BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15992 21. Wahlperiode 05.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 29.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgs Staatsanwaltschaften platzen aus allen Nähten – Wann steht der Umzug an? Der dringend benötigte personelle Zuwachs bei der Staatsanwaltschaft Hamburg erfordert auch eine Verbesserung der räumlichen Situation und zwar nicht nur im Hinblick auf das Archiv (siehe meine Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/10682 und 21/10791). Aus diesem Grund steht seit Längerem fest, dass die Staatsanwaltschaften, die zurzeit noch am Gorch-Fock-Wall und an der Kaiser-Wilhelm-Straße ihren Sitz haben, umziehen. „Die Welt“ berichtete dazu am 13. März 2018: „„Um die Raummehrbedarfe der Staatsanwaltschaften insgesamt abdecken zu können, ist beabsichtigt, zusätzliche Flächen in der Ludwig-Erhardt- Straße anzumieten und 2019 ein bis dahin genutztes Gebäude der Staatsanwaltschaften abzumieten“, heißt es aus der Justizbehörde.“ (https://www.welt.de/regionales/hamburg/article174515408/Justiz-Mit-neuen- Stellen-gegen-die-Bedrohungslage.html.) Zwischenzeitlich ist fast ein weiteres Jahr vergangen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Umzug der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Hamburg? 2. Wann wird der Umzug erfolgen? Die Generalstaatsanwaltschaft ist am 09. und 10. Januar 2019 umgezogen. Die Staatsanwaltschaft wird nach derzeitigen Planungsstand ab 18. März 2019 umziehen. 3. Über wie viele Räume und Quadratmeter verfügen die neu angemieteten Flächen, über wie viele Räume und Quadratmeter die jetzigen Gebäude in der Kaiser-Wilhelm-Straße und am Gorch-Fock-Wall? Die Neuanmietung in der Ludwig-Erhard-Straße 22 verfügt über insgesamt 97 Büroräume zuzüglich Nebenräume (Archivräume, WC-Anlagen et cetera) mit insgesamt 4 109,63 m². Im Gegenzug wird die Kaiser-Wilhelm-Straße 50 mit 51 Büroräumen und 2 062,58 m² abgemietet werden. Die Gebäude in der Kaiser-Wilhelm-Straße 50 und 100 sowie am Gorch-Fock-Wall 15 – 17 verfügen derzeit über 776 Büroräume zuzüglich Nebenräumen mit insgesamt 18 812,75 m². Nach Aufgabe der Kaiser-Wilhelm- Straße 50 wird die Staatsanwaltschaft an den Standorten Kaiser-Wilhelm-Straße und Gorch-Fock-Wall über insgesamt 725 Büroräume mit 16 750 m² verfügen. 4. Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden bereits eingebaut und welche Kosten sind hierfür entstanden? Drucksache 21/15992 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für Sicherungsmaßnahmen im Eingangs- und in den Zugangsbereichen zu den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaften zahlt die zuständige Behörde an den Vermieter einen Baukostenzuschuss von insgesamt rund 67 500 Euro. Die Sicherheitsvorkehrungen werden bis zum Bezug der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sein. Im Übrigen sieht der Senat aufgrund der Ausführungen des Hamburgischen Verfassungsgerichts (Urteil vom 20.5.2003 – 9/02, HmbJVBl. 2003, 49) davon ab, detaillierter über einzelne bestehende und geplante Sicherheitsmaßnahmen zu berichten. 5. Welche weiteren konkreten Umbaumaßnahmen wurden an und in den neuen Räumlichkeiten bereits durchgeführt, welche sind noch geplant und welche Kosten sind hierfür im Einzelnen entstanden beziehungsweise werden noch entstehen? Bitte nach einzelnen Maßnahme getrennt darstellen. Die neuen Räumlichkeiten wurden auf Basis einer Standard-Mieterausbaubeschreibung der Vermieterin errichtet. Für darüber hinaus gehende Mieteranforderungen (unter anderem Vorbereitung technischer IT-Anschlüsse (rund 5 300 Euro), Ergänzung der Standardbeleuchtungen (rund 7 000 Euro), mobile Trennwand im Konferenzbereich (rund 9 400 Euro), Beschilderungen (rund 4 100 Euro), Sicherheitsschließanlage (rund 13 400 Euro)) beträgt die Kostenschätzung 40 000 Euro. Eine Abschlagzahlung in Höhe von 15 000 Euro wurde vertragsgemäß am 31. Januar 2019 geleistet. Die endgültige Rechnungsstellung wird nach Abschluss aller Arbeiten nach tatsächlichem Aufwand erfolgen. 6. Werden den Mitarbeitern Sozialräume im neuen Gebäude zur Verfügung stehen? Falls ja, wie viele mit wie vielen Quadratmetern und welcher Ausstattung ? Falls nein, wieso nicht? Pro Etage ist jeweils eine Teeküche mit jeweils circa 20 m² vorgesehen. Diese sind einheitlich mit einer vollständigen Küchenzeile (inklusive Ober- und Unterschränken, Kühlschrank und Geschirrspüler) ausgestattet.