BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16047 21. Wahlperiode 08.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 01.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Internationaler Hochschulstandort Hamburg – Was plant der Senat in Bezug auf das UKE? Wie der Senat auf Nachfrage mitteilt (Drs. 21/7548), sei an der Universität Hamburg ein Gästehaus für bis zu 65 Gastwissenschaftler geplant. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass Studenten, Promovierende und Gastwissenschaftler aus aller Welt nach Hamburg kommen. Dies sieht auch der rot-grüne Koalitionsvertrag von 2015 ähnlich. Auf Seite 48 steht geschrieben: „Die wachsende Globalisierung erfordert eine stärkere Internationalisierung der Hochschulen. Um gezielt Hamburg als Studienort für ausländische Studierende attraktiver zu gestalten, begrüßen wir ausdrücklich den Bau eines Gästehauses zur Umsetzung der Internationalisierungsstrategie der Universität Hamburg. Wir unterstützen die Hochschulen bei ihren Bemühungen, das englischsprachige Angebot auszuweiten.“ Teil dieser Bemühungen ist allerdings auch das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE), das regelmäßig ausländische Ärzte, Gastwissenschaftler und Promovierende bei sich aufnimmt, um diese bei sich arbeiten und forschen zu lassen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des UKE wie folgt: 1. Wie weit sind die Planungen für das Gästehaus der Universität Hamburg fortgeschritten? Und wann ist mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme desselben zu rechnen? Der Senat beabsichtigt, die Bürgerschaft mit einer entsprechenden Drucksache über Planungsstand, Zeitplanung und dem Weiterem Vorgehen zu befassen. 2. Gibt es bereits Planungen für ein solches Gästehaus für das UKE? Wenn ja, seit wann und wie weit sind diese Planungen fortgeschritten? Wann ist mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme desselben zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Und wenn nein, wurde bereits mit den Vertretern des UKE über die Möglichkeit eines Gästehauses gesprochen? Wann, und mit welchem Ergebnis? Der Zukunftsplan 2050 des UKE sieht die Realisierung eines Gästehauses nicht vor. 3. Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Bedarf nach einem Gästehaus des UKE? Drucksache 21/16047 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aktuell stehen dem UKE 300 Wohneinheiten zur Verfügung (Campus-Wohnen am Grandweg), über deren Nutzung nach einer mit der zuständigen Personalvertretung geschlossenen Dienstvereinbarung zu entscheiden ist. Diese sieht eine Vergabe nach vier Kategorien vor (unter anderem Auszubildende des UKE und der Tochtergesellschaften des UKE, Praktikantinnen und Praktikanten, Absolventinnen und Absolventen eines dualen Studiums am UKE, Personen, die am UKE den Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr absolvieren). Internationale Gastärztinnen und Gastärzte sowie Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler können im Rahmen eines freien Kontingents von maximal 30 Personalunterkünften untergebracht werden, sofern die Unterbringung der Berechtigten nach den Kategorien eins bis vier sichergestellt ist. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit noch nicht befasst.