BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16055 21. Wahlperiode 08.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Dr. Jens Wolf (CDU) vom 01.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Außer oder unter Kontrolle? Ausmaß und Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung 2018 in Hamburg (II) Die EHEC-Krise, die Vorgänge um dioxinbelastete Eier und Gammelfleisch sowie der Skandal um falsch etikettiertes Pferdefleisch waren nur einige von vielen Beispielen, die das Vertrauen der Verbraucher in Hamburg in früheren Jahren auf eine harte Probe gestellt hatten. Um einerseits verloren gegangenes Vertrauen der Konsumenten zurückzugewinnen und andererseits zukünftige Gefahren für die Lebensmittelsicherheit in unserer Stadt vermeiden zu können, fiel und fällt der amtlichen Lebensmittelüberwachung (LMÜ) eine herausragende Bedeutung zu. Qualität und Quantität der amtlichen Lebensmittelkontrollen sind für eine Millionenmetropole wie Hamburg von großer wirtschaftlicher, gesundheits- und verbraucherschutzpolitischer Bedeutung. Über zu viele Jahre wurde unter den SPD-geführten Senaten in keinem einzigen Hamburger Bezirk die gesetzlich vorgeschriebene und auf Basis einer Risikobeurteilung festgesetzte Zahl der Lebensmittelkontrollen auch nur annähernd erreicht. Personalmangel und Personalausfälle führten über Jahre zu einer unzureichenden Durchführung der bezirklichen Lebensmittelkontrollen . So betrug der sogenannte Wirkungsgrad, also das Verhältnis von gesetzlich vorgeschrieben Soll- zu tatsächlich durchgeführten Ist-Kontrollen, noch im Jahr 2016 im Bezirksdurchschnitt lediglich 77 Prozent. 17 597 Soll- Kontrollen standen demnach 13 615 Ist-Kontrollen gegenüber (Drs. 21/7758). Nach vielen CDU-Anfragen (siehe unter anderem Drs. 20/3175, 20/5198, 20/5441, 20/7491, 20/8505, 20/8680, 20/10478, 20/10633, 20/11034, 20/12161, 20/13361, 21/103, 21/109, 21/1799, 21/3603, 21/7758) und CDU- Anträgen (unter anderem Drs. 20/4716, 20/6067, 20/13995, 21/7080) gelang dann 2017 endlich der erhoffte Durchbruch. Laut Drs. 21/12160 wurden im Jahr 2017 über alle Bezirke hinweg 92 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben in Hamburg durchgeführt. Es ist zu hoffen, dass sich diese erfreuliche Entwicklung auch 2018 fortgesetzt hat und zu einer dauerhaften Trendwende geworden ist. In der Antwort auf Drs. 21/15755 aus dem vergangenen Monat hat der Senat die Zahlen für das Jahr 2018 noch nicht geliefert und hierbei darauf verwiesen, „dass die Statistiken jeweils zum 31. Januar beziehungsweise 31. Juli eines Jahres vorzulegen sind“. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele planmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben waren im Jahr 2018 in den Bezirken erforderlich Drucksache 21/16055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 (= Soll) und wie viele wurden tatsächlich durchgeführt (= Ist)? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Im Jahr 2018 hat sich die erfreuliche Entwicklung des Vorjahres hinsichtlich des realisierten Wirkungsgrades bei den routinemäßigen Kontrollen in Hamburg und den Bezirken fortgesetzt. Somit hat sich die Trendwende bestätigt. Soll Routinekontrollen Ist Routinekontrollen Hamburg-Mitte 3 379 2 865 Altona 2 528 2 119 Eimsbüttel 1 751 1 603 Hamburg-Nord 2 897 2 885 Wandsbek 1 817 1 818 Bergedorf 1 202 1 018 Harburg 1 656 1 368 Gesamt 15 230 13 676 2. Wie lauteten entsprechend die Wirkungsgrade bei den gesetzlich vorgeschriebene Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben in den sieben Bezirken im Jahr 2018 jeweils sowie in ganz Hamburg? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln sowie für Hamburg gesamt angeben. Wirkungsgrad Hamburg-Mitte 85% Altona 84% Eimsbüttel 92% Hamburg-Nord 100% Wandsbek 100% Bergedorf 85% Harburg 83% Gesamt 90% 3. Wie viele und welche Mängel wurden bei den Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben im Jahr 2018 in den Bezirken festgestellt? Bitte nach Mangelart beziehungsweise Beanstandungsgrund aufschlüsseln und für jeden Bezirken sowie für Hamburg gesamt angeben. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung setzt die Heranziehung vorhandener Statistiken voraus, hier der Statistik gemäß der Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung – AVV RÜb: Kontrolle vor Ort (ehemals EU- Bericht Teil A). Dabei wird allerdings je Kontrollbesuch nur ein Verstoß je Obergruppe (zum Beispiel unter Verstöße Hygiene allgemein) berücksichtigt, unabhängig davon, wie viele Verstöße jeweils festgestellt wurden. Verstoßart* Verstöße Hygiene (HACCP, Schulung) Verstöße Hygiene allgemein Verstöße Zusammensetzung, Kennzeichnung, Aufmachung Verstöße Andere Verstöße (Summe) Hamburg-Mitte 183 270 168 16 637 Altona 66 141 59 1 267 Eimsbüttel 119 139 59 3 320 Hamburg-Nord 215 340 192 32 779 Wandsbek 229 316 124 2 671 Bergedorf 17 123 78 1 219 Harburg 46 117 10 1 174 Gesamt 875 1 446 690 56 3 067 * Die Daten zu festgestellten Verstößen beziehen sich auf alle durchgeführten Kontrollen (Routinekontrollen und Anlassbezogene Kontrollen). Das Datenbanksystem BALVI iP ermöglicht keine Auswertung, die sich ausschließlich die Verstöße bezieht, die bei Routinekontrollen festgestellt wurden. Es wurden nur diejenigen Verstöße berücksichtigt, die zu formellen Maßnahmen der zuständigen Behörden im Sinne der Leitlinien geführt haben (zum Beispiel schriftliche Anordnungen). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16055 3 4. Welche Sanktionen wurden 2018 auf Basis der durch die Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben in den Bezirken festgestellten Mängel verhängt ? Bitte nach Sanktionsart aufschlüsseln und für jeden Bezirken sowie für Hamburg gesamt angeben. Sanktionsart Ha mb urg -M itte Alt on a Eim sb ütt el Ha mb urg -N ord Wa nd sb ek Be rge do rf Ha rbu rg ge sa mt schriftliche Anordnungen (Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung ) 23 3 1 13 87 1 0 127 Bußgeldbescheide 92 48 35 42 29 7 49 302 Verwarnungen (mit und ohne Verwarngeld) 34 4 32 11 18 2 5 106 Strafanzeigen der Bezirksämter 4 9 7 1 19 0 2 43 5. Wie viele lebensmittelverarbeitende und -anbietende Betriebe gab es 2018 jeweils zum 1.1. und 1.7. sowie zum 1.1.2019 in Hamburg? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln sowie für Hamburg gesamt angeben. Lebensmittelbetriebe 1.1.2018 1.7.2018 1.1.2019 Hamburg-Mitte 4 562 4 101 4 384 Altona 2 593 2 436 2 664 Eimsbüttel 2 231 2 051 2 188 Hamburg-Nord 2 610 2 395 2 598 Wandsbek 2 654 2 439 2 663 Bergedorf 1 368 1 235 1 323 Harburg 1 326 1 288 1 385 Gesamt 17 344 15 945 17 205