuständige Behörde, dass Informationen zu Abschlüssen der Absolventinnen und Absolventen des ersten AvM- Dual-Jahrgangs im Regelsystem (2016 bis 2018) erst nach Validierung und Qualitätssicherung zur Verfügung stünden. Gleichzeitig heißt es aber in Drs. 21/15570, dass „die Evaluation bestätigt, dass der Transfer von Daten zu den Anschlussperspektiven über das HIBB an die JBA als Prozess etabliert sei und hebt hervor, dass Daten für jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin in Übergangsordnern erfasst und im Falle von individuellen Einverständniserklärungen über die Netzwerkstelle des HIBB an die Beratung in der JBA übergeben würden (Evaluationsbericht, Ziff. 5). Die Verbleibe aus den Bildungsgängen der Ausbildungsvorbereitung (AvDual, AvM-Dual, EQ, BQ), die vom HIBB erfasst werden, sollen ab dem Schuljahr 2018/19 gleichermaßen einheitlich in der Netzwerkstelle verarbeitet werden.“ Die Aussage der Drs. 21/15570 vermittelt den Eindruck, dass die abgefragten Informationen jederzeit abrufbar sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Netzwerkstelle der Jugendberufsagentur ist verantwortlich für das Übergangsmanagement nach Jahrgangsstufe 10 (1. Schwelle) sowie für das Übergangsmanagement nach Verlassen der Bildungsgänge Dualisierte Ausbildungsvorbereitung (AvDual ), AvM-Dual, Berufsqualifizierung (BQ) und Einstiegsqualifizierung (EQ) (2. Schwelle ). Die Netzwerkstelle überprüft und hält fest, wo die Abgängerinnen und Abgänger nach Beendigung des jeweiligen Bildungsganges verbleiben. Ziel ist es, dass kein Jugendlicher verloren geht und, dass durch die Jugendberufsagentur dort gezielt Unterstützung angeboten werden kann, wo verlässliche Anschlüsse beispielsweise in Ausbildung, Beschäftigung, weiterführende Schulen oder weitere geeignete Maßnahmen nicht gesichert sind. Zu diesem Zweck werden alle Verbleibsanalysen durch die Netzwerkstelle der Jugendberufsagentur, so auch für AvM-Dual, einmal jährlich stichtagbezogen erstellt und in einem systematischen Verfahren durch die Jugendberufsagentur qualitätsgesichert und im Rahmen der Schuljahresstatistik validiert. Hierüber wird einmal regelhaft jährlich Bericht erstattet. Aufgrund dieser stichtagbezogenen Analyse ist eine jederzeit abrufbare unterjährige Information über Verbleibe, wie sie im Vortext dieser Anfrage suggeriert wird, weder technisch möglich noch vorgesehen. Die Übergabe der Daten an die übrigen Rechtskreise der Jugendberufsagentur (Sozialgesetzbücher (SGB) II/III/XIII/IX) ist durch die Novellierung des Schulgesetzes (siehe Drs. 21/13046) ermöglicht worden (siehe Drs. 21/15570). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/15990 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele der Flüchtlinge, die im Jahr 2016 AvM-Dual begonnen haben, haben aus welchen Gründen AvM-Dual vorzeitig verlassen? Wie viele davon waren Männer, wie viele Frauen? Zu frühzeitigen Abgängen im ersten Ausbildungsjahr (Schuljahr 2016/2017) siehe Drs. 21/15558. Informationen zu frühzeitigen Abgängen im Schuljahr 2017/2018 liegen noch nicht vor. Die Daten werden mit der Schuljahresstatistik 2018 vorliegen, die nach Validierung und Qualitätssicherung nach derzeitigem Planungsstand im Februar 2019 veröffentlicht wird. Die Gründe für frühzeitige Abgänge werden statistisch nicht erhoben, siehe auch Drs. 21/15558. 2. Wie viele Flüchtlinge beendeten im Januar und im Juli 2018 jeweils und insgesamt AvM-Dual am Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)? Wie viele davon waren Männer, wie viele Frauen? Mit welchen Abschlüssen (ESA, MSA) beendeten die Absolventinnen und Absolventen AvM-Dual? Wie viele erhielten nur ein Abgangszeugnis, da ihre Leistungen den Anforderungen für ein Abschlusszeugnis der Berufsvorbereitungsschule nicht genügten? 3. Wie viele der Absolventinnen und Absolventen von AvM-Dual konnten in eine Ausbildung in jeweils welche Branchen vermittelt werden? Wie viele davon jeweils in betriebliche Ausbildung, schulische Ausbildung (ohne Berufsqualifizierung), Berufsqualifizierung und außerbetriebliche Ausbildung ? Was machen jene, die nicht in Ausbildung vermittelt wurden? Die erfragten Angaben liegen noch nicht vor. Sie werden nach derzeitigem Planungsstand im Februar 2019 vorliegen. 4. Gab es Änderungen im Lehrplan von AvM-Dual? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Nein, siehe auch Drs. 21/15558.