BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16108 21. Wahlperiode 15.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 07.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Bau einer Parkpalette durch das UKE als „Interimslösung" Die zuständige Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung plant, auf der im B-Plan Eppendorf 1 als private Grünfläche ausgewiesenen Fläche eine Behelfsparkpalette für rund 180 Autos zu errichten. Hierzu sollen mindestens sechs große Bäume gefällt werden, obwohl dieses gemäß dem B-Plan ausgeschlossen ist. Besonders erstaunlich ist, dass diese Bäume für eine Interimslösung von angeblich gerade einmal vier Jahren gefällt werden sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Unter Berücksichtigung qualitativer, wirtschaftlicher, ökologischer sowie zeitlicher Aspekte stellt die Errichtung einer Parkpalette am vorgesehenen Standort für das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) die bestmögliche Lösung dar. Das UKE zählt zu den modernsten Kliniken Europas. Mit mehr als 10 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das UKE der drittgrößte Arbeitgeber der Freien und Hansestadt Hamburg. Ziel des Senats ist es, das UKE als bundesweit und international renommierten Standort in der Spitzenmedizin und -forschung weiterzuentwickeln und die hierfür erforderliche moderne Infrastruktur vorzuhalten. Damit das UKE auch in Zukunft Krankenversorgung, Forschung und Lehre auf Spitzenniveau und mit internationaler Ausstrahlung leisten kann, muss die bauliche Infrastruktur diesen Erfordernissen kontinuierlich angepasst werden. Auf Basis des von der Stadt beschlossenen Bebauungsplans soll der UKE-Campus weiter strukturiert und die Bebauung auf dem Campus im Bezirk Hamburg-Nord in Eppendorf verdichtet werden. Bedingt durch die Baufeldfreimachung für Neubauten des UKE im Zuge der Realisierung des Zukunftsplans 2050 sowie temporäre Sperrungen von Straßen und Parkplätzen hat sich die Parksituation auf dem und rund um das UKE-Gelände deutlich verändert . Um sowohl den Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besuchern als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des UKE weiterhin Parkmöglichkeiten auf dem Gelände anbieten zu können, beabsichtigt das UKE, eine fünfstöckige Parkpalette mit rund 180 Stellplätzen temporär auf dem UKE-Gelände zu errichten. Diese soll im hinteren Bereich des Geländes entstehen und vornehmlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKE genutzt werden, sodass den Patientinnen und Patienten sowie den Besucherinnen und Besuchern die Parkmöglichkeiten im vorderen Bereich des Geländes, in dem die Patientenversorgung überwiegend stattfindet, zur Verfügung stehen (insbesondere Hauptgebäude O10 mit Tiefgarage). Durch die Bereitstellung von zusätzlichen Stellplätzen auf der Parkpalette sollen auch die Anwohnerparkplätze rund um das UKE-Gelände deutlich weniger von den Patientinnen, Besucherinnen und Mitarbeiterinnen des UKE in Anspruch genommen werden und dadurch die Parkplatzsituation im Anwohnerbereich entspannt werden. Die geplante Parkpalette stellt eine Übergangslösung dar, bis die Tiefgarage unter dem Neubau des Universitären Drucksache 21/16108 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Herz- und Gefäßzentrums (UHZ) voraussichtlich bis 2022/2023 fertiggestellt ist. Nach dem Abriss der Parkpalette soll an gleicher Stelle eine Grünfläche angelegt werden, auf der auch neue Bäume gepflanzt werden. