BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16005 21. Wahlperiode 05.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 31.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Beteiligung an Schulentwicklung in Eimsbüttel? Fehlanzeige Am Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium (EWG) in Eimsbüttel regt sich Widerstand gegen die Pläne der zuständigen Behörde, zum nächsten Schuljahr die Jahrgänge acht bis zwölf aufgrund von Sanierungsarbeiten in eine ehemalige Berufsschule neben der Kurt-Tucholsky-Schule in Altona umziehen zu lassen . Schüler/-innen sammeln zurzeit Protest-Unterschriften und wollen dadurch erreichen, dass ihr Ausweichquartier eine näher gelegene, leer stehende Gewerbeschule (G2) wird. Zu hören ist, dass sich zwar der Elternrat für die Behördenlösung ausgesprochen hat, wohl aber viele weitere Eltern, Schüler/-innen und auch Lehrkräfte die Alternativlösung präferieren, temporär an die ehemalige G2 an der Bundesstraße auszuweichen. Das Gebot der Stunde wäre eine transparente Kommunikation und ein Runder Tisch mit allen Interessierten. Wird die zuständige Behörde ihrem Auftrag gerecht, für eine partizipative Schulentwicklung in der Region zu sorgen? Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Um das Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium zu erhalten und zu modernisieren, wird die Schule mit einem sehr hohen Investitionsvolumen seit 2017 umfangreich neu gebaut und saniert. Die erste Baumaßnahme war die Errichtung des modernen Neubaus in der Gustav-Falke-Straße, der zum Ende des Schuljahres fertig gestellt wird. Im Sommer können die fünften bis siebten Klassen der Schule in den Neubau in der Gustav- Falke-Straße einziehen. Dann starten im Sommer 2019 die Sanierungsmaßnahmen des denkmalgeschützten Hauptgebäudes in der Bundesstraße 78, die voraussichtlich im Jahr 2021 beendet sein werden. Um die Sanierung des Hauptgebäudes realisieren zu können, müssen rund 600 Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 bis 12 in einen anderen Schulstandort ausgelagert werden. Die leer stehende ehemalige Berufsschule Kieler Straße (H 19) in der Eckernförder Straße 70 ist dafür vorgesehen. Sowohl die Einsatzplanung der Lehrkräfte als auch die Stundenplanung für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 werden nach dem Kriterium möglichst geringer Wege zwischen den beiden Standorten optimiert. Der Standort Eckernförder Straße verfügt über Fachräume und Sportflächen, sodass ein Standortwechsel der Schülerinnen und Schüler während eines Unterrichtstages grundsätzlich vermieden werden kann. Die Lehrkräfte werden in der Zeit der Auslagerung vorwiegend in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 (an der Gustav-Falke-Straße) oder in den Jahrgangsstufen 8 bis 12 (am Auslagerungsstandort ) eingesetzt. Ferner wird ihr Stundenplan nach Möglichkeit so gestaltet , dass sie an einem Unterrichtstag möglichst nur an einem Standort unterrichten. In den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 wurde die gemeinsame Oberstufe des Helene Lange Gymnasiums und des Gymnasiums Kaiser-Friedrich-Ufer (das sogenannte Eimsbütteler Modell) während der Grundsanierung des Oberstufenhauses in Drucksache 21/16005 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der Bogenstraße in die leer stehenden Räume der ehemaligen Berufsschule Kieler Straße (H 19) am Standort Eckernförder Straße 70 ausgelagert. Damals handelte es sich um circa 520 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12. Die gemeinsame Oberstufe konnte ihren Unterricht durchaus gut organisieren. Die Nutzung des bisherigen Standortes der Beruflichen Schule Anlagen- und Konstruktionstechnik am Inselpark (heute BS13, ehemals G2 oder „William Lindley Schule “) in der Bundesstraße 52 wurde von der für Bildung zuständigen Behörde eingehend geprüft und schließlich verworfen. Die Berufliche Schule wird zwar planmäßig zum Sommer 2019 aus dem Schulgebäude in einen Neubau in Wilhelmsburg umziehen , jedoch müsste das frei werdende Schulgebäude für einen gymnasialen Schulbetrieb des Emilie-Wüstenfeld-Gymnasiums aufwendig umgebaut werden, weil es in der vorliegenden Form für den allgemeinbildenden Schulunterricht nicht nutzbar ist. Die notwendigen Umbauten sowie der Aus- und Einzug der Schulen wären in den sechs Wochen der Sommerferien zeitlich nicht umsetzbar. Die Planungen der für Bildung zuständigen Behörde für die konkrete Nachnutzung der BS13 sind noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Nutzung der G2 1. Welche konkrete Nutzung ist für die zwei bisherigen Standorte der G2 in der Bundesstraße vorgesehen? (Schule, Schulform, Veräußerung des Gebäudes, Wohnungsbau, andere Nutzung.) 2. Gibt es bereits eine innerbehördliche Entscheidung zur Nutzung? Wenn nicht, wann soll diese erfolgen? 3. Wurden die Haushaltsmittel für die Maßnahmen bewilligt beziehungsweise wann werden diese beantragt? 4. Sind aktuell Vergaben für die Architekten-/Ingenieurplanungen erfolgt? 5. Wann können nach Einschätzung der Behörde die erforderlichen Ausschreibungen der Bauleistungen frühestens erfolgen? Welche Ausschreibungsfristen müssen eingehalten werden? 6. Wann können frühestens konkrete Baumaßnahmen beginnen? 7. Vor dem Hintergrund vorgenannter Überlegungen: Wie lange wird die G2 nach derzeitiger Einschätzung keiner Nutzung unterliegen, das heißt ohne Nutzung leer stehen? 8. Wie sehen die Erfahrungswerte beziehungsweise genauen Werte im Hinblick auf den Zeitraum bis zum Beginn konkreter Umbaumaßnahmen an anderen Standorten und im Hinblick auf Verzögerungen bei Bauvorhaben aus (zum Beispiel Wolfgang-Borchert-Schule in der Schwenckestraße, Grundschule Telemannstraße). Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/15870 und 21/15970. Ausweichstandort Kurt-Tucholsky-Schule (KTS) Der Ausweichstandort KTS wurde auch von der Oberstufe der Eimsbütteler Gymnasien Kaiser-Friedrich-Ufer und Helene Lange (Eimsbütteler Modell) genutzt. 9. Wie viele Schüler/-innen wurden für wie lange jeweils am Ausweichstandort untergebracht? 10. Wie viele Schüler/-innen und welche Klassenstufen des Emilie-Wüstenfeld -Gymnasiums sollen am Standort untergebracht werden? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/15970. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16005 3 11. Sind die vorhandenen Räumlichkeiten für die aktuelle Unterbringung ausreichend unter Berücksichtigung von Fachräumen (Musik, Naturwissenschaften , Kunst et cetera), Aufenthalts- und Speiseräumen? Am Auslagerungsstandort Eckernförder Straße 70 stehen ausreichend Unterrichtsund Fachräume, auch für die Naturwissenschaften und die Künste, sowie Sportflächen und Funktionsflächen zur Verfügung. Im Übrigen siehe Drs. 21/15970. 12. Wie gestaltet sich die weitere Nutzung der KTS nach dem Bezug des Neubaus hinsichtlich Nutzung und zeitlicher Planung der Umbaumaßnahmen ? Der Umzug der Stadtteilschule erfolgt nach jetzigem Stand im Jahr 2021. Die für Bildung zuständige Behörde und Schulbau Hamburg prüfen derzeit die Umbaunotwendigkeiten , um den Schulstandort langfristig optimal nutzen zu können. Ziel ist es, die Zeitspanne zwischen Auszug der Kurt-Tucholsky-Stadtteilschule und der Nachnutzung so kurz wie möglich zu gestalten. Die hierzu notwendigen Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 13. Gibt es ein städtebauliches Konzept zur Aufwertung des Standortes Kurt- Tucholsky-Schule? Wenn ja, wie sieht dieses aus? Das Schulgrundstück ist Bestandteil des Gebiets, für das im Vorfeld der Errichtung des Fernbahnhofs von der für Stadtentwicklung zuständigen Behörde eine städtebauliche Rahmenplanung beauftragt wurde. Diese Planungen sind noch nicht abgeschlossen . Alternativer Ausweichstandort G2 14. Wie viele Schüler/-innen wurden zuletzt am Standort G2 unterrichtet? Mit Stand 31. Januar 2019 sind am Standort der ehemaligen G2 (jetzige BS13) in Eimsbüttel 1 083 Berufsschülerinnen und Berufsschüler gemeldet. 