BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16085 21. Wahlperiode 12.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 05.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Mann wird in der Schmuckstraße niedergeschossen Am 3.2.2019 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ über ein Gewaltdelikt, das sich am Samstagabend auf dem Kiez zugetragen hatte.1 In diesem Zusammenhang wurden zwei Männer, die zuvor mit den beiden Tatverdächtigen über die Große Freiheit flaniert waren, plötzlich von diesen attackiert, als sich die Gruppe in der Schmuckstraße befand. Dabei soll eines der Opfer eine Schuss- sowie Stichverletzung in den Unterschenkel erlitten haben, während das andere einen Stich in den Oberschenkel erhielt. Möglicherweise steht die Tat in Zusammenhang mit Streitereien um eine unbeteiligte Frau. Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Großfahndung mit 32 Polizeiwagen konnten vier Tatverdächtige verhaftet werden. Bei den beiden 24- beziehungsweise 29-jährigen Männern handelt es sich um polizeibekannte Kriminelle, die zudem eine Schusswaffe mit sich führten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellt sich der Tathergang nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Polizei im Einzelnen dar? Zum Sachverhalt siehe Pressemitteilung der Polizei vom 3. Februar 2019 unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4183113. Im vorliegenden Fall wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen sind. Der Senat sieht darüber hinaus im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung von Ermittlungen von einer Antwort ab. 2. Wann haben Polizei und Rettungsdienst einen Notruf erhalten? 3. Wer hat den Notruf abgesetzt? Der Polizeieinsatz wurde durch vor Ort befindliche Einsatzkräfte der Landesbereitschaftspolizei (LBP) ausgelöst, welche sich im Rahmen des Sicherheitskonzeptes Polizeikommissariat 15 am 3. Februar 2019 um 5.10 Uhr an der Örtlichkeit Große Freiheit/Schmuckstraße aufhielten. Die Einsatzkräfte der LBP informierten umgehend die Polizeieinsatzzentrale, die um 5.14 Uhr den Rettungsdienst der Feuerwehr verständigte. Zeitgleich erfolgte ein Anruf eines zivilen Zeugen über den Notruf der Feuerwehr. 4. Wann sind die Einsatzkräfte am Tatort eingetroffen? Die Einsatzkräfte der LBP nahmen nach einem Zeugenhinweis auf zwei flüchtende Personen umgehend die Verfolgung der Tatverdächtigen auf. 1 „Mann an der Großen Freiheit angeschossen: Täter gefasst“. „Hamburger Abendblatt“. 4.2.2019. Drucksache 21/16085 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die zeitgleich über Funk verständigten zusätzlichen Polizeikräfte erreichten gegen 5.15 Uhr die Geschädigten, die sich vom eigentlichen Tatort im Bereich Simon-von- Utrecht-Straße/Schmuckstraße in die Großen Freiheit 34 begeben haben. Die ersten Einsatzkräfte der Feuerwehr trafen um 5.20 Uhr am Einsatzort ein. Es wurden verschiedene weitere Einsatzkräfte der Feuerwehr nachalarmiert. Der Notarzt traf um 5.24 Uhr ein. 5. Welche Maßnahmen haben Polizei und Notarzt vor Ort ergriffen? Im Sinne der Fragestellung hat die Polizei folgende Maßnahmen ergriffen: - Veranlassung der Verständigung der Feuerwehr, - Verfolgung und vorläufige Festnahme der flüchtenden Tatverdächtigen, - Erstversorgung der Geschädigten bis zum Eintreffen der Feuerwehr, - Feststellung und Vernehmung von Zeugen, - Absperren des Tatortes, - Tatortarbeit, - Sicherstellung von Beweismitteln. Die Geschädigten wurden von den eingesetzten Rettungskräften untersucht und anschließend rettungsdienstlich und notärztlich versorgt. 6. In welchem Zustand waren die Opfer zu diesem Zeitpunkt? Waren sie ansprechbar? 7. Wo befanden sich die Opfer beim Eintreffen der Einsatzkräfte? 8. Was für eine Verletzung haben die Opfer konkret erlitten? 