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des UKE wie folgt: 1. Welche Regelungen zu der privaten Grünfläche und den betroffenen Bäumen sind in den Unterlagen zum B-Plan Eppendorf 1 enthalten? Bitte auch entsprechende Gutachten zum B-Plan berücksichtigen. Der Bebauungsplan Eppendorf 1 setzt private Grünflächen auf dem UKE-Gelände fest. Darüber hinaus wurde der prägende Baumbestand vor allem an den Straßen mit Erhaltungsgeboten sowie Anpflanzgeboten entlang der Straßenzüge festgesetzt, um den grünen Charakter des UKE-Geländes dauerhaft zu gewährleisten und den unvermeidlichen Verlust von Bäumen durch die Umstrukturierungsmaßnahmen zu kompensieren. Die Festsetzungen wurden anhand des landschaftspflegerischen Fachbeitrags, der als begleitendes Gutachten zum Bebauungsplan erstellt wurde, von der zuständigen Behörde, dem Bezirksamt Hamburg-Nord, getroffen. 2. Welche Regelungen zu der privaten Grünfläche und den betroffenen Bäumen sind in dem städtebaulichen Vertrag enthalten? Bitte detailliert darlegen. Der städtebauliche Vertrag verpflichtet das UKE, die im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen von noch vorhandenen Gebäuden freizumachen. Ausgenommen sind die Gebäude O13, O25, O27 und O31 aufgrund von Denkmalschutzbelangen. Die festgesetzten privaten Grünflächen im nördlichen (sogenannten Campus-Park) und südlichen (Parkanlage Martinistraße) Bereich des UKE-Geländes sind nach der Freimachung in Abstimmung mit der zuständigen Behörde durch das UKE zu planen und herzurichten. Die westliche Erschließungsachse im Anschluss an die Haupteinfahrt ist gemäß den Vorgaben und festgesetzten Baumpflanzungen (Allee) aus dem Bebauungsplan Eppendorf 1 vom UKE herzustellen, sobald der Abbruch des eingeschossigen Gebäudetraktes W10 erfolgt ist. Die private Grünfläche im Zusammenhang mit dem Denkmalensemble und der Ostflanke der östlichen zentralen Achse ist durch das UKE herzustellen, sobald das auf der Baufläche östlich des zu erhaltenden Hauses O43 geplante Gebäude errichtet ist. Ferner ist das UKE verpflichtet, die östliche zentrale Achse zwischen dem historischen Torgebäude im Süden und dem Campus-Park im Norden einschließlich der im Bebauungsplan festgesetzten Baumpflanzungen (Allee ) herzustellen, sobald die Bebauung der östlich davon gelegenen Bauflächen abgeschlossen ist. 3. Wann wurde der städtebauliche Vertrag abgeschlossen? Der städtebauliche Vertrag wurde am 29. Juni 2011 abgeschlossen. 4. Auf welcher Fläche ist konkret der Bau einer Parkpalette geplant? Die Planung des UKE sieht den Bau einer Parkpalette auf der Fläche südlich des Gebäudes N55 und westlich des Gebäudes N44 vor, siehe hierzu den Lageplan des UKE unter https://www.uke.de/patienten-besucher/orientierung/index.html. 5. Wann soll die Parkpalette fertiggestellt werden? Das UKE geht von einer Fertigstellung innerhalb von sieben Monaten nach Vorliegen des beantragten behördlichen Zustimmungsbescheides aus. Das UKE plant derzeit mit einem Baubeginn im April 2019. 6. Wie viele Bäume, die als schutz- beziehungsweise erhaltenswürdig eingestuft wurden, sollen im Zusammenhang mit dem Bau der Parkpalette gefällt werden? Auf dem für die Errichtung der Parkpalette vorgesehenen Baufeld befinden sich sechs in den Schutzbereich der Hamburgischen Baumschutzverordnung fallende Bäume, von denen einer im Bebauungsplan Eppendorf 1 mit einem Erhaltungsgebot ausgewiesen ist. Nach Auskunft des UKE hat eine Untersuchung durch einen Baumsach- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16108 3 verständigen ergeben, dass drei der betroffenen Bäume – darunter die beiden mit dem größten Stammumfang – nur noch eine eingeschränkte Vitalität aufweisen. 7. Wie viele Bäume, die als schutz- beziehungsweise erhaltenswürdig eingestuft wurden, sollen insgesamt im Zusammenhang mit den Neubauten des UKE gefällt werden? Für acht der Bäume, für die das UKE zur Realisierung der ersten Phase des UKE- Zukunftsplans 2050 die Genehmigung zum Fällen beantragt hat, ist im Bebauungsplan Eppendorf 1 ein Erhaltungsgebot ausgewiesen. 