BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15994 21. Wahlperiode 05.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 29.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Pakt für den Rechtsstaat – Keine Vorteile für die Hamburger Justiz? Nach dem geplanten Justizpakt sollen bundesweit 2 000 neue Richterstellen geschaffen werden. Seit Monaten ringen Bund und Länder um die Finanzierung . Es könnte zu einer einmaligen Zahlung an die Länder in Höhe von 220 Millionen Euro kommen. Am kommenden Donnerstag wollen die Ministerpräsidenten über den Pakt beschließen. Nach aktuellen Meldungen ist nun auch noch der Hamburger Senat uneinig über die Finanzierung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Positionen werden im Senat derzeit über die Umsetzung des „Justizpaktes für den Rechtsstaat“ vertreten? 2. Gibt es verschiedene Auffassungen im Senat darüber, wie der Bund den geplanten „Pakt“ mit den Ländern finanzieren soll? Wenn ja, von wem, welche und warum? Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich am 31. Januar 2019 in einem gemeinsamen Beschluss auf einen Pakt für den Rechtsstaat verständigt. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-und-laender-einig-pakt-fuerden -rechtsstaat-kommt-1556186. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1575742/d2aa4f58e3ee33e96 a4a28d1ea98d2f5/2019-01-31-beschluss-pakt-rechtsstaat-data.pdf?download=1. Der Senat wird den Beschluss umsetzen. Im Übrigen sieht der Senat zum Schutz seines internen Beratungs- und Entscheidungsbereichs davon ab, sich zu weiteren Einzelheiten der Vorbereitung seiner Beschlussfassung zu äußern (vergleiche BVerfG, Beschl. v. 30.03.2004 – 2 BvK 1/01 –, juris Rn. 44). 3. Wie hat sich der Senat, insbesondere der Erste Bürgermeister, für den geplanten „Pakt“ eingesetzt? a. Welche Gespräche wurden vonseiten Hamburgs mit dem Bund seit wann und mit welcher Zielsetzung geführt? b. Wie oft wurde in den Gesprächen dabei auf die Situation der Hamburger Justiz und die Notwendigkeit von Richterstellen aus dem „Pakt für den Rechtsstaat“ für Hamburg hingewiesen? Seit dem Abschluss des Koalitionsvertrages auf Bundesebene ist das Vorhaben eines Paktes für den Rechtsstaat Gegenstand diverser Gespräche auch unter Beteiligung Hamburgs gewesen. Konkrete Verhandlungen haben mit einem ersten Beschlussvorschlag des Bundes vom 2. November 2018 anlässlich der Besprechung des Chefs Drucksache 21/15994 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 des Bundeskanzleramts mit der Chefin und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 15. November 2018 begonnen, die länderseitig von Hamburg als Vorsitzland der MPK maßgeblich mit koordiniert wurde. Eingesetzt wurde eine wiederum länderseitig von Hamburgs geführte Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene, an der sechs Länder, das Bundeskanzleramt und drei Bundesministerien beteiligt waren und die mehrfach getagt hat. Ziel Hamburgs hierbei war, dass die Interessen und Anliegen aller Länder – darunter natürlich auch die eigenen Bedarfe für die Hamburger Justiz – angemessen Berücksichtigung finden und gleichzeitig eine Einigung mit dem Bund erreicht werden kann. Parallel dazu gab es weitere Beratungen unter den Ländern, im November 2019 auch in der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister sowie im Bundesrat. 4. Welche Maßnahmen plant der Senat beziehungsweise sind in der Umsetzung, um zu verhindern, dass die bereits seit 2017 vom Senat geschaffenen Stellen in die 2 000 Richterstellen eingerechnet werden und Hamburg dann nicht profitieren würde? 5. Plant der Senat, eine vom Bund vorgeschlagene und einmalige Zahlung von 220 Millionen Euro an die Länder zu akzeptieren und wie hoch wären die geplanten Mittel, mit denen Hamburg für zusätzliche Richterstellen rechnen könnte? Siehe Antwort zu 1. und 2. Hamburg profitiert von der am 31. Januar 2019 geschlossenen Vereinbarung in finanzieller Hinsicht im Umfang von voraussichtlich circa 5,5 Millionen Euro.