BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16036 21. Wahlperiode 08.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 31.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Rahmenplanung Steilshoop-Nord (4) Im Mai, Oktober und November 2018 hatte ich nach dem Stand der Planungen rund um den nördlichen Teil des Stadtteils Steilshoop gefragt. Die Senatsantworten (Drs. 21/13121 und 21/14627) blieben sehr unkonkret, die letzte (Drs. 21/15097) enthielt eklatante Widersprüche zu den vorangegangenen Antworten. Die Rahmenplanung Steilshoop Nord greift in massiver Weise in den Charakter der ohnehin städtebaulich und sozial belasteten Siedlung ein, indem hier der mit 20 000 Einwohnern/-innen/qm am dichtesten besiedelte Stadtteil Hamburgs (7 870 Einwohner/-innen/qm, siehe „Hamburger Stadtteilprofile 2017“, Seite 242) mit SAGA-Systemwohnungsbau weiter nachverdichtet und zudem ungenutzte Parkpaletten perspektivisch zu weiterem Wohnraum bebaut werden sollen. Gerade bezogen auf die Rahmenplanung Nord werden für den Zweck der Schaffung zusätzlichen Wohnraums auf engst möglichem Raum Flächen, die im Bebauungsplan als Gemeinbedarfs- und Grünflächen ausgewiesen sind, unwiederbringlich der gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner/- innen des Quartiers entzogen. Unwiederbringlich verschwinden sollen auch eine im dicht besiedelten Quartier dringend benötigte Sporthalle sowie das Gebäude einer große Grundschule, das nach Einschätzung von Fachleuten für eine Umnutzung als Standort eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts in Verbindung mit kultureller und künstlerischer Nutzung sowie für „urban gardening “ und Kleingewerbe ausgezeichnet geeignet wäre. Rund um diese Planung wurden seitens des Senats und des zuständigen Bezirksamtes bislang ohne Beteiligung der Bewohner/-innen, aber auch ohne politische Diskussion und Beschlussfassung in der Bürgerschaft, Jahr für Jahr substanzielle Planungsveränderungen vorgenommen. Aktueller Stand: Es soll weder eine inhaltlich ausgerichtete Konzeptausschreibung als Ideenwettbewerb geben noch einen für alle Interessierten offenen städtebaulichfreiraumplanerischen Wettbewerb, sondern nur noch einen auf wenige ausgesuchte Büros beschränkten Wettbewerb, der zudem nicht durch die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise das Bezirksamt, sondern von der SAGA durchgeführt werden soll. All dies müssen sich gewählte Abgeordnete aus widersprüchlichen Antworten auf Anfragen erschließen. Ich frage daher erneut und bitte um vollständige und widerspruchsfreie Antworten : Drucksache 21/16036 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Rahmenplan Steilshoop-Nord sieht keine Nachverdichtung des Bestands vor. Die zukünftig für den Wohnungsneubau vorgesehenen Flächen in Steilshoop-Nord sind vielmehr bereits heute im geltenden Bebauungsplan Steilshoop 5 als Gemeinbedarfsflächen mit der (baulichen) Zweckbestimmung „Schule“ festgesetzt oder werden auf Grundlage einer Grünflächenfestsetzung als Sportflächen beziehungsweise Parkplätze mit weitgehend überformtem, naturfernem Bodenaufbau genutzt. Sie stellen keine öffentlichen Parkanlagen dar, die durch die Planung entfallen würden. Eine Vielzahl von Stadtteilen weist eine höhere Einwohnerdichte auf, zum Beispiel Eilbek 12 541 EW/km², Eimsbüttel 17 839 EW/km². Die Schulversorgung und Versorgung mit Sporthallen und -plätzen in Steilshoop wird auch unter Berücksichtigung der angestrebten Umnutzungen gewährleistet sein (vergleiche auch Drs. 21/13121 und 21/15097) Die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens durch die bauwillige Ausloberin, hier die SAGA, mit einem beschränkten, aber vielfältigen Teilnehmerkreis ist ein weithin übliches Verfahren. Auch durch die Abstimmung mit der Architektenkammer Hamburg wird sichergestellt, dass das Verfahren auf Basis der in der Auslobung definierten Grundlagen ohne Qualitätsabstriche durchgeführt wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Am 15.10.2018 fragte ich: „Welche konkreten Senats(kommissions)beschlüsse gibt es zu dem fraglichen Gebiet? Bitte sämtliche Dokumente anhängen.