BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16052 21. Wahlperiode 08.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lorkowski (AfD) vom 01.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Steuerliche Forschungsförderung: Wie ist der Stand und wie setzt Hamburg die Maßnahmen um? Presse und Medien berichteten im Herbst 2018, dass (zum Beispiel Zitat „Handelsblatt“ vom 06.09.2018) „nach jahrelangem politischen Gezerre… die steuerliche Forschungsförderung jetzt Gestalt an(nehme) … und nur noch der Finanzminister zustimmen (müsse)“. Deutschland gehörte bislang zu den wenigen Ländern weltweit, die keine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (FuE) gewähren. Im Gegensatz dazu fördern FuE vor allem die USA, Frankreich und China großzügig über Steuervergünstigen. Die Bundesregierung verfolgt mit ihren Plänen zur Forschungsförderung nach eigenen Angaben das Ziel, die privaten und öffentlichen Forschungs- und Entwicklungsausgaben hierzulande bis 2025 auf 3,5 Prozent der Wirtschaftsleistung zu steigern. Aktuell liegt Deutschland noch unter der 3-Prozent- Marke. Unumstritten ist die FuE-Förderung über Steuermittel jedoch nicht. Zwar wird vielfach argumentiert, dass eine Förderung notwendig erscheine, damit Unternehmen ihre Forschungsanstrengungen auch auf Projekte ausdehnen, die für sie selbst einen geringeren Nutzen erwarten lassen, deren gesamtwirtschaftlicher Nutzen jedoch eine staatliche Unterstützung rechtfertige. Bislang wurde dabei in Deutschland jedoch eher auf das Instrument gezielter direkter Zuzahlungen (Projektförderung) gesetzt. Eine zwangsläufig breiter ausgerichtete steuerliche Förderung wurde bislang vom Finanzminister mit Hinweis auf hohe Belastungen für den Steuerzahler und vermutete Effizienzdefizite abgeblockt. Nach Berechnungen des DIW Wirtschaftsforschungsinstituts haben sich die Steuerausfälle durch FuE-Förderung im Jahr 2015 OECD-weit auf rund 50 Milliarden US-Dollar summiert. Die Vorbehalte seines Vorgängers Schäuble scheint nun der neue Finanzminister Olaf Scholz zumindest teilweise aufgegeben zu haben, indem er Presseberichten zufolge mit Steuergutschriften auf FuE-Entwicklungskosten liebäugelt. Diese sollen aber wohl auf Klein- und Mittelbetriebe (KMUs) begrenzt werden, um Mitnahmeeffekte von international agierenden Großkonzernen zu vermeiden. In Deutschland weiterhin tabu bleibt offenkundig die in zahlreichen anderen (auch EU-)Ländern praktizierte „Patentbox“-Förderung, die eine steuerliche Entlastung von Erlösen aus der Verwertung von geistigem Eigentum (IBS- Patenten) vorsieht, da davon nur im Nachhinein erfolgreiche FuE-Projekte profitieren würden. Genau dies dürfte aber die Anreizschwelle für KMUs erheblich senken. Unabhängig von den Vorbehalten, die einer steuerlichen Förderung von FuE- Aktivitäten entgegenstehen können, erscheint allerdings gerade für Hamburg eine Forschungsförderung dringend erforderlich. Denn die Hansestadt schwächelt bei FuE im Vergleich zu anderen Bundesländern, bezogen auf Drucksache 21/16052 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bevölkerungszahl und Wirtschaftsleistung. So lag nach Berechnungen des Statista-Instituts im Jahr 2017 für Hamburg der wichtige FuE-Indikator des Anteils der Patentanmeldungen in Deutschland bei bescheidenen 1,6 Prozent , während Wirtschaftsleistung (3,6 Prozent) und Bevölkerungsanteil (2,2 Prozent) der Hansestadt ein deutlich höheres Gewicht aufweisen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Welche steuerlichen Maßnahmen genau zur FuE-Förderung sind zwischenzeitlich vom Bundeskabinett beschlossen worden oder werden voraussichtlich (und wann) beschlossen werden? Bitte detailliert auflisten und in ihren fiskalischen sowie ihren voraussichtlichen Wirkungsweisen auf die Unternehmenssteuern beschreiben. 2. Mit welchen Volumens-Effekten auf die Steuereinnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg rechnet der Senat aus der Umsetzung der von der Bunderegierung geplanten beziehungsweise beschlossenen steuerlichen FuE-Fördermaßnahmen? 3. Welche dieser Maßnahmen werden schon (seit wann) umgesetzt beziehungsweise welche Institutionen/Organe müssen noch (wann) zustimmen ? 4. Wie ist die Position des Hamburger Senats genau zu den von der Bundesregierung geplanten steuerlichen FuE-Fördermaßnahmen? Bitte detailliert erläutern. Der zuständigen Behörde ist derzeit bekannt, dass ein Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU-Forschungsförderungsgesetz – BT.-Drs. 19/4827) vom Bundestag an den Finanzausschuss des Bundestages zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Dieser hat auf seiner Sitzung am 30. Januar 2019 eine öffentliche Anhörung zur steuerlichen Forschungsförderung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht einen Forschungsbonus in Form einer Steuerermäßigung von 15 Prozent aller FuE- Ausgaben für alle Unternehmen bis 249 Beschäftigte vor. Die Steuergutschrift soll zusätzlich zur bestehenden Projektförderung eingeführt werden. Die Länder sind bislang noch nicht beteiligt worden. Fiskalische Auswirkungen können mangels Beschlusses des Bundeskabinettes noch nicht beziffert werden. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 5. Soweit von der Bundesregierung beschlossene steuerliche FuE- Fördermaßnahmen schon praktiziert werden: Wie genau setzen die Hamburger Steuerbehörden diese um? Welche Erfahrungen dazu liegen schon vor a) hinsichtlich einer Resonanz aus der gewerblichen Wirtschaft (zum Beispiel generell hinsichtlich ihrer allgemeinen Akzeptanz beziehungsweise des speziell für die Unternehmen resultierenden Verwaltungsaufwandes ), b) hinsichtlich ihrer Handhabung durch die Finanzbehörden? Derzeit bestehen keine steuerlichen Regelungen zur Forschungsförderung. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind als Betriebsausgaben steuerlich (gewinnmindernd) zu berücksichtigen.