BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16040 21. Wahlperiode 08.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 31.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Papier ist geduldig – Umsetzung der Leistungsvereinbarung zu Aufgaben und Rolle des Unterkunfts- und Sozialmanagements (UKSM) (II) Seit 1. Oktober 2018 gilt die überarbeitete Leistungsvereinbarung zwischen f & w fördern und wohnen AöR (f & w) und der Stadt Hamburg, vertreten durch die BASFI, die inzwischen auch im Transparenzportal unter http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/leistungsvereinbarungunterkunft -und-sozialmanagement-uksm?forceWeb=true abrufbar ist. Die Vereinbarung enthält unter anderem Aufgaben und Ziele des Unterkunftsund Sozialmanagements (UKSM) in Folgeunterkünften (FuK) von f & w. Entgegen der sowohl im Integrationskonzept der Stadt Hamburg (2017) https://www.hamburg.de/contentblob/128792/4fa13860dcb7a9deb4afdfb989f c78e2/data/konzept.pdf;jsessionid=FF2709182A944A16708B567DC227705 C.liveWorker2 auf Seite 87 als auch in Drs. 21/12179 in Aussicht gestellten grundsätzlichen Überarbeitung dieser Leistungsvereinbarung setzt der Senat in der nun beschlossenen Vereinbarung die bisherige Linie fort und versäumt damit maßgebliche Nachsteuerungsbedarfe im Hinblick auf seine eigenen integrationspolitischen Zielsetzungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat sich wiederholt zur Rolle und Rahmenbedingungen des Unterkunftsund Sozialmanagements (UKSM) in Erstaufnahmen und Einrichtungen der öffentlichrechtlichen Unterbringung (örU) geäußert, zuletzt in Drs. 21/15046, 21/14777 sowie 21/12179. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen zum Teil auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1- In Drs. 21/12202 vom 9. März 2018 heißt es, die unveröffentlichten Teile 5 und 6 der Fachanweisung zur Wohnungslosenhilfe – Hilfen für Obdachlose, Wohnungslose und für von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen vom 01.02.2008, zuletzt geändert am 20.03.2017, abzurufen unter https://www.hamburg.de/contentblob/8457660/ 2858b811b234825978e1fe6565795edf/data/fa-wohnloshilfe-gesamt.pdf, würden grundlegend überarbeitet und in die Teile 2, 3 und 4 derselben Fachanweisung integriert werden. a. Welche Gründe sind bekannt, warum diese Überarbeitung bisher nicht erfolgt ist und wann ist mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Ergebnisse zu rechnen? Der vorgesehene Änderungsentwurf leitet unter anderem eine strukturelle Änderung des mehrteiligen Regelwerkes ein. Diese sieht vor, dass zusätzlich zu den Vorgaben zum „Sozialmanagement“ (Teil 5) auch die Anforderungen an ein Berichtswesen (Teil Drucksache 21/16040 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6) bei den jeweiligen spezifischen Regelungen zu den Aufgabenfeldern „Hilfen zur Wohnungssicherung“ (Teil 2), „Öffentlich-rechtliche Unterbringung“ (Teil 3) sowie zur „Wohnungsvermittlung“ (Teil 4) konkretisiert werden. Damit werden die Teile 5 und 6 der jetzigen Arbeitshilfe zur Wohnungslosenhilfe künftig entfallen. Wegen der hohen fachlichen und rechtlichen Komplexität der in diesem Zusammenhang zu klärenden Fragestellungen kann die Erarbeitung und Aktualisierung von sowohl eigenständigen als auch inhaltlich zusammenhängenden Fachanweisungen nur schrittweise umgesetzt werden. 