BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1605 21. Wahlperiode 22.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Jens Meyer (FDP) vom 18.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbegehrende – Rechtliche Erleichterungen schaffen Mit Drs. 404/15 haben die Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, in dem Sie rechtliche Erleichterungen fordern, die die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbegehrende erleichtern sollen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Plant der Senat den oben genannten Antrag im Bundesrat zu unterstützen ? Wenn nein, aus welchen Gründen plant der Senat diesen Antrag abzulehnen ? 2. Ist der Senat der Auffassung, dass eine Überarbeitung des Vergaberechts und der damit zusammenhängenden Vorschriften zu einer Beschleunigung der Verfahrensabläufe führen kann? a. Wenn ja, plant der Senat Veränderungen von landesrechtlichen Gesetzen, Verordnungen und Dienstanweisungen? Gegebenenfalls welche Änderungen plant der Senat? b. Wenn nein, warum nicht? Der Senat begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die zu einer Beschleunigung beziehungsweise Flexibilisierung von Vergabeverfahren beitragen. Dazu ist auch ein Vorschlag der Bundesregierung in Vorbereitung, der allerdings als abschließender Gesetzesentwurf noch nicht vorliegt. Vor diesem Hintergrund wird das endgültige Stimmverhalten der Freien und Hansestadt Hamburg damit erst unmittelbar vor der Sitzung des Bundesrats am 25. September im Lichte des dann vorliegenden Sachstandes festgelegt . Im Übrigen werden bereits heutzutage vorhandene Spielräume im Vergaberecht für dringende Maßnahmen genutzt. 3. Ist der Senat der Auffassung, dass Erleichterungen im Bauplanungsrecht zu einer Beschleunigung der Verfahrensabläufe und zu geringeren Herstellungskosten von Gebäuden führen können? a. Wenn ja, plant der Senat Veränderungen von landesrechtlichen Gesetzen, Verordnungen und Dienstanweisungen? Gegebenenfalls welche Änderungen plant der Senat und wann sollen diese umgesetzt werden? b. Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/1605 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wesentliches Ziel baurechtlicher Änderungen ist nicht die Beschleunigung von Verfahren , sondern der Abbau planungsrechtlicher Hindernisse bei der Zulassung von Flüchtlingsunterkünften. Die Initiative ist nicht darauf gerichtet, Herstellungskosten zu mindern. Das Bauplanungsrecht liegt in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, insoweit sind keine landesrechtlichen Regelungen möglich. Wenn und soweit Bundesrecht zugunsten einer erleichterten Zulassung von Flüchtlingsunterkünften geändert werden sollte, wird der Senat zur Umsetzung solcher Regelungen Handlungsempfehlungen und Leitlinien herausgeben. 4. Ist der Senat der Auffassung, dass Erleichterungen im Umweltrecht (beispielsweise EEWärmeG oder HmbKliSchG) zu einer Beschleunigung der Verfahrensabläufe und zu geringeren Herstellungskosten von Gebäuden führen können? a. Wenn ja, plant der Senat Veränderungen von landesrechtlichen Gesetzen, Verordnungen und Dienstanweisungen? Gegebenenfalls welche Änderungen plant der Senat und wann sollen diese umgesetzt werden? b. Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 1. bis 2. b. Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen . 5. Welche weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen haben zu Verzögerungen und/oder höheren Kosten bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden geführt? Welche Veränderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen plant der Senat und wann sollen diese umgesetzt werden? Siehe Antwort zu 1. bis 2. b. Im Übrigen beantwortet der Senat hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.