9. Bestand zwischenzeitlich Lebensgefahr? Vor dem Hintergrund der Beachtung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen sieht der Senat von über die Inhalte der Pressemitteilung der Polizei hinausgehende Angaben im Sinne der Fragestellung ab. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 10. Wie sind die Opfer ins Krankenhaus verbracht worden? 11. Erfolgte eine Operation? Falls ja, welche? Beide Geschädigten wurden durch Rettungskräfte verschiedenen Krankenhäusern zugeführt. Unmittelbar nach deren Eintreffen wurde die medizinische Behandlung eingeleitet. Art und Umfang dieser Behandlung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht . 12. Wie viele Zeugen gibt es zu der Tat? Siehe Antwort zu 1. 13. Wie viele der vier festgenommenen Männer gelten als tatverdächtig? Die Polizei hat lediglich zwei Personen vorläufig festgenommen, beide gelten als tatverdächtig . Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 14. Um was für eine Schusswaffe handelt es sich bei der sichergestellten Pistole? Bitte Marke und Kaliber nennen. Siehe Antwort zu 1. 15. Medienberichten zufolge sollen die Tatverdächtigen polizeibekannt und in der Vergangenheit bereits durch Gewaltdelikte aufgefallen sein. Stimmt das? Falls ja, bitte angeben, wer wann inwieweit strafrechtlich in Erscheinung getreten ist? 16. Hat es in diesem Zusammenhang bereits Verurteilungen gegeben? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16085 3 Falls ja, wann, und wie sahen diese aus? Eine Person ist bisher mit je einem Körperverletzungs-, Gewalt- und Eigentumsdelikt kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten. Die zweite Person ist kriminalpolizeilich bisher mit Körperverletzungsdelikten, je einem Verstoß gegen das Waffen- und Straßenverkehrsgesetz sowie einem Vermögensund einem Eigentumsdelikt registriert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben jeweils keine Auskunft über den justiziellen Verfahrensausgang geben. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Hier vorliegende Auskünfte aus dem Bundeszentralregister vom 6. Februar 2019 betreffend Person 1 enthalten keine mitteilungsfähigen Eintragungen. Zu Person 2 enthält der Bundeszentralregisterauszug folgende mitteilungsfähige Eintragungen : - Verurteilung durch das Amtsgericht Augsburg vom 8. November 2016 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen, - Verurteilung durch das Amtsgericht Hamburg-St. Georg vom 29. August 2017 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Aus diesen Verurteilungen bildete das Amtsgericht Hamburg-St. Georg durch Beschluss vom 22. Februar 2018 eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen. 17. Handelt es sich bei den Tatverdächtigen um Deutsche? Falls nein, welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die Tatverdächtigen und wann sind sie nach Deutschland eingereist? Ja. 18. Hat die Polizei mittlerweile Hinweise auf ein konkretes Tatmotiv? Siehe Antwort zu 1. 19. Handelt es sich bei den Opfern um Deutsche? Falls nein, welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben sie und wie lange leben sie bereits in Deutschland? Ein Geschädigter ist ein französischer Staatsangehöriger, der sich als freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger im Bundesgebiet aufhält. Da Unionsbürger für die Einreise in das Bundesgebiet kein Visum und für den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel benötigen , liegen der Ausländerbehörde keine belastbaren Erkenntnisse über die Aufenthaltsdauer vor. Bei dem zweiten Geschädigten handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen. 20. Sind die Opfer in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten beziehungsweise verurteilt worden? Fall ja, bitte die zugrunde liegenden Zusammenhänge im Einzelnen erläutern. Vor dem Hintergrund der Beachtung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen sieht der Senat von der Mitteilung personenbezogener Erkenntnisse insbesondere zu strafrechtlichen oder sonstigen Auffälligkeiten ab.