2. Obwohl die Bedarfslagen der unterzubringenden Menschen häufig sehr heterogen sind, ist der oben genannten Leistungsvereinbarung zu entnehmen , dass zwischen den verschiedenen öffentlich unterzubringenden Klientelen, wie etwa Wohnungslosen ohne Zuwanderungsgeschichte und Geflüchteten, nicht unterschieden wird. a. Welche Gründe sprechen vonseiten des Unternehmens f & w und des Senates dafür, Menschen mit heterogenen Bedarfslagen nicht im Hinblick auf die bereitgestellten Hilfsmaßnahmen zum Beispiel im Rahmen des UKSM zu unterscheiden? Die Leistungsvereinbarung (LV) UKSM bildet das gesamte Aufgabenspektrum des UKSM ab und bietet damit einen umfänglichen Rahmen zur Arbeit mit allen Bewohnergruppen . Die Arbeit des UKSM im Einzelfall richtet sich auf dieser Basis an den konkreten Bedarfen der Bewohnerinnen und Bewohner aus. Sofern erforderlich, setzt das UKSM je nach Zielgruppe die notwendigen Schwerpunkte. Dies bezieht sich nicht nur auf die in der Fragestellung genannte Differenzierung, sondern auch auf Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Schutzbedarf und so weiter. Diese bedarfsorientierte Betrachtung bezieht sich zudem nicht nur auf das UKSM, sondern auch auf die Frage der Organisation und des Betriebs von Unterkünften. Im Übrigen siehe auch Vorbemerkung. 3. Laut Integrationskonzept auf Seite 11 kann die Phase der sogenannten Erstintegration von Geflüchteten und Zugewanderten bis zu drei Jahre dauern. Nach Ablauf dieser Phase liegt, so heißt es im Integrationskonzept weiter, „eine vollständige Orientierung vor“ und „der Alltag ist ohne große Probleme möglich“ (Seite 12). a. Auf welcher empirischen Grundlage basiert die Aussage, dass Geflüchtete und Zugewanderte nach rund drei Jahren eine vollständige Orientierung haben und sie ihren Alltag ohne große Probleme bewältigen können? b. Nach welchen Kriterien und Kennzahlen wurde in der Vergangenheit und wird auch gegenwärtig ermittelt, ob insbesondere bei Geflüchteten und Zugewanderten nach drei Jahren des Aufenthalts in Deutschland tatsächlich eine vollständige Orientierung vorliegt und der Alltag ohne große Probleme möglich ist? c. Welche Erkenntnisse gibt es? d. Wer ist für die Erhebung und Evaluation dieser Kriterien und Kennzahlen zuständig? Der im Integrationskonzept dargestellte phasenorientierte Ansatz ist ein Modell, um den Prozess der Integration adäquat abbilden und mit Zielsetzungen hinterlegen zu können, wobei die zeitliche Dauer der Phasen variieren kann. Dieser Ansatz kommt aus der Integrationsforschung, siehe unter anderem https://www.bamf.de/ SharedDocs/Meldungen/DE/2011/20110519-nuernberger-tage-integrationwillkommenskultur . Zur aktuellen Entwicklung der Zielwerte, die sich unter anderem auch explizit auf die Phase der Erstintegration beziehen, siehe Drs. 21/15509. Darüber hinaus siehe Drs. 21/12801. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16040 3 4. Als eines der beiden wesentlichen Ziele des UKSM wird in der oben genannten Vereinbarung die Anbindung der Bewohner/-innen an die Regelsysteme genannt. a. Durch welche konkreten Maßnahmen wird die reibungslose Anbindung der Bewohner/-innen an die Regelsysteme durch das UKSM erreicht (siehe oben genannte Vereinbarung, Seite 2)? aa. Sofern die Orientierungsberatung als eine Maßnahme genannt wird, bitte darstellen, wie diese genau abläuft. b. Ist die Orientierungsberatung ein für die Bewohner/-innen freiwilliges Angebot? aa. Wenn nein, wie wird die Teilnahme an der Orientierungsberatung erreichen? bb. Wenn