BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16079 21. Wahlperiode 12.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 05.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Belegung der Flüchtlingsunterkunft Poppenbütteler Berg im Januar 2019 In dem Quartier nach der „Perspektive Wohnen“ befinden sich laut Drs. 21/15054 genau 118 Wohneinheiten für öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU), 137 Sozialwohnungen und 61 frei finanzierte Wohnungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w), der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) und der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) wie folgt: 1. Wurden wie geplant Ende Januar 2019 die letzten Wohnungen fertiggestellt ? Wenn nein, warum nicht? 2. Sind inzwischen alle Sozialwohnungen vermietet? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, wie viele warum nicht? 3. Sind inzwischen alle frei finanzierten Wohnungen vermietet? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, wie viele warum nicht? 4. Welche Maßnahmen hat f & w fördern und wohnen AöR ergriffen, um eine schnelle Vermietung zu realisieren? Die letzten Gebäude wurden im Januar 2019 fertiggestellt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind bereits 106 der 137 geförderten Wohnungen vermietet. Die frei finanzierten Wohnungen sind der Planung entsprechend aktuell fertiggestellt worden. Auch für die diese Wohnungen werden jetzt Mietverträge abgeschlossen, 22 der 61 Wohnungen sind bereits vermietet. Darüber hinaus siehe Drs. 21/15054. 5. Es heißt, auch die Sozialwohnungen und die frei finanzierten Wohnungen seien vom Zuschnitt denen der örU ähnlich. a. Warum ist das so, obwohl bereits bei Baubeginn bekannt war, dass sie als frei finanzierte Wohnungen auf dem Markt angeboten werden sollen? b. Welche Folgen hat das für die Raumaufteilung und inwieweit erschwert dieser Zuschnitt die Vermietung? c. Sind Umbaumaßnahmen notwendig? Drucksache 21/16079 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, welche? Alle Wohnungen wurden im Standard des sozialen Wohnungsbaus errichtet, siehe Drs. 21/1838, Drs. 21/11447 und Drs. 21/11359. Es gelten damit die regulären Wohnungsschlüssel des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Die Belegung der Wohnung als öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) erfolgt jedoch deutlich enger. Insofern sind keine Umbaumaßnahmen notwendig. 6. Ende Oktober lebten 481 Flüchtlinge in örU in dem Quartier. Wie viele sind es aktuell? Zum Stichtag 31.Dezember 2018 lebten 493 Geflüchtete am Standort. 7. Der Bürgervertrag (Drs. 21/5231) sieht ab 2020 nur noch 300 Flüchtlinge in örU vor. Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) hat in seiner Pressemitteilung vom 1. Februar 2019 für das laufende Jahr bereits eine Reduzierung um 200 auf 300 Plätze angekündigt. In Drs. 21/15653 hieß es, die Verfahrens- und Zeitpläne befänden sich noch im Entwurfsstadium . Da der ZKF nun konkrete Zahlen genannt hat, stellt sich die Frage, ob der Senat inzwischen auch sagen kann, wie das Ziel erreicht werden soll (bezüglich der Zahl der in Sozialwohnungen umzuwandelnden örU, Umzug der Bewohner oder Verbleib der Bewohner nur eben als Bewohner einer Sozialwohnung und nicht örU)? Ziel ist die Reduzierung bis Ende des Jahres 2019 vorzunehmen und die dabei verwendeten Instrumente entsprechen denen, die auch an den anderen Unterkünften mit der Perspektive Wohnen eingesetzt werden. Wie der Senat bereits in Drs. 21/15509 berichtet hat, ist die Vermittlung von Geflüchteten in Wohnraum in erheblichem Maße gelungen. Weiter wurden die Instrumente zur Wohnraumvermittlung kürzlich durch die Bürgerschaft weiter unterstützt, siehe Drs. 21/15805. Dies gilt insbesondere für Personen mit guter Bleibeperspektive und einer Wohnberechtigung. Sofern Plätze frei werden, werden diese nicht mehr nachbelegt. Darüber hinaus erfolgen standortbezogene Maßnahmen, zu denen die Planungen noch nicht abgeschlossen sind. 8. Gab es im Dezember und Januar Einsätze der Polizei? Wenn ja, wie viele Beamte wurden jeweils eingesetzt, wann waren diese (Datum, Uhrzeit) und wer löste den Einsatz aus? Was war der Grund der Einsätze? Bitte aufgeschlüsselt nach Datum und Uhrzeit angeben. Für die Polizei wird die Frage auf Grundlage des Hamburger Einsatzleitsystems (HELS) beantwortet. Auf die in der Drs. 21/2108 dargestellten Besonderheiten der Daten des HELS wird hingewiesen. In der folgenden Tabelle sind die im HELS im Zeitraum 1. Dezember 2018 bis 31. Januar 2019 registrierten Polizeieinsätze dargestellt : Datum Uhrzeit Anlassart Anrufer Anzahl Streifenwagen * 08.12.2018 14.19 Auftragsfahrt Reviereinsatz** 1 23.12.2018 01.36 Unterstützung Feuerwehr 2 30.12.2018 02.16 Ruhestörung Bewohner 1 27.01.2019 14.15 Bedrohung Bewohner 4 30.01.2019 13.11 Amtshilfe Reviereinsatz** 1 * Streifenwagen sind grundsätzlich mit zwei Polizeibeamten besetzt. ** Bei einem Reviereinsatz wird der Einsatz direkt an das örtlich zuständige Polizeikommissariat gemeldet und von dort an die Polizeieinsatzzentrale weitergegeben. Es erfolgt keine recherchierbare Dokumentation des Melders. 