BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16093 21. Wahlperiode 12.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 05.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Situation in der Hamburger Justiz – Personal Geschäftsstellen (V) Um die Arbeit an den Gerichten effektiv aufrechtzuerhalten, müssen neben Richtern auch die Geschäftsstellen mit entsprechendem und ausreichendem Personal ausgestattet sein. Allerdings bleiben die Fehlzeiten in den Geschäftsstellen an den Gerichten hoch. Beim Amtsgericht in Altona sind die Fehlzeitenquoten mit 18,4 Prozent weiter auf einem hohen Niveau. Auch beim Oberlandesgericht mit Fehlzeiten von nun 12,9 Prozent und an den Sozialgerichten mit Quoten von 12,2 Prozent im ersten Halbjahr 2018 ist die Belastung in den Geschäftsstellen groß.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde bewertet die Situation im Servicebereich der Gerichte und der Staatsanwaltschaften laufend. Auf den demografischen Wandel und den Mangel an ausgebildeten Nachwuchskräften im mittleren Justizdienst hat der Senat seit Beginn dieser Legislaturperiode mit einer anwachsenden Ausbildungsinitiative reagiert. Die Anzahl der auszubildenden Justizfachangestellten und Justizsekretäre ist im Jahr 2016 auf 20 und im Jahr 2017 auf 40 gesteigert worden. Sie wird im Jahr 2018 eine Anzahl von 60 Jahrgangsanfängern – und jeweils versetzt ausgebildeten Nachwuchskräften – erreichen. Die zuständige Behörde geht vorläufig davon aus, dass mit diesem Volumen die Ausbildungskapazitäten der Hamburger Gerichte und Staatsanwaltschaften ausgeschöpft sind. Die Ausbildung in den Gerichtsdienststellen bindet erhebliche personelle Kapazitäten . Wie bereits in der Vergangenheit wird daher auch weiterhin ein Teil der frei werdenden Stellen nicht durch eigen ausgebildete Nachwuchskräfte, sondern durch externe Einstellungen besetzt werden. Mit der Ausbildungsoffensive und der Einführung einer Qualifizierungsmaßnahme für extern eingestelltes Personal sind geeignete Maßnahmen ergriffen worden, die Situation im Bereich der Geschäftsstellen nachhaltig zu verbessern. Seit dem Jahr 2019 wird für externes Personal ein einjähriger Qualifizierungslehrgang an der Berufsschule angeboten, der überwiegend berufsbegleitend weiterqualifiziert. Daneben wurde das modulare Fortbildungsangebot bereits 2015 ausgeweitet und stetig an die Bedarfe der Dienststellen angepasst Die in dieser Drucksache genannten Fehlzeiten belegen zudem, dass die oben zitierten Fehlzeiten auch saisonal bedingt und nicht für das ganze Jahr 2018 repräsentativ waren (vergleiche Drs. 21/13998). Gegenüber 2017 (vergleiche Drs. 21/11835) gab es teilweise einen deutlichen Rückgang. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/13998 vom 14.08.2018. Drucksache 21/16093 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele tatsächliche Vollzeitäquivalente und wie viele notwendig zu besetzenden Vollzeitstellen gibt es in den Geschäftsstellen beim: a. Amtsgericht Hamburg-Mitte, b. Amtsgericht Hamburg-Altona, c. Amtsgericht Hamburg-St. Georg, d. Amtsgericht Hamburg-Barmbek, e. Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, f. Amtsgericht Hamburg-Blankenese, g. Amtsgericht Hamburg-Harburg, h. Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, i. Landgericht Hamburg, j. Hanseatischen Oberlandesgericht, k. Verwaltungsgericht Hamburg, l. Hamburgischen Oberverwaltungsgericht, m. Sozialgericht Hamburg, n. Landessozialgericht Hamburg, o. Arbeitsgericht Hamburg, p. Landesarbeitsgericht Hamburg? (Bitte darstellen, wie viele Planstellen als Vollzeitäquivalente unbesetzt geblieben sind und wie viele der vorhandenen Stellen Teilzeitstellen sind.) Es werden die im laufenden Haushalt finanzierten Vollzeitäquivalente (VZÄ), das heißt die VZÄ-Soll, den tatsächlich besetzten VZÄ, das heißt den VZÄ-Ist, gegenübergestellt . Die Ergebnisse sind mit folgenden Einschränkungen der folgenden Tabelle zu entnehmen: ‐ Gesonderte Teilzeit-VZÄ oder Teilzeitstellen gibt es nicht. ‐ Die Ergebnisse können nur entsprechend den Strukturen der Produktgruppen im Haushaltsplan geliefert werden. Daher sind die Amtsgerichte (bei den Soll-VZÄ), die Arbeitsgerichte und die Sozialgerichte zusammengefasst dargestellt. Bei den Ist-VZÄ ist die differenzierte Darstellung der Stadtteilgerichte möglich. ‐ Es handelt sich um die Berufsgruppen, aus denen überwiegend die Geschäftsstellen