ja, wie wird mit Bewohnern/-innen umgegangen, deren Selbstständigkeit offensichtlich nicht gewährleistet ist, die aber der Orientierungsberatung fernbleiben? cc. Welche Gründe sind bekannt, warum manche Bewohner/-innen die Orientierungsberatung des UKSM nicht wahrnehmen? (1) Sofern fehlende Selbstständigkeit genannt wird: Wie wird dem offensichtlichen Dilemma entgegengewirkt, dass ausgerechnet Bewohner/-innen, deren Selbstständigkeit nicht ausreichend gewährleistet ist, der Orientierungsberatung fernbleiben, obwohl sie gerade durch diese Beratung in ihrer Selbstständigkeit unterstützt würden? (2) Sofern die Beziehungsarbeit genannt wird, bitte genau darstellen , wie sich die Beziehungsarbeit des UKSM zu – insbesondere fremdsprachigen Geflüchteten – darstellt. Wodurch ist die spezifische Beziehung zwischen Mitarbeiter/-innen des UKSM und von geflüchteten Bewohner/-innen genau gekennzeichnet? Zur Aktivierung und bedarfsgerechten Einbindung der in örU untergebrachten Menschen in dieses Hilfesystem leistet das UKSM Orientierungsberatung. Dazu wird bei der Aufnahme in örU in einem Erstgespräch der individuelle Bedarf ermittelt und wenn nötig im Verlauf der Unterbringung aktualisiert. Auf dieser Basis unterstützt das UKSM bei der Suche und Kontaktaufnahme zu den adäquaten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und Institutionen des Regelsystems, wobei die Intensität dieser Tätigkeiten ebenfalls von dem ermittelten Bedarf und dem Wunsch der/des Ratsuchenden abhängig ist, siehe auch Drs. 21/14777. Die Orientierungsberatung ist ein freiwilliges Angebot, um die Bewohnerinnen und Bewohner in einer möglichst eigenständigen Lebensführung zu unterstützen. Über die Annahme dieses Angebotes entscheiden die Bewohnerinnen und Bewohner in eigener Souveränität. Sofern Personen aus organisatorischen Gründen (zum Beispiel Berufstätigkeit) die Sprechzeiten in der Unterkunft nicht wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit, gesonderte Termine zu vereinbaren, oder schriftlich Kontakt aufzunehmen. Wenn bei der Aufnahme oder im weiteren Verlauf offenbar wird, dass Personen die Orientierungsberatung aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht wahrnehmen können oder das Angebot aus anderen Gründen zunächst nicht einschätzen können, leistet das UKSM auch aufsuchende Arbeit. Bei Bedarf wird Kontakt zum Sozialpsychiatrischem Dienst (SPD), zur Ambulanten Sozialpsychiatrie (ASP), zum Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) oder dem Jugendamt hergestellt oder eine gesetzliche Betreuung beantragt. Im Rahmen regelmäßiger Unterkunftsbegehungen treten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Bewohnerinnen und Bewohnern in Kontakt und ermitteln gegebenenfalls das Vorliegen einer solchen Bedarfslage. Insbesondere zur Unterstützung von wohnungslosen Bewohnerinnen und Bewohnern mit Bedarfen, die nicht über die Orientierungsberatung abgedeckt werden können, Drucksache 21/16040 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 kann das UKSM eine der derzeit vierzehn Sozialpädagogischen Einzelfallhilfen (SPEH) von f & w hinzuziehen. Die Aufgaben der SPEH sind in einer gesonderten Leistungsvereinbarung festgehalten. 