BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16032 21. Wahlperiode 08.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 31.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Weitere Entwicklung der Überstunden bei der Hamburger Polizei im 4. Quartal 2018 Der Senat hat auf meine regelmäßigen Anfragen (zuletzt vom 19. Oktober 2018, Drs. 21/14806) fortwährend berichtet, dass die Hamburger Polizei seit dem 2. Quartal 2015 durchgängig mehr als 1 000 000 Überstunden vor sich herschiebt. Das Problem der übermäßig hohen offenen Überstunden bei der Polizei ist nach wie vor ungelöst und konnte sich zuletzt angesichts der fehlenden Stellen bei der Polizei durch Großeinsätze wie bei Demonstrationen, Fußballspielen oder Gipfeltreffen (OSZE/G20) auch nicht entschärfen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hat sich die Überstundensituation bei der Hamburger Polizei im 4. Quartal 2018 monatlich entwickelt? Bitte insgesamt und nach Bereichen aufschlüsseln. 2. Wie viele Überstunden haben die Bediensteten der Polizei nunmehr durchschnittlich (Stand 31. Dezember 2018)? Bitte insgesamt und nach Bereichen aufschlüsseln. Die Entwicklung der Zahl der Mehrarbeitsstunden im 4. Quartal 2018 sowie der durchschnittlichen Zahl der Mehrarbeitsstunden pro Bediensteten zum Stichtag 31. Dezember 2018 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Bereiche Oktober 2018 November 2018 Dezember 2018 durchschnittliche Stunden Polizeiführung, Verwaltung, IT, Bildungseinrichtungen u.ä. 112 330 111 944 108 887 43 Schutzpolizei 560 731 548 288 551 221 105 Wasserschutzpolizei 44 697 43 114 43 506 93 Landeskriminalamt 284 433 282 474 283 001 119 Dezernat Interne Ermittlungen 6 634 6 548 6 564 111 Gesamt 1 008 825 992 368 993 179 93 3. Wie ist die weitere Entwicklung zu erklären? Die Mehrarbeitsstunden halten sich im normalen einsatzbedingten Schwankungsbereich . 4. Welche Großveranstaltungen in Hamburg sowie außerhalb Hamburgs im Wege der Amtshilfe haben im oben genannten Zeitraum zu Mehrarbeit geführt? Drucksache 21/16032 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die im Sinne der Fragestellung im 4. Quartal 2018 in Hamburg durchgeführten Großveranstaltungen und Einsätze außerhalb Hamburgs im Wege der Amtshilfe sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: Großveranstaltungen in Hamburg Einsatzanlässe in anderen Ländern im Wege der Amtshilfe 6 Heimspiele des FC St. Pauli (Fußball) Berlin, Tag der Deutschen Einheit 4 Heimspiele des HSV (Fußball) Sachsen-Anhalt, Fußball Silvesterfeierlichkeiten Bremen, Fußball Mecklenburg-Vorpommern, Fußball   Schleswig-Holstein, Fußball 5. Welche Details enthält die von der Arbeitsgruppe und dem Personalrat (PR) entwickelte Dienstvereinbarung zur Reduzierung von Mehrarbeit, die am 29. August 2018 vom Polizeipräsidenten und dem Vorsitzenden des Personalrats der Polizei unterzeichnet wurde (siehe Antwort auf Frage 3. der Drs. 21/14806)? 6. Welche konkreten Maßnahmen und Zahlungen folgen hieraus? Grundlagen für die Dienstvereinbarung (DV) sind die EU-Richtlinie „Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG vom 4. November 2003“ und § 61 Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG), die Hamburgische Mehrarbeitsvergütungsverordnung (HmbMVergVO) sowie die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung . Die DV differenziert zwischen bisherigen (Altstunden) und künftigen (Neustunden ) Mehrarbeitsstunden. Als Grenze zwischen Alt- und Neustunden wurde der 31. Dezember 2018 als Stichtag festgelegt. Ziel der DV ist, die Altstunden mittelfristig abzubauen und ab dem 1. Januar 2019 erforderliche Neustunden planvoll und in