BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16022 21. Wahlperiode 05.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Farid Müller (GRÜNE) vom 30.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Vorgehen des Senates bei der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beseitigung der Diskriminierung im Personenstandsrecht – Wie wird die dritte Option in Hamburg aussehen? Am 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Regelungen des Personenstandsgesetzes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. In der Folge wurde der Gesetzgeber beauftragt, in § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG) die Möglichkeit zu eröffnen, neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ eine dritte Möglichkeit zu bieten, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen und so dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Diskriminierungsverbot gerecht zu werden. Bislang wurden Menschen, die nicht männlichen oder weiblichen Geschlechts sind, diskriminiert, weil sie – anders als Männer und Frauen – nicht gemäß ihrem Geschlecht registriert werden konnten. In der Drs. 21/12339 vom 13. März 2018 forderten die Abgeordneten der Bürgerschaftsfraktionen der SPD und der GRÜNEN den Senat dazu auf, diese Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes auch auf Landesebene zügig umzusetzen und „die betroffenen Fachbehörden einzubinden, um in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen von dem Urteil betroffene Handlungsfelder zu identifizieren und mögliche erste Schritte auf den Weg zu bringen“ (Drs. 21/12339). Ich frage den Senat: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur „Dritten Option“ stellt einen Paradigmenwechsel in einer zweigeschlechtlich ausgerichteten Gesellschaft dar und birgt mannigfaltige Herausforderungen für staatliches und gesellschaftliches Handeln. Die überaus komplexe Thematik berührt viele Lebensbereiche. Neben medizinischen und rechtlichen Fragen stellt sich eine Vielzahl gesellschaftspolitischer Herausforderungen . Insoweit betrifft das Urteil des Bundesverfassungsgerichts alle Fachpolitiken und kann nur ressortübergreifend behandelt werden. Zur Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens 21/12339 wurden in einem ersten Schritt zunächst diejenigen Fachbehörden eingebunden, von denen bekannt war, dass bereits erste konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Implikationen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ergriffen worden sind. Die Ergebnisse dieser Abfrage wird der Senat in der Beantwortung des Ersuchens zeitnah vorlegen. Darüber hinaus wurde eine rechtswissenschaftliche Expertise in Auftrag gegeben, um kursorisch die von der Entscheidung vornehmlich betroffenen Lebensbereiche und Rechtsnormen des Landesrechts der Freien und Hansestadt Hamburg zu identifizieren , bei denen eine Anpassung an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts geboten sein könnte. Siehe hierzu auch Drs. 21/14707. Drucksache 21/16022 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Leistungsbeschreibung der Expertise sieht vor, dass sich aufgrund der Vielzahl von Landesgesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zunächst auf Lebensbereiche fokussiert werden soll, die für Betroffene eine besondere Relevanz haben könnten. Die Ergebnisse sind im Mai 2019 zu erwarten. Der Senat wird auf dieser Grundlage prüfen, an welchen Stellen, in welcher Weise und mit welchen Ressourcen weitere konkrete Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe aller Geschlechter auf den Weg gebracht werden sollen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Handlungsfelder konnte der Senat in den betroffenen Hamburger Fachbehörden identifizieren und wie gedenkt der Senat hier zu handeln ? 2. Gibt es zu Beginn priorisierte Politikbereiche bei der Umsetzung? 3. Auf welcher Grundlage nimmt der Senat rechtliche Veränderungen vor? Die Überlegungen des Senats sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung .