BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16083 21. Wahlperiode 12.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 05.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Messerattacke bei IKEA – Mann wird lebensgefährlich verletzt Am 3.2.2019 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ über ein Gewaltdelikt, das sich am Vortag in der IKEA-Filiale in Schnelsen ereignet hatte.1 Gegen 18 wurde ein 22-jähriger Mann, der mit seiner Freundin das Möbelhaus besuchte, von einer unbekannten Person im Kassenbereich mit einem Messer attackiert. Bei dem Angriff erlitt das Opfer eine schwere Stichverletzung am Oberkörper, durch die es noch am Tatort kollabierte. Durch eine Notoperation konnte sein Leben gerettet werden. Dem Tatverdächtigen, nach welchem intensiv mit neun Streifenwagen gefahndet wurde, gelang die Flucht. Gemäß zahlreichen Zeugenaussagen handelt es sich bei diesem um einen etwa 25 Jahre alten Südländer, der als 1,75 m groß beschrieben wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellt sich der Tathergang nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Polizei im Einzelnen dar? Siehe Pressemitteilungen der Polizei vom 3. Februar 2019 unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4183082 sowie vom 4. Februar 2019 unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4184032. Im vorliegenden Fall wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen sind. Der Senat sieht darüber hinaus im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung von Ermittlungen von einer Antwort ab. 2. Wer hat den Notruf abgesetzt? 3. Wann haben Polizei und Rettungsdienst einen Notruf erhalten? Der den Einsatz auslösende Notruf ging bei der Feuerwehr am 2. Februar 2019 um 18.05 Uhr ein. Der Notruf wurde von einer Mitarbeiterin des Möbelhauses an die Feuerwehr abgesetzt , die um 18.08 Uhr über das Hamburger Einsatzleitsystem die Polizei anforderte. Darüber hinaus gingen später weitere Anrufe bei dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat 24 ein. 4. Wann sind die Einsatzkräfte am Tatort eingetroffen? Der erste Funkstreifenwagen traf um 18:15 Uhr am Tatort ein. Der Rettungswagen traf um 18.13 Uhr am Einsatzort ein. Der Notarzt wurde durch die Feuerwehr um 18.23 Uhr nachalarmiert. Die Eintreffzeit des Notarztes ist nicht dokumentiert. 1 „Messerangriff bei IKEA. Viele Fragen bleiben offen.“ „Hamburger Abendblatt“. 3.2.2019. Drucksache 21/16083 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche Maßnahmen haben Polizei und Notarzt vor Ort ergriffen? Im Sinne der Fragestellung hat die Polizei folgende Maßnahmen ergriffen: - Tatortsicherung - Zeugenermittlung - Fahndungsmaßnahmen. Der Geschädigte wurde von den eingesetzten Rettungskräften untersucht und anschließend rettungsdienstlich und notärztlich versorgt. 6. In welchem Zustand war das Opfer zu diesem Zeitpunkt? War es ansprechbar? 7. Wo befand sich das Opfer beim Eintreffen der Einsatzkräfte? 8. Was für eine Verletzung hat das Opfer durch den Messerangriff erlitten? 9. Bestand zwischenzeitlich Lebensgefahr? Vor dem Hintergrund der Beachtung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen sieht der Senat von über die Inhalte der Pressemitteilung der Polizei hinausgehende Angaben im Sinne der Fragestellung ab. 10. Wie ist das Opfer ins Krankenhaus verbracht worden? 11. Wann erfolgte die Notoperation? Nach erfolgter Stabilisierung wurde das Opfer durch Rettungskräfte mit Notarzt- und Polizeibegleitung einem Krankenhaus zugeführt. Unmittelbar nach deren Eintreffen erfolgte die weitere ärztliche Versorgung. 12. Wie viele Zeugen gibt es zu der Tat? 13. Welche Täterbeschreibung liegt der Polizei gegenwärtig vor? 14. Hat die Polizei mittlerweile Hinweise auf ein konkretes Tatmotiv? 15. Ermittelt die Polizei auch in Richtung eines etwaigen terroristischen Motivs? 16. Ist der mittlerweile bekannte Täter bereits polizeibekannt beziehungsweise in psychiatrischer Behandlung gewesen? Falls ja, welche Informationen liegen dem Senat hierzu vor? Siehe Antwort zu 1. Der Tatverdächtige ist bei der Polizei Hamburg strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen sieht der Senat in Bezug auf die Frage nach einer psychiatrischen Behandlung von einer Antwort ab.