besetzt werden. Die hier ausgewerteten Daten lassen sich nur für die Produktgruppe gesamt auswerten. Es sind daher auch VZÄ ausgewertet, die im Bereich der Gerichtsverwaltung eingesetzt sind. Produktgruppe Gericht VZÄ Soll 12/2018 VZÄ Ist 12/2018 23501 Hanseatisches Oberlandesgericht 58,73 58,5 23502 Landgericht Hamburg 194,37 190,47 23503 Hamburger Amtsgerichte 719,36 692,24** davon: Amtsgericht Altona 75,93 Amtsgericht Barmbek 65,39 Amtsgericht Bergedorf 30,36 Amtsgericht Blankenese 21,92 Amtsgericht Harburg 68,39 Amtsgericht Mitte 308.87 Amtsgericht St. Georg 71,22 Amtsgericht Wandsbek 47,25 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16093 3 Produktgruppe Gericht VZÄ Soll 12/2018 VZÄ Ist 12/2018 23504 Hamburger Arbeitsgerichte 52,85 50,75 23506 Hamburger Sozialgerichte* 65,85 66,87 23507 Hamburgisches Oberverwal-tungsgericht* 10,90 11,63 23508 Verwaltungsgericht Hamburg 34,02 29,76 * Die Gerichte nutzen hier die gewollte Flexibilität der VZÄ-Planung aus. Anders als im Stellenplan ist es möglich, den Sollwert zu überschreiten; er stellt also keine absolute Obergrenze dar. ** In der Zahl des VZÄ-Ist sind rund 2,9 VZÄ enthalten, die noch keinem Amtsgericht zugeordnet sind. 2. Wie hoch ist der Krankenstand bezogen auf die Vollzeitäquivalente und die Teilzeitstellen in den Geschäftsstellen bei den folgenden Gerichten: a. Amtsgericht Hamburg-Mitte, b. Amtsgericht Hamburg-Altona, c. Amtsgericht Hamburg-St. Georg, d. Amtsgericht Hamburg-Barmbek, e. Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, f. Amtsgericht Hamburg-Blankenese, g. Amtsgericht Hamburg-Harburg, h. Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, i. Landgericht Hamburg, j. Hanseatisches Oberlandesgericht, k. Verwaltungsgericht Hamburg, l. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, m. Sozialgericht Hamburg, n. Landessozialgericht Hamburg, o. Arbeitsgericht Hamburg, p. Landesarbeitsgericht Hamburg? (Bitte die tatsächlichen Zahlen und in Prozenten darstellen.) Krankheitsbedingte Fehlzeiten in dem Zeitraum vom 01.01. - 30.11.2018 Teilzeit Vollzeit Gesamt Gericht Fehlzeiten (Quote) Fehltage Fehlzeiten (Quote) Fehltage Fehlzeiten (Quote) Fehltage Amtsgericht Mitte 5,6% 892,2 5,1% 2.623,0 5,2% 3 515,2 Amtsgericht Altona 10,1% 371,4 8,6% 1.175,0 8,9% 1 546,4 Amtsgericht St. Georg 5,8% 322,5 8,1% 894,0 7,3% 1 216,5 Amtsgericht Barmbek 9,2% 306,7 6,1% 725,0 6,8% 1 031,7 Amtsgericht Bergedorf 3,5% 85,0 4,2% 187,0 3,9% 272,0 Amtsgericht Blankenese 4,1% 58,1 3,4% 111,0 3,6% 169,1 Amtsgericht Harburg 5,0% 245,2 4,4% 477,0 4,6% 722,2 Amtsgericht Wandsbek 2,8% 66,5 7,4% 641,0 6,4% 707,5 Landgericht Hamburg 5,2% 598,1 5,0% 1.561,0 5,0% 2 159,1 Hanseatisches Oberlandesgericht 7,0% 119,6 6,1% 628,0 6,2% 747,6 Verwaltungsgericht Hamburg 7,1% 121,3 4,6% 227,0 5,2% 348,3 Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 4,7% 17,4 4,4% 66,0 4,5% 83,4 Hamburger Sozialgerichte* 5,4% 150,2 7,9% 916,0 7,4% 1 066,2 Drucksache 21/16093 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Krankheitsbedingte Fehlzeiten in dem Zeitraum vom 01.01. - 30.11.2018 Teilzeit Vollzeit Gesamt Gericht Fehlzeiten (Quote) Fehltage Fehlzeiten (Quote) Fehltage Fehlzeiten (Quote) Fehltage Hamburger Arbeitsgerichte* 4,9% 72,4 5,5% 495,0 5,4% 567,4 * Die Sozial- und Arbeitsgerichte können nur gemeinsam ausgewertet werden. 3. Wie viele Justizfachangestellte werden derzeit an welchen Gerichten in Hamburg ausgebildet? Wie sehen die Planungen für das laufende Jahr 2019 bis 2020 aus? Die Ausbildung der Justizfachangestellten erfolgt zentral durch die Justizbehörde. Derzeit befinden sich 52 Justizfachangestellte in der Ausbildung sowie 57 Beamtinnen und Beamte im allgemeinen Justizdienst. 2019 werden weitere 20 Justizfachangestellte und 30 Beamtinnen und Beamte im allgemeinen Justizdienst mit der Ausbildung beginnen. Die Planung für 2020 läuft noch. 4. Welche Maßnahmen wird die zuständige Behörde wann umsetzen, um einen Geschäftsbetrieb ohne zeitliche Verzögerungen in den Geschäftsstellen zu gewährleisten und mehr Justizfachangestellte zu gewinnen? a. Wird es neben dem Ausbildungslehrgang für Quereinsteiger noch weitere Maßnahmen geben? b. Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht? Der erste Aufbaulehrgang Justiz ist Anfang Februar 2019 angelaufen und soll nach Abschluss evaluiert werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.