verantwortungsvoller Fürsorge für die dienstlichen und persönlichen Belange durch Freizeitgewährung beziehungsweise Mehrarbeitsvergütung zeitgerecht und unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen auszugleichen. Wesentliche Details und Maßnahmen der Dienstvereinbarung (DV): Übergangsregelung für die Altstunden – finanzielle oder zeitliche Abgeltung innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren nach dem Stichtag. Für Neustunden gilt künftig – ausnahmslos – die gesetzliche Verjährungsfrist nach §§ 194 fortfolgende Bürgerliches Gesetzbuch von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Entstehungsjahres. Mehrarbeit soll auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Mehrdienstleistende haben in Abstimmung mit ihren Vorgesetzten planvoll und zeitgerecht die Abgeltung der Mehrarbeitsstunden vorzunehmen. Mehrarbeitsstunden sind stets vorrangig durch Freizeitausgleich (FZA) auszugleichen . Eine Ablehnung von FZA kann ausschließlich aufgrund zwingender dienstlicher Erfordernisse erfolgen. Grundsätzlich können Mehrarbeitsstunden nur finanziell abgegolten werden, wenn ein solcher FZA über einen nachzuweisenden Zeitraum von einem Jahr nicht möglich war (Ausnahme nach der HmbMVergVO möglich ). Übersteigt das Mehrarbeitskonto (Neustunden) die Zahl von 150, so sollen Mehrdienstleistende und Vorgesetzte eine Vereinbarung über den Abbau der Mehrarbeitsstunden , bei Bedarf unter Beratung durch den Personalrat, treffen. Ab einer Stundenzahl von 200 Neustunden besteht die Verpflichtung für die Vorgenannten, eine solche verbindliche Vereinbarung über den Abbau der Mehrarbeitsstunden zu treffen. Die Personalabteilung führt ein Controlling der Entwicklung der Mehrarbeitskonten der Beschäftigten zum Erkennen eventueller Fehlentwicklungen und zum Veranlassen von Gegenmaßnahmen durch. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16032 3 Mehrstunden, die nicht die formellen Voraussetzungen des § 61 HmbBG und der dazu erlassenen näheren Bestimmungen erfüllen, sind keine Mehrarbeitsstunden. Sie sind im Zeiterfassungsprogramm SP-EXPERT im sogenannten Korridor/Differenz -Konto zu buchen. Die Regelungen zur Nutzung von Gleitzeitkonten bleiben unberührt. Eine Anrechnung von Mehrarbeitsstunden auf Gleitzeitkonten ist nicht statthaft. Bislang sind keine Auszahlungen von Mehrarbeitsstunden auf Basis der Vorgaben der Dienstvereinbarung vorgenommen worden; im Übrigen siehe Antwort zu 9. 7. Wie viele Überstunden wurden im oben genannten Zeitraum ausbezahlt ? Wie viele Haushaltsmittel wurden hierfür zur Verfügung gestellt? Im 4. Quartal 2018 hat die Polizei für Beamtinnen und Beamte insgesamt 19 092 Euro zur Auszahlung von Mehrarbeitsstunden angewiesen. Im Bereich der Tarifbeschäftigten wurden 23 447 Euro für die Auszahlung von Über- und Mehrarbeitsstunden einschließlich entsprechender Zeitzuschläge gemäß Tarifvertrag der Länder verwendet, sodass insgesamt 42 539 Euro ausgezahlt wurden. Der Mehrarbeitsstundenbestand verringerte sich im 4. Quartal aufgrund finanzieller Vergütung um 2 503 Stunden. 8. Welche neuen Maßnahmen sind im Jahr 2019 zum Abbau der Überstunden geplant? Die Dienstvereinbarung zwischen der Behörde für Inneres und Sport, dem Amt Polizei und dem Personalrat der Polizei ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Darüber hinaus sind Maßnahmen im Sinne der Fragestellung derzeit nicht geplant. 9. Wie viele Überstunden sollen in 2019 finanziell abgegolten werden? Vorgaben im Sinne der Fragestellung gibt es von der Polizei nicht. Gemäß Dienstvereinbarung können Mitarbeiter jederzeit einen Antrag auf finanzielle Vergütung von auszahlungsfähigen Mehrarbeitsstunden stellen.