BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16050 21. Wahlperiode 08.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 01.02.19 und Antwort des Senats Betr.: „Seid verschlungen, Millionen!“ – Hintergründe zur Vergabe und zur Projektstruktur der rot-grünen Imagekampagne für den Radverkehr (IV) Im Dezember 2017 hat der Senat mitgeteilt, eine bis 2021 laufende Imagekampagne für das Radfahren aufzulegen. Mit Schreiben vom 7. November 2018 hat der neue Präses der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) kürzlich mitgeteilt (siehe Drs. 21/15111 vom 27.11.2018), dass die Gesamtkampagne in zwei Teilbereiche aufgegliedert wurde: eine „Marketingkampagne “ einerseits und eine „Sicherheitskampagne“ andererseits. Aus dem von der Hamburg Marketing GmbH als Projektträgerin durchgeführten Ausschreibungsverfahren für die Marketingkampagne ging demnach die Agentur „Jung von Matt/SPORTS“ als Sieger hervor. Aus dem vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) als Projektträger durchgeführten Ausschreibungsverfahren für die Sicherheitskampagne sei die Agentur „Gürtlerbachmann“ als Sieger hervorgegangen. Das finanzielle Gesamtvolumen für beide Teilkampagnen werde voraussichtlich bei 6,2 Millionen Euro liegen. Die Gesamtprojektleitung für beide Teilkampagnen wurde in der BWVI und hier wiederum in der Arbeitsstelle Radverkehr angesiedelt. Eine CDU-Anfrage (Drs. 21/15557) vom 14. Dezember 2018 sollte weiteres Licht in das Dunkel der Hintergründe der Vergabeentscheidung und der genauen Projektstruktur bringen. Dadurch wurde unter anderem bekannt, dass der vom Präses der BWVI mitgeteilte Sachstand schon wieder veraltet ist, für die Sicherheitskampagne zusätzliche Kosten in Höhe von 600 000 Euro eingeplant sind und das Gesamtvolumen damit zurzeit 6,8 Millionen Euro umfasst. Vor allem aber antwortete der Senat auf mehrere Fragen auffallend ausweichend oder irreführend. Auf die Fragen 3. und 4. zu der Zusammenarbeit der als Sieger aus den Ausschreibungsverfahren hervorgegangenen Agenturen mit weiteren Projektpartnern antwortete der Senat beispielsweise : „Die Agenturen werden mit einer Vielzahl von Partnerinnen und Partnern zusammenarbeiten. Diese stehen derzeit noch nicht fest. Die zwischen den Agenturen und den Partnern geschlossenen Verträge unterliegen wegen Vertraulichkeitsvereinbarungen in der Regel der Verschwiegenheit.“ Nach den vom Senat angeführten Verträgen als solchen wurde vom Fragesteller seinerzeit aber gar nicht gefragt. Vielmehr ging es zunächst um die Frage, wer die weiteren Projektpartner beziehungsweise „Unterauftragsnehmer “ nach aktuellem Stand überhaupt sind. Auf erneute Nachfrage der CDU mit Drs. 21/15922 teilte der Senat endlich mit, die aus dem Ausschreibungsverfahren für die Marketingkampagne als Sieger hervorgegangene Agentur als Unterauftragsnehmer „Onken + Partner“ für „punktuelle Unterstützung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit“ beauftragt zu haben und dass dieser Auftrag „auf Grundlage einer Angebotsbestätigung“ erfolgt sei. Drucksache 21/16050 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Marketing GmbH (HMG) wie folgt: 1. Auf welchen genauen Tag datiert das besagte Angebot, das Grundlage der punktuellen Unterstützung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit durch „Onken + Partner“ ist? Jung von Matt/SPORTS hat mitgeteilt, ein Angebot von „Onken + Partner“ über eine Teilleistung am 17. November 2018 erhalten zu haben. Ein Angebot über weitere Teilleistungen hat Jung von Matt/SPORTS nach eigenen Angaben am 25. Januar 2019 erhalten. 2. Auf welchen genauen Tag datiert die Angebotsbestätigung von „Jung von Matt/SPORTS“ an „Onken + Partner“? Die Bestätigung des ersten Auftrags von Jung von Matt/SPORTS an „Onken + Partner “ datiert nach Angaben von Jung von Matt/Sports auf den 20. November 2018. Das zweite Angebot wurde bisher noch nicht bestätigt. 3. An welchem konkreten Tag wurde wem in der zuständigen Behörde durch wen auf welchem Wege erstmalig mitgeteilt, dass „Onken + Partner “ die Marketingkampagne als Unterauftragsnehmer punktuell unterstützt ? Am 7. Dezember 2018 wurde die Lenkungsgruppe durch die HMG informiert. 4. An welchem konkreten Tag wurde a) dem Präses der BWVI, b) dem Staatsrat für Verkehr in der BWVI durch wen auf welchem Wege jeweils erstmalig mitgeteilt, dass „Onken + Partner“ die Marketingkampagne als Unterauftragsnehmer punktuell unterstützt? Es bestand bisher kein Anlass, dem Präses der BWVI mitzuteilen, dass „Onken + Partner“ die Marketingkampagne als Unterauftragsnehmer punktuell unterstützt. Dem zuständigen Staatsrat wurde dieses im Rahmen der Lenkungsgruppensitzung am 7. Dezember 2018 mitgeteilt. 5. Kennt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Betrag, den die punktuelle Unterstützung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit durch „Onken + Partner“ umfasst? Ja. 6. Bei wie vielen und welchen Projekten mit städtischen Stellen als Auftraggeber wurde „Onken + Partner“ seit 2015 a) als Projektpartner, Bei einem Assessment-Center im Landessportamt. b) als Unterauftragsnehmer beauftragt? Bei keinem. 7. Ist die vom Senat in der Antwort auf Frage 4. aus Drs. 21/15922 erwähnte „Angebotsbestätigung“ Teil eines Vertrages? Ja. 8. Handelt es sich bei den vom Senat in Drs. 21/15922 in der Antwort auf Frage 2. angeführten „rechtssicheren Vereinbarungen“ um Verträge? Wenn nein, um was handelt es sich dann? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16050 3 9. Wie definiert der Senat a) einen „Vertrag“? b) eine „rechtssichere Vereinbarung“? c) den Rechtszusammenhang aus „Angebot und Angebotsbestätigung “? Worin unterscheiden sich die diese drei aus Sicht des Senats jeweils voneinander? Ja. Siehe Drs. 21/15922.