BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16100 21. Wahlperiode 12.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 06.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Entspricht die Unterbringung von Flüchtlingen mit Behinderungen im Paul-Stritter-Weg tatsächlichen allen gesetzlichen Vorgaben? Die höchst unterschiedlichsten Standards der Flüchtlingsunterkünfte sind aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre, wenn auch nicht schön, so doch nachvollziehbar. Bei Kakerlaken und Schimmel hört das Verständnis allerdings auf. Gewisse Standards müssen Unterkünfte einhalten. Betritt man die öffentlich-rechtliche Unterkunft im Paul-Stritter-Weg, vermittelt diese nicht unbedingt das Gefühl, als würde es sich hierbei um eine Einrichtung handeln, die tatsächlich alle gesetzlichen Vorgaben einhält, die für die Unterbringung von Menschen mit Behinderungen vorgesehen sind. Der Senat schreibt über diese Einrichtung in der Drs. 21/15179, dass dort 44 barrierearme Plätze in rollstuhlgerechtem Standard der 1970er seien. Aber nicht nur der rollstuhlgerechte Standard scheint aus den 1970er-Jahren zu stammen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Welche Besonderheiten sind bei der öffentlichen Unterbringung von Menschen mit Behinderung zu beachten? Wo finden sich die entsprechenden gesetzlichen Regelungen oder Ähnliches hierfür? Menschen mit Behinderung werden in öffentlich-rechtlicher Unterbringung (örU) im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzangebots entsprechend ihres Bedarfs untergebracht. Im Übrigen siehe Drs. 21/15179. 2. Wie viele Personen sind dort aktuell untergebracht? Siehe Drs. 21/15811. 3. Welche Behinderungen liegen bei den Bewohnern vor? Bei den untergebrachten Bewohnerinnen und Bewohnern liegen Köperbehinderungen , geistige Behinderungen oder seelische Behinderungen vor. 4. Aus welchen Ländern stammen sie? Die Staatsangehörigkeiten der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Anschrift der Einrichtung erfassten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Staatsangehörigkeit Personen Afghanistan 9 Weißrussland 7 Irak 6 Iran 4 Drucksache 21/16100 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Staatsangehörigkeit Personen Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 3 Somalia 3 Ghana 2 Guinea-Bissau 2 Benin 1 Syrien 1 Quelle: Einwohner-Zentralamt, Stand 7. Februar 2019 5. Wie ist jeweils der Aufenthaltsstatus? Der Aufenthaltsstatus der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Anschrift der Einrichtung erfassten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsstatus Personen Aufenthaltsgestattung (§ 55 Asylgesetz) 21 Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (§§ 27 ff Aufenthaltsgesetz (AufenthG)) 12 Duldung (§ 60a AufenthG) 5 Quelle: Einwohner-Zentralamt, Stand 7. Februar 2019 6. Wie lange befinden sie sich jeweils in der Unterkunft? Aufenthaltsdauer Personen 1 bis 6 Monate 16 7 bis 12 Monate 7 13 bis 24 Monate 9 mehr als 24 Monate 5 Quelle: f & w 7. Wann nahm die Einrichtung an diesem Standort ihren Betrieb auf? 8. Welche Maßnahmen wurden zu welchen Kosten ergriffen, um die Unterkunft dem Bedarf und den gesetzlichen Vorgaben anzupassen? 9. Sind Renovierungen geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Vor Inbetriebnahme durch f & w wurden 145 000 Euro in die Instandsetzung des Allgemeinen Ausbaus sowie 150 000 Euro für Sanitärinstallationen und Elektrotechnik investiert. Die Einrichtung nahm am 17.11.2016 ihren Betrieb auf. Über die allgemeinen Instandhaltungsmaßnahmen hinaus sind derzeit keine Renovierungen geplant. 10. Gibt es bereits ein Laufzeitende für die Einrichtung? Das Laufzeitende ist nach aktuellem Stand mietvertragsbedingt der 31.12.2020. 11. Wie viele Mitarbeiter/VZÄ sind dort tätig? Derzeit sind folgende VZÄ in der Einrichtung tätig: 0,5 VZÄ Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM), 0,5 VZÄ UKSM Technischer Dienst. 12. Wann haben jeweils welche Stellen die Unterkunft mit jeweils welchem Ergebnis inspiziert? Am 31.03.2017 wurde eine Hygienebegehung gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durchgeführt. Diese ergab keine Beanstandungen. Zwischen März und Oktober 2017 fanden weitere, f&w-interne Begehungen zu Hygiene , Brandschutz und Arbeitssicherheit statt. Etwa festgestellte Mängel wurden umgehend beseitigt; Empfehlungen wurden umgesetzt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16100 3 Am 15.11.2019 fand außerdem eine Brandverhütungsschau der Feuerwehr statt. Soweit sich aus der Prüfung Handlungsbedarfe für f & w ergeben haben, sind diese bereits umgesetzt beziehungsweise befinden sich in der Umsetzung. 13. Wie bewertet der Senat den Standard der Unterkunft? Siehe Drs. 21/15179.