5. Im Rahmen der Beziehungsarbeit zwischen UKSM und den Bewohner/- innen sollen laut oben genannter Vereinbarung auch gesellschaftliche Normen und Werte alltagsbezogen vermittelt werden. a. Welche konkreten Normen und Werte sind dies? b. Wie genau werden diese bei fremdsprachigen Bewohnern/-innen vermittelt? Im Rahmen seiner Arbeit vermittelt das UKSM Normen und Werte, die sowohl für das Zusammenleben in der Unterkunft als auch für die erfolgreiche (Re-)Integration und Teilhabe im weiteren gesellschaftlichen Umfeld wichtig sind. Dies geschieht im Rahmen der alltäglichen Interaktion, beispielsweise im Beratungssetting, bei der Erläuterung der Regelsysteme Kita, Schule, Gesundheit und so weiter, bei der Bearbeitung von Konflikten, bei der Durchsetzung von Regeln für das Zusammenleben, aber auch im allgemeinen Umgang. Dazu gehören unter anderem gegenseitiger Respekt und Anerkennung von Gleichberechtigung, Verbindlichkeit, Eigenverantwortung oder der besondere Schutz von Kindern. Der jeweilige Fokus in der Wertevermittlung richtet sich nach der Situation des Gegenübers. Wichtig ist hierbei die Vorbildfunktion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKSM. Eine Wertevermittlung kann auch bei lediglich basalen Sprachkenntnissen stattfinden. Bei dringenden Anlässen, wie etwa Konfliktvermittlung, können Sprachmittlerinnen und Sprachmittler hinzugezogen werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/5892, 21/6051, 21/7857, 21/9940 sowie 21/13219. 6. In oben genannter Vereinbarung wird erwähnt, dass das UKSM aus dem von f & w betriebenen Sprachmittler-/-innenpool Sprachmittler/-innen für Beratungszwecke hinzuziehen kann. a. Aus wie vielen Sprachmittlern/-innen besteht der Sprachmittler-/- innenpool von f & w zurzeit (Stichtag 31.01.2019)? b. Welche Sprachen sind mit je wie vielen Sprachmittlern/-innen vertreten ? Der Sprachmittlerpool besteht derzeit aus 80 Personen. Insgesamt sind 20 Sprachen vertreten, wobei einige Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für mehrere Sprachen sprachmitteln: ‐ Albanisch 2 ‐ Arabisch 32 ‐ Aserbaidschanisch 1 ‐ Bosnisch 1 ‐ Dari 18 ‐ Farsi 25 ‐ Französisch 1 ‐ Hindi 1 ‐ Italienisch 1 ‐ Kroatisch 1 ‐ Kurdisch 4 ‐ Kurmanci 2 ‐ Pashtu 2 ‐ Rumänisch 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16040 5 ‐ Russisch 7 ‐ Somali 1 ‐ Sorani 7 ‐ Tigrinya 7 ‐ Tscheschenisch 1 ‐ Türkisch 1 c. Werden ihre Dienste entlohnt? aa. Wenn ja, wie hoch ist der Stundensatz? bb. Wenn nein, warum nicht? d. An welchen Standorten öffentlich-rechtlicher Unterbringung sind Sprachmittler/-innen im Jahr 2018 jeweils wie häufig zum Einsatz gekommen und an welchen gar nicht? Bitte tabellarisch für alle Erstund Folgeunterkünfte darstellen. Abgerechnet werden 20 Euro pro angefangener halber Stunde. Im Übrigen siehe Anlage. e. Durch den Einsatz von Sprachmittler/-innen entstehen dem Unternehmen f & w Kosten. Wie aus einigen Unterkünften von f & w bekannt wurde, ist das Personal des UKSM aufgefordert, nur im äußersten Notfall Sprachmittler/-innen hinzuzuziehen. Wer entscheidet über den tatsächlichen Einsatz von Sprachmittlern/-innen im Rahmen der Orientierungsberatung und Beziehungsarbeit des UKSM? Die Entscheidung über den Einsatz von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern erfolgt in der Einrichtung durch das UKSM in Absprache mit der Teamleitung. In unklaren Fällen kann die Koordinationsstelle Sprachmittlerpool hinzugezogen werden. Im Zuge der Professionalisierung der Sprachmittlung bei f & w werden darüber hinaus Anlässe und Themen zur Nutzung von Sprachmittlung als Entscheidungshilfe festgelegt. f. Aus welchen Gründen wird der Einsatz