BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16084 21. Wahlperiode 12.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 05.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Drogenschmugglerring aufgeflogen Am 2.2.2019 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ über die Zerschlagung eines Drogenschmugglerringes, an dem auch Personen aus Hamburg beteiligt waren.1 Die drei Tatverdächtigen hatten versucht, 233 Kilogramm Kokain aus Brasilien in Hamburg einzuführen. Für den Transport nutzen sie eine Motorjacht, in welche das Rauschgift eingebaut war. Das Boot wiederum ließ einer der Tatverdächtigen über seine Firma aus Südamerika nach Hamburg bringen. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um drei Männer im Alter von 29, 40 und 43 Jahren. Das Trio war bereits im Sommer 2018 aufgeflogen und inhaftiert worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Polizei gegenwärtig dar? Im Rahmen der Ermittlungen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift von Zoll und Polizei wegen des Verdachts der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln aus Brasilien wurde festgestellt, dass die drei Tatverdächtigen Kokain in einer gebraucht erworbenen Motoryacht nach Hamburg transportieren lassen wollten. 2. Wie flog die illegale Einfuhr des Kokains auf? Das Kokain wurde im Rahmen einer Überprüfung der Motoryacht durch den brasilianischen Zoll aufgefunden. 3. Wie lange dauerte es nach dem Fund des Rauschgifts bis zur Festnahme der Tatverdächtigen? 15 Tage. 4. Haben die Tatverdächtigen bereits Geständnisse abgelegt? Nein. 5. Sind die Tatverdächtigen bereits in der Vergangenheit strafrechtlich aufgefallen ? Falls ja, bitte angeben, inwieweit dies der Fall ist. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Til- 1 „233 Kilogramm Kokain auf Motoryacht versteckt“. „Hamburger Abendblatt“. 2.2.2019. Drucksache 21/16084 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Hier vorliegende Auskünfte aus dem Bundeszentralregister zu den Betroffenen vom 12. Dezember 2018 und 17. Dezember 2018 enthalten keine mitteilungsfähigen Eintragungen . 6. Hat es in diesem Zusammenhang bereits Verurteilungen gegeben? Falls ja, wann, und wie sahen diese aus? Die Staatsanwaltschaft hat gegen die drei benannten Personen am 11. Dezember 2018 Anklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben. 7. Handelt es sich bei den Tatverdächtigen um Deutsche? Falls nein, welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die Tatverdächtigen und wann sind sie nach Deutschland eingereist? Zwei Tatverdächtige sind Deutsche, ein Tatverdächtiger ist kosovarischer Staatsangehöriger , der nicht mehr im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels ist. Die Person reiste im Juli 2002 in das Bundesgebiet ein. 8. Was ist mit dem konfiszierten Rauschgift mittlerweile passiert? Das sichergestellte Kokain verblieb bei den brasilianischen Strafverfolgungsbehörden. 9. Welchen Reinheitsgrad hatte das sichergestellte Kokain? Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 10. Welcher Straßenverkaufswert lässt sich dem Kokain zumessen? Der Verkaufswert liegt bei circa 7 Millionen Euro.