“ Die Antwort lautete „Keine“. Ich frage hiermit erneut nach sämtlichen Dokumenten. Hintergrund: Am 30.11.2018 fragte ich: „Wann ist von welchem Teil der Exekutive der Freien und Hansestadt Hamburg die Entscheidung getroffen worden, die im Letter of Intent behördenübergreifend festgeschriebenen Planungsschritte zu verändern?“ Die Antwort lautete sinngemäß (siehe Drs. 21/15097), dass die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 29.1.2015 den LIG mit der Projektentwicklung beauftragt hätte (hier liegt mir der Beschluss mittlerweile aus anderer Quelle vor), dass die gleiche Senatskommission am 2.11.2016 eine Verfahrensbeschleunigung befürwortete, das heißt einem Vertragsabschluss vor der Durchführung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs zustimmte, dass in einer (welcher?) Sitzung „Anfang 2017“ in der gleichen Senatskommission empfohlen wurde, dass die SAGA Bau und Projektentwicklung übernimmt und den Wettbewerb durchführt. Zu Frage 2. wurde weiter ausgeführt, dass es zu dem Thema keine Befassung von Bürgerschaft oder Bezirksversammlung gegeben habe. Auf Frage 5. wurde geantwortet, die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hätte am 29.1.2015 den Beschluss gefasst, das gesamte Areal der heutigen Schule am See dem Wohnungsbau zuzuführen , das heißt die Bestandsgebäude abzureißen. Vor diesem Hintergrund bitte ich erneut um Übersendung aller Beschlussprotokolle zum Thema „Rahmenplanung Steilshoop Nord“ der fraglichen Senatskommissionssitzungen. 2. Sollte es keine Protokolle geben, weil es entgegen der Aussage in Drs. 21/15097 aber entsprechend der Aussagen in Drs. 21/14627 keine Befassung der „SenKo“ und keine Beschlüsse gegeben habe, frage ich ergänzend, auf welcher rechtlichen und auf welcher politischen Grundlage (bitte die Beschlüsse anfügen) wurde durch welchen Teil der Exekutive wann genau mit welcher Begründung die Entscheidung getroffen, bezogen auf die Rahmenplanung Steilshoop Nord substanziell von dem politisch vereinbarten Prozedere (siehe den mir vorliegenden behördenübergreifenden LoI vom 30.4.2013) abzuweichen und mit erheblich reduzierter Bürger-/-innenbeteiligung sowie ohne Konzeptvergabe die SAGA mit der Realisierung von Systembauten zu beauftragen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16036 3 Eine formale Beschlussfassung auf der Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vorlage erfolgte in der Senatskommission lediglich in der Sitzung am 29.1.2015 (Beschluss siehe Transparenzregister). Die weiteren in der Drs. 21/15097 genannten Befassungen der Senatskommission mit dem Thema in den Sitzungen am 2.11.2016 und 26.1.2017 erfolgten als mündliche Beratungen ohne gesonderte Beschlussvorlagen . Im Übrigen sieht der Senat von der Vorlage von Protokollen der Senatskommission ab. Dies käme einer Aktenvorlage gleich, die nach Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung an Voraussetzungen gebunden ist, die durch eine Parlamentarische Anfrage nicht erfüllt werden. 3. Die – begrüßenswerte – Entscheidung, das Grundstück in Erbpacht zu vergeben und nicht Verkaufserlöse zur Refinanzierung der Kosten der neuen Schule („Campus“) heranzuziehen, verändert die Ausgangslage für den Umgang mit dem beziehungsweise den Grundstücken entscheidend positiv. Dabei stellen sich folgende – neue – Fragen: a. Welcher Teil der Exekutive der Freien und Hansestadt Hamburg hat wann genau die Entscheidung getroffen, abweichend von der Antwort in Drs. 21/13121 vom 29.5.2028 („Es ist vorgesehen, dass die SAGA die sich aus der Variante A 2 ergebenden Grundstücke vom LIG erwirbt.