von Sprachmittler/-innen unter Umständen nicht genehmigt? Vor dem Einsatz von Honorar-Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern wird vom UKSM geprüft, ob eigene Ressourcen bei Bewohnerinnen und Bewohnern vorhanden sind, wie zum Beispiel vertraute Freunde und Verwandte, die für die Sprachmittlung hinzugezogen werden können. Darüber hinaus wird geprüft, ob fachliche Voraussetzungen in der Nutzung dieser Ressourcen erfüllt werden, wie Datenschutz, Rollenauffassung (Vermeidung von Rollenkonflikten) und die sprachliche Eignung. Wenn dies gegeben ist, ist der Einsatz von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern durch Honorarkräfte entbehrlich. 7. In oben genannter Vereinbarung wird erwähnt, dass Teilhabeformate wie Flursprecher/-innen, Community Lotsen/-innen oder Ähnliches entwickelt werden. Auch in Drs. 21/12102 heißt es, dass in den öffentlichrechtlichen Unterkünften pilothaft Beteiligungsstrukturen erprobt und geprüft werden, unter anderem um demokratische Prozesse mit den Bewohnern/-innen einzuüben. a. An welchen Standorten der Erst- und Folgeunterkünfte existieren inzwischen Teilhabeformate wie Flursprecher/-innen, Community- Lotsen, Bewohner-/-innenräte oder Ähnliches? Bitte tabellarisch aufführen . Die Teilhabeformate werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine vollständige aktuelle tabellarische Auflistung sämtlicher Teilhabeformate in über 100 von f & w betriebenen Unterkünften muss in aufwändiger Einzelauszählung erstellt werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hinzuweisen ist hierbei auf die Tatsache, dass unter ande- Drucksache 21/16040 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 rem aufgrund der hohen Fluktuation Beteiligungsformate einem beständigen Wandel unterworfen sind. Exemplarisch genannt werden können Bewohnergremien unter anderem am Standort Elfsaal (Unterbringung mit der Perspektive Wohnen (UPW)) und der Folgeunterkunft Große Horst, Flursprecherinnen und Flursprecher in der Luruper Hauptstraße, Community Lotsen in den Wohnunterkünften Eiffestraße und Hufnerstraße, Bewohnercafé Wohnunterkunft Billbrookdeich sowie die Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern an Quartiersbeiräten. Darüber hinaus lässt sich auch ein zunehmendes Interesse von Bewohnerinnen und Bewohnern an der Freiwilligenarbeit und der Mitgestaltung von Angeboten in den Unterkünften feststellen. b. Welcher Arbeitsbereich des Unternehmens f & w ist mit der Begleitung und Evaluation von Partizipationsgremien betraut und wo, wann und in welcher Form fließen die Ergebnisse zusammen? Grundlegend sind für die Begleitung von Partizipationsgremien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den jeweiligen Standorten aus dem UKSM zuständig, gegebenenfalls mit externer Unterstützung. Im Rahmen einer geschäftsbereichsübergreifenden Projektgruppe zum Thema Partizipation werden bereits existierende Strukturen bewertet . Basierend auf diesen Ergebnissen wird derzeit ein Handlungskonzept erstellt, das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden wird. aa. Sind die Ergebnisse öffentlich einsehbar? (1) Wenn ja, wo? (2) Wenn nein, warum nicht? Eine Veröffentlichung von Ergebnissen ist seitens f & w nicht vorgesehen. c. Zu welchen Ergebnissen ist die Prüfung und Evaluation der Wirksamkeit und Funktionalität von Beteiligungsgremien in öffentlichrechtlicher Unterbringung gekommen? Eine abschließende Bewertung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden. Es besteht derzeit ein intensiver Austausch zur Thematik im Rahmen der genannten unternehmensinternen Projektgruppe. Darüber hinaus soll der Austausch mit bereits in Gremien aktiven Bewohnerinnen und Bewohnern intensiviert und strukturell verankert werden. d. Welche hauptsächlichen Schwierigkeiten lassen sich bei der Implementierung von Teilhabeformaten und ihrer Umsetzung in öffentlichen Unterkünften benennen? Die Implementierung von Teilhabeformaten setzt die Möglichkeit und Bereitschaft voraus, zeitliche und materielle Ressourcen einzubringen – sowohl aufseiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch aufseiten der Bewohnerinnen und Bewohner. Dies unterscheidet sich in keiner Weise von Beteiligungsformaten in anderen Wohnformen , wie beispielsweise Mietergenossenschaften oder ähnlichen Unter den Rahmenbedingungen der örU sind Beteiligungsformate durch hohe Fluktuation beeinträchtigt – die Unterbringung hier ist regulär befristet und zielt bei den dem Grunde nach wohnberechtigen Bewohnerinnen und Bewohnern auf einen möglichst raschen Wechsel in regulären Wohnraum ab. Darüber hinaus sind die Lebenslagen der Bewohnerinnen und Bewohner durch die besondere Herausforderung der (Re-)Integration und aktuellen Lebensplanung gekennzeichnet, die die vorhandenen Ressourcen völlig in Anspruch nehmen kann und bisweilen nur wenig Raum für die aktive Beteiligung an Angelegenheiten des Gemeinwohls lässt. e. Wie sollen die bisherigen Formate weiterentwickelt werden? Bitte hier auch auf geplante Standorte und Zeitschienen der Weiterentwicklung eingehen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16040 7 Grundlage für die Etablierung von Beteiligungsformaten sind für f & w die „Qualitätskriterien Bürgerbeteiligung“ im Netzwerk Bürgerbeteiligung. Die Beteiligungsprozesse sind nicht statisch und werden an die jeweilige Situation und unterschiedliche Bedingungen an den Standorten angepasst. Gewählte Bewohnergremien sollen an allen UPW-Standorten etabliert werden. Nach der Etablierung des Bewohnerrates Raja- Ilinauk-Straße/Elfsaal werden die Standorte Duvenacker und Oliver-Lißy-Straße als nächstes folgen. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. a. bis d. f. Welche Ressourcen stehen für die Weiterentwicklung und Begleitung von Partizipationsstrukturen in öffentlicher Unterbringung zur Verfügung? aa. Falls keine, wie und mit wessen Hilfe sollen die Beteiligungsstrukturen stattdessen auf- und ausgebaut werden? Die Förderung von partizipationsorientierter Teilhabe ist in der Leistungsvereinbarung als Teil der Arbeit des UKSM vorgesehen. 8. Der oben genannten Vereinbarung ist zu entnehmen, dass das UKSM eng mit Freiwilligen und privaten Initiativen zusammenarbeitet. a. An welchen Standorten von Erst- und Folgeunterkünften engagieren sich Freiwillige überwiegend als Einzelpersonen und an welchen Standorten sind vorwiegend Initiativen beziehungsweise Vereine aktiv? Bitte tabellarisch je Standort unter Nennung der Initiative/des Vereins anführen. b. In oben genannter Vereinbarung heißt es, dass, wenn notwendig, Ehrenamtliche für eine Unterkunft von f & w akquiriert werden sollen . Auf welchem Weg und durch wen werden Ehrenamtliche für bestimmte Standorte akquiriert? Dies wird statistisch nicht erfasst, da die Vereinbarungen für freiwilliges Engagement mit Einzelpersonen (unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einem Verein/einer Initiative ) geschlossen werden. Eine händische standortbezogene Auswertung von mehr als 3 000 Einzelvereinbarungen in über 130 Standorten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/14861. c. Für welche Unterkünfte werden aktuell Freiwillige für je welche Angebote gesucht? Bitte tabellarisch aufführen. Siehe https://www.foerdernundwohnen.