15. Stehen am alternativen Ausweichstandort G2 (Berücksichtigung beider Standorte/Gebäude) grundsätzlich Räumlichkeiten in gleicher Größenordnung wie an der KTS zur Verfügung beziehungsweise sind die G2- Räumlichkeiten für die Unterbringung der EWG-Schüler/-innen ausreichend ? 16. Wenn nein, für wie viele Schüler/-innen des EWG stünden Räumlichkeiten zur Verfügung? 17. Falls Räumlichkeiten nicht genutzt werden können, welche Gründe sprechen dagegen? 18. Falls Umbaumaßnahmen notwendig sind, wurde der Umfang dieser Maßnahmen bereits von Fachleuten geplant und wie lange würden diese Maßnahmen nach Einschätzung der Experten dauern? 19. Falls Maßnahmen notwendig sind, welche wären das im Einzelnen? 20. Wurde geprüft, ob es die Möglichkeit gibt, die Maßnahmen so durchzuführen , dass parallel Schulbetrieb erfolgen kann? Ein Teil des Standorts wird dauerhaft durch die Berufliche Schule FSP II genutzt, eine Nutzung dieses Gebäudes als Auslagerungsstandort ist nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/15870 und 21/15970. 21. Wie groß ist die Entfernung zwischen dem EWG und der G2 und wie groß die Entfernung zwischen EWG und der KTS (Wegstrecke)? Laut Schulwegroutenplaner (siehe https://www.hamburg.de/schulinfosystem) beträgt die Entfernung zwischen dem Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium und den Standort der BS13 (Bundesstraße 58) 297 Meter, zwischen dem Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium und dem Standort Eckernförder Straße 70 beträgt die Entfernung 1 986 Meter. Drucksache 21/16005 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 22. Wie groß ist die durchschnittliche Entfernung des Wohnortes der Schüler /-innen zum jeweiligen Ausweichstandort (gegebenenfalls Abschätzung )? Zur Beantwortung dieser Frage müsste für jeden Schüler/jede Schülerin, der/die von der Auslagerung betroffen ist (insgesamt circa 600), aus dem Schulwegroutenplaner die individuelle Entfernung zwischen Wohnort und Schule ermittelt und der Durchschnitt aller Werte errechnet werden. Dies ist im Rahmen einer Parlamentarischen Anfrage nicht möglich. 23. Wie ist die Verkehrssituation (mögliche Gefahr von Unfällen) zwischen durchschnittlichen Wohnort und jeweiligem Ausweichstandort zu bewerten ? Siehe Antwort zu 22, im Übrigen siehe Drs. 21/15970. 24. Ist eine Umstellung des Busfahrplans geplant, um eine reibungslose Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmittels von Eimsbüttel zur KTS zu gewährleisten? 25. Ist eine Zuzahlung zur HVV Monatskarte geplant, um die von den stark gestiegenen Mietpreisen betroffenen Familien im Einzugsgebiet nicht weiter zu belasten? Nein. 26. Das EWG ist Klimaschule. Werden Klimaaspekte bei der Entscheidung für ein Ausweichquartier berücksichtigt? Wenn nicht, warum geschieht dies nicht angesichts der aktuellen Diskussion über die Schadstoffbelastung in Hamburg? Für die Unterbringung von Schülerinnen und Schülern während einer längeren Bauoder Umbauphase sind vor allem die Sicherstellung des Unterrichts und des schulischen Ganztags in geeigneten Räumlichkeiten sowie eine den hygienischen Ansprüchen genügende Mittagessenversorgung von Belang. Klimaschutzaspekte können beim Neubau von Gebäuden im Rahmen der Kostenkalkulation Berücksichtigung finden, hier wird insbesondere auf die Gründachstrategie Bezug genommen.