BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16034 21. Wahlperiode 08.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann, Detlef Ehlebracht und Peter Lorkowski (AfD) vom 31.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Nicht verwendete Ladestationen Unter anderem in seiner Antwort auf die Drs. 21/15711 hat der Senat bereits einige Angaben den in Hamburg installierten beziehungsweise angemeldeten Ladepunkten gegeben. Gemäß der Antwort des Senats existierten zum Stichtag 26.11.2018 395 Ladestationen im Stadtgebiet mit insgesamt 801 Ladepunkten. Laut der Antwort zu Frage 8. der Drs. 21/14502 gab es durchschnittlich 14,7 Ladevorgänge pro Ladestation im Monat. Anders berechnet ergeben sich aus der Antwort des Senats bei 119 289 Ladevorgängen bis zum Stichtag 26.11.2018 (330 Tage) 361,48 Ladevorgänge pro Tag in der Stadt und bei 801 Ladepunkten ergeben sich 0,45 Ladevorgänge pro Tag in der Stadt pro Ladepunkt. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH wie folgt: 1. Wie viele Ladungen wurden an den einzelnen 395 Ladestationen im Stadtgebiet pro Monat in den letzten zwölf Monaten durchgeführt? Bitte gliedern Sie die Ladevorgänge nach Ort, Monat und Anzahl der Ladungen . Die Daten liegen in der erfragten Form nicht vor. Eine entsprechende Auswertung von circa 174 000 Ladevorgängen an den 395 Ladestationen ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Wann und für welchen Zeitraum ist eine der 395 Ladestationen im Stadtgebiet in den letzten zwölf Monaten ausgefallen? Bitte gliedern Sie die Ausfälle nach Ort der Ladestation, Monat, Anzahl der Ausfälle und Kosten der Instandsetzung. Bei der Betreiberin der städtischen Ladeinfrastruktur, der Stromnetz Hamburg GmbH, wird keine entsprechende Statistik über Ausfallzeiten geführt. 3. Wie hoch sind die Wartungskosten der 395 Ladestationen im Stadtgebiet in den letzten zwölf Monaten ausgefallen? Bitte gliedern Sie die Kosten nach Ort der Ladestation, Monat, und Kosten der Wartung. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß §§ 52 GmbHG i.V.m. 394, 395 Aktiengesetz (AktG) können die Wartungskosten nicht offengelegt werden. Zu den Geschäftsgeheimnissen der Gesellschaft, die durch die gesellschafts- Drucksache 21/16034 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 rechtliche Verschwiegenheitspflicht geschützt werden, zählt die Rechtsprechung etwa auch Umsätze, Ertragslagen, Marktstrategien und Kalkulationsunterlagen, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können. Hierzu zählen auch konkrete Kostenpunkte einzelner Ladesäulen für Wartungsarbeiten . 4. Laut der Fachpublikation1 emobilserver.de beträgt die durchschnittliche Ladedauer bei Schnellladung bis 44 kW 30 Minuten und bei Normalladung bis 44 kW eine Stunde. Das ergibt bei 14,7 Ladungen pro Ladepunkt im Monat circa 15 Stunden Nutzung bei 720 Stunden im Monat, dies entspricht einer Nutzungsdauer von 2 Prozent. Gibt es ein Konzept des Senats, diese Flächen anderweitig in den anderen 98 Prozent der Zeit zu nutzen? Die durchschnittliche Ladedauer ist nicht auf die tatsächliche Situation an den Ladesäulen übertragbar und bei den angeführten Überlegungen bleiben weitere Parameter unbeachtet (abweichende Ladeleistungen der Hamburger Ladeinfrastruktur, tatsächliche Standzeiten der Fahrzeuge, Verfügbarkeiten der Stellplätze et cetera). Des Weiteren wurde mit dem im Juni des Jahres 2015 in Kraft getretenen Elektromobilitätsgesetz (EMoG) Elektromobilität in Deutschland straßenverkehrsrechtlich normiert . Nach dieser Vorschrift stellt das Laden von Elektrofahrzeugen Parken im Sinne des Straßenverkehrsrechts dar. Die für E-Fahrzeuge ausgewiesenen Parkflächen stehen nicht für andere Nutzungsansätze zur Verfügung. 1 https://www.emobilserver.de/wie-lange-dauert-es,-ein-elektrofahrzeug-aufzuladen.html.