9. Wie viele Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter gibt es? Wie viele davon besuchen bereits eine Kita? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16079 3 Nach Auskunft der Unterkunft lebten zum Stand 6. Februar 2019 insgesamt 65 Kinder unter sechs Jahren in der Unterkunft. Von diesen Kindern sind 25 Kindern im Alter von ein bis zwei Jahren, davon besuchen neun Kinder eine Kita. Von den 30 Kindern im Alter von drei bis fünf Jahren, die in der Unterkunft leben, besuchen 29 Kinder eine Kita oder eine Vorschulklasse. 10. Laut Drs. 21/14380 sollen in der Kita „Jim Knopf“ 25 Kinder aus der örU und 25 Kinder, die nicht in der Unterkunft leben, betreut werden. Wie ist die Belegung jeweils aktuell? Und wie viele Kinder haben insgesamt einen Fluchthintergrund? Die Kita Jim Knopf betreut zum Stand 6. Februar 2019 insgesamt 45 Kinder. Von den 33 Elementarkindern stammen 23 aus der aus der örU. Insgesamt werden zwölf Krippenkinder in der Einrichtung betreut, wovon sechs aus der örU kommen. Es haben nur die Kinder aus der örU einen Fluchthintergrund. 11. Wann erfolgte der Baubeginn der zweiten Kita und wann ist mit Inbetriebnahme zu rechnen? Die Baugenehmigung wird noch im 1. Quartal 2019 erwartet. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 12. In Drs. 21/15299 heißt es, dass das Interessenbekundungsverfahren für die zweite Kita zeitnah erfolgen solle. Ist dies bereits geschehen? Wenn ja, wann, welcher Träger wurde ausgewählt und erhält er den Zuschlag zum Teilentgelt Gebäude? Wenn nein, warum nicht? Die Bewerbungsfrist im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens war am 18. Januar 2019 beendet. Es sind sieben Bewerbungen eingegangen, die derzeit geprüft werden. Mit einem Ergebnis wird Ende des 1. Quartals 2019 gerechnet. 13. Der Fahrplan der Buslinie 176 hat einige Verbesserungen erfahren. a) Unter anderen fährt nun in den Abendstunden und am Wochenende im 60-Minuten-Takt ein Bus. Wann wird auch auf dieser Linie ein 20- Minuten-Takt eingeführt? Wenn keiner eingeführt wird, warum nicht? b) Im morgendlichen Berufsverkehr gibt es drei zusätzliche Fahrten. Sind weitere Verbesserungen geplant? Wenn nein, warum nicht? Das Leistungsangebot auf der Linie 176 entspricht der derzeitigen Nachfrage. Aktuell sind über die jüngst erfolgten Maßnahmen zur Erweiterung des Angebotes hinaus keine weiteren Ausweitungen vorgesehen. Der HVV und die Verkehrsunternehmen beobachten die Nachfrageentwicklung kontinuierlich und nehmen in Abstimmung mit der zuständigen Behörde bei Bedarf Anpassungen des Angebotes vor. 14. Ist der Vertrag zu Erschließungsplanung inzwischen unterzeichnet? Wenn ja, wann wurde der Vertrag unterzeichnet und wann ist er im Transparenzportal einsehbar? Nein. 15. Die Straße Ohlendieck ist durch das Neubaugebiet verkehrlich höher belastet. Welche baulichen Anpassungen sind zu wann geplant? Der Ohlendiek wird zwischen Poppenbütteler Berg und Kramer-Kray-Weg ab Frühjahr 2019 umgebaut. Neben einer Instandsetzung der Fahrbahn wird auch der ruhende Verkehr in den Nebenflächen neu geordnet. 16. Drs. 21/15054 informiert darüber, dass die Errichtung einer Fußgängersignalanlage am 27. September 2018 angeordnet wurde. Wann ist mit der Aufstellung der Ampel zu rechnen und warum zog sich die Errichtung so lange hin? Drucksache 21/16079 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Herstellung eines Stromneuanschlusses erforderlich. Die Inbetriebnahme ist für April 2019 vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/15054. 17. Das Neubaugebiet ist von mehreren Knicks umgeben. a) Leider finden sich auf den schützenswerten Knicks inzwischen einige Trampelpfade. Wie soll der Schutz der Knicks künftig durch wen gewährleistet werden? b) Die Strauchschicht soll alle acht bis zwölf Jahre „auf den Stock gesetzt“ werden. Wann ist dies zuletzt erfolgt? Die Knickstrukturen entlang der Straßen Ohlendieck und Kramer-Kray-Weg haben durch die Bebauung der Fläche des Bebauungsplans Poppenbüttel 43 ihren Status als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG verloren. Die Gehölze bleiben jedoch durch die Baumschutzverordnung weiter geschützt. In der Verordnung über den Bebauungsplan ist zudem festgelegt, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks auf den Flächen zum Anpflanzen sowie für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (Knick) erhalten bleibt. Die Knicks sind durch den jeweiligen Grundeigentümer zu schützen und zu pflegen. Die Knicks des Bezirks werden im Rahmen der Straßengrünpflege nach regelhaften Bedarf gepflegt. Die Zeitpunkte werden nicht statistisch erfasst.