BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16087 21. Wahlperiode 12.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 05.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Polizei schießt auf mutmaßlichen Drogendealer Am 5.2.2019 berichtete das „Hamburger Abendblatt“, Polizeibeamte hätten im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf den Pkw eines 23-jährigen Mannes gefeuert, nachdem dieser zu fliehen versucht hatte. Der Mann ist dringend tatverdächtig, ein Drogendealer zu sein. Bei dem beschädigten Fahrzeug handelte es sich um einen Mietwagen. Der Mann ließ den Wagen schließlich zurück und setzte seine Flucht zu Fuß fort, konnte jedoch in einem Hinterhof von den Beamten gestellt und festgenommen werden.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellt sich die Verkehrskontrolle aus Sicht der Polizei im Einzelnen dar? Der Senat sieht im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung von Ermittlungen von einer Antwort ab. Im Übrigen siehe Pressemitteilungen der Polizei vom 4. und 5. Februar 2019 unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4184369 und https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4185166. 2. Handelt es sich beim Tatverdächtigen um einen Deutschen? Falls nein, welche Staatsangehörigkeit und welchen aufenthaltsrechtlichen Status hat er? Ja. 3. War der Tatverdächtige bereits zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten ? Falls ja, wann? 4. Ist es in diesem Zusammenhang bereits zu Verurteilungen und gerichtlichen Sanktionen gekommen? Falls ja, wann beziehungsweise welche? Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen 1 „Polizei schießt auf Auto eines mutmaßlichen Drogendealers“. „Hamburger Abendblatt“. 5.2.2019. Drucksache 21/16087 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ist. Die Auskunft des Bundeszentralregisters enthält danach für den Betroffenen keine mitteilungsfähigen Eintragungen. 5. Welche Maßnahmen hat die Polizei nach der Festnahme des Tatverdächtigen ergriffen? Der Senat sieht im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung von Ermittlungen von einer Antwort ab. 6. Hat der Tatverdächtige bei seiner Vernehmung durch die Polizei Aussagen gemacht? Falls ja, umfassen diese ein Geständnis? Nein. 7. Gibt es in der Familie des Tatverdächtigen weitere Personen, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind? Falls ja, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis stehen diese zu den Tatverdächtigen? Vor dem Hintergrund der Beachtung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen sieht der Senat davon ab, alle Familienangehörigen von Beschuldigten und gegebenenfalls vorliegende Erkenntnisse zu ihren strafrechtlichen oder sonstigen Auffälligkeiten zu ermitteln und in Antworten auf Parlamentarische Anfragen mitzuteilen. 8. Hat die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben? Falls ja, wie lautete diese? Nein. 9. Welche Strafe droht dem Tatverdächtigen im Falle einer Verurteilung? Die Ermittlungen zur Tat, zu ihren Hintergründen und zur Person des Beschuldigten sind noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat daher über das Vorliegen eines für die Erhebung der öffentlichen Klage erforderlichen hinreichenden Tatverdachts noch nicht entschieden. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Straftatbestände der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Strafgesetzbuch) und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Betäubungsmittelgesetz). Die Strafrahmen dieser Straftatbestände sind dem jeweiligen Gesetz zu entnehmen. 10. Wurden im Pkw des Tatverdächtigen Drogen gefunden? Falls ja, um welche Substanzen handelt es sich dabei und welche Mengen lagen vor? 11. Hatte der Tatverdächtige während seiner Festnahme Drogen im Blut? Falls ja, welche? Der Senat sieht im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung von Ermittlungen von einer Antwort ab.