8. Welche Flächen auf dem Gelände des UKE wurden seitens der zuständigen Behörde als Standort für die Parkpalette mit jeweils welchem Ergebnis geprüft? Bitte ausführlich für jede einzelne Fläche angeben. 9. Sofern außer der jetzt geplante Fläche keine weiteren Flächen geprüft wurden: Warum wurden keine weiteren Flächen geprüft? Wer hat dieses Vorgehen zu welchem Zeitpunkt und in Abstimmung mit wem entschieden ? 10. Welche weiteren Flächen auf dem Gelände des UKE kämen grundsätzlich ebenfalls für den Bau einer Parkpalette infrage? 11. Welche dieser Flächen wurden jedoch seitens der zuständigen Behörde nicht geprüft? Bitte die jeweiligen Gründe ausführlich angeben. Das UKE hat für den Bau der Parkpalette insgesamt fünf grundsätzlich infrage kommende Alternativflächen in Abstimmung mit der zuständigen Behörde und dem Baumschutzsachverständigen geprüft: a. westlich der Liegenschaft zwischen den Gebäuden W41 und W37 (wobei diese Fläche bereits ab Januar 2020 für eine Baumaßnahme benötigt wird), b. südlich des Gebäudes W40, c. nördlich des jetzt geplanten Standorts (vergleiche Antwort zu 4.), d. ostwärts des Gebäudes N27, e. zwischen dem Gebäude O49 und dem Baufeld Martini-Klinik. Bei den alternativ geprüften Flächen b. bis e. handelt es sich jeweils um Grünflächen, auf denen ebenfalls mehrere Bäume gefällt werden müssten, von denen jeweils drei (Alternativen b., c., d.) beziehungsweise vier (Alternative e.) Bäume im Bebauungsplan als besonders erhaltenswert ausgewiesen sind. 12. Welche Gebäude sollen aus heutiger Sicht auf dem Gelände des UKE jeweils neu errichtet werden? Die im Zukunftsplan 2050 des UKE definierte Gebäudestrategie soll umgesetzt werden . 13. Über wie viele Tiefgaragenplätze verfügen diese gemäß aktueller Planung jeweils? 14. Sofern bei einzelnen Gebäuden keine Tiefgaragenplätze geplant sein sollten: Warum soll in diesen Fällen auf Tiefgaragenplätze verzichtet werden? Die derzeitige Bauplanung sieht die Errichtung einer Tiefgarage mit 496 Stellplätzen unter dem Neubau des UHZ vor. Die Neubauvorhaben UHZ, Martini-Klinik und Campus Forschung II und HCTI liegen im unmittelbaren räumlichen Bezug zueinander, sodass eine gemeinsame Tiefgarage für diesen Bereich auch unter Berücksichtigung der Bau- und Unterhaltungskosten auskömmlich ist. 15. Wie viele Bäume wurden in den letzten zehn Jahren auf dem Gelände des UKE gefällt? An welchen Standorten fanden diese Fällungen statt? Um welche Art von Bäumen hat es sich dabei gehandelt? Was waren jeweils die Gründe für die Fällungen? Wo wurden welche Ersatzpflanzungen jeweils auf dem Gelände des UKE vorgenommen? Bitte jeweils Drucksache 21/16108 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 sowohl Alter und Umfang der gefällten Bäume als auch den Umfang und Standort der als Ersatz gepflanzten Bäume angeben. Baumfällungen auf dem UKE-Gelände wurden und werden vom UKE nach den geltenden Bestimmungen bei der zuständigen Behörde, dem Bezirksamt Hamburg-Nord, beantragt und von dieser unter etwaigen Auflagen zu Ersatzpflanzungen beschieden. Das UKE verfügt über kein Register, aus dem die nachgefragten Angaben abgerufen werden können. 16. Welche Kosten sind für den Bau der Parkpalette vorgesehen und aus welchem Haushaltstitel soll die Finanzierung erfolgen? Für den Bau der Parkpalette sind Gesamtprojektkosten in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch das UKE mittels einer Kreditaufnahme . 