BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16094 21. Wahlperiode 12.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 05.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rechtsreferendare – Verbesserungen in Sicht? (III) In Hamburg erhalten Rechtsreferendare eine Unterhaltsbeihilfe lediglich in Höhe von 1 027,80 Euro brutto. Damit ist Hamburg im bundesdeutschen Vergleich das Schlusslicht mit der niedrigsten Vergütung. Damit verbleiben den Rechtsreferendaren circa 900 Euro netto in einer Stadt mit deutschlandweit sehr hohen Lebensunterhaltskosten. In Brandenburg dagegen beträgt die Unterhaltsbeihilfe 1 358,89 Euro brutto. Nach der Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare schränkt die Freie und Hansestadt Hamburg die Hinzuverdienstmöglichkeit für Rechtsreferendare ein. Jeder Hinzuverdienst über 530,34 Euro wird hälftig von der Unterhaltsbeihilfe abgezogen. Zudem ist durch Urteil des Bundessozialgerichts vom 31.03.2015 (Az.: B12 R/R 13) die Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes erschwert worden. Das von einer Kanzlei ohne Rechtsgrund zu zahlende Entgelt ist danach als Arbeitsentgelt des Vorbereitungsdienstes zu behandeln , wodurch die Länder für den hierauf vom Arbeitgeber zu leistenden Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen aufkommen müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zuverdienste in Hamburg können im Hinblick auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts generell nur noch im Rahmen einer klar vom Ausbildungsverhältnis abgegrenzten Nebentätigkeit erzielt werden. Entsprechend ist der für diesen Zuverdienst vom Arbeitgeber zu leistende Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen nicht vom Land Hamburg zu tragen. Im Übrigen siehe Drs. 21/14188. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Referendarinnen und Referendare haben im Jahr 2018 Hinzuverdienstmöglichkeiten im Rahmen des Rechtsreferendariats in Hamburg in Anspruch genommen? In welcher Höhe haben sie diese in Anspruch genommen? Über welchen Zeitraum hinweg haben die Referendare von Hinzuverdienstmöglichkeiten Gebrauch gemacht? Statistische Daten über die Anzahl und die Höhe von Nebeneinkünften im Rahmen des Rechtsreferendariats werden nicht erhoben. Hierfür müssten circa 900 Akten ausgewertet werden. In der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist dies nicht möglich. Die für das Jahr 2017 in der Justizbehörde durchgeführte Analyse (siehe Drs. 21/14188) wird derzeit aufgrund der Systemumstellung im Bereich der Personalverwaltung nicht fortgeschrieben. 2. Plant die zuständige Behörde, die Hinzuverdienstgrenzen für Referendarinnen und Referendare anzuheben? Wenn ja, in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt? Drucksache 21/16094 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht (bitte genau begründen)? Inwieweit hat die zuständige Behörde die Auswirkungen der Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen auf den Haushalt der Justizbehörde geprüft (bitte den aktuellen Sachstand angeben)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wann werden Bürgerschaft und der Personalrat der Referendare darüber informiert? Wenn nein, warum sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen? Siehe Drs. 21/14188. Die dynamische Anpassung wurde mit dem Haushalt beschlossen . Weitere Erhöhungen sind nicht geplant. 3. Spart die Freie und Hansestadt Hamburg, aus Sicht der zuständigen Behörde, finanzielle Mittel aus dem Haushalt ein, weil der 530,34 Euro übersteigende Zuverdienst von Referendaren hälftig gekürzt wird? Wenn ja, wie hoch waren die Einsparungen im Jahr 2018? 4. In der Anfrage Drs. 21/14188 antwortete der Senat, dass aufgrund der Einsparungen die Zahl der Referendare und Referendarinnen nochmal gesteigert werden konnte. Wie viele Referendare und Referendarinnen genau konnten aufgrund der Einsparungen im Jahr 2017 und im Jahr 2018 mehr ausgebildet werden? Siehe Antwort zu 1. Unter der Annahme, dass sich die Einsparungen 2018 etwa auf dem Niveau des Jahres 2017 bewegen, können circa 30 – 40 Referendare jährlich zusätzlich ausgebildet werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/14188. 5. Wie hat sich die Höhe aller Ausgaben für die Referendariatsausbildung in den letzten drei Jahren entwickelt? Bitte pro Jahr darstellen. Jahr 2016 2017 2018 Kosten gesamt: Angaben in Tsd. Euro 8 946 9 902 10 505 6. Wie weit ist die Überprüfung, ob eine Ergänzung des § 22 SGB IV umsetzbar wäre, vorangeschritten? Wurde dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits eine Bitte gestellt, geeignete gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen oder gegebenenfalls alternative Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen? Die 95. Konferenz der Ministerinnen und Minister für Arbeit und Soziales hat einen entsprechenden Beschluss gefasst und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebeten, mögliche Lösungsansätze zu prüfen, mit denen die Beitragspflicht bei Zahlung einer Zusatzvergütung unmittelbar die private Ausbildungsstelle trifft und geeignete gesetzgeberische Maßnahmen für eine bundeseinheitliche Regelung zu ergreifen.