“) die Grundstücke nicht zu verkaufen, sondern in Erbpacht zu vergeben? Bitte alle entsprechenden Unterlagen (Beschlüsse, Drucksachen et cetera) beifügen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. b. Erbpachtlösungen bieten besonders für gemeinschaftliche und genossenschaftlich organisierte Wohnprojekte Spielräume. Die Bezirksversammlung Wandsbek hat am 7.6.2018 die Fachbehörde aufgefordert, entsprechende Wohnprojekte in Wandsbek stärker zu unterstützen. Im Stadtteil gibt es großes Interesse an solchen Wohnprojekten. Das Interesse wird seit Jahren in öffentlichen Sitzungen formuliert und protokolliert (siehe unter anderem das Workshop -Protokoll zur Rahmenplanung Nord vom 16.9.2013, Büro ppl). Teilt der Senat die Auffassung, dass es für die belasteten Nachbarschaften in Steilshoop förderlich wäre, wenn i. Gemeinbedarfs- und Grünflächen erhalten und nachbarschaftlich genutzt würden („urban gardening“)? Der rot-grüne Koalitionsvertrag aus 2015 sagt dazu: „Der Senat unterstützt das Urban Gardening und will die Aufenthaltsqualität in den Grünund Freiräumen verbessern.“ Die künftige Ausgestaltung und Nutzung der SAGA-eigenen Freiräume in den künftigen Baufeldern oder der nahe gelegenen öffentlichen Freiräume ist den hierfür vorgesehenen Fachverfahren vorbehalten. Dabei kann „Urban Gardening“ einen denkbaren Baustein darstellen. ii. Sportflächen, insbesondere die Sporthalle Borchertring, erhalten blieben und weiterhin für eine intensive Nutzung durch die Steilshooper/-innen zur Verfügung stünden (siehe dazu ebenfalls obiges Workshop-Protokoll)? Siehe Vorbemerkung beziehungsweise Drs. 21/15097. iii. vorhandene Werkstatt- und Theaterräume erhalten und durch Initiativen und Vereine des Quartiers sowie andere Interessierte weiter genutzt werden könnten? In dem neuen Gebäude der Stadtteilschule auf dem Campus ist eine Aula mit einer Bühne vorgesehen, die neben der Schule auch von den Stadtteileinrichtungen genutzt werden können. Ebenso können die Werkstatträume der Schule außerhalb der Unterrichtszeiten von Initiativen des Stadtteils mitgenutzt werden. Drucksache 21/16036 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 iv. eine Umnutzung von Bestandsgebäuden der jetzigen „Grundschule am See Borchertring“ erwogen würde, um preisgünstigen Wohnraum auf Basis gemeinschaftlicher Wohnkonzepte unter anderem für Kreative, Studierende, junge Familien und Senioren/-innen zu schaffen und so zu vermeiden, dass die Feinstaubbelastung der Bevölkerung durch einen erneuten Abriss steigt? Die Schaffung von bezahlbarem und qualitativ hochwertigem Wohnungsbau durch die SAGA scheint vorzugswürdig. v. die intensiv genutzten Steilshooper Grünflächen um den Bramfelder See (2. Grüner Ring, Landschaftsprogramm, Biotopgürtel ) in unmittelbarer Nachbarschaft der unter Naturschutz stehenden beiden Inseln unverändert für die Steilshooper Familien und die örtliche Fauna zugänglich blieben? Es ist nicht beabsichtigt, die öffentlichen Grünflächen um den Bramfelder See in ihrer Nutzbarkeit einzuschränken. vi. der aktuelle Koalitionsvertrag mit seiner Zielsetzung, Baugemeinschaften , Wohnprojekte und Genossenschaften verstärkt zu unterstützen, auch in einem benachteiligten Quartier wie Steilshoop sichtbar umgesetzt würde und so zur Quartiersentwicklung beitrüge? In Steilshoop besteht für den beabsichtigten bezahlbaren Wohnungsneubau ein erheblicher Bedarf. Ungeachtet eines hamburgweit auch weiterhin angestrebten vielfältigen Wohnformenangebotes kann auf eine standortbezogene Differenzierung der umzusetzenden Typologien nicht verzichtet werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. b. iv. c. Wenn ja, also zumindest einzelne Punkte beim Senat auf Zustimmung stießen, für wann würden erste Gespräch mit der Initiative für ein Steilshooper Wohnprojekt und eine ökologisch vertretbare Nachnutzung der Schule am Borchertring in Aussicht genommen beziehungsweise stattfinden? Entfällt. d. Wenn nein, wie begründet der Senat diese Haltung angesichts des Beschlusses der Bezirksversammlung Wandsbek zur Förderung von Wohnprojekten und der aktuellen rot-grünen Koalitionsvereinbarung ? Bitte die Entscheidungsgrundlagen verschriftlichen und beifügen . Siehe Antworten