BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16056 21. Wahlperiode 08.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 01.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Steuerung der öffentlichen Unternehmen – Warum schränkt der Finanzsenator gegenüber dem Parlament die Transparenz über die HGV- Ergebnisentwicklung ein? In der Amtszeit des früheren Finanzsenators Dr. Tschentscher hatte der Senat regelmäßig im Herbst eines Jahres dem Ausschuss Öffentliche Unternehmen eine Hochrechnung oder Vorschau für die Zusammensetzung des HGV-Beteiligungsergebnisses in dem jeweiligen Jahr vorgelegt. Darin wurden die erwartete Gewinnabführung beziehungsweise die voraussichtliche Verlustübernahme für die einzelnen Beteiligungsunternehmen der HGV angegeben. Entsprechende Übersichten finden sich zum Beispiel im Protokoll des Ausschusses Öffentliche Unternehmen Nummer 21/13 oder in der Drs. 20/14000 (Band 3). Zum Ende des letzten Jahres hat der Senat auch auf Nachfragen im Ausschuss die Vorlage einer solchen Übersicht verweigert. Damit wird die Transparenz über die Entwicklung von Hamburgs zentraler Beteiligungsholding für die öffentlichen Unternehmen erheblich eingeschränkt. Zwar sagte der Finanzsenator auf CDU-Nachfrage zu, keinesfalls die Absicht zu verfolgen , eingeführte Informationsstandards zu verschlechtern (Ausschuss- Protokoll Nummer 21/33 zur Sitzung vom 13.11.2018), gleichzeitig wurde dann zu Protokoll erklärt: „Die Möglichkeiten und Grenzen der Vorlage von Planungen der einzelnen Beteiligungsergebnisse gegenüber dem zuständigen Ausschuss der Bürgerschaft werden – wie gegenüber dem Ausschuss zugesagt – derzeit ausführlich juristisch geprüft. Das Ergebnis wird dem Ausschuss nach Abschluss der Prüfungen zugeleitet und mit ihm erörtert.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was ist der Anlass gewesen, die Möglichkeiten und Grenzen der Vorlage von Planungen der einzelnen Beteiligungsergebnisse gegenüber dem zuständigen Ausschuss der Bürgerschaft zu prüfen? Es wurde Klärungsbedarf hinsichtlich der Frage gesehen, wie weit das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft in Bezug auf Plandaten der öffentlichen Unternehmen, wie zum Beispiel Wirtschaftspläne, Hochrechnungen , aktualisierte Planungen und so weiter reicht. Im Übrigen siehe Drs. 21/11752. 2. Wer hat wann die Prüfung veranlasst? 3. Wer führt die Prüfung durch? 4. Welche Stellen sind oder waren im Einzelnen mit jeweils welchen Fragestellungen an der Prüfung beteiligt? Drucksache 21/16056 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Prüfung wurde im Anschluss an den Ausschuss öffentliche Unternehmen zur HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH vom 13. November 2018 durch die Finanzbehörde veranlasst und wird gemeinsam mit der Senatskanzlei vorgenommen. 5. Liegt das Ergebnis der Prüfung schon vor? Wenn ja, seit wann liegen welchen Stellen welche Ergebnisses im Einzelnen vor? Wenn nein, warum nicht und wann wird ein Ergebnis erwartet? 6. Welche genauen Gründe sprechen aus Sicht des Senats gegen die Vorlage einer aktualisierten Vorschau der Ergebnisse der einzelnen HGV- Beteiligungsunternehmen für das Jahr 2018? 7. Welche genauen Nachteile ergaben sich für wen genau durch die Vorlage der Angaben der detaillierten Zusammensetzung des HGV-Beteiligungsergebnisses im Ausschuss Öffentliche Unternehmen in den letzten Jahren? Die Prüfungen dauern noch an. Zu einzelnen Aspekten nimmt der Senat vor Abschluss der Prüfung nicht Stellung.