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Epaper/ 2019-01/index.html#0. 9. In der oben genannten Vereinbarung steht, das UKSM unterstütze in Absprache mit seinem Auftraggeber, der BASFI und der Geschäftsführung von f & w weitere Aufgaben, die im Rahmen der Wohnunterkünfte umgesetzt werden. a. Welche weiteren Aufgaben sind das? b. Stehen für die Bearbeitung und Umsetzung weiterer Aufgaben auch zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung? aa. Wenn ja, wie viele? Bitte in Vollzeitäquivalenten angeben. bb. Wenn nein, warum nicht? Es handelt sich hierbei beispielsweise um die Teilnahme an Arbeitsgruppen, Projekten oder an Prozessen im Rahmen des Qualitätsmanagements. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. a. und b. 10. In oben genannter Vereinbarung steht, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) prüfe die Einhaltung der erbrachten Leistungen zum Beispiel durch Begehungen der Unterkünfte, Befragungen der Mitarbeiter/-innen sowie durch Ergebnisse des Beschwerdemanagements der Unterkünfte. Drucksache 21/16040 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 a. An welchen Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung bleiben die erbrachten Leistungen hinter den vertraglich vereinbarten Leistungen zurück? b. Welche vereinbarten Leistungen werden an den unter 10.a. genannten Standorten jeweils nicht eingehalten? Bitte die Antworten zu 10. a. und 10. b. in einer Tabelle darstellen. Die zuständige Behörde prüft die Einhaltung der erbrachten Leistungen nach Bedarf oder anlassbezogen. Überprüfungen werden demzufolge punktuell und in unregelmäßigen Abständen durchgeführt und ermöglichen einen gesicherten Einblick in die Arbeit des UKSM. Auffälligkeiten werden regulär in den gemeinsamen Arbeitssitzungen der BASFI und f & w aufgegriffen. 11. Um das Ziel der Vermittlung in privatrechtlichen Wohnraum oder in andere Angebote des Hilfesystems zu erreichen, ist ein Hilfeplan mit den Bewohnern/-innen zu erstellen. a. Welche Vereinbarungen enthält dieser Hilfeplan standardmäßig? b. Welche Mitwirkungspflichten der Bewohner/-innen bestehen? c. Welche Auswirkungen kann es haben, wenn Bewohner/-innen ihrer eventuellen Mitwirkungspflicht nicht nachkommen? Im Rahmen der Orientierungsberatung des UKSM werden keine Hilfepläne erstellt. Für die Erstellung der Hilfepläne sind die jeweiligen externen Akteure zuständig, wie zum Beispiel die Fachstellen für Wohnungsnotfälle. W601 Notkestraße 105 0 W602 Langelohhof 0 W610 Rotbergfeld 0 W611 Achterdwars 0 W612 Bornmoor 0 W613 Bargteheider Straße 0 W614 Helmuth-Hübener-Haus 0 W615 Hornkamp 0 W617 Neuenfelder Fährdeich 14,00 W618 Jenfelder Au 17,50 W619 Luruper Hauptstraße 174,85 W620 Billbrook 196,60 W622 Wegenkamp 0 W623 Großlohering 0 W625 Kroonhorst 28,25 W626 Spliedtring/Horner Geest 0 W627 Ladenbeker Furtweg 0 W648 Sieker Landstraße 11 4,00 W649 Averhoffstraße 0 W650 Moosrosenweg 0 W651 Kirchenpauerstr. 