zu den Fragen 3. b. i. – vi. sowie Drs. 21/15097. e. Der mir vorliegende „SenKo“-Beschluss beinhaltet unter anderem die folgende Passage: „Alternativen: Verzicht auf eine Wohnungsbauentwicklung und damit Verzicht auf die Erlöserwartungen zur teilweisen Finanzierung des Schulneubaus und des Quartierszentrums “. Da diese Erlöserwartung nicht mehr besteht, ist nach meiner Auffassung die Voraussetzung für die Wohnungsbauentwicklung entfallen. Stimmt der Senat zu, dass eine Nachverdichtung in Hamburgs am dichtesten besiedeltem Quartier auf Kosten der dortigen Gemeinbedarfsflächen nicht länger zu verantworten ist und gegebenenfalls im Dialog mit der Bevölkerung andere Lösungen gefunden werden müssen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 4. Der rot-grüne Koalitionsvertrag aus 2015 legt fest: „Hamburg hat … begonnen, eine neue Planungskultur zu entwickeln. Wir wollen diesen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16036 5 Weg fortsetzen und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei großen und kleinen Stadtentwicklungsprojekten ausbauen. Bei Planverfahren , die vor Ort umstritten sind, insbesondere auch wenn zu diesen Bürgerbegehren betrieben werden, soll die lokale Bevölkerung mit Hilfe zusätzlicher Beteiligungsangebote in die Gestaltung der Vorhaben eingebunden werden.“ Stimmt der Senat zu, dass es zielführend wäre, diese intensive Bürger-/- innenbeteiligung bezogen auf das vor Ort umstrittene Planverfahren „Rahmenplanung Steilshoop Nord“ auch unabhängig von einem Bürger-/ -innenbegehren durchzuführen? Wenn ja, wie genau werden die Bürger/-innen Steilshoops in die Gestaltung und Entscheidung der Planung künftig intensiver einbezogen? In welcher Weise wird die bislang nicht befasste Bezirksversammlung eingebunden ? Die Rahmenplanung Steilshoop-Nord ist kein Bebauungsplanverfahren und seit mehreren Jahren (2013) abgeschlossen; sie hat bereits verschiedene Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen, siehe Drs. 21/11391 und Drs. 21/13121. Daher müssen sich weitere Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung auf die noch anstehenden nachfolgenden Verfahren richten. Der zuständige Fachausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek war bereits bei der Aufstellung der Rahmenplanung beteiligt und wird auch in dem/den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren – ebenso wie die Bezirksversammlung selbst – im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten befasst. Wenn nein, warum nicht, und wie konkret wird der Senat den unterschiedlichen Interessen in einem ergebnisoffenem Prozess Raum geben? Das Bebauungsplanverfahren erfolgt nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen. 5. Der rot-grüne Koalitionsvertrag aus 2015 legt fest: „Die Koalitionspartner erkennen an, dass für eine ökologisch verträgliche Stadtentwicklung der Schwerpunkt auf einer Innenverdichtung liegen muss, bei der Landschaftsachsen , grüne Ringe und Flächen für den Biotopverbund erhalten und weiterentwickelt werden. Dies dient dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt und bietet Hamburgs Bürgerinnen und Bürgern Orte der Ruhe und Erholung innerhalb der Stadt.“ Der Grenzbereich Steilshoops zum Biotopverbund Bramfelder See/Ohlsdorfer Friedhof ist ökologisch wertvoll (Naturschutz, grüner Ring et cetera), das Gleichgewicht schützenswert . Hält der Senat die mit den geplanten Abrissen und Neubauten verbundene mögliche Vertreibung zum Beispiel der Eisvögel, Fledermauskolonien , Mauersegler, Gartenrotschwänze, Bussarde oder Honigbienen für vertretbar? Die im Rahmenplan für eine bauliche Entwicklung vorgesehenen Flächen betreffen im Wesentlichen Sportplätze und eine Schule, das heißt versiegelte oder teilversiegelte Flächen mit geringem ökologischen Wert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können zum Vorkommen oder zur Betroffenheit bestimmter schützenswerter Arten noch keine Aussagen gemacht werden. Die Bestandserhebungen und