BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16043 21. Wahlperiode 08.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 31.01.19 und Antwort des Senats Betr.: Zwei Iraker wegen Terrorverdachts festgenommen – Gibt es Verbindungen nach Hamburg? Am 30. Januar 2019 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ über die Festnahme zweier Männer aus Dithmarschen, die im Verdacht stehen, eine schwere staatsgefährdende Straftat geplant zu haben.1 Bei den Tatverdächtigen handelt es sich die 23-jährigen irakischen Kurden S. F. und H. F., die 2015 als Flüchtlinge nach Deutschland eingereist waren, weil sie in ihrer Heimat angeblich verfolgt wurden. Nachdem die Männer drei Jahre in Deutschland gelebt hatten, trafen sie im Dezember 2018 den Entschluss, einen islamistischen Terroranschlag zu begehen. Hierzu wollten sie eine Bombe konstruieren, weshalb sie sich im Internet intensiv mit Konstruktionsplänen befassten, Schwarzpulver aus Knallkörpern horteten und über das Internet in Großbritannien Zünder bestellten. Darüber hinaus versuchten sie, bei ihrem Landsmann K. Y. aus Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern eine Schusswaffe des Typs Makarow, Kaliber 9 Millimeter, anzukaufen. Da sie jedoch nicht über das nötige Geld verfügten, wollten sie einen Anschlag mit einem Pkw begehen. Einer der beiden Männer hatte deswegen bereits theoretische Fahrstunden genommen. Nachdem die Behörden die Aktivitäten der Tatverdächtigen über mehrere Wochen beobachtet hatten, erfolgte schließlich der Zugriff. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei dem zugrunde liegenden Sachverhalt wurde in der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) aufgrund des dringenden Tatverdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Mit den Ermittlungen wurde das Bundeskriminalamt betraut. Angaben zu dem Ermittlungsverfahren sowie die Bewertung einer etwaigen Gefährdung des Ermittlungszwecks im Zuständigkeitsbereich von Behörden anderer Gebietskörperschaften liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats. Im Übrigen siehe Pressemitteilung des GBA: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/4179441. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Sind dem Hamburger Sicherheitsbehörden die beiden Tatverdächtigen bekannt? Falls ja, inwiefern? Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 1 „Terrorverdacht: Flüchtlinge in Dithmarschen festgenommen“. „Hamburger Abendblatt“. 30.01.2019. Drucksache 21/16043 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Ist dem Senat bekannt, ob sich die beiden Tatverdächtigen in der Vergangenheit bereits in Hamburg aufgehalten hatten? a. Falls ja, wann? b. Falls ja, sind die Männer dabei strafrechtlich in Erscheinung getreten ? 3. Weiß der Senat, ob die beiden Tatverdächtigen Kontakte ins Milieu Hamburger Salafisten unterhielten? 4. Hat der Senat in diesem Zusammenhang Kontakt mit der schleswigholsteinischen Landesregierung aufgenommen? Siehe Vorbemerkung. 5. Inwieweit arbeiten Hamburg und Kiel generell bei der Gefahrenabwehr von Terrorismus in Norddeutschland zusammen? Bitte auch darauf eingehen , ob es gemeinsame Arbeitsgruppen oder andere Gremien gibt beziehungsweise wie eine etwaige Kooperation im Einzelnen aussieht. Die Zusammenarbeit im Sinne der Fragestellung ist vertrauensvoll und eng. Es gibt einen laufenden Informationsaustausch; gegenseitige Unterstützungen erfolgen orientiert an den Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall. Darüber hinaus findet eine enge und regelhafte Zusammenarbeit im Rahmen der bundesweiten Foren Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) und Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) statt. Projektgruppen werden anlassbezogen eingerichtet. Das Landeskriminalamt Hamburg ist zudem im Rahmen der Kommission Staatsschutz in verschiedenen Arbeitsgruppen vertreten, die sich mit der bundesweiten Gefahrenabwehr von Terrorismus befassen und deren Mitglieder im regelmäßigen Austausch stehen. 6. In wie vielen Fällen konnten Hamburger Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit Personen vorzeitig stoppen, die konkrete Pläne für Anschläge in Deutschland verfolgten? Für eine Beantwortung wäre eine manuelle Auswertung aller in der Abteilung Staatsschutz im Landeskriminalamt (LKA 7) geführten Ermittlungsverfahren erforderlich. Die Auswertung mehrerer Tausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen trifft die Polizei Hamburg im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a Strafgesetzbuch in ihrem Zuständigkeitsbereich bereits sehr niedrigschwellig alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.