2,75 W653 Maienweg 0 W654 Binnenfeldredder 134,50 W657 Papenreye/Borsteler Bogen (Pehmöllers Garten) 0 W658 Paul-Stritter-Weg 2,75 W664 Kieler Straße 8,76 W668 Eulenkrugstraße 13,25 W675 Krausestraße 0 W690 Kielkoppelstraße 0 W700 Wetternstraße 0 W701 Langenhorner Chaussee 0 W703 Björnsonweg 72,00 W704 Freiligrathstraße 24,50 W707 Holsteinischer Kamp 8,95 W711 August-Kirch-Straße 131,00 W712 Sophienterrasse 0 W714 Holmbrook 78,75 W715 Eschenweg 8,30 W717 Hufnerstraße 0 W717 Hufnerstraße 0 W718 Eiffestraße 48 108,50 W723 Volksdorfer Grenzweg 0 W726 Pinneberger Straße 203,00 W727 Brookkehre 0 W727 Brookkehre 0 W728 Am Radeland 75,60 W732 Curslacker Neuer Deich I 0 W733 Tessenowweg/Hebebrandstraße 0 W734 Lewenwerder 0 W735 Waldweg 0 W736 Holsteiner Chaussee (Dreiecksfläche) 0 W737 Steilshooper Allee 0 W738 Curslacker Neuer Deich II 120,00 W740 Poppenbütteler Weg 0 öffentlich-rechtliche Unterbringung WUK*)-Nr. Name Einsätze in h Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16040 9 Anlage WUK*)-Nr. Name Einsätze in h W742 Am Aschenland 70,75 W743 Sieversstücken 272,25 W745 Alsterberg 2,00 W748 Sandwisch 0 W749 Litzowstraße 5,50 W750 Lademannbogen 0 W751 Bahngärten 0 W752 Rahlstedter Straße 0 W755 Jugendpark Langenhorn 0 W765 Alma-Ohlmann-Weg 0 W767 Georg-Wilhelm-Straße 0 W771 Mattkamp 0 W774 Erdkampsweg 0 W775 Holstenkamp 0 W776 An der Hafenbahn 0 W778 Billbrookdeich 0 W782 Winsener Straße 1,00 W785 Meilerstraße 40,03 W786 Wendenstraße 0 W787 Alsenstraße 0 W788 Sinstorfer Kirchweg 15,25 W789 Cuxhavener Straße 5,00 W790 Flughafenstraße 0 W801 Heinrich-Hertz-Straße 11,33 W804 Lohkoppelweg 0 W805 Friesenstraße 14 7,25 W806 Kurt-A.-Körber-Chaussee 29,50 W807 Notkestraße 25 0 W812 Hinrichsenstraße 0 W817 Sieker Landstraße 61 164,50 W818 Am Veringhof 155,50 W819 Grunewaldstraße 249,50 W820 Opitzstraße 1,00 W824 Sibeliusstraße 0 W825 Duvenstedter Damm 0 W827 Fibigerstraße 0 W828 Rahel-Varnhagen-Weg 0 W830 Anneliese-Tuchel-Weg 0 W831 Grüner Deich 0 W833 Weddestraße 0 W834 Rodenbeker Straße 0 W835 Blomkamp 19,05 W837 Eiffestraße 398 0 W839 Schlenzigstraße 80,00 W840 Auf dem Sülzbrack 5,25 W841 Am Stadtrand 84,69 W849 Große Horst 27,75 W861 Walddörfer Straße 0 W862 Große Bahnstraße 0 W869 Albert-Einstein-Ring 3,70 W900 Billstieg 436,53 W903 Hornackredder 0 W909 Kirchhofstwiete 0 W914 Osterbaum 0 W918 Stader Straße 0 W923 Bahrenfelder Straße 0 W924 Eimsbütteler Straße 0 Drucksache 21/16040 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 WUK*)-Nr. Name Einsätze in h W925 Grünewaldstraße 0 W926 Waidmannstraße 0 W927 Max-Brauer-Allee 0 W928 Borselstraße 0 W950 Wohnschiff Transit 129,00 W768 August-Krogmann-Straße 22,00 W846 Kiwittsmoor 600,41 W847 Kollaustraße 139,50 W836 Weidenbaumsweg 179,50 W640 UPW Flughafenstraße (Ohkamp) 14,00 W641 UPW Duvenacker 10,00 W642 UPW Oliver-Lißy-Straße (Hörgensweg) 0 W644 Haferblöcken 0 W645 UPW Butterbauernstieg (Rehhagen) 0 W652 Plaggenmoor (Im Vogelkamp) 18,00 W842 UPW Poppenbüttler Berg/Ohlendieck 216,83 W857 UPW Raja-Ilinauk-Str. (Elfsaal) 0 W863 Wohnunterkunft Elfsaal 69,00 W867 UPW Am Gleisdreieck 879,66 W886 ZEA Ankunftszentrum Rahlstedt 3218,63 W757 Sportallee 350 W759 Harburger Poststr. 1858,67 W878 Richard Reme Haus 990,6 W981 Kaltenkirchener Straße 45,75 W844 Niendorf Markt 7,24 W763 Dratelnstraße 22,25 W758 Schnackenburgallee 7250,15 Quelle: f & w WUK*)-Nr. Name Einsätze in h Erstaufnahme *) Wohnunterkunft Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16040 11 16040ska_Text 16040ska_Anlage