BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16044 21. Wahlperiode 08.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 01.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger Innovations-Wachstumsfond – Wie ist der Stand der Dinge? Am 20. Januar 2016 verabschiedete die Hamburgische Bürgerschaft einen Antrag zur Gründung eines „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ (Drs. 21/2770). Der Senat erklärte, dass das geplante Gesamtvolumen in Höhe von 100 Millionen Euro nur zu maximal 10 Prozent aus Haushaltsmitteln der Stadt bestritten werden solle. Auf mehrere Nachfragen musste der Senat seit Sommer 2016 einräumen, dass die selbst gesetzten Ziele bislang nicht erreicht worden seien (unter anderem Drs. 21/5160, 21/6454, 21/8310). Mit mehr als einem Jahr Verspätung konnte im Herbst 2017 schließlich ein rudimentärer Prüfbericht im Wirtschaftsausschuss diskutiert werden. Mit Neuhaus Partners gibt es nun, fast drei Jahre später, immerhin ein Management für den neuen Start-up-Fonds. Dennoch bleiben einige Fragen offen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR wie folgt. 1. Wie viele Bewerberteams gab es neben Neuhaus Partners bei der Ausschreibung ? Wie viele kamen davon aus dem Ausland? Neben Neuhaus Partners gab es fünf weitere Bewerber, davon kam einer aus dem Ausland. 2. Wie ist der momentane Stand beim HIWF? Der Fondsmanager hat inzwischen ein detailliertes Term Sheet als Grundlage für den Gesellschaftsvertrag sowie Vertriebsunterlagen erstellt. Zudem wurde begonnen, die rechtlichen Strukturen aufzusetzen und die Anmeldung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorzubereiten. 3. Hat das Fundraising schon begonnen? Wenn nicht, hat das ausgewählte Managementteam bereits die notwendigen Fondsdokumente erstellt, um zeitnah mit dem Fundraising beginnen zu können? Der Fondsmanager hat mit der Identifikation und Ansprache potenzieller Fondsinvestoren zur Vorbereitung des Fundraising begonnen und erste unverbindliche Investitionszusagen erhalten. Das Fundraising wird nach der erfolgten BaFin-Registrierung begonnen. Drucksache 21/16044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie ist der Zeitplan für das Fundraising? 5. Wann erwartet das Fondsmanagement ein erstes „Closing“ und damit die Möglichkeit der Aufnahme von Investitionstätigkeiten? 6. Da die Freie und Hansestadt Hamburg über die Hamburgische Investitions - und Förderbank zugesagt hat, im ersten „Closing“ bereits 6 Millionen Euro zu investieren, sollten die Fondsparameter auch für alle Hamburger offengelegt werden. Wann und inwiefern ist dies geplant? Die Fondsparameter für den Hamburg-basierten Venture Capital Fonds gründen auf einer vermögensverwaltenden GmbH-&-Co.-KG-Struktur. Die Zielgröße des Fonds beträgt 100 Millionen Euro mit einem sogenannten Hard cap von 120 Millionen Euro. Die Fondslaufzeit beträgt zehn Jahre plus zweimal je ein Jahr Verlängerungsoption. Die Investmentperiode für Neuinvestments beträgt fünf Jahre. Das Minimum- Investment für Fondsinvestoren beträgt 1 Million Euro. Das First Closing wird für das 4. Quartal 2019 mit einem Volumen von 35 Millionen Euro erwartet. Das Final Closing ist für Ende des Jahres 2020 geplant. Einsicht in weitere Fondsparameter wie zum Beispiel die Höhe der Management Fee, Carry oder Hurdle Rate sind nur den potenziellen Fondsinvestoren vorbehalten. Im Übrigen siehe Drs. 21/10348.