BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16023 21. Wahlperiode 05.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 30.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Versand von Einladungen zu Veranstaltungen der SPD-Fraktion durch die Bezirksverwaltung in Hamburg-Nord In der Kleinen Anfrage Nummer 101/2018 von Herrn Claus-Joachim Dickow (FDP) an das Bezirksamt Hamburg-Nord – Drs. 20-6250 – wird folgender Sachverhalt kritisch hinterfragt: „Durch das Schreiben einer Bürgerin sind die Fraktionen und Gruppen in der Bezirksversammlung darauf aufmerksam geworden, dass das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt mit amtlichen Schreiben unter dem Briefkopf des Bezirksamtes Werbung für Veranstaltungen der SPD-Fraktion, in diesem Fall für drei Veranstaltungen am 12., 19. und 29. November „NORD SCHAFFT Ideenwerkstatt“ verschickt .“ In der Antwort vom 15.11.2018 des Bezirksamt Hamburg-Nord auf die besagte Kleine Anfrage heißt es hierzu: „Fehlanzeige. Das Schreiben wurde nicht vom Bezirksamt Hamburg-Nord, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, abgesandt, sondern wurde von dem zentralen Serviceportal Gateway verschickt. Gateway sendet Antragstellern automatisch ein Schreiben im Namen des Bezirksamtes bzw. Fachamtes, bei dem sie einen Online- Bauantrag gestellt haben. Um Fragen an Behörden außerhalb des Bezirksamtes zu stellen, müsste eine Anfrage gemäß § 27 BezVG gestellt werden.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der von den Fragestellern skizzierte Sachverhalt, dass mit einem Schreiben des Bezirksamtes Hamburg-Nord Veranstaltungswerbung der SPD-Fraktion versandt wurde , kann nicht nachvollzogen werden. Anhand des von der Bürgerin übermittelten Fotos des Schreibens und des darauf sichtbaren Barcodes wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um einen sogenannten Kennwortbrief des Digitalen Baugenehmigungsverfahrens handelt. Dieser wird aus dem Baugenehmigungsverfahren BACom heraus erzeugt und automatisiert über das Dataport-Druckzentrum an Bauherren verschickt , die elektronische Einsichtnahme in ihr laufendes Antragsverfahren zu nehmen wünschen. Nach Auskunft von Dataport AöR sind in den Jahren 2017 und 2018 im Druckzentrum keine zusätzlichen Beilagen mit Kennwortbriefen verarbeitet worden. Werbungen für Veranstaltungen der SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg -Nord sind durch Dienststellen des Bezirksamtes Hamburg-Nord ebenfalls nicht versendet worden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer hat wann veranlasst, dass mit amtlichen Schreiben der Bezirksverwaltung Werbung für Veranstaltungen der SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung Nord versandt werden? Drucksache 21/16023 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Schreiben mit der Einladung zu den Veranstaltungen „NORD SCHAFFT Ideenwerkstatt“ sind von der Verwaltung versandt worden? 3. Haben auch andere Verwaltungseinheiten des Bezirksamtes Hamburg- Nord diese Einladung versandt? Wenn ja, welche? Siehe Vorbemerkung. 4. Sind seit 2017 auch andere Einladungen zu Veranstaltungen der SPD- Fraktion Nord vom Bezirksamt Hamburg-Nord oder anderen Bezirksämtern in Hamburg versandt worden? Wenn ja, von welcher Dienststelle wann zu welchen Veranstaltungen? 5. Sind seit 2017 auch Einladungen zu Veranstaltungen anderer Fraktionen oder Gruppen auf Bezirks- oder Landesebene von der Bezirksverwaltung in Hamburg-Nord oder anderen Bezirksämtern sowie sonstigen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) verschickt worden? Wenn ja, von welcher Dienstelle wann zu welchen durch wen ausgerichteten Veranstaltungen? Nein. 6. Wie kann es dazu kommen, dass über ein zentrales Serviceportal der Stadt, dem Hamburg Gateway, Werbung für Veranstaltungen von Gruppen beziehungsweise Fraktionen in Bezirksversammlungen oder der Bürgerschaft versendet werden? Siehe Vorbemerkung. 7. Wie beurteilt der Senat die Versendung dieser Einladungen, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der parteipolitischen Neutralität der Verwaltung? Entfällt, siehe Vorbemerkung. 8. Sind aufgrund der eingangs geschilderten Aktion Disziplinarverfahren oder disziplinarische Vorermittlungen gegen Mitarbeiter des Bezirksamts Hamburg-Nord eingeleitet worden? a. Wenn ja, gegen wie viele Mitarbeiter welcher Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppen? Wenn nein, warum nicht? b. Gab oder gibt es in anderen Dienststellen der FHH seit 2017 Fälle von Disziplinarverfahren beziehungsweise disziplinarischen Vorermittlungen in diesem oder einem ähnlichen Fall? Wenn ja, wie viele in jeweils welcher Dienststelle? Nein, siehe Vorbemerkung.