die Abwägung zum Umgang mit dem Artenbestand erfolgt im weiteren Planverfahren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. a. Welche Untersuchungen mit welchem Ergebnis sind bislang vorgenommen worden, um schützenswerte Tiere und Pflanzen angesichts der geplanten baulichen Maßnahmen im derzeit naturnahen Gelände um den Bramfelder See zu sichten und zu bewahren? Bitte alle Untersuchungen sowie Ergebnisse beifügen. Drucksache 21/16036 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 b. Wenn noch keine Untersuchung vorgenommen wurde, warum nicht? Wann wird eine Untersuchung erfolgen? Wie will der Senat den Koalitionsvertrag einhalten, ohne vor weitgehenden Beschlüssen die Naturschutzfragen zu analysieren und zu bewerten? Hinsichtlich der zukünftigen Baufelder, die nicht in den Bramfelder See eingreifen, hat die Ausloberin des anstehenden Wettbewerbs ein Gutachten zur Baumbestandserhebung und -bewertung beauftragt. c. Wird es eine Untersuchung vor einem (beschränkten) Wettbewerbsverfahren geben, um die Untersuchungsergebnisse in ein solches Verfahren einzuspeisen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Für das Wettbewerbsverfahren werden derzeit keine zusätzlichen Erkenntnisse benötigt . 6. Der rot-grüne Koalitionsvertrag von 2015 legt fest: „Nur eine grüne Stadt mit Parks, Bäumen und auch spontaner Natur ist eine lebenswerte Stadt! Ziel muss sein, dass in allen Wohngebieten attraktive Freiräume in fußläufiger Nähe erreichbar sind. Landschaftsachsen und Grüne Ringe, die Flächen des Biotopverbunds und Pufferzonen von Naturschutzgebieten sind keine Wohnungsbauflächen“. Neu-Steilshoop ist das am dichtesten besiedelte Quartier der Hansestadt mit erheblichen sozialen und nachbarschaftlichen sowie infrastrukturellen Problemen, nicht nur rund um das marode Einkaufszentrum. Was hat den Senat bewogen, dennoch auch im ökologisch sensiblen und als Naherholung für die Großsiedlung beliebten Bereich um den Bramfelder See erhebliche Eingriffe in die Freiraum-Struktur zu planen (Abriss Schule am See mit erheblicher Emissionsbelastung, Bebauung der „Rodel- und Gänsewiese“, Bebauung und Versiegelung der Freiflächen der Grundschule am See et cetera)? Bitte die der Entscheidung der Exekutive zugrunde liegenden Überlegungen und Stellungnahmen aus den beteiligten Fachbehörden beziehungsweise Ausschüssen in Bezirk und vor allem die für das Gebiet relevanten politischen Beschlusslagen der Bürgerschaft beifügen. Die Flächen der „Schule am See“, Borchertring sind im Bestand weitgehend versiegelt und kein öffentlicher Freiraum. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie auf die Antworten zu den Fragen 1., 2. sowie 3. b. v. und vi. 7. Der rot-grüne Koalitionsvertrag von 2015 legt fest: „Bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels kommt der grünen Infrastruktur der innerstädtischen Grünflächen und Bäume eine große Bedeutung zu. Grünanlagen, Straßenbäume und Gründächer erhalten ein angenehmes Klima in der Stadt und werden deswegen in der Stadtplanung … berücksichtigt . Die Koalitionspartner einigen sich darauf, den innerstädtische Biotopverbund, die Durchgrünung von Quartieren, … in der Stadtplanung in zunehmendem Maße einzubeziehen… Hamburg wird der Bodenversiegelung entgegenwirken“. Bislang vertrat der Senat in seinen Publikationen (siehe BUE) die Auffassung, gerade kleinere Parkanlagen und Spielplätze in Wohnungsnähe seien besonders wichtig für die weniger mobilen Bevölkerungsgruppen wie Eltern mit Kleinkindern, Kinder und ältere Leute.. Welche Überlegungen des Senats und welcher politische Auftrag haben dazu geführt, trotz dieser Veröffentlichungen und der vertraglichen Vereinbarungen eine Nachverdichtung und zusätzliche Versiegelungen auf Kosten von Grün- und Gemeinbedarfsflächen im ohnehin hochverdichteten Steilshoop anzustreben? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16036 7 Siehe Vorbemerkung sowie die Antworten zu den Fragen 1., 2., 3. b. v. und vi. sowie 4.