17. Welche Kosten sind für den Abriss der Parkpalette eingeplant, aus welchem Haushaltstitel soll die Finanzierung erfolgen und für wann ist der Abriss geplant? Der Abriss der Parkpalette soll erst nach baulicher Fertigstellung des Neubaus des UHZ erfolgen, die für 2022/2023 vorgesehen ist. Eine vorausschauende Kostenplanung für den Abriss der Parkpalette ist dem UKE über diesen mehrjährigen Zeitraum verlässlich nicht möglich. 18. Wie viele Mitarbeiter sind zurzeit auf dem Gelände des UKE beschäftigt und wie viele davon beziehen per 1.1.2019 ein Jobticket des HVV? Mit Stand 31. Dezember 2018 waren im UKE, Körperschaft des öffentlichen Rechts, und den am Standort Martinistraße 52 ansässigen Tochtergesellschaften des UKE insgesamt 10 493 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Mit Stand 3. Januar 2019 waren an Beschäftigte des UKE 3 992 HVV-Jobtickets ausgegeben. 19. Wie viele Stellplätze gibt es aktuell auf dem Gelände des UKE? Wie viele befinden sich davon in Tiefgaragen? Auf dem Gelände des UKE befinden sich derzeit 1 065 Stellplätze. Weitere 915 Stellplätze befinden sich in der von einem externen Pächter betriebenen öffentlich zugänglichen Tiefgarage unter dem Gebäude O10 (Hauptgebäude) des UKE. 20. Wie viele der Stellplätze sind an Mitarbeiter vermietet? Welche Kosten entstehen den Mitarbeitern für diese Stellplätze jeweils? Das UKE vermietet keine Stellplätze an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKE. Diese können jedoch eine Zufahrtsberechtigung („Easy-Move-Card“) erwerben, die zur Einfahrt auf das UKE-Gelände und zur Nutzung eines dort gegebenenfalls verfügbaren freien Stellplatzes berechtigt. Die Kosten für die Easy-Move-Card betragen 17,90 Euro pro Monat. 21. Wie viele Mitarbeiter des UKE kommen regelmäßig mit dem Auto zum UKE? Nach Auskunft des UKE kommen gemäß einer im Dezember 2018 durchgeführten Befragung unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKE – in Abhängigkeit von der Jahreszeit – zwischen 24 und 29 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Auto zur Arbeit. 22. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Senatorin die Tatsache, dass für eine Interimslösung sechs alte Bäume auf dem Gelände des UKE gefällt werden sollen? Seit wann ist ihr der Sachverhalt bekannt? Der Vorstand des UKE hat das Kuratorium und damit die entsandten Senatsvertreter erstmals in der Sitzung am 28. September 2018 im Rahmen der Vorabstimmung der mittelfristigen Investitionsplanung sowie in der Sitzung am 14. Dezember 2018 detailliert über das Bauvorhaben zur Errichtung einer Parkpalette informiert. In der Sitzung am 14. Dezember 2018 hat das Kuratorium auch der mittelfristigen Kreditaufnahme Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16108 5 zur Finanzierung des Bauvorhabens zugestimmt. Die Fällung von Bäumen war nicht Gegenstand der Kuratoriumsbefassung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 23. Ist es richtig, dass in der Martinistraße Stellplätze abgebaut werden sollen ? Wenn ja, wie viele sollen wann aus jeweils welchen Gründen abgebaut werden? Bei Umsetzung der aktuell vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Martinistraße sollen circa 87 Parkstände zwischen Falkenried und Erikastraße entfallen (Stand 1. Verschickung aus März 2018). Die Gründe hierfür sind unter anderem: - Herstellung und Freihaltung barrierefreier Gehwege und Querungshilfen, - Platzbedarf am geplanten Kreisverkehr, - Baumschutz, - Gewährleistung des erforderliche Sicherheitsabstände für den Radverkehr neben dem Schutzstreifen, - Freihalten von Sichtbeziehungen (Zufahrten, Querungshilfen et cetera), - Aufstellen von Fahrradbügeln für das Fahrradparken. 24. Wie viele Stellplätze wurden in den vergangenen sechs Jahren rund um das UKE Gelände im öffentlichen Raum jeweils mit welcher Begründung abgebaut? Bitte nach Jahren sortiert angeben. Hierüber